Antwort der LINKEN auf die DHV Wahlprüfsteine zur Landtagswahl in Saschsen 2014

Als Vorbereitung für unsere Wahlempfehlung zur kommenden Landtagswahlen in Sachsen haben wir wieder unsere Wahlprüfsteine zum Thema Cannabis und Drogenpolitik an die Parteien geschickt. Hier die Antworten der LINKEN Sachsen vom 20.08.2014.

Frage 1:

Halten Sie die Repression und die Kriminalisierung von Drogenkonsumenten für eine sinnvolle Säule der Drogenpolitik?

 

Die LINKE in Sachsen hat in ihr Wahlprogramm für die bevorstehende Wahlen des Sächsischen Landtag unter dem Leitmotiv „Besser Leben in Sachsen“ das Thema der notwendigen Entkriminalisierung des Drogenkonsums und die dabei in Sachsen zu lösenden Problemlagen in einem eigenständigen Abschnitt aufgenommen:

5.8 Entkriminalisierung des Drogenkonsums – Prävention und Aufklärung statt Strafe und Repression

 

DIE LINKE.Sachsen sieht nach wie vor einen vordringlichen Handlungsbedarf im Bereich des Konsums illegalisierter Drogen und hierbei insbesondere das zunehmende Angebot und den Gebrauch an gefährlich gestreckten und unkontrolliert zusammengesetzten Substanzen wie »Crystal«, ohne dabei das hinsichtlich der Betroffenheit von Menschen größte Problemfeld im Umgang mit psychoaktiven Substanzen und dem Alkoholkonsum außer Acht zu lassen.

 

Die bisherige drogenpolitische Praxis der sächsischen Staatsregierung ist weitestgehend erfolglos geblieben, gerade weil sie allein auf den repressiven Charakter der bisherigen »konventionellen« Drogenpolitik setzt. Der restriktive Charakter führt außerdem zur Verharmlosung legaler Substanzen.

 

Eine zeitgemäße Drogenpolitik bedeutet für DIE LINKE die Entkriminalisierung drogenkonsumierender Menschen und das Organisieren von Hilfen zur Begleitung

und Überwindung einer Abhängigkeit bis hin zu einer legalen und kontrollierten Abgabe von Drogen an Betroffene. Wir verfolgen dabei ein Konzept, das es Menschen durch frühzeitige Prävention und Aufklärung ermöglichen soll, Gefahren und Risiken, die vom Drogenkonsum ausgehen, selbstbestimmt und reflektiert abzuschätzen, um einer möglichen Abhängigkeit vorzubeugen.

 

Unser drogenpolitischer Ansatz lautet: Prävention und Begleitung statt Repression und Haft! Wir wollen die Präventionsangebote stärken, diese bedarfsgerecht auf- und ausbauen und langfristig sächlich, finanziell und personell absichern. Wir unterstützen Methoden der Schadensminimierung während und nach dem Konsum aller psychoaktiven Substanzen, auch von Alkohol. Wir wollen Maßnahmen ergreifen, die bereits heute bundesrechtlich erlaubt und wissenschaftlich bestätigt sind, aber in Sachsen keine Anwendung finden.

Dazu zählen u.a. die Einrichtung von Konsumräumen oder die diamorphingestützte Substitutionsbehandlung schwerst opiatabhängiger Menschen. Konsumierenden muss die Möglichkeit der Überprüfung des Reinheitsgehaltes ihrer Drogen (Drug-Checking) kostenfrei eingeräumt werden, um das durch Streckmittel und Unreinheit entstehende zusätzliche Gefahrenpotential zu mindern.

Mit diesem Ziel setzen wir uns für eine bundesrechtliche Klärung und landesrechtlicher Ermöglichung von Drug-Checking ein.

 

Außerdem wollen wir uns im Sinne der notwendigen Entkriminalisierung in einem ersten Schritt für eine umfassende Evaluierung von Konsumfreigrenzen geringer Mengen der im Betäubungsmittelgesetz geregelten Substanzen auf der Grundlage des aktuellen Standes der Forschung und Wissenschaft und für eine dementsprechende Rechtsanpassung einsetzen.

