Behauptung

Der Deutsche Ärztetag hat gefordert, dass in die Berichte des Forschungsprojekts EKOCAN, mit dem das Cannabisgesetz (CanG) evaluiert wird, auch Hinweise  auf eine mögliche Zunahme cannabisinduzierter Psychosen aufgenommen werden sollen.

Einordnung

Die Forderung ist irreführend, weil der zweite EKOCAN-Zwischenbericht bereits einen Hinweis auf die mögliche Zunahme cannabisinduzierter Psychosen enthält.

Hintergrund

Der von der Bundesärztekammer (BÄK) organisierte 130. Deutsche Ärztetag, der vom 12. bis 15. Mai 2026 in Hannover stattfand, hat eine Reihe von Stellungnahmen zum Cannabisgesetz (CanG) verabschiedet. Darunter findet sich auch erneut die Forderung der Bundesärztekammer, das CanG komplett zurückzunehmen.

Ein anderer Beschluss befasst sich mit dem Forschungsprojekt EKOCAN. In diesem Projekt evaluiert das Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung (ZIS) in Hamburg zusammen mit den Universitäten Düsseldorf und Tübingen die Auswirkungen des CanG, genauer gesagt des Konsumcannabisgesetzes (KCanG), wie es dort in § 43 vorgesehen ist.

Mittlerweile liegt der zweite EKOCAN-Zwischenbericht vor. Dessen bisherige Ergebnisse scheinen der BÄK nicht zu gefallen, weil sie weniger dramatisch ausfallen als es die BÄK seit Jahren prophezeit. Nun wird mit dem Beschluss des Ärztetags versucht, das Projekt zu diskreditieren (siehe auch Faktencheck bzgl. Finanzierung des EKOCAN-Projekts):

„Der 130. Deutsche Ärztetag 2026 fordert das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) dazu auf, dafür Sorge zu tragen, dass in dem Forschungsprojekt „Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (EKOCAN)“ auch Hinweise auf problematische Entwicklungen von psychischen Erkrankungen, wie beispielsweise eine mögliche Zunahme der cannabisassoziierten Psychosen, in die Evaluation dezidiert aufgenommen werden.“

Diese Forderung suggeriert, dass es bisher keinen solchen Hinweis im EKOCAN-Zwischenbericht gibt. Tatsächlich wird aber der bisher einzige gut dokumentierte Hinweis darauf, dass es seit dem CanG zu einer Zunahme cannabisinduzierter Psychosen gekommen sein könnte, erwähnt:

8.4.4. Zusammenfassung
Die vorliegenden Daten deuten darauf hin, dass es infolge der Teillegalisierung unter Erwachsenen zu einem leichten Anstieg cannabisbezogener Konsumprobleme gekommen sein könnte. Dieser mögliche Trend wird auch durch Daten aus Bayerisch-Schwaben bestätigt (Greiner et al., 2025). In den dortigen sechs Bezirkskrankenhäusern wurde die Hospitalisierungsrate für unterschiedliche Diagnosegruppen insgesamt im Zeitraum vor und nach der Teillegalisierung verglichen. Es konnte ein Anstieg für cannabisinduzierte Psychosen (+78%) sowie für cannabisbezogene Störungen insgesamt (+46%) beobachtet werden. Da ebenfalls eine leichte Reduktion in der Hospitalisierungsrate für Schizophrenien registriert wurde, schließen die Autor:innen, dass der Anstieg cannabisinduzierter Psychosen zum Teil auf eine verbesserte Diagnostik zurückzuführen sein könnte. Tatsächlich zeigt diese Studie eindrucksvoll, dass unterschiedliche Aspekte bei der Interpretation von Routinedaten bei der Evaluation der Teillegalisierung berücksichtigt werden müssen.

Es gibt auch einen Fachartikel im Ärzteblatt zum beobachteten Anstieg in den sechs Bezirkskrankenhäusern. Die Autoren weisen ausdrücklich darauf hin, dass der beobachtete Anstieg nicht unbedingt einen kausalen Zusammenhang mit dem CanG haben muss. Sie sehen auch andere mögliche Erklärungsansätze:

Mögliche Erklärungen für den beobachteten Anstieg
Die vorgelegten Analysen sind deskriptiv und erlauben keine Erklärung der zugrunde liegenden Mechanismen. Bei der Interpretation sollte zwischen einer tatsächlichen Inzidenzsteigerung und einer veränderten Diagnosepraxis unterschieden werden. Die Abnahme nichtorganischer Psychosen entspricht etwa einem Drittel der Zunahme von Cannabispsychosen und deutet in Teilen auf eine diagnostische Verschiebung hin. Ein Detection Bias könnte auf eine erhöhte diagnostische Aufmerksamkeit und größere Offenheit der Betroffenen aufgrund verringerter Stigmatisierung zurückzuführen sein. Zudem könnte ein Confirmation Bias vorliegen, durch den mehr cannabisinduzierte Psychosen erwartet und deshalb diagnostiziert wurden.

Ob es tatsächlich zu einem Anstieg cannabisinduzierter Psychosen durch das CanG gekommen ist, bleibt also unklar. Auf den bisher wichtigsten entsprechenden Hinweis in diese Richtung hat der EKOCAN-Bericht jedenfalls ausdrücklich hingewiesen.

Selbst wenn das den Antragsstellern auf dem Bundesärztetag nicht bekannt gewesen sein sollte und somit nicht bewusste Irreführung betrieben wurde, wäre ihnen vorzuwerfen, dass sie vollkommen darauf verzichtet haben, ihre Behauptung kurz zu prüfen. So ein offensichtlicher Propaganda-Beschluss des höchsten Gremiums schadet dem Ansehen der Ärzteschaft.

Möglicherweise hat sich der Deutsche Ärztetag auch politisch instrumentalisieren lassen. Einer der Antragsteller, Dr. Karl Breu, ist stellvertretender Ortsvorsitzender der CSU im Ortsverband Polling-Etting-Oderding. Ebenfalls unter den Antragstellern für diesen Beschluss ist Johann Ertl, stellvertretender Vorsitzender des Gesundheits- und Pflegepolitischen Arbeitskreises der CSU Straubing. Die CSU ist ja bekannt dafür, einen Kreuzzug gegen Cannabis zu führen und es dabei mit Fakten nicht so genau zu nehmen.