Antwort der LINKEN. auf die Wahlprüfsteine zur Bürgerschaftswahl Hamburg 2015

Hier findet ihr die Antworten der LINKEN. Hamburg auf unsere Wahlprüfsteine zur Bürgerschaftswahl in Hamburg.

1. Halten Sie die Repression und die Kriminalisierung von Drogenkonsumenten für eine sinnvolle Säule der Drogenpolitik?

Die anhaltende Politik der Repression und Kriminalisierung von Drogenkonsumentinnen und -konsumenten muss sofort eingestellt werden. Sie stellt keine sinnvolle Säule der Drogenpolitik dar, sondern verhindert einen aufgeklärten Umgang mit Drogen nach Maßgabe eines Jugend- und Verbraucherschutzes. Durch die Repression wird der Drogenmarkt auf den Schwarzmarkt gedrängt, was die Risiken für die Konsumierenden deutlich erhöht. Ebenso wird die Präventionsarbeit gegen riskanten und abhängigen Drogenkonsum damit erschwert oder verhindert.

2. Wollen Sie die Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten generell eher mildern, verschärfen oder unverändert lassen?

Jegliche Strafverfolgung von Cannabiskonsumentinnen und -konsumenten ist einzustellen. Die anhaltende Kriminalisierung der Konsumierenden verstößt gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei Grundrechtseingriffen.

3. Wollen Sie die Strafverfolgung des Anbaus weniger Hanfpflanzen zur Deckung des Eigenbedarfs eher mildern, verschärfen oder unverändert lassen?

DIE LINKE setzt sich dafür ein, den Anbau von Cannabis zum eigenen Bedarf zu genehmigen sowie Cannabis-Clubs auf nichtkommerzieller Basis zu erlauben. Dabei müssen der Jugendschutz sowie ein entsprechendes Werbeverbot gesichert sein.

4. Wie stehen Sie zur aktuellen Verordnung zur Anwendung der “geringen Menge” nach §31a BtmG und planen Sie Änderungen?

5. Wie stehen Sie zu einem Modellversuch für eine kontrollierte Abgabe von Cannabisprodukten an Erwachsene?

Wir treten für eine weitgehende Legalisierung des Cannabisbesitzes ein. Danach würde die Anwendung der „geringen Menge“ wegfallen, nur der gewerbsmäßige Handel mit Cannabis sollte verboten bleiben. Solange diese Legalisierung nicht erreicht ist, treten wir dafür ein, dass die Regelung zur sogenannten „geringen Menge“ bundeseinheitlich auf 15 Gramm im BtMG geregelt wird. Das wäre ein erster notwendiger Schritt, um die Kriminalisierung der Konsumierenden zu beenden und würde keinerlei Strafanzeigen bis zur oben genannten Menge zur Folge haben.

6. Wie stehen Sie zur Qualitätskontrolle von Drogen wie Cannabis?

Jede und jeder Cannabiskonsumierende hat ein originäres Interesse daran, Cannabis in hoher Qualität und ohne Streckstoffe zu nutzen, so dass die zusätzlichen Gesundheitsgefährdungen aufgrund von Glassplittern, Schwermetallen und anderen Verunreinigungen damit der Vergangenheit angehören dürften.
Bis dahin sollten wenigstens im Rahmen von Drug-Checking-Initiativen Möglichkeiten einer Qualitätsüberprüfung ermöglicht werden. Wir sind daher für eine entsprechende Änderung des Betäubungsmittelrechts. Drug-Checking ist nicht nur eine effektive Möglichkeit der Schadensreduzierung, die Erfahrungen aus Österreich und der Schweiz zeigen vielmehr, dass viele Konsument/innengruppen nur so von Beratungsangeboten erreicht werden konnten und dadurch das Konsumverhalten verantwortungsvoller geworden ist (das bezog sich auf die dort geprüften Amphetamine, Kokain , LSD etc.). Letztlich kommt es insbesondere bei Cannabis auf einen risikobewussten und selbstbestimmten Gebrauch an. Die Förderung der gesellschaftlichen und der individuellen Konsumkompetenz ist daher ein wichtiges Ziel linker Drogenpolitik.

7. Halten Sie es für sinnvoll, dass Cannabiskonsumenten bei der Überprüfung der Fahreignung gegenüber Alkoholkonsumenten benachteiligt werden oder setzen Sie sich für eine Gleichbehandlung ein?

Wir lehnen die genannte Ungleichbehandlung ab. DIE LINKE setzt sich für bundeseinheitliche, wissenschaftlich abgesicherte Grenzwerte – insbesondere für den Cannabiswirkstoff THC – im Straßenverkehr ein, welcher eine akute Fahruntüchtigkeit nachvollziehbar definiert. Das Verkehrsrecht ist in Bezug auf die Regelungen zu Drogen dringend zu überarbeiten. Das betrifft weniger die strafrechtlichen, als vielmehr die verwaltungs- und ordnungsrechtlichen Regelungen. Diese hebeln zum Teil die vom Verfassungsgericht angemahnten Lockerungen bei der Umsetzung des Betäubungsmittelrechts unverhältnismäßig aus. Eine entsprechende positive Wirkung auf die Verkehrssicherheit darf bei vielen der Regelungen bezweifelt werden. DIE LINKE setzt sich für bundeseinheitliche, wissenschaftlich abgesicherte Grenzwerte – insbesondere für den Cannabiswirkstoff THC – im Straßenverkehr ein, die eine akute Fahruntüchtigkeit nachvollziehbar definieren. Dass Konsumierenden von Drogen per se die Fähigkeit zum sicheren Führen eines Fahrzeugs abgesprochen wird, auch wenn nicht unter Drogeneinfluss gefahren wurde, kann nur als Schikane bezeichnet werden.
DIE LINKE befürwortet das Verbot, unter dem Einfluss von Rauschmitteln ein Fahrzeug zu führen. Wann dieser Einfluss vorliegt, müssen aber wissenschaftliche Untersuchungen zeigen. Zudem müssen auch die derzeitigen Alkohol-Promillegrenzen evaluiert werden.

