Apotheke Adhoc berichtet ausführlich über unsere Stellungnahme zur geplanten Verschärfung des MedCanG.
Erwartungsgemäß hält der Deutsche Hanfverband von den Plänen aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG), den Versand von Cannabisblüten zu verbieten, nicht viel. Hinter den Anpassungen sieht der Verband vor allem die Apothekerlobby stehen, wie er in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf deutlich macht.
Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) sieht vor, dass Cannabis nur nach regelhaftem persönlichen Kontakt von Arzt und Patient und nicht im Wege des Versandhandels abgegeben werden darf. Dies könnte dem Geschäftsmodell der Plattformen den Boden entziehen.
Der Hanfverband sieht darin einen „Rückschritt in vordigitale Zeiten“. Immerhin seien die telemedizinische Verordnung und der Versand bereits vor dem MedCanG möglich gewesen, als Cannabis noch dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterlag.
Dieser Rückschritt fühle sich anachronistisch an und „dürfte auch im Ausland für Kopfschütteln sorgen“. In Kanada oder den USA würde man ein solches Vorgehen „kaum glauben können“, meint der Verband. Das Ganze erinnere „an die Stärke der Apothekerlobby“.
Neben mehr Umständen für die Patient:innen würde eine solche Anpassung wie im Referentenentwurf vorgesehen, „für einige Unternehmen der neuen, aufstrebenden Branche erhebliche Schwierigkeiten mit sich bringen und insbesondere auf Cannabis spezialisierten Online-Apotheken mit entsprechenden Arbeitsplatzverlusten die Geschäftsgrundlage entziehen“.
Warum nur Cannabisblüten berücksichtigt?
Außerdem kritisiert der Verband, dass die geplanten Regelungen nur für Cannabisblüten, aber nicht für Extrakte mit deutlich höherer THC-Konzentration gelten sollen. „Wir sehen seit Jahren eine einseitig negative Darstellung der Blüten im Vergleich zu anderen Cannabismedikamenten, weil sie dem traditionellen Genussmittel Cannabis ähneln, obwohl die Blüten durch einfache Inhalation durchaus auch in der medizinischen Anwendung ihre Berechtigung haben.“
Dass nun erheblich mehr Cannabismedikamente verschrieben und importiert würden, sei nur im Sinne des Gesetzes – „und kein Anlass für Alarmismus“. Zudem hätten Ärzt:innen immer noch vielfach Angst vor hohen Regressansprüchen der Kassen und würden Cannabis oftmals gar nicht verschreiben, wo es eine Möglichkeit darstellt. Auch der Rechercheaufwand bei der Suche nach der passenden Sorte werde gescheut. „In dieser Situation war die zunehmende Verbreitung der Telemedizin ein Segen für viele Patienten, jedenfalls für diejenigen, die eine gewisse Online-Affinität mitbringen.“
Anpassung bringt Ärztehopping
Sollten die Plattformen nun nicht mehr verschreiben dürfen, rechnet der Hanfverband mit „verstärktem Ärztehopping bei den Hausarztpraxen“ und zu einer höheren Nachfrage auf dem Schwarzmarkt. Eine Spezialisierung, wie sie oft nur die Online-Plattformen und spezialisierten Versandapotheken bieten, sei daher notwendig. Auch die Patient:innen selbst seien oft bereits sehr gut informiert, der dauerhafte persönliche Arztkontakt wäre damit überflüssig – erst recht der persönliche. „Insofern sollte die Online-Beratung und -verschreibung auf jeden Fall als Möglichkeit beibehalten werden.“
Zwang zur Apotheke vor Ort
Der Zwang zum Gang in die stationäre Apotheke sei „eine Belastung insbesondere für mobilitätseingeschränkte Patienten und im ländlichen Raum“. Patient:innen müssten dann vermutlich auch zweimal kommen, da die Ware zumeist bestellt werden müsste. „Auch wir halten Rezepte vom Arzt und Vertrieb über Apotheken nicht für den angemessenen Weg für die Versorgung von Cannabiskonsumenten“, so der Verband. Er sei aber immer noch besser als der Schwarzmarkt. In diesem Zuge müsse die Einführung von Fachgeschäften vorangetrieben werden.
Dass im Zuge des MedCanG die Zahl der Privatrezepte erheblich stärker stieg als die der Kassenrezepte deute auf „die immer noch sehr strengen Regeln für die Erstattung durch die Krankenkassen“ hin, genauso wie auf die Angst vor Regressen. „Aus unserer Sicht ist es deshalb notwendig, die Erstattung von Cannabismedikamenten durch die gesetzlichen Krankenkassen zu verbessern.“
„Das Problem ist nicht der ‚Missbrauch‘ von Online-Plattformen, sondern das Fehlen von Cannabis-Fachgeschäften. Wenn es die gäbe, wären normale Konsumenten auf medizinischen Plattformen kaum noch ein Thema.“
Der Hanfverband sieht sich als Interessenvertretung privater Legalisierungsbefürworter und Cannabiskonsumenten.