Antworten der CDU Saarland auf unsere Wahlprüfsteine für die Landtagswahl im März 2017

Hier finden Sie die Antworten der CDU Saarland auf unsere Wahlprüfsteine für die Landtagswahl im März 2017.

1. Die deutsche Drogenpolitik basiert auf vier Säulen: Prävention, Beratung und Behandlung, Überlebenshilfe und Schadensminimierung, Repression und Angebotsminimierung. In Deutschland werden weit mehr Ressourcen für Repression als für Prävention ausgegeben. Wie bewerten Sie die Schwerpunktsetzung in der Drogenpolitik? Halten Sie die Repression und Kriminalisierung von Drogenkonsumenten für eine sinnvolle Säule der Drogenpolitik?

Für die CDU steht die Gesundheit des Menschen im Vordergrund. Deshalb halten wir grundsätzlich am Ziel eines suchtfreien Lebens fest. Wir sind gegen Verharmlosung, Liberalisierung und  Legalisierung illegaler Drogen, denn dies wäre das falsche Signal. Vielmehr setzen wir auf Prävention, Suchtberatung und moderne Hilfestrukturen.

2. Menschen, die Cannabis konsumieren, werden immer noch strafrechtlich verfolgt. Wollen Sie diese Strafverfolgung generell mildern, verschärfen oder unverändert lassen?

Wir beabsichtigen momentan keine strafrechtliche Veränderung.

3. Nach dem Urteil des BVerfG von 1994 sollen “geringe Mengen” für den Eigenbedarf nicht strafrechtlich verfolgt werden. Wie stehen Sie zur aktuellen Verordnung zur Anwendung der “geringen Menge” nach § 31a BtMG in Ihrem Bundesland und planen Sie Änderungen?

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4. Bremen will den Anbau von wenigen Cannabispflanzen zur Deckung des Eigenbedarfs in die Verordnung zur “geringen Menge” aufnehmen. Wollen Sie die Strafverfolgung des Anbaus weniger Hanfpflanzen zur Deckung des Eigenbedarfs mildern, verschärfen oder unverändert lassen?

zu 3. und 4.
Cannabis ist die von Jugendlichen am meisten konsumierte illegale Droge und Einstiegsdroge Nummer eins. Die immer wieder erhobene Behauptung , der ausschließliche Konsum von Cannabis sei harmlos und medizinisch gesehen folgenlos, ist unwahr.  Vielmehr kann der regelmäßige Gebrauch dieser sogenannten „weichen“ Droge zu schwerwiegenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen, körperlichen und psychischen Erkrankungen führen. Den Konsum von Cannabis zu verharmlosen halten wir für nicht verantwortlich. Gerade mit Blick auf Kinder und Jugendliche ist es wichtig die gesundheitlichen Folgen klar zu benennen und das Hauptaugenmerk konsequent auf Aufklärung und Prävention zu legen.

5. Nach § 3 Abs. 2 BtMG kann eine Kommune oder ein Land eine Ausnahmegenehmigung für eine legale Veräußerung von Cannabis beantragen, wenn dies im wissenschaftlichen oder öffentlichen Interesse liegt. Wie stehen Sie zu einem Modellversuch für eine kontrollierte Veräußerung von Cannabis an Erwachsene?

Die Legalisierung von Cannabis lehnen wir ab, sie ist für uns keine verantwortliche Option. Einzige Ausnahme der kontrollierten Abgabe von Cannabisprodukten muss die ärztliche Verordnung bei  schweren Krankheiten bleiben. Mit der Änderung des Betäubungsmittelgesetzes im Jahre 2015 wurde hierzu die Grundlage geschaffen.

6. Ein regulierter legaler Markt bietet die Möglichkeit von Qualitätskontrollen bei Cannabisprodukten. Auf dem heutigen Schwarzmarkt sind der Wirktstoffgehalt sowie mögliche Verunreinigungen und Beimengungen des Cannabis für den Konsumenten nicht ersichtlich. Unter dem Aspekt der Schadensminimierung wäre die Möglichkeit für anonyme Substanzanlysen ein drogenpolitisches Instrument, das auch jetzt genutzt werden könnte. Wie stehen Sie zur Qualitätskontrolle (Drug-Checking) von illegalen Substanzen wie Cannabis?

Eine staatliche Qualitätskontrolle illegaler Drogen würde dem Verbot zuwiderlaufen. Getestete Drogen könnten zudem eine gewisse Unbedenklichkeit suggerieren. Dies halten wir für ein fatales Signal.

7. Cannabiskonsumenten werden bei der Überprüfung der Fahreignung gegenüber Alkoholkonsumenten benachteiligt. Selbst ohne eine berauschte Teilnahme am am Straßenverkehr kann Menschen, die Cannabis konsumieren, der Führerschein über das Verwaltungsrecht entzogen werden. Setzen Sie sich für eine Gleichbehandlung mit Alkoholkonsum bei der Auslegung der Fahrerlaubnisverordnung ein?

Im Gegensatz zu Alkohol handelt es sich bei Drogen um eine Vielzahl von Substanzen mit unterschiedlichen Auswirkungen auf die Fahrleistung, insbesondere auch abhängig von Konsumgewohnheiten und –form. Nicht allein die im Blut festgestellte Substanzmenge ist entscheidend für die Fahruntüchtigkeit. Wir sehen keinen Änderungsbedarf.

8. Viele drogenpolitische Maßnahmen betreffen eher Bundesrecht. Haben Sie vor, Ihre drogenpolitischen Positionen, beispielsweise über Bundesratsinitiativen, auch bundesweit zu vertreten?

Wir sehen momentan keine Veranlassung aktiv tätig zu werden. Bei Initiativen anderer werden wir unsere Position selbstverständlich vertreten.

9. Welche drogenpolitischen Initiativen gab es von Ihrer Landespartei und Landtagsfraktion in der aktuellen Legislaturperiode?

Im Saarland bieten zwölf Suchtberatungsstellen Beratung und Hilfe für Menschen mit Suchtproblemen, Abhängige und Angehörige an.  Im Rahmen der Suchtprävention wurden zahlreiche Projekte auf den Weg gebracht. Gerade auch das Landesamt für Präventives Handeln bietet in seiner Präventionsarbeit zielgruppenorientiert wertvolle Hilfe.

10. Welche drogenpolitischen Initiativen plant Ihre Partei und Fraktion für die kommende Legislaturperiode?

Wir werden die erfolgreichen Präventionsprogramme im Hinblick auf neue, z B. internetinduzierte Suchtphänomene sowie die Angebote der Drogen- und Suchtberatung weiterentwickeln und verstärken. Die Neuausrichtung der Drogenpolitik soll fortgesetzt werden. Zentral soll ein Hilfs- und Betreuungsangebot aufgebaut werden, das die bestehenden Strukturen verbindet und Hilfsangebote verbessert. Der Druckraum soll für Substituierte geöffnet, die Vergabe von Nalaxan zur Notfalltherapie geprüft und die vernetzte Zusammenarbeit mit den Substitutionsärzten weiterentwickelt werden.

11. Welche drogenpolitischen Initiativen plant Ihre Partei und Fraktion für die kommende Legislaturperiode?

Wir sprechen uns geben einen legalen Markt für Cannabisprodukte aua. Der Erwerb dieser Droge soll nur aus medizinischen Gründen unter ärztlicher Verordnung erlaubt sein.