Antworten der SPD Saarland auf unsere Wahlprüfsteine für die Landtagswahl im März 2017

Hier finden Sie die Antworten des Landesverband Saarland der SPD auf unsere Wahlprüfsteine für die Landtagswahl im März 2017.

1. Die deutsche Drogenpolitik basiert auf vier Säulen: Prävention, Beratung und Behandlung, Überlebenshilfe und Schadensminimierung, Repression und Angebotsminimierung. In Deutschland werden weit mehr Ressourcen für Repression als für Prävention ausgegeben. Wie bewerten Sie die Schwerpunktsetzung in der Drogenpolitik? Halten Sie die Repression und Kriminalisierung von Drogenkonsumenten für eine sinnvolle Säule der Drogenpolitik?

Ziel einer sozialdemokratischen Drogenpolitik ist es, die Zahl von Suchterkrankungen insgesamt zu reduzieren. Das gilt ganz unabhängig davon, ob diese durch Alkohol und Nikotin oder durch Drogen wie Cannabis, Amphetamine, Kokain oder Heroin hervorgerufen werden. Die Strafbarkeit des Besitzes von illegalen Drogen bleibt dabei eine wichtige, auch präventive Komponente.

2. Menschen, die Cannabis konsumieren, werden immer noch strafrechtlich verfolgt. Wollen Sie diese Strafverfolgung generell mildern, verschärfen oder unverändert lassen?

Die SPD hat sich immer wieder unter unterschiedlichen Aspekten mit der Frage beschäftigt, ob Möglichkeiten gesehen werden, Cannabis in gewissem Umfang zu legalisieren. Seit Mai 2011 können cannabishaltige Arzneimittel zu medizinischen Zwecken hergestellt und verschrieben werden. Für cannabishaltige Arzneimittel kann und darf dabei nichts anderes gelten, als für alle anderen Arzneimittel auch. Sie bedürfen für die arzneimittelrechtliche Zulassung des Nachweises ihrer Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und pharmazeutischen Qualität und müssen für ihre Verordnungsfähigkeit zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung medizinisch notwendig und wirtschaftlich sein.
Mit dem im Januar 2017 verabschiedeten Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften wurden die Möglichkeiten zur Herstellung der Verkehrs- und Verschreibungsfähigkeit weiterer Cannabisarzneimittel, wie z.B. getrockneter Cannabisblüten und Cannabisextrakten für Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen und fehlenden Therapiealternativen erweitert. Mit der Cannabis-Agentur wird zudem eine Einrichtung geschaffen, die die Versorgung mit einemeinwandfreien Arzneimittel gewährleisten wird.
In der Gesamtbewertung bleiben wir aber dabei, dass wir einer generellen Legalisierung von Cannabis kritisch gegenüber stehen und an der gegenwärtigen Praxis festhalten.

3. Nach dem Urteil des BVerfG von 1994 sollen “geringe Mengen” für den Eigenbedarf nicht strafrechtlich verfolgt werden. Wie stehen Sie zur aktuellen Verordnung zur Anwendung der “geringen Menge” nach §31a BtMG in Ihrem Bundesland und planen Sie Änderungen?

In dieser Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht vor allem geurteilt, dass es kein Recht auf Rausch gibt. Hinsichtlich des gelegentlichen Eigenverbrauchs geringer Mengen von Cannabisprodukten hat das Gericht auf den Ermessensspielraum hingewiesen, den Strafverfolgungsorgane haben. Hier geht es um das Absehen von Strafe oder der Strafverfolgung, wenn es geringen individuellen Unrechts- und Schuldgehalt der Tat Rechnung zu tragen. Unter gesetzlich gilt die Verordnung zur Mitführung geringer Mengen Drogen bzw. dem Eigenbedarf von Drogen. Eine einheitliche Handhabung aller Bundesländer halten wir in diesem Beriech für sinnvoll und anstrebenswert.

4. Bremen will den Anbau von wenigen Cannabispflanzen zur Deckung des Eigenbedarfs in die Verordnung zur “geringen Menge” aufnehmen. Wollen Sie die Strafverfolgung des Anbaus weniger Hanfpflanzen zur Deckung des Eigenbedarfs mildern, verschärfen oder unverändert lassen?

Eine Veränderung der bestehenden Regeln ist nicht in Planung.

5. Nach §3 Abs. 2. BtMG kann eine Kommune oder ein Land eine Ausnahmegenehmigung für eine legale Veräußerung von Cannabis beantragen, wenn dies im wissenschaftlichen oder öffentlichen Interesse liegt. Wie stehen Sie zu einem Modellversuch für eine kontrollierte Veräußerung von Cannabis an Erwachsene?

