Hier findet ihr die Antworten des FDP-Landesverbands Schleswig-Holstein auf unsere Wahlprüfsteine für die Landtagswahl im Mai 2017.
1. Die deutsche Drogenpolitik basiert auf vier Säulen: Prävention, Beratung und Behandlung, Überlebenshilfe und Schadensminimierung, Repression und Angebotsminimierung. In Deutschland werden weit mehr Ressourcen für Repression als für Prävention ausgegeben.Wie bewerten Sie die Schwerpunktsetzung in der Drogenpolitik? Halten Sie Repression und die Kriminalisierung von Drogenkonsumenten für eine sinnvolle Säule der Drogenpolitik?
Schwerpunkt der Drogenpolitik muss immer die Aufklärungs- und Präventionspolitik sein. So muss es das Ziel sein, den Drogenkonsum – das gilt für Cannabis, genau wie für alle anderen Drogen und Suchtmittel – zu mindern und nicht auszuweiten. Es ist insbesondere Aufgabe der Eltern in Kooperationen mit den Schulen Jugendliche über die gesundheitlichen Folgen und daraus resultierenden Spätschäden eines missbräuchlichen Suchtmittelkonsums aufzuklären. Aus diesem Grund sind hier die vorhandenen Strukturen zu stärken. Die Durchsetzung des Rechtstaates ist für die FDP keine Repressionspolitik, sondern vielmehr tragende Säule unserer demokratischen Grundordnung.
2. Menschen, die Cannabis konsumieren, werden immer noch strafrechtlich verfolgt. Wollen Sie diese Strafverfolgung generell mildern, verschärfen oder unverändert lassen?
Die FDP will sich in einem ersten Schritt für die kontrollierte Freigabe von Cannabis in einem Modellversuch einsetzen (siehe auch Frage 5). Die Ergebnisse des Modellversuchs sind zu evaluieren. Weitere Schritte sind dann darauf aufbauend zu unternehmen. Auch Fragen der Strafverfolgung sind in diesem Zusammenhang zu diskutieren.
3. Nach dem Urteil des BVerfG von 1994 sollen “Geringe Mengen” für den Eigenbedarf nicht strafrechtlich verfolgt werden. Wie stehen Sie zur aktuellen Verordnung zur Anwendung der “Geringen Menge” nach §31a BtmG in Ihrem Bundesland und planen Sie Änderungen?
Die FDP spricht dafür aus, dass das bewährte Verfahren für die geringe Menge zum Eigenverbrauch von Cannabis in Schleswig-Holstein gemäß § 31a BtMG beibehalten und den Strafverfolgungsbehörden in diesem Rahmen die Möglichkeit eingeräumt wird, auf den Einzelfall flexibel zu reagieren und so möglichst unnötige Ermittlungsverfahren zu vermeiden. Schleswig-Holstein und die Mehrheit der Bundesländer haben einen einheitlichen Grenzwert festgelegt. Wir sprechen uns dafür aus, dies zu einer bundesweit einheitlichen Regelung zumachen.
4. Bremen will den Anbau von wenigen Cannabispflanzen zur Deckung des Eigenbedarfs in die Verordnung zur “Geringen Menge” aufnehmen. Wollen Sie die Strafverfolgung des Anbaus weniger Hanfpflanzen zur Deckung des Eigenbedarfs mildern, verschärfen oder unverändert lassen?
Die FDP hält dies für einen Vorschlag, der diskutiert werden sollte, um der Beschaffungsproblematik entgegenzuwirken.
5. Nach §3 Abs. 2. BtMG kann eine Kommune oder ein Land eine Ausnahmegenehmigung für eine legale Veräußerung von Cannabis beantragen, wenn dies im wissenschaftlichen oder öffentlichen Interesse liegt. Wie stehen Sie zu einem Modellversuch für eine kontrollierte Veräußerung von Cannabis an Erwachsene?
Die FDP wird sich für die kontrollierte Freigabe von Cannabis im Rahmen eines Modellversuchs einsetzen. Aus diesem Grund unterstützen wir die Idee, eine bundesweite Studie durchzuführen, die wissenschaftlich belegt, welche gesundheitlichen Risiken bei welchen Einnahmegrenzen bestehen und für welche Altersgruppen welche Mengen für die reine Genusseinnahme unbedenklich zugelassen werden können.
6. Welche Strategie schlagen Sie für die Bewältigung der Probleme an bekannten Drogenumschlagplätzen vor?
Aus Sicht der FDP muss die Problematik differenziert angegangen werden. Drogenabhängige sind in erster Linie nicht als Kriminelle sondern als Suchtkranke zu sehen und auch entspre-chend zu behandeln. Andere europäische Länder, wie Portugal, setzen diesen Ansatz bereits erfolgreich um. Professionelle Dealer hingegen sind klar und konsequent strafrechtlich zu verfolgen.
