Die SZ berichtet ausführliche über unsere Verfassungsklage gegen den Freistaat Bayern.
„Dass der Freistaat mit seinen recht restriktiven Cannabis-Reglungen in seinen kleinen Biergarten hinter dem Tortuga hineinregieren und die noch unter der Ampelkoalition beschlossene bundesweite Teillegalisierung des Konsums aushebelt, das will Rothenberger nicht einfach so hinnehmen.
Deshalb meldete er sich auf einen Aufruf des Deutschen Hanfverbandes und tritt gemeinsam mit Cannabis-Schmerzpatient René Korcak und Konsument Emanuel Burghard (beide vom Münchner Klub „Bayrisch Kraut“) als Kläger auf – offiziell als Geschäftsführer des Regionalvermarkters „Regionale Netze GmbH“, von dem die Gastwirtschaft betrieben wird. Vertreten wird das Trio vom Berliner Fachanwalt David Werdermann.
Die Beschwerde wurde nun beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Parallel dazu wehren sich die Kläger als „Plan B“ vor dem Verwaltungsgericht München gegen die als Einschränkung ihrer Freiheiten empfundenen Verbote in Bayern.“
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Insbesondere das pauschale Verbot des Cannabiskonsums in den Außenbereichen von Gaststätten und auf Volksfesten – sei es in Form von Joints oder mittels Verdampfer – stellt aus Sicht des Hanfverbandes einen verfassungswidrigen Eingriff in Grundrechte dar. Es beschneide nicht nur die Rechte von Konsumenten und Patienten, sondern greife auch unzulässig in das Hausrecht und die unternehmerische Freiheit bayerischer Gastronomen ein.
Grundsätzlich benachteiligt das Verbot nach Einschätzung des Hanfverbandes Cannabiskonsumenten gegenüber „normalen“ Rauchern, die im Freien weitgehend unbehelligt bleiben. Für Gastwirte könne dies zu Umsatzeinbußen führen, wenn Konsumenten deshalb zu Hause blieben.[…]
Einen Teilerfolg hat der Deutsche Hanfverband am Montag bereits erreicht, nachdem er im Frühjahr einen Normenkontrollantrag eingereicht hatte gegen die bayerische Park-Verordnung, die den Cannabiskonsum zum Beispiel im Englischen Garten grundsätzlich untersagt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einer Eilentscheidung das Cannabis-Konsumverbot im nördlichen Teil des Englischen Gartens zumindest so lange aufgehoben, bis im Hauptsacheverfahren ein rechtskräftiges Urteil gefallen ist.