Mutterpflanzen sind wahrscheinlich eher kein Vermehrungsmaterial, zu dem nach §1 (6) KCanG “Samen und Stecklinge” gehören. Stecklinge sind im Gesetz folgendermaßen definiert:
§1 (6) KCanG
“Jungpflanzen oder Sprossteile von Cannabispflanzen, die zur Anzucht von Cannabispflanzen verwendet werden sollen und über keine Blütenstände oder Fruchtstände verfügen…”
Mutterpflanzen erfüllen zwar meist die Merkmale “keine Blütenstände” und “zur Aufzucht von Cannabispflanzen benutzt“, aber um eine “Jungpflanze” handelt es sich eher nicht, zumindest wenn Jungpflanzen über das Alter definiert werden. Würde man die Unterscheidungen von jungen zu erwachsenen Pflanzen hingegen über das Merkmal Geschlechtsreife definieren, könnte man Mutterpflanzen theoretisch auch als Jungpflanzen begreifen. Bisher gibt es jedoch noch keine eindeutige Rechtsprechung zur Definition und daher solltet ihr eure Mutterpflanze zu den drei Pflanzen zählen, die ihr maximal anbauen
