

Bei unserem Wahlcheck betrachten wir die jeweiligen Wahlprogramme und Antworten auf unsere Wahlprüfsteine sowie die parlamentarischen Aktivitäten in der vergangenen Legislaturperiode.


Programm
Das Wahlprogramm der SPD enttäuscht in drogenpolitischer Hinsicht und bleibt bei sprachlichen Allgemeinplätzen. Die Suchtberatung soll gestärkt und besser vernetzt werden. Außerdem will die SPD das Nichtraucherschutzgesetz erneuern. Was das konkret bedeutet, bleibt in beiden Fällen unklar. Bei der Förderung von E-Sport will die SPD “die Möglichkeit der Prävention gegen Spielsucht” nutzen. Außerdem soll der Weinbau gefördert und das Landesweingut erhalten werden. Ansonsten tauchen die Themen Sucht und Drogen nicht im Programm auf. Schwach.
Auszug aus dem Wahlprogramm:
“Prävention und Früherkennung
Programme zur Krebsfrüherkennung und zur Suchtprävention sind für uns elementare
Bausteine auf dem Weg zu einer gesünderen Bevölkerung. Ansätze zur Förderung gesunder Ernährung in Kitas, Schulen und Seniorenheimen, Angebote der Landesvereinigung für Gesundheit sowie präventive Formate wie die Herzwoche werden weitergeführt.Gesundheitsförderung und Gesundheitskompetenz in Schulen werden ausgebaut. Das Nichtraucherschutzgesetz wird auf Grundlage der Evaluierung novelliert. Niedrigschwellige Prävention bei HIV und sexuell übertragbaren Erkrankungen wird auskömmlich abgesichert.”
“E-Sport soll unterstützt und anderen traditionellen Sportarten gleichgestellt werden. Dafür
wird eine Leitlinie für die Förderung erarbeitet. Gleichzeitig bietet die Jugendarbeit im E-Sport die Möglichkeit der Prävention gegen Spielsucht und die Vermittlung von Medienkompetenz, welche wir daher in die Leitlinie einschließen.”
“Soziale Beratungsangebote, einschließlich Schuldner-, Insolvenz-, Sucht- sowie Schwangerschafts- und Familienberatung, werden landesweit gestärkt und besser vernetzt.“
“Der Klimawandel verändert den Ackerbau grundlegend. Vielfältige Fruchtfolgen, Humusaufbau und Zwischenfruchtanbau werden gezielt gefördert. Sonderkulturen wie Garten- und Weinbau erhalten eigene Förderansätze”
“Das Landesweingut soll dauerhaft erhalten bleiben und mit einem tragfähigen Wirtschaftlichkeits- und Regionalitätskonzept zu einem kulturellen und landwirtschaftlichen Aushängeschild des Landes entwickelt werden.”