 

DIE LINKE fordert daher ein, was Sachsen seit Langem dringend benötigt:

Ein unabhängiges, mit Fachleuten und Praktikerinnen und Praktikern besetztes Gremium zur Evaluation der sächsischen Drogen- und Suchthilfepolitik sowie einen Landessuchthilfeplan, mit dessen Hilfe die Grundlagen für eine vorurteilsfreie und fachgerechte Auseinandersetzung sowie eine kompetente Lösung der komplexen und vielschichtigen sächsischen Problemlagen im Bereich des Umgangs mit Drogen geschaffen werden.“

 

Darüber hinaus hat die LINKE mit ihrem Wahlprogramm auch konkrete Forderungen zur Umsetzung ihres Ansatzes „Prävention und Aufklärung statt Strafe und Repression“ in der Drogenpolitik in Sachsen wie folgt formuliert:

  • Drogenpräventionsangebote bedarfsgerecht aus- und aufbauen,

  • Einrichtung von Konsumräumen und Substitutionsbehandlung von schwerstopiatabhängigen Menschen,

  • Evaluierung der sächsischen Drogen- und Suchthilfepolitik und Einrichtung eines Landessuchthilfeplans.

 

Bereits Ende September 2013 hat DIE LINKE in Sachsen eigene „Sucht- und Drogenpolitische Leitlinien“ beschlossen, die noch umfangreicher und tiefgründiger die Forderungen und politischen Ziele der LINKEN im Bereich der Sucht- und Drogenpolitik darstellen.

(Nachzulesen unter: http://www.dielinke-sachsen.de/uploads/media/B_3_063_2_

Sucht_und_Drogenpolitische_Leitlinien_01.pdf)

 

Frage 2:

Wollen Sie die Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten generell eher mildern, verschärfen oder unverändert lassen?

 

Ausgehend von dem zu Frage 1 abschließend dargelegten generellen politisch-parlamentarischen Ansatz der LINKEN in der Drogenpolitik steht fest, dass DIE LINKE das politische Ziel der Entkriminalisierung des Drogenkonsums verfolgt. Mit diesem Ansatz ist daher weder eine Verschärfung noch eine Beibehaltung der derzeitigen strafrechtlichen Verfolgung von Cannabiskonsumenten bzw. Eigenkonsums von Cannabis vereinbar.

 

Frage 3:

Wollen Sie die Strafverfolgung des Anbaus weniger Hanfpflanzen zur Deckung des Eigenbedarfs eher mildern, verschärfen oder unverändert lassen?

 

Hier gilt das bereits zu Frage 1 und 2 oben ausgeführte. Die politische Zielsetzung der LINKEN zur Entkriminalisierung des Drogenkonsums lässt aus unserer Sicht weder Raum für eine weitere Verschärfung der Strafverfolgung des Anbaus von weniger, allein dem Eigenbedarf/-verbrauch dienenden Hanfpflanzen, noch für eine Fortführung der in diesem Bereich derzeit geltenden Strafbarkeitsbestimmungen bzw. praktizierten Strafverfolgung.

 

Frage 4:

Wie stehen Sie zur aktuellen Verordnung zur Anwendung der “geringen Menge” nach § 31a BtMG und planen Sie Änderungen?

 

Diese Fragestellung steht im unmittelbaren Zusammenhang mit den vorangegangen Fragestellungen in Fragen 2 und 3 und den diesbezüglichen o.g. Antworten der LINKEN.

In der genannten Bestimmung des § 31a des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) werden die Voraussetzungen gesetzlich bestimmt, bei denen die Staatsanwaltschaft von der Strafverfolgung absehen kann. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt.

Leider trifft das Bundesgesetz keine eigene abschließende und konkretisierende Bestimmung darüber, was als „geringe Menge“ anzusehen ist, die Voraussetzung für das Absehen von der Strafverfolgung ist.

Dies vorausgeschickt steht DIE LINKE in Sachsen zunächst dafür, an dieser Stelle eine bundeseinheitliche Regelung zu schaffen, die wiederum dem Politikansatz der LINKEN folgend zur Entkriminalisierung des Drogenkonsums führt.

