Darf ich mein Cannabis verschenken oder mit Dritten teilen?

Nein, sowohl die Weitergabe von Cannabis als auch das Überlassen zum unmittelbaren Verbrauch sind nach §2 (1) KCanG verboten. Es handelt sich um eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden kann. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit des Absehens von der Verfolgung nach §35a KCanG durch die Staatsanwaltschaft. Besonders in Gegenwart von Polizisten solltet ihr trotzdem euer Verhalten genau bedenken und im Zweifel möglichst keine Angaben machen.

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