„Du bist Halle“ berichtet von der neuerlichen Aktion der DHV-Ortsgruppe Halle-Saalekreis.
„Am Samstag hat der Deutsche Hanfverband (DHV) auf dem Marktplatz in Halle (Saale) mit einer Aktion gegen die aktuelle Auslegung des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) durch die lokale Justiz protestiert. Auf Aufstellern und mit grüner Sprühkreide direkt auf dem Pflaster prangte der Slogan: „Kein Stecki ist illegal!“
Hintergrund der Aktion ist ein anhaltender Streit zwischen den Cannabis-Aktivisten und der Staatsanwaltschaft Halle. Im Mittelpunkt stehen dabei sogenannte Stecklinge (Steckis) – also junge Hanfpflanzen, die zur Weiterzucht genutzt werden können.
Umtopfen unter den Augen der Justiz
Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, griff der Hanfverband an diesem Samstag zu einer kreativen Methode: Anstelle von klassischen, in Erde angewurzelten Pflanzen wurden die Cannabis-Stecklinge in mit Wasser gefüllten Reagenzgläsern an interessierte Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren verschenkt. Wer wollte, konnte den Setzling direkt vor Ort an den Tischen des Infostandes in bereitgestellte Blumenerde und kleine Töpfe einpflanzen.
Warum dieser Aufwand? Es ist nicht die erste Verschenkaktion des Verbandes in Halle. Bei einer früheren Aktion waren die Setzlinge noch direkt in kleinen Blumentöpfen mit Erde übergeben worden. Die Staatsanwaltschaft Halle bewertete diese damals jedoch als „vollwertige Cannabispflanzen“ und ließ sie beschlagnahmen. Durch die Aufbewahrung im reinen Wasserglas ohne Erde argumentiert der Verband nun, dass es sich rechtlich eindeutig um reines Vermehrungsmaterial und nicht um eine wachsende Pflanze handelt.
Der Hanfverband spart nicht mit Kritik an den Behörden. Nach Ansicht der Aktivisten werde durch das restriktive Vorgehen der Staatsanwaltschaft Halle das bundesweit geltende Konsumcannabisgesetz (KCanG) „mehr verhindert als geschützt“. Die Justiz habe im Zuge der vergangenen Beschlagnahmung eine Straftat konstruiert, die es laut dem Wortlaut und Geist des KCanG überhaupt nicht gebe, so die Vertreter des Verbandes vor Ort.
Die Aktion stieß auf reges Interesse bei den Passanten, und das auch bei vielen Personen im gesetzteren Alter. Neben den Pflanzenspenden nutzten viele Hallenser die Gelegenheit, sich an den Infoständen über die aktuellen gesetzlichen Regelungen zum Eigenanbau, die Rechte von Konsumenten und die genauen Vorgaben des KCanG zu informieren. Ob das Reagenzglas-Verfahren der Justiz dieses Mal standhält, bleibt abzuwarten – die Diskussion um die Auslegung des neuen Gesetzes in Sachsen-Anhalt ist damit jedenfalls um ein Kapitel reicher.
