Antwort der GRÜNEN auf die DHV Wahlprüfsteine zur Landtagswahl in Sachsen 2014

Als Vorbereitung für unsere Wahlempfehlung zur kommenden Landtagswahlen in Sachsen haben wir wieder unsere Wahlprüfsteine zum Thema Cannabis und Drogenpolitik an die Parteien geschickt. Hier die Antworten der GRÜNEN Sachsen vom 19.08.2014.

 

1. Halten Sie die Repression und die Kriminalisierung von Drogenkonsumenten für eine sinnvolle Säule der Drogenpolitik?

 

Nein, wir halten Repression und Kriminalisierung nicht für eine sinnvolle Drogenpolitik. Wir wollen eine Reform der Drogenpolitik und setzen dabei auf Prävention, Hilfe, Schadensminderung und Entkriminalisierung. Ziel ist es, das Selbstbestimmungsrecht der Menschen zu achten und gesundheitliche Risiken zu minimieren. Die Achtung der Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger steht im Mittelpunkt GRÜNER Suchtpolitik, die nur dann eingreift, wenn die oder der Einzelne die eigenen Handlungen nicht mehr selbstverantwortlich steuern kann oder wenn Dritte geschädigt werden.

 

2. Wollen Sie die Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten generell eher mildern, verschärfen oder unverändert lassen?

 

Wir setzen uns für die Milderung der Strafverfolgung der Strafverfolgung ein. Dazu gehört für uns vor allem die Erhöhung der geringen Menge Cannabis, ab der eine zwangsläufige Strafverfolgung eintritt und eine Beendigung der Ungleichbehandlung von Cannabis mit anderen legalen berauschenden Mitteln, wie zum Beispiel Alkohol (Vgl. Antworten zu folgenden Fragen).

 

3. Wollen Sie die Strafverfolgung des Anbaus weniger Hanfpflanzen zur Deckung des Eigenbedarfs eher mildern, verschärfen oder unverändert lassen?

Wir stehen als GRÜNE für die Entkriminalisierung des Eigenbedarfs. Gerade die generelle Legalisierung von Cannabis oder Änderungen bei der Strafverfolgung sind vielfach Sache des Bundesgesetzgebers. Wir wollen auf Bundesebene den Eigenverbrauch und den privaten Anbau von geringen Mengen von Cannabis-Produkten generell legalisieren.

 

4. Wie stehen Sie zur aktuellen Verordnung zur Anwendung der “geringen Menge” nach §31a BtmG und planen Sie Änderungen?

 

Bei diesem durch die Landebene regulierbaren Bereich plädieren wir für die Heraufsetzung der geringen Menge Cannabis, ab der eine zwingende Strafverfolgung eintritt, auch in Sachsen auf bis zu 10g.

 

5. Wie stehen Sie zu einem Modellversuch für eine kontrollierte Abgabe von Cannabisprodukten an Erwachsene?

 

Wir haben ein wissenschaftlich begleitetes Modellprojekt zu einer kontrollierten Abgabe von Cannabisprodukten in geeigneten Einrichtungen bereits im Deutschen Bundestag vorgeschlagen. Ein solches Modellprojekt sollte in Zusammenarbeit mit Hilfe- und Therapieeinrichtungen durchgeführt und wissenschaftlich evaluiert und aufbereitet werden.

 

6. Wie stehen Sie zur Qualitätskontrolle von Drogen wie Cannabis?

 

Wir befürworten Qualitätskontrollen bei Drogen, v.a. bei Cannabis. Wir wollen daher eine Ausweitung von Drug-Checking-Programmen, um massive gesundheitliche Schäden durch beigemischte Substanzen in Drogen zu minimieren. Voraussetzung für eine geeignete und flächendeckende Qualitätskontrolle von Cannabis-Produkten wäre aber eine Legalisierung, die neben einer Besteuerung auch eine wirksame staatliche Kontrolle ermöglichen würde.