Angesichts der Tatsache, dass es schon jetzt Bundesländer gibt, die – im Gegensatz zum Freistaats Sachsen – gerade im Bereich des Cannabiskonsums eine deutlich entkriminalisierendere und weitaus liberalere Anwendung bzw. Konkretisierung bei der Bestimmung „geringer Mengen“ vorsehen und praktizieren, fordert DIE LINKE auf dieser Grundlage eine notwendige einheitliche Gesetzesregelung entweder bundeseinheitlich im Betäubungsmittelgesetz oder durch sächsisches Landesrecht.

 

 

Frage 5:

Wie stehen Sie zu einem Modellversuch für eine kontrollierte Abgabe von Cannabisprodukten an Erwachsene?

 

Mit ihrem Landtags-Wahlprogramm tritt DIE LINKE in Sachsen für eine zeitgemäße Drogenpolitik ein, zu der sowohl die Entkriminalisierung drogenkonsumierender Menschen als auch das Organisieren von Hilfen zur Begleitung und Überwindung einer Abhängigkeit bis hin zu einer legalen und kontrollierten Abgabe von Drogen an

Betroffene gehört. Daher steht DIE LINKE auch Modellversuchen für eine kontrollierte, damit legale sowie auch nichtkommerzielle Abgabe von Cannabis aufgeschlossen gegenüber, die für ihre tatsächliche Umsetzung weiterer bundesrechtlicher, begleitender Regelungen bedürfen.

 

 

Frage 6:

Wie stehen Sie zur Qualitätskontrolle von Drogen wie Cannabis?

 

DIE LINKE in Sachsen fordert sowohl in ihrem Wahlprogramm, wie auch in den o.g. „Sucht- und Drogenpolitischen Leitlinien“ die tatsächliche Ermöglichung von Mitteln und Methoden zur „Qualitätskontrolle“ im Rahmen des sog. Drug-Checking. Hierunter versteht DIE LINKE versteht chemische (Labor-)Analyse der verschiedensten Drogen-Substanzen, um diese vor der Einnahme auf falsche, zusätzliche und gesundheitsschädliche Inhaltsstoffe sowie den Wirkstoffgehalt überprüfen zu können. „Drug-Checking“ in diesem Sinne hat zudem zum Ziel, vor gefährlichen Wirkweisen zu warnen und somit ggf. den Konsum lebensgefährlicher Zusätze zu verhindern. Diese Möglichkeit der „Qualitätskontrolle“ muss zugleich auch den Drogen-Konsumierenden kostenfrei eingeräumt werden, um damit das durch Streckmittel und Unreinheit entstehende zusätzliche Gefahrenpotential zu mindern. Gerade weil „Drug-Checking“ sich bereits in anderen europäischen Ländern (z.B. Spanien, Österreich, der Schweiz, in Frankreich, Portugal, Belgien, den Niederlande) bewährt erfolgreich etabliert hat, setzen wir uns für eine bundesrechtliche Klärung und landesrechtlicher Ermöglichung von „Drug-Checking“ ein.

 

Frage 7:

Halten Sie es für sinnvoll, dass Cannabiskonsumenten bei der Überprüfung der Fahreignung gegenüber Alkoholkonsumenten benachteiligt werden oder setzen Sie sich für eine Gleichbehandlung ein?

 

Wie bei jeder Tauglichkeitsuntersuchung/-prüfung in anderen Bereichen auch sollten die jeweiligen maßgeblichen Kriterien für Feststellung der Fahrtauglichkeit/-eignung im Straßenverkehr auf die besonderen Wirkweisen der betreffenden, die Fahrtauglichkeit/-eignung einschränkenden Substanzen der jeweiligen Drogen abstellen. In diesem Sinne sind daher auch die jeweiligen Konsumenten von Alkohol oder Cannabis mit Blick auf die jeweils konsumierten Substanzen und deren Wirkmechanismen im menschlichen Körper gleich zu behandeln.

