Haben Förderer Stimmrecht auf Mitgliederversammlungen des DHV?

Nein. Die Förderung nach § 3 Abs. 4 unserer Satzung ist eine freiwillige Unterstützung des DHV e.V. ohne Vereinsmitgliedschaft, also auch ohne Stimmrecht und ohne Anspruch auf Teilnahme an Mitgliederversammlungen.

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