 

 

7. Halten Sie es für sinnvoll, dass Cannabiskonsumenten bei der Überprüfung der Fahreignung gegenüber Alkoholkonsumenten benachteiligt werden oder setzen Sie sich für eine Gleichbehandlung ein?

 

Die Ungleichbehandlung von Cannabis und Alkohol durch das Führerscheinrecht soll beendet werden. Cannabis-Delikte ohne Zusammenhang zum Straßenverkehr dürfen nicht mehr unaufgefordert und ohne Zustimmung der Betroffenen an die Führerscheinstelle übermittelt werden. Für alle berauschenden Mittel muss im Straßenverkehr allerdings der selbe Grundsatz gelten: Wer sich nicht mehr in einem voll fahrtüchtigen Zustand befindet, sollte egal, welche Substanz man konsumiert hat, das Auto stehen lassen.

 

8. Welchen Handlungsbedarf sehen sie beim Einsatz von Cannabis als Medizin?

 

Der Besitz und Anbau für den Eigenbedarf soll nach Ansicht der GRÜNEN straffrei sein – mindestens zu medizinischen Zwecken. In diesem Kontext hat unsere Partei das Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln im Juli, zum medizinisch begründeten Eigenanbau von Cannabis, begrüßt. Wir fordern darüber hinaus, dass die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen für Arzneimittel auf Basis von Cannabis ausgeweitet wird.

 

9. Welche drogenpolitischen Initiativen gab es von ihrer Partei und Fraktion in der aktuellen Legislaturperiode?

 

Die GRÜNE Fraktion im Sächsischen Landtag hat in dieser Legislatur den Schwerpunkt der parlamentarischen Arbeit auf Präventionsmaßnahmen in Bezug auf die Droge Crystal gelegt. Seit 2009 steigt die Zahl der Crystal-KonsumentInnen, die Hilfe bei den sächsischen Suchtberatungsstellen suchen, drastisch an. In einem Antrag haben wir GRÜNEN ein Sofortprogramm gefordert, das vor allem die ambulanten Suchtberatungs- und -behandlungsstellen stärken sollen, indem zehn zusätzliche Vollzeitstellen für Fachberaterinnen und Fachberater geschaffen sowie Fördermittel für ziel- und fachgruppenspezifische Weiterbildungsangebote bereitgestellt werden. Darüber hinaus sollten die Suchtberatung mit weiteren Hilfe- bzw. Betreuungssystemen für Jugendliche und junge Erwachsene mit Crystal-Konsum, wie Jugendhilfe, Schule, Jobcenter, Schwangerschaftsberatung, Geburtshilfe und Kinderschutz vernetzt werden.

In mehreren Anträgen haben wir ein aktuelles Konzept zur Prävention und Behandlung der vielfältigen Suchterkrankungen in Sachsen gefordert. In Form eines Landessuchthilfeplans und mit Hilfe eines landesweiten Präventionskonzepts wollen wir bedarfsgerechte und kontinuierliche Angebote in allen Suchtbereichen schaffen – auch in bisher unzureichend berücksichtigten Bereichen, wie der Online-Sucht oder dem Medikamentenmissbrauch.

 

10. Welche drogenpolitischen Initiativen plant ihre Partei und Fraktion für die kommende Legislaturperiode?

 

Die Achtung der Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger wird auch weiterhin im Mittelpunkt GRÜNER Suchtpolitik stehen. Unserer Auffassung nach sollte der Staat nur dann eingreifen, wenn die oder der Einzelne die eigenen Handlungen nicht mehr selbstverantwortlich steuern kann oder wenn Dritte geschädigt werden. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen den vielfältigen Suchtformen durch Aufklärung und frühzeitige Prävention begegnen. Auf Bundesebene setzen wir uns auch in Zukunft für eine Entkriminalisierung von Cannabis-Konsumenten ein.