8. Wollen Sie Ihre drogenpolitischen Positionen, beispielsweise über Bundesratsinitiativen, auch bundesweit vertreten?

DIE LINKE Hamburg steht in engem Austausch mit der Bundespartei und den drogenpolitischen Expertinnen und Experten. Die aktuelle Drogenpolitik schädigt die Menschen und die Gesellschaft. Mit der Verbotspolitik gibt der Staat zudem die Kontrolle über Verfügbarkeit und Qualität von Drogen auf. Sie widerspricht den verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprinzipien. Der Hamburger Senat muss sich auf Bundesebene für eine Reform des überholten Betäubungsmittelgesetzes einsetzen.
Die Fraktion DIE LINKE setzt sich weiterhin für die Erforschung von Cannabis als Medizin ein. Gerade bei pflanzlichen Arzneimitteln besteht die Gefahr, dass aufgrund niedriger Gewinnaussichten und begrenzter Patentierungsmöglichkeiten die Erforschung durch Pharmaunternehmen vernachlässigt wird.
Bei Erkrankungen, die in der Regel tödlich verlaufen oder die Lebensqualität besonders stark einschränken, sollten unter bestimmten Voraussetzungen zudem Therapien mit Cannabis übernommen werden, auch wenn sie nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten sind (vgl. Antrag der Linksfraktion „Mehr Rechte für Patientinnen und Patienten“, Bundestagsdrucksache 17/6489). Dennoch dürfen für Cannabis-Arzneimittel keine niedrigeren Zulassungskriterien an Anforderungen, Wirksamkeit, Sicherheit und Qualität angelegt werden als bei anderen Arzneimitteln. Der patientenrelevante Nutzen entscheidet letztlich über den Wert eines neuen Arzneimittels. Dieser muss grundsätzlich wissenschaftlich belegt sein, bevor das Medikament Teil der Regelversorgung wird(vgl. Antrag der Linksfraktion „Für ein modernes Preisbildungssystem bei Arzneimitteln“, Bundestagsdrucksache 17/2324).

9. Welche drogenpolitischen Initiativen gab es von Ihrer Partei und Fraktion in der aktuellen Legislaturperiode?

Durch den Tod des Pflegekindes Chantal in Wilhelmsburg, die das Methadon ihrer Pflegeeltern eingenommen hatte, war es vor allem ein Kampf um Versachlichung und Abwehr von verschärfenden Repressionen gegen KonsumentInnen.
Konkret gab es folgenden Aktivitäten:
Teilnahme und Rede am Hanftag im letzten Jahr im Schanzenpark, Hamburg: http://www.wahl.de/themen/hanftag
LINKE unterstützt Forderung des BDK-Vorsitzenden: http://www.linksfraktion-hamburg.de/nc/buergerschaft/aktuelle_stunde/detail/kategorie/kersten-artus/zurueck/aktuelle-stunde/artikel/drogenfreigabe-linke-unterstuetzt-forderung-des-vorsitzenden-des-bundes-deutscher-kriminalbeamter/
Diverses:
Glücksspiel http://www.linksfraktion-hamburg.de/nc/presse/pressemitteilungen/detail/archiv/2012/november/zurueck/presse/artikel/spielhallengesetz-zocken-geht-auf-kosten-der-gesundheit/
Tronc-Abgaben

10. Welche drogenpolitischen Initiativen plant Ihre Partei und Fraktion für die kommende Legislaturperiode?

Wir werden durch parlamentarische Initiativen auf den Senat einwirken, dass er sich auf Bundesebene für eine Reform des längst überholten Betäubungsmittelgesetzes einsetzt.
Wir wollen rechtliche Möglichkeiten zur Gründung von nicht profitorientierten Cannabis-Clubs für den Eigenverbrauch schaffen.
Drogenprävention soll gestärkt und als Teil einer gesundheitsförderlichen Gesamtpolitik betrachtet werden. Die Wirksamkeit von Aufklärungskampagnen ist fraglich, stattdessen sollte die Verhältnisprävention gestärkt und die Gesundheits- und Bewältigungsressourcen gerade von Kindern und Jugendlichen gestärkt werden.

11. Wie sollte Ihrer Meinung nach ein regulierter Markt für Cannabisprodukte aussehen?

Wir stehen den Marktmechanismen von Angebot und Nachfrage im Drogenbereich grundsätzlich skeptisch gegenüber. Für uns ist es wichtig, dass die von uns geforderten Cannabis-Clubs nichtkommerziell arbeiten. So werden der eigenverantwortliche Konsum ermöglicht und falsche Anreize vermieden, etwa wenn Händler am Konsum verdienen. Wir fordern zudem für Cannabis ebenso wie für Tabakprodukte ein komplettes Werbeverbot. Die Suchthilfe in Hamburg muss aufgewertet und mit Fachpersonal und finanziellen Mitteln aufgestockt werden.