7. Ein regulierter legaler Markt bietet die Möglichkeit von Qualitätskontrollen bei Cannabisprodukten. Auf dem heutigen Schwarzmarkt sind der Wirktstoffgehalt sowie mögliche Ver-unreinigungen und Beimengungen des Cannabis für den Konsumenten nicht ersichtlich. Unter dem Aspekt der Schadensminimierung wäre die Möglichkeit für anonyme Substanzanlysen ein drogenpolitisches Instrument, das auch jetzt genutzt werden könnte. Wie stehen Sie zur Qualitätskontrolle (Drug-Checking) von illegalen Substanzen wie Cannabis?
Drug-Checking ist ein untaugliches Instrument. Das bestätigen alle relevanten Experten. Zum einen gibt es keine Schnelltests, die umfassend alle möglich denkbaren Verunreinigungen aufdecken können. Zum anderen lässt sich aus einer Stichprobe nicht auf die Reinheit der Gesamtmenge schließen. Schließlich ist es für den Staat rechtlich überhaupt nicht möglich, einen Persilschein für den Konsum von Drogen auszustellen. Ein Ausbau der Präventionspolitik ist aus Sicht der FDP der bessere Ansatz zur Schadensminimierung.
8. Cannabiskonsumenten werden bei der Überprüfung der Fahreignung gegenüber Alkoholkonsumenten benachteiligt. Selbst ohne eine berauschte Teilnahme am am Straßenverkehr kann Menschen, die Cannabis konsumieren, der Führerschein über das Verwaltungsrecht entzogen werden. Setzen Sie sich für eine Gleichbehandlung mit Alkoholkonsum bei der Auslegung der Fahrerlaubnisverordnung auf Landesebene ein? Halten Sie es für notwendig die Grenzwerte nach wissenschaftlichen Kriterien an internationale Standarts anzupassen?
Die FDP spricht sich gegen das Fahren unter Drogeneinfluss aus. Der gezogene Vergleich kann für die Verbesserung der Verkehrssicherheit nicht überzeugen.
9. Viele drogenpolitische Maßnahmen betreffen eher Bundesrecht. Haben Sie vor, Ihre drogenpolitischen Positionen, beispielsweise über Bundesratsinitiativen, auch bundesweit zu vertreten?
Wir werden alle parlamentarischen Möglichkeiten nutzen, um unsere Programmatik umzusetzen.
10. Welche drogenpolitischen Initiativen gab es von Ihrer Landespartei und Landtagsfraktion in der aktuellen Legislaturperiode?
Die FDP hat sich für eine Stärkung der Präventions-, Beratungs- und Behandlungsangeboteim Bereich der Drogenpolitik eingesetzt.
11. Welche drogenpolitischen Initiativen plant Ihre Partei und Fraktion für die kommende Legislaturperiode?
Für die Freien Demokraten ist ein verantwortungsbewusstes und selbstbestimmtes Leben das Leitbild. Wo Menschen durch Sucht und Abhängigkeit ihrer Selbstbestimmung beraubt werden, gilt es für die Allgemeinheit, aktiv Hilfe zu leisten, anstatt zu stigmatisieren. Gezielte Prävention und Ausstiegsangebote sind die Schwerpunkte unserer Suchtpolitik. Dabei betrachten wir – absolut ideologiefrei – stoffgebundene (Alkohol-, Nikotin- und Drogensucht) und nichtstoffgebundene (Wett-, Spiel-, Onlinesucht) Abhängigkeitsformen als Krankheiten, die durch effektive Beratung und Behandlung geheilt werden müssen. Hierbei sehen wir die dauerhafte gesellschaftliche Integration durch Ausbildung, Arbeit und ehrenamtliches Engagement als wichtigstes Ziel für die Erkrankten. Die FDP wird sich für folgende Punkte einsetzen:
(1) die Vernetzung von Drogenberatungsstellen mit Schulen, Universitäten und Arbeitgebern, um die vorhandenen Angebote besser zu koordinieren;
(2) den bedarfsgerechten Ausbau der Infrastruktur für die Suchtbehandlung und Therapieeinrichtungen, sowohl qualitativ wie auch quantitativ;
(3) die kontrollierte Freigabe von Cannabis im Rahmen eines Modellversuchs.
12. Es werden derzeit unterschiedliche Modelle für die Legalisierung weltweit diskutiert und teilweise erprobt. Die öffentliche Zustimmung für eine Legalisierung steigt derzeit rasant. Die Frage ist nicht mehr so sehr, ob wir legalisieren, sondern wie wir regulieren. Wie sollte Ihrer Meinung nach ein regulierter Markt für Cannabisprodukte aussehen?
Die FDP will sich in einem ersten Schritt für die kontrollierte Freigabe von Cannabis in einem Modellversuch einsetzen (vergleiche hierzu die Antwort zu Frage 2).