Dabei kommt es darauf an, mit wissenschaftlichen und nachvollziehbaren Methoden die erforderlichen (Grenz)werte für den Cannabiskonsum, bei dem eine Fahrtauglichkeit im Straßenverkehr nicht mehr besteht, zu ermitteln sowie ebenso verlässliche und wissenschaftlich belegte Nachweismethoden zu finden. Insbesondere die Wechselwirkungen beim Konsum verschiedener Drogen und Substanzen und deren Auswirkung auf die Fahrtauglichkeit bedürfen weiterer Untersuchung und Beachtung.

Grundsätzlich muss auch weiterhin gelten, dass das Führen von Fahrzeugen im Straßenverkehr unter dem Einfluss von jeglichen die Fahrtauglichkeit beeinflussenden Mitteln und Substanzen verboten bleibt.

 

Frage 8:

Welchen Handlungsbedarf sehen sie beim Einsatz von Cannabis als Medizin?

 

Schon jetzt bestehen Ausnahmegenehmigungen, mit denen eine streng reglementierte Verwendung/Verschreibung von Cannabis als Medizin bei entsprechender medizinischer Indikation erfolgt. Jedoch werden die Kosten für eine Behandlung mit Cannabis normalerweise nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. Nach Auffassung der LINKEN ist eine Grundvoraussetzung für eine weitergehende Anwendung von Cannabis als Medizin die weitere Erforschung und klinische Erprobung des möglichen Behandlungspotentials und des Wirkungsspektrums der Cannabis-Inhaltsstoffe (THC und CBD sowie weiterer Substanzen), über die bisher bekannten und wissenschaftlich belegten schmerzlindernden, entzündungshemmenden und nervenschützenden Wirkung hinaus. Besonderer Beachtung muss dabei der medizinischen Anwendung von Cannabis bei Kindern und Jugendlichen geschenkt werden, da die regelmäßige Verwendung in hohen Dosen wegen des möglichen negativen Einflusses von THC auf die Gehirnentwicklung auch nach den jüngsten Veröffentlichungen der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) kritisch zu sehen ist.

Zudem zeigen die am 22. Juli 2014 durch das Verwaltungsgericht Köln ergangenen drei Urteile, mit denen der Anbau von Cannabis bei Schwerkranken zu therapeutischen Zwecken unter strengen Voraussetzungen durch Urteil für zulässig erklärt worden ist, einen weitere rechtlichen und auch gesetzgeberischen Klärungs- und Handlungsbedarf in diesem Bereich.

 

 

 

Frage 9:

Welche drogenpolitischen Initiativen gab es von ihrer Partei und Fraktion in der aktuellen Legislaturperiode?

 

Die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag hat bereits zu Beginn der 5. Wahlperiode einen Antrag in den Landtag eingebracht mit dem Thema: „Geregelte Einrichtung von Drogenkonsumräumen im Freistaat Sachsen“ (Landtagsdrucksache 5/8747).

Mit dieser parlamentarischen Initiative wurde die Sächsische Staatsregierung aufgefordert, endlich von der bestehenden gesetzlichen Ermächtigungsklausel in § 10a Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) Gebrauch zu machen und eine Landesverordnung für den Betrieb von Drogenkonsumräumen in Sachsen zu erlassen.

 

Mit einem weiteren parlamentarischen Antrag vom 29. Januar 2013 mit dem Thema: „Das sächsische Suchthilfesystem überprüfen – auf das Drogenphänomen „Crystal“ (Methamphetamin) umgehend reagieren! (Landtagsdrucksache 5/11169) war es das Anliegen der LINKEN, zum einen das sächsische Suchthilfesystem unter Einbeziehung der Leistungserbringer umfassend im Hinblick auf seine Fähigkeit, dem Drogenphänomen „Crystal“ in den Bereichen Prävention, Beratung, Begleitung, Therapie und Nachsorge adäquat zu begegnen, umfassend zu evaluieren. Zum anderen war die Staatsregierung mir diesem Antrag gefordert, das sächsische Suchthilfesystem an die Erfordernisse anzupassen, die die stetig zunehmende Zahl von Abhängigen der Droge „Crystal“ und die spezifischen Folgen des Konsums dieser Substanz im Hinblick auf den veränderten und erhöhten Behandlungsbedarf, sowie die veränderten Risiken, Folgen und sekundären Begleiterscheinungen mit sich bringen.

