Antworten der LINKE Schleswig-Holstein auf unsere Wahlprüfsteine für die Landtagswahl im Mai 2017

Hier findet ihr die Antworten des Landesverbands Schleswig-Holstein von DIE LINKE auf unsere Wahlprüfsteine für die Landtagswahl im Mai 2017.

1. Die deutsche Drogenpolitik basiert auf vier Säulen: Prävention, Beratung und Behandlung, Überlebenshilfe und Schadensminimierung, Repression und Angebotsminimierung. In Deutschland werden weit mehr Ressourcen für Repression als für Prävention ausgegeben. Wie bewerten Sie die Schwerpunktsetzung in der Drogenpolitik? Halten Sie die Repression und Kriminalisierung von Drogenkonsumenten für eine sinnvolle Säule der Drogenpolitik?

Nein. Wir halten Repression und die Kriminalisierung von Drogenkonsumenten für keine sinnvolle Säule der Drogenpolitik. Wir sprechen uns für „Prävention und Therapie statt Strafverfolgung“ aus (Wahlprogramm, S. 30).

2. Menschen, die Cannabis konsumieren, werden immer noch strafrechtlich verfolgt. Wollen Sie diese Strafverfolgung generell mildern, verschärfen oder unverändert lassen?

Wir treten für die „Entkriminialisierung von Konsumentinnen und Konsumenten aller Drogen“ ein. Darüber hinaus treten wir für die „Legalisierung von Cannabis“ ein. (Wahlprogramm, S. 30)

3. Nach dem Urteil des BVerfG von 1994 sollen “Geringe Mengen” für den Eigenbedarf nicht strafrechtlich verfolgt werden. Wie stehen Sie zur aktuellen Verordnung zur Anwendung der “Geringen Menge” nach §31a BtmG in Ihrem Bundesland und planen Sie Änderungen?

Schleswig-Holstein ist im Ländervergleich relativ moderat. Die Soll-Grenze bei Cannabis liegt bei 6 Gramm. Wir wollen letztlich gesellschaftlich dafür werben, dass niemand wegen Cannabis-Besitz belangt wird.

4. Bremen will den Anbau von wenigen Cannabispflanzen zur Deckung des Eigenbedarfs in die Verordnung zur “Geringen Menge” aufnehmen. Wollen Sie die Strafverfolgung des Anbaus weniger Hanfpflanzen zur Deckung des Eigenbedarfs mildern, verschärfen oder unverändert lassen?

Das Bremer Modell wäre ein guter Schritt in Richtung Entkrimininalisierung von Cannabis-Nutzerinnen/Nutzern.

5. Nach §3 Abs. 2. BtMG kann eine Kommune oder ein Land eine Ausnahmegenehmigung für eine legalen Veräußerung von Cannabis beantragen, wenn dies im wissenschaftlichen oder öffentlichen Interesse liegt. Wie stehen Sie zu einem Modellversuch für eine kontrollierte Veräußerung von Cannabis an Erwachsene?

In Wahlkämpfen werden immer wieder einmal solche Modellversuche gefordert, die dann nach der Wahl wieder in den Schubladen der Schreibtische verschwinden. Alle Möglichkeiten zur Entkriminalisierung sollten unserer Meinung nach genutzt werden.

6.  Welche Strategie schlagen Sie für die Bewältigung der Probleme an bekannten Drogenumschlagplätzen vor?

DIE LINKE SH tritt ein für die Einrichtung von Labors für das Überprüfen von gekauften Drogen an bekannten Konsum- oder Umschlagsorten. Mittel- und langfristig brauchen wir die Entwicklung eines Modells von Drogenausgabestellen, wo dann weitere zurzeit illegale Substanzen verkauft werden können.

7. Ein regulierter legaler Markt bietet die Möglichkeit von Qualitätskontrollen bei Cannabisprodukten. Auf dem heutigen Schwarzmarkt sind der Wirktstoffgehalt sowie mögliche Verunreinigungen und Beimengungen des Cannabis für den Konsumenten nicht ersichtlich. Unter dem Aspekt der Schadensminimierung wäre die Möglichkeit für anonyme Substanzanlysen ein drogenpolitisches Instrument, das auch jetzt genutzt werden könnte. Wie stehen Sie zur Qualitätskontrolle (Drug-Checking) von illegalen Substanzen wie Cannabis?

Wir sind für die Qualitätskontrolle von zur Zeit illegalen Substanzen wie Cannabis (siehe vorherige Antwort). Letztlich ist darauf hinzuarbeiten, einen Zugang zu Drogen ohne Umwege über kriminelle Strukturen zu gewährleisten. Zumindest die Trennung der Märkte durch die Legalisierung von Cannabis-Produkten ist notwendig, um in diesem Bereich Verunreinigungen und Beimengungen zu verhindern.

8. Cannabiskonsumenten werden bei der Überprüfung der Fahreignung gegenüber Alkoholkonsumenten benachteiligt. Selbst ohne eine berauschte Teilnahme am am Straßenverkehr kann Menschen, die Cannabis konsumieren, der Führerschein über das Verwaltungsrecht entzogen werden. Setzen Sie sich für eine Gleichbehandlung mit Alkoholkonsum bei der Auslegung der Fahrerlaubnisverordnung auf Landesebene ein? Halten Sie es für notwendig die Grenzwerte nach wissenschaftlichen Kriterien an internationale Standarts anzupassen?

DIE LINKE SH setzt sich für die Gleichbehandlung ein und fordert die „Einführung eines Grenzwertes ähnlich der Promillegrenze im Fahrerlaubnisrecht“.

9. Viele drogenpolitische Maßnahmen betreffen eher Bundesrecht. Haben Sie vor, Ihre drogenpolitischen Positionen, beispielsweise über Bundesratsinitiativen, auch bundesweit zu vertreten?

Ja.

10. Welche drogenpolitischen Initiativen gab es von Ihrer Landespartei und Landtagsfraktion in der aktuellen Legislaturperiode?

DIE LINKE ist in der laufenden Legislaturperiode nicht im Landtag vertreten.  Aber die Piraten haben eine Vielzahl von Initiativen gestartet, die wir unterstützen, insbesondere den Antrag 18/3844 „Cannabis legalisieren – Konsumenten entkriminalisieren.“ Leider ist der Antrag von SPD, Grünen und SSW durch einen Änderungsantrag bis zur Unkenntlichkeit verwässert worden (18/3878).

11. Welche drogenpolitischen Initiativen plant Ihre Partei und Fraktion für die kommende Legislaturperiode?

Wir werden die fortschrittliche Politik der Piraten in diesem Bereich nahtlos fortsetzen, die oben genannten Positionen vertreten und hoffen auch konkret für die Menschen in Schleswig-Holstein zumindest im Kleinen etwas bewegen zu können.

12. Es werden derzeit unterschiedliche Modelle für die Legalisierung weltweit diskutiert und teilweise erprobt. Die öffentliche Zustimmung für eine Legalisierung steigt derzeit rasant. Die Frage ist nicht mehr so sehr, ob wir legalisieren, sondern wie wir regulieren. Wie sollte Ihrer Meinung nach ein regulierter Markt für Cannabisprodukte aussehen?

In unserem Wahlprogramm sprechen wir uns für den staatlich organisierten Anbau und Verkauf von Cannabisprodukten ein. Ob dies der Weisheit letzter Schluss ist, bleibt zu diskutieren. Auf jeden Fall wäre es sinnvoll, auch den Eigenanbau einiger Hanfpflanzen zur Deckung des Eigenbedarfs zu erlauben.