Antworten auf Wahlprüfsteine
Die Antworten auf unsere Wahlprüfsteine sind durchwachsen. Beim CanG sieht die SPD keinen großen Handlungsbedarf, will aber in Zukunft nachjustieren. Die Ermessensspielräume des Gesetzes wurden in der letzten Legislaturperiode für einen “stark ordnungspolitischen Ansatz” genutzt, der den Jugendschutz priorisiert. Die SPD ist offen für Modellprojekte, sieht aber keine rechtliche Grundlage und will bis zur Evaluierung 2028 abwarten. Die Einschränkung der Telemedizin will die SPD unterstützen. Zu Drug-Checking vermeidet die SPD eine eindeutige Positionierung, Projekte sollen zukünftig geprüft werden. Bei den Speicheltests ist durchaus Hintergrundwissen vorhanden, dennoch will die SPD aufgrund der Fehleranfälligkeit der Speicheltests lieber bei Urintests bleiben. Für die nächste Legislaturperiode plant man lediglich eine Novellierung des Nichtraucherschutzgesetzes. Zu einer vollständigen Legalisierung verweist die SPD auf die Bundesbeschlusslage und will “notwendigen Schritte einleiten, um eine europarechtskonforme Legalisierung zu ermöglichen”. Soso.
Weiterlesen
Wie beurteilen Sie das 2024 verabschiedete Cannabisgesetz, nach dem der legale Besitz und Eigenanbau von Cannabis sowie Anbauvereine möglich sind?
Das zum 1. April 2024 in Kraft getretene Cannabisgesetz wurde vor seiner Verabschiedung sehr kontrovers diskutiert. Mit dem Gesetz ist der legale Besitz und Konsum sowie der private Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen, der gemeinschaftliche nicht-gewerbliche Eigenanbau und die kontrollierte Weitergabe von Cannabis durch Anbauvereinigungen, möglich. Das Gesetz sieht zudem einen verbesserten Gesundheitsschutz für Kinder und Jugendliche, Aufklärung und Prävention und die Eindämmung des illegalen Markt vor. Für beide Teile des Gesetzes liegen die Berichte vor.
Für Sachsen-Anhalt können wir sagen, dass das Gesetz im Großen und Ganzen kaum große Auswirkungen zeigt, weder in Bezug auf eine Gefährdung der Verkehrssicherheit noch bei den Suchterkrankungen. Für den Bereich des Konsums gibt es kaum bzw. keine Veränderungen. Für den Schwarzmarkt lässt sich allerdings – trotz des kurzen Beobachtungszeitraums – sagen, dass es hier eine Veränderung gibt und die Beschaffung auf dem Schwarzmarkt leicht zurückgeht. Konsumenten versorgen sich zunehmend aus eigenen privaten Quellen. Angestiegen ist der Gebrauch von medizinischem Cannabis, dessen Bezug ohne Rezept auf Onlineseiten leichter wurde. Wir schließen uns der derzeitigen Einschätzung der Studie an, dass es keinen dringenden Handlungsbedarf gibt und wir den Abschlussbericht, der für April 2028 erwartet wird, abwarten.
Wir werden an folgenden Punkten darauf hinwirken, dass das Gesetz verändert wird: Regulierung des Onlineversands von Medizinal-Cannabis, verstärkte Prävention, verbesserter Kinder- und Jugendschutz und weniger restriktive Genehmigung der Anbauvereinigungen. Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene wurde vereinbart, dass „es eine ergebnisoffene Evaluierung des Gesetzes zur Legalisierung von Cannabis“ geben soll. Derzeit gibt es noch keinen Zeitplan.
Auf landesgesetzlicher Ebenen haben wir uns für die kommende Legislatur vorgenommen, dass Nichtrauchschutzgesetz zu novellieren und die Vorschriften auf Cannabisprodukte auszuweiten.
Die gesetzlichen Regelungen zur Entkriminalisierung von Cannabiskonsum und Anbauvereinen werden je nach Bundesland sehr unterschiedlich ausgelegt (Bußgeldkatalog, Konsumverbote auf Volksfesten, Genehmigung und Kontrolle von Anbauvereinigungen). Wollen Sie diese Ermessensspielräume eher für liberale oder eher für restriktive Regelungen nutzen?
In der Landesregierung von Sachsen-Anhalt gab es für die erste Geltungsphase des neuen Gesetzes eine Verständigung auf einen starken Kinder- und Jugendschutz und einen stark ordnungspolitischen Ansatz. Verstöße gegen Konsumverbote, u.a. in Nähe von Schulen, Kindergärten, öffentlichen Sport- oder Kinderspielplätzen oder in Sichtweite von Kindern und Jugendlichen sind mit Bußgeldern belegt. Wir plädieren dafür, mit der Evaluierung des Gesetzes auch diese Verordnungslage und Verwaltungspraxis zu überprüfen.
Städte wie Frankfurt und Hannover sowie einige Berliner Bezirke haben wissenschaftliche Modellprojekte zur Cannabisabgabe nach §2 (4) KCanG beantragt, um die Auswirkungen eines regulierten Verkaufs von Cannabis in Fachgeschäften zu erforschen. Wie stehen Sie zu solchen Modellprojekten in Ihrem Bundesland?
Solchen regional und zeitlich begrenzten und wissenschaftlich begleiteten Modellprojekten der kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene stehen wir grundsätzlich offen gegenüber, um mehr über Konsumverhalten, Jugend- und Gesundheitsschutz und öffentliche Ordnung zu erfahren. Allerdings gibt es derzeit keine rechtliche Grundlage für ein solches Projekt und es bräuchte dafür eine neue gesetzliche Regelung. Auf Bundesebene gibt es derzeit dafür keine Planungen. Die Auswertung der noch ausstehenden Evaluierung 2028 bleibt abzuwarten.
Die Bundesregierung möchte den Zugang zu Cannabis als Medizin durch ein Verbot von telemedizinischer Verschreibung und ein Versandverbot für Cannabisblüten einschränken. Würden Sie im Bundesrat dieses Vorhaben unterstützen?
Ja, denn es ist ein Anstieg des Medizinal-Cannabis zu beobachten, der nicht im Zusammenhang mit Erkrankungen steht. Beim Medizinal-Cannabis handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel. Das Bundesgesundheitsministerium hat im Dezember 2025 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes vorgelegt. Das Gesetz sieht vor, dass die Verschreibung von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken ausschließlich nach einem persönlichen Kontakt zwischen der Patientin oder dem Patienten und einer Ärztin oder einem Arzt erfolgen darf. Der persönliche Kontakt ist etwa in der Arztpraxis oder auch im Rahmen eines Hausbesuches möglich. Das Gesetz befindet sich im laufenden parlamentarischen Verfahren und ist noch nicht beschlossen.
Der Bundesrat hat empfohlen dem Gesetz zuzustimmen, sieht aber noch Änderungsbedarf und empfiehlt ein weiteres Gesetzgebungsverfahren, um eine rechtsichere Lösung für die zuständigen Überwachungsbehörden zu finden, damit diese bei Verdacht eines Verstoßes gegen § 3 Absatz 2 MedCanG-E eine unabhängige Prüfung durchführen können. Derzeit liegt noch kein geänderter Gesetzentwurf der Bundesregierung vor.
2023 wurde die gesetzliche Grundlage für wissenschaftliche Modellprojekte geschaffen, in denen die Auswirkungen von Substanzanalysen illegaler Drogen (Drug Checking) erforscht werden sollen. Befürworten Sie dies in Ihrem Bundesland? Würden Sie ggf. solche Projekte aus Landesmitteln fördern?
Illegale Drogen enthalten oft verunreinigte Substanzen, die für Konsumierende hohe gesundheitliche Risiken bergen. Drug-Checking-Angebote können diese Risiken minimieren und ggf. auch Todesfälle vermeiden. Der Kontakt zu Konsumierenden bietet die Chance für Beratungen und Hilfsangeboten. Für die Zukunft würden wir ein solches Angebot prüfen.
Wie stehen Sie zur flächendeckenden Einführung von THC-Speicheltests anstelle von Urintests bei Verkehrskontrollen? Sehen Sie wegen des CanG und des neuen THC-Grenzwertes einen Bedarf für mehr Verkehrskontrollen?
Für die SPD hat die Sicherheit im Straßenverkehr oberste Priorität. Der Konsum von Cannabis und die Teilnahme am Straßenverkehr bzw. das Führen von Fahrzeugen schließen sich aus unserer Sicht aus bzw. muss es einen deutlichen zeitlichen Abstand geben. Auf Bundesebene wurde sich auf einen Grenzwert für die Teilnahme am Straßenverkehr von 3,5 ng/ml THC im Blutserum verständigt. Dies folgt einer Empfehlung der Expert:innengruppe des damaligen Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.
Derzeit sind die Tests auf Cannabiskonsum am Steuer umstritten, da die Nachweisbarkeit von THC bei täglichem Konsum dazu führt, dass nicht unterschieden werden kann, ob eine Person unter THC-Einfluss fährt oder während der Fahrt vollkommen unberauscht ist oder aber täglich konsumiert.
Speicheltests sind tatsächlich nur bei kurzfristigem Konsum positiv, allerdings haben sie sich in der Praxis oft als fehleranfällig (sowohl falsch positiv als auch falsch negativ) erwiesen. Speicheltests werden von den Dienststellen in Sachsen-Anhalt nicht flächendeckend eingesetzt. Erste Wahl ist weiterhin der Urintest und bei einem Verdacht die Blutentnahme.
Welche drogenpolitischen Initiativen gab es von Ihrer Fraktion in der aktuellen Legislaturperiode? (Bitte listen Sie Anträge, Anfragen etc. konkret und mit Link auf, damit wir Ihre parlamentarische Arbeit besser einschätzen können!
Keine eigenständigen parlamentarischen Initiativen in der 8. Wahlperiode. Innerhalb der schwarz-rot-gelben Koalition gab es bei diesem Thema nur sehr geringe politische Schnittmengen und gemeinsame Punkte, sodass es zu keinen eigenständigen parlamentarischen Initiativen gekommen ist.
Welche drogenpolitischen Initiativen planen Sie in der nächsten Legislaturperiode?
Derzeit planen wir für die 9. Wahlperiode die Novellierung des Nichtraucherschutzgesetzes.
Wie stehen Sie grundsätzlich zur vollständigen Legalisierung von Cannabis, also einer bundesweiten, vollständigen Regulierung des existierenden Cannabismarktes mit Fachgeschäften wie z.B. in Kanada?
Entsprechend der Beschlusslage unserer Bundespartei wollen wir, um den Gesundheitsschutz, den Jugendschutz und den Kampf gegen die Organisierte Kriminalität zu verbessern, die notwendigen Schritte einleiten, um eine europarechtskonforme Legalisierung zu ermöglichen.


