Ich bin Mitglied in einem CSC und will wieder raus, welche Fristen gibt es?

Laut §16 KCanG sind Anbauvereinigungen dazu verpflichtet eine Mindestmitgliedschaft von drei Monaten in ihrer Satzung festzulegen. Unter dieser Frist kommt ihr also nicht aus der Mitgliedschaft heraus. Ob weiterreichende Kündigungsfristen in eurem CSC bestehen, müsst ihr in eurer Satzung oder eurem Vertrag entnehmen. Wenn besondere Umstände vorliegen und z.B. der Verein seinen Zweck nicht erfüllt (kein Cannabis anbaut und abgibt), ist es unter Umständen möglich, nach Ablauf der gesetzlichen Mindestmitgliedschaft fristlos zu kündigen. 

Die allgemeine EU-Widerrufsfrist von 14 Tagen greift nicht für Vereine.

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