Siehe Antwort auf Frage 2. Die genannte Rechtsnorm bestimmt, dass „das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nur ausnahmsweise zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken“ eine Erlaubnis erteilen kann. Änderungen in der Drogenpolitik oder Modellversuche sollten im Rahmen einer gesamtgesellschaftlichen Debatte unter Berücksichtigung von gesundheits-, sozialpolitischen und ethischen Fragen diskutiert werden.

6. Welche Strategie schlagen Sie für die Bewältigung der Probleme an bekannten Drogenumschlagplätzen vor?

Neben etwaigen baulichen Veränderungen vor Ort wird eine Lösung letztlich nur in regelmäßigen polizeilichen Kontrollen bestehen können.

7. Ein regulierter legaler Markt bietet die Möglichkeit von Qualitätskontrollen bei Cannabisprodukten. Auf dem heutigen Schwarzmarkt sind der Wirkstoffgehalt sowie mögliche Verunreinigungen und Beimengungen des Cannabis für den Konsumenten nicht ersichtlich. Unter dem Aspekt der Schadensminimierung wäre die Möglichkeit für anonyme Substanzanalysen ein drogenpolitisches Instrument, das auch jetzt genutzt werden könnte. Wie stehen Sie zur Qualitätskontrolle (Drug-Checking) von illegalen Substanzen wie Cannabis?

Eine Beschlusslage der SPD Saar zum Thema „Drug-Checking“ gibt es nicht. In der Debatte hierzu hat die SPD-Landtagsfraktion Saar die Auffassung vertreten, dass gerade im Hinblick auf die Problematik Zusammensetzung, Verunreinigung und Reinheitsgehalt das Drug-Checking eine sinnvolle Möglichkeit zu einem besseren Schutz der Konsumenten sein kann.

8. Cannabiskonsumenten werden bei der Überprüfung der Fahreignung gegenüber Alkoholkonsumenten benachteiligt. Selbst ohne eine berauschte Teilnahme am Straßenverkehr kann Menschen, die Cannabis konsumieren, der Führerschein über das Verwaltungsrecht entzogen werden. Setzen Sie sich für eine Gleichbehandlung mit Alkoholkonsum bei der Auslegung der Fahrerlaubnisverordnung ein?

Siehe Antwort auf Frage 2. Ausgehend von der geltenden Rechtslage möchten wir darauf hinweisen, dass die Fahrerlaubnisverordnung zu Klärung von Eignungszweifeln eine Sonderregelung beinhaltet. Anders als bei anderen Drogen im Sinne des BtMG, bei denen schon der Besitz für begründete Eignungszweifel ausreichen, sind bei gelegentlichem Cannabiskonsum weitere Tatsachen erforderlich, um die Zweifel an der Eignung zu begründen.

9. Viele drogenpolitische Maßnahmen betreffen eher Bundesrecht. Haben Sie vor, Ihre drogenpolitischen Positionen, beispielsweise über Bundesratsinitiativen, auch bundesweit zu vertreten?

Entsprechende Planungen bestehen nicht.

10. Welche drogenpolitischen Initiativen gab es von Ihrer Landespartei und Landtagsfraktion in der aktuellen Legislaturperiode?
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11. Welche drogenpolitischen Initiativen plant Ihre Partei und Fraktion für die kommende Legislaturperiode?

Auf dem Landesparteitag 2015 wurde ein Antrag mit dem Titel „Modellprojekt zur Cannabis-Legalisierung im Saarland“ eingebracht, der dem Landesvorstand zur Befassung vorliegt. Der Antrag sieht unter anderem vor, dass im Rahmen des Modellprojektes Cannabis ausschließlich über Apotheken abgegeben wird. Darüber hinaus soll das Projekt wissenschaftlich begleitet und evaluiert werden. Die Steuereinnahmen aus dem Vertrieb sollen teilweise abgeschöpft und in Präventionsmaßnahmen gesteckt werden. Schließlich sollen die Ergebnisse in einer Studie aufgearbeitet werden.

12. Es werden derzeit unterschiedliche Modelle für die Legalisierung weltweit diskutiert und teilweise erprobt. Die öffentliche Zustimmung für eine Legalisierung steigt derzeit rasant. Die Frage ist nicht mehr so sehr, ob wir legalisieren, sondern wie wir regulieren. Wie sollte Ihrer Meinung nach ein regulierter Markt für Cannabisprodukte aussehen?

Siehe Antwort auf Frage 2.