Antwort der SPD auf die DHV Wahlprüfsteine zur Landtagswahl in Sachsen 2014

Als Vorbereitung für unsere Wahlempfehlung zur kommenden Landtagswahlen in Sachsen haben wir wieder unsere Wahlprüfsteine zum Thema Cannabis und Drogenpolitik an die Parteien geschickt. Hier die Antworten der SPD aus Sachsen vom 20.08.2014.

Frage 1: Halten Sie die Repression und die Kriminalisierung von Drogenkonsumenten für eine sinnvolle Säule der Drogenpolitik?   

Die SPD ist der Ansicht, dass die strafrechtlichen Folgen von geringfügigem CannabisKonsum nicht den Lebensweg von jungen Menschen zerstören dürfen. Wir setzen uns daher für eine Entkriminalisierung der Süchtigen und für Drogenprävention ein. Allerdings darf das gesundheitliche Gefährdungspotential durch regelmäßigen und intensiven CannabisKonsum – vor allem auch für die immer jüngeren Erstkonsumentinnen und -konsumenten – nicht unterschätzt und nicht bagatellisiert werden.

Frage 2: Wollen Sie die Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten generell eher mildern,  verschärfen oder unverändert lassen?   

Die SPD Sachsen plant derzeit keine Veränderung der strafrechtlichen Vorschriften.     

Frage 3:  Wollen Sie die Strafverfolgung des Anbaus weniger Hanfpflanzen zur Deckung des Eigenbedarfs eher mildern, verschärfen oder unverändert lassen?    

Die SPD Sachsen plant derzeit keine Veränderung der strafrechtlichen Vorschriften.     

Frage 4:  Wie stehen Sie zur aktuellen Verordnung zur Anwendung der “geringen Menge” nach § 31 a BtmG und planen Sie Änderungen?     

Bis heute gibt es keine bundeseinheitliche Regelung zur Festlegung der Kriterien für die Einstellung von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren nach § 31 a BtMG in Fällen des Eigenverbrauchs von Cannabis in geringen Mengen. Die Regelungen in den einzelnen  Ländern sind immer noch unterschiedlich und die Verurteilungen in den jeweiligen  Gerichtsbezirken unterscheiden sich teilweise erheblich. Dieses Problem muss endlich gelöst werden. Die SPD Sachsen wird sich daher für eine bundeseinheitliche Festlegung der Kriterien für die Einstellung von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren nach § 31 a BtMG in Fällen des Eigenverbrauchs von Cannabis in geringen Mengen einsetzen.   

Frage 5: Wie stehen Sie zu einem Modellversuch für eine kontrollierte Abgabe von Cannabisprodukten an Erwachsene?   

Die Verfügbarkeit von Cannabis und Cannabisprodukten sollte grundsätzlich nicht erleichtert werden. Deshalb sehen wir auch Modellversuche für eine kontrollierte Abgabe kritisch.   

Frage 6: Wie stehen Sie zur Qualitätskontrolle von Drogen wie Cannabis?  Qualitätskontrollen signalisieren eine Unschädlichkeit, die es nicht gibt. Auch eine saubere Droge bleibt eine gefährliche Droge, sodass die SPD Sachsen Qualitätskontrollen als Maßnahme zur Schadensminimierung nicht für geeignet erachtet.   

Frage 7: Halten Sie es für sinnvoll, dass Cannabiskonsumenten bei der Überprüfung der Fahreignung gegenüber Alkoholkonsumenten benachteiligt werden oder setzen Sie sich für eine Gleichbehandlung ein?   Die SPD Sachsen ist in der Diskussion um die Legalisierung von Cannabis grundsätzlich der Auffassung, dass eine Gleichsetzung mit der legalen Droge Alkohol, die ebenfalls ein hohes gesundheitliches Gefährdungspotential hat, nicht angebracht ist. Unabhängig davon halten wir als SPD es jedoch sinnvoll, die Grundlagen für die Feststellung und Beurteilung der Fahreignung von Cannabiskonsumenten auf deren Nachvollziehbarkeit und Tauglichkeit zu überprüfen.   

Frage 8: Welchen Handlungsbedarf sehen Sie beim Einsatz von Cannabis als Medizin?    Bei einer medizinischen Indikation bei Schwerstkranken sollten solche Präparate kontrolliert zugänglich sein. Allerdings unterliegt diese Frage Bundesrecht. Der Experte der SPDBundestagsfraktion, Prof. Dr. Karl Lauterbach, hat kürzlich gefordert, dass die Gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Präparate bei Schwerstkranken übernehmen.     

Frage 9:  Welche drogenpolitischen Initiativen gab es von Ihrer Partei und Fraktion in der aktuellen Legislaturperiode?     

Für die SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag bildete die Forderung nach einer angemessenen Finanzierung der Suchtberatungsstellen einen Schwerpunkt. In Sachsen liegt das Verhältnis von Suchtberatern zu Einwohnern bei rund 1:23.000 und damit deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Wir wollen dieses Verhältnis auf mindestens 1:20.000 senken. Dies ist auch vor dem Hintergrund der besonders in Sachsen bei Konsumenten verbreiteten Droge  Crystal Meth mehr als dringend geboten, auch wenn nach wie vor der größte  Beratungsbedarf aufgrund von Alkoholmissbrauch besteht.     

Frage 10: Welche drogenpolitischen Initiativen plant Ihre Partei und Fraktion für die kommende  Legislaturperiode?     

Neben unserem generellen Einsatz für die Stärkung der Suchtprävention und der Hilfe für Betroffene wird sich die SPD Sachsen für eine bundeseinheitliche Festlegung der Kriterien für die Einstellung von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren nach § 31 a BtMG in Fällen des Eigenverbrauchs von Cannabis in geringen Mengen einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen


Robert Kluge
SPD-Landesverband Sachsen