Bisherige parlamentarische Aktivität
In der letzten Legislaturperiode hat die SPD so gut wie keine drogenpolitische Aktivität gezeigt und lediglich einen gemeinsamen Antrag mit CDU und FDP zum Nichtraucherschutz eingebracht. Begründet wird dies mit fehlender Einigkeit unter den Koalitionspartnern. Interessanterweise haben es sowohl die CDU als auch die FDP geschafft, trotz dessen mehr parlamentarische Aktivität zu zeigen.
Weiterlesen
Alternativantrag zum Antrag nach § 37 GO.LT der Fraktionen CDU, SPD und FDP
Nichtraucherschutz jetzt wirklich stärken. Prävention forcieren. Konzept „Sachsen-Anhalt atmet auf“ und aktuelle Evaluierung umsetzen und Gesetzesnovelle auf den Weg bringen.


Die SPD hat ein in drogenpolitischer Hinsicht schwaches Wahlprogramm. Auch die Antworten auf unsere Wahlprüfsteine können nicht überzeugen. Die SPD Sachen-Anhalt ist sicher kein Vertreter einer Rückkehr zur Prohibition, aber fremdelt an einigen Stellen doch merklich mit der Entkriminalisierung und wirkt wenig überzeugt von diesem Schritt. Insgesamt scheint das Thema Drogenpolitik beim Landesverband Sachsen-Anhalt keinen allzu großen Stellenwert zu besitzen. Davon zeugen die nicht vorhandenen eigenen Initiativen. Für Hanffreunde ganz sicher nicht die beste Option bei dieser Wahl. Etwas besser als die CDU, aber nicht viel.