 

Wie bereits oben erwähnt hat der sächsische Landesverband am 28. September 2013 zudem eigene „Sucht- und Drogenpolitischen Leitlinien der LINKEN Sachsen“ erarbeitet und beschlossen.

 

Frage 10:

Welche drogenpolitischen Initiativen plant ihre Partei und Fraktion für die kommende Legislaturperiode?

 

Die in der Beantwortung zu Frage 1 bereits im Wahlprogramm der LINKEN konkret genannten Forderungen, wie: Drogenpräventionsangebote bedarfsgerecht aus- und aufbauen, Einrichtung von Konsumräumen und Substitutionsbehandlung von schwerstopiatabhängigen Menschen und die Evaluierung der sächsischen Drogen- und Suchthilfepolitik sowie die Einrichtung eines Landessuchthilfeplans werden die Gegenstände von drogenpolitischen Initiativen der LINKEN in der kommenden 6. Wahlperiode sein.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Rico Gebhardt, MdL

Landesvorsitzender

 

Frage 1:

Halten Sie die Repression und die Kriminalisierung von Drogenkonsumenten für eine sinnvolle Säule der Drogenpolitik?

 

Die LINKE in Sachsen hat in ihr Wahlprogramm für die bevorstehende Wahlen des Sächsischen Landtag unter dem Leitmotiv „Besser Leben in Sachsen“ das Thema der notwendigen Entkriminalisierung des Drogenkonsums und die dabei in Sachsen zu lösenden Problemlagen in einem eigenständigen Abschnitt aufgenommen:

 

5.8 Entkriminalisierung des Drogenkonsums – Prävention und Aufklärung statt Strafe und Repression

 

DIE LINKE.Sachsen sieht nach wie vor einen vordringlichen Handlungsbedarf im Bereich des Konsums illegalisierter Drogen und hierbei insbesondere das zunehmende Angebot und den Gebrauch an gefährlich gestreckten und unkontrolliert zusammengesetzten Substanzen wie »Crystal«, ohne dabei das hinsichtlich der Betroffenheit von Menschen größte Problemfeld im Umgang mit psychoaktiven Substanzen und dem Alkoholkonsum außer Acht zu lassen.

 

Die bisherige drogenpolitische Praxis der sächsischen Staatsregierung ist weitestgehend erfolglos geblieben, gerade weil sie allein auf den repressiven Charakter der bisherigen »konventionellen« Drogenpolitik setzt. Der restriktive Charakter führt außerdem zur Verharmlosung legaler Substanzen.

 

Eine zeitgemäße Drogenpolitik bedeutet für DIE LINKE die Entkriminalisierung drogenkonsumierender Menschen und das Organisieren von Hilfen zur Begleitung

und Überwindung einer Abhängigkeit bis hin zu einer legalen und kontrollierten Abgabe von Drogen an Betroffene. Wir verfolgen dabei ein Konzept, das es Menschen durch frühzeitige Prävention und Aufklärung ermöglichen soll, Gefahren und Risiken, die vom Drogenkonsum ausgehen, selbstbestimmt und reflektiert abzuschätzen, um einer möglichen Abhängigkeit vorzubeugen.

 

Unser drogenpolitischer Ansatz lautet: Prävention und Begleitung statt Repression und Haft! Wir wollen die Präventionsangebote stärken, diese bedarfsgerecht auf- und ausbauen und langfristig sächlich, finanziell und personell absichern. Wir unterstützen Methoden der Schadensminimierung während und nach dem Konsum aller psychoaktiven Substanzen, auch von Alkohol. Wir wollen Maßnahmen ergreifen, die bereits heute bundesrechtlich erlaubt und wissenschaftlich bestätigt sind, aber in Sachsen keine Anwendung finden.

Dazu zählen u.a. die Einrichtung von Konsumräumen oder die diamorphingestützte Substitutionsbehandlung schwerst opiatabhängiger Menschen. Konsumierenden muss die Möglichkeