Nein. Die Förderung nach § 3 Abs. 4 unserer Satzung ist eine freiwillige Unterstützung des DHV e.V. ohne Vereinsmitgliedschaft, also auch ohne Stimmrecht und ohne Anspruch auf Teilnahme an Mitgliederversammlungen.
Nein. Die Förderung nach § 3 Abs. 4 unserer Satzung ist eine freiwillige Unterstützung des DHV e.V. ohne Vereinsmitgliedschaft, also auch ohne Stimmrecht und ohne Anspruch auf Teilnahme an Mitgliederversammlungen.