OVB Heimatzeitungen berichtet über die von uns unterstützte Klage des CSC Inntal-Raubling gegen den Freistaat Bayern.
„Doch während in anderen Bundesländern schon längst angebaut wird, liegen die Cannabis-Anbauflächen in Bayern noch brach. Kein Wunder, schließlich wurde vonseiten der CSU kurz nach der bundesweiten Teillegalisierung deutlich gemacht, dass man es den Vereinen im Freistaat schwer machen würde.
Und so ist es auch gekommen. Zwar wurden ein paar Anbauvereinigungen genehmigt – so auch der Club aus Raubling. Dennoch hat man einen Weg gefunden, den Anbau letztlich doch zu verhindern. Und zwar über „baurechtliche Tricksereien“, wie es der Deutsche Hanfverband (DHV) in einer Pressemitteilung nennt.
Nach Auffassung der zuständigen Behörden seien Anbauvereinigungen ausschließlich in Sondergebieten bauplanungsrechtlich zulässig. Ein solches Sondergebiet auszuweisen kostet aber nicht nur Zeit, sondern auch eine Menge Geld, welches letztlich von den Kommunen bezahlt werden müsste.
Gegen diese Baurechts-hürde wehrt sich der Raublinger Cannabis-Club jetzt – und zwar auf juristischem Weg. Gemeinsam mit dem DHV hat der CSC Inntal-Raubling eine Klage beim Verwaltungsgericht München auf den Weg gebracht. „Dass der Deutsche Hanfverband diesen Prozess unterstützt, ist für uns von großer Bedeutung und alles andere als selbstverständlich“, macht Degenhart deutlich.“
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„Für Rechtsanwalt Dominik Kraft, der den Raublinger CSC in diesem Verfahren vertritt, ist das hohe Maß an Widerstand der bayerischen Baugenehmigungsbehörden gegen die Ansiedlung von Cannabis-Anbauvereinigungen „einmalig“. Und auch Georg Wurth vom Deutschen Hanfverband sagt: „Es ist schon verwunderlich, wie viel Energie Söder und Co. investieren, um eine staatlich kontrollierte Alternative zum Schwarzmarkt zu verhindern.“
