Behauptung

Der Deutsche Ärztetag hat die Bundesregierung aufgefordert, die Finanzierung des EKOCAN-Forschungsprojektes offenzulegen, mit dem das Cannabisgesetz (CanG) evaluiert wird, „um die Unabhängigkeit des Projekts sicherstellen zu können“.

Einordnung

Die Forderung ist irreführend, weil die Finanzierung des EKOCAN-Projektes bekannt ist. Es gab dafür eine ordnungsgemäße Ausschreibung des Bundesgesundheitsministeriums, das den Auftrag zu 100 Prozent finanziert.

Hintergrund

Der von der Bundesärztekammer (BÄK) organisierte 130. Deutsche Ärztetag, der vom 12. bis 15. Mai 2026 in Hannover stattfand, hat eine Reihe von Stellungnahmen zum Cannabisgesetz (CanG) verabschiedet. Darunter findet sich auch erneut die Forderung der Bundesärztekammer, das CanG komplett zurückzunehmen.

Ein anderer Beschluss befasst sich mit dem Forschungsprojekt EKOCAN. In diesem Projekt evaluiert das Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung (ZIS) in Hamburg zusammen mit den Universitäten Düsseldorf und Tübingen die Auswirkungen des CanG, genauer gesagt des Konsumcannabisgesetzes (KCanG), wie es dort in § 43 vorgesehen ist.

Mittlerweile liegt der zweite EKOCAN-Zwischenbericht vor. Dessen bisherige Ergebnisse scheinen der BÄK nicht zu gefallen, weil sie weniger dramatisch ausfallen als es die BÄK seit Jahren prophezeit. Nun wird mit dem Beschluss des Ärztetags versucht, das Projekt zu diskreditieren (siehe auch Faktencheck bzgl. Psychosen im EKOCAN-Bericht):

„Zusätzlich fordert der 130. Deutsche Ärztetag die Bundesregierung zur Offenlegung der Finanzierung des Verbundforschungsprojektes EKOCAN auf, um die Unabhängigkeit des Projekts sicherstellen zu können.“

Damit wird suggeriert, dass unklar sei, wer das Geld für das Forschungsprojekt bereitstellt, und dass dubiose, unsichtbare Financiers die Ergebnisse in ihrem Sinne verfälschen.

Das ist nicht nur ein Affront gegenüber den beteiligten Forschungseinrichtungen und Professoren, sondern auch eine plumpe, offensichtliche Desinformation. Das Forschungsprojekt wurde ganz normal öffentlich vom BMG ausgeschrieben. Dem entsprechend wird das Projekt auch vom BMG finanziert, was auch im oben verlinkten 2. Zwischenbericht erwähnt wird:

„2. Hintergrund
Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) ist am 1. April 2024 in Kraft getreten. § 43 KCanG sieht eine umfassende Evaluation der gesellschaftlichen Auswirkungen dieses Gesetzes vor. Auf dieser Grundlage wird das Verbundprojekt „Evaluation des Konsumcannabisgesetzes“ (EKOCAN) durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) von Januar 2025 bis April 2028 gefördert.“

Selbst wenn das den Antragsstellern auf dem Bundesärztetag nicht bekannt gewesen sein sollte und somit nicht bewusste Irreführung betrieben wurde, wäre ihnen vorzuwerfen, dass sie vollkommen darauf verzichtet haben, ihre Behauptung kurz zu prüfen. So ein offensichtlicher Propaganda-Beschluss des höchsten Gremiums schadet dem Ansehen der Ärzteschaft.

Möglicherweise hat sich der Deutsche Ärztetag auch politisch instrumentalisieren lassen. Einer der Antragsteller, Dr. Karl Breu, ist stellvertretender Ortsvorsitzender der CSU im Ortsverband Polling-Etting-Oderding. Ebenfalls unter den Antragstellern für diesen Beschluss ist Johann Ertl, stellvertretender Vorsitzender des Gesundheits- und Pflegepolitischen Arbeitskreises der CSU Straubing. Die CSU ist ja bekannt dafür, einen Kreuzzug gegen Cannabis zu führen und es dabei mit Fakten nicht so genau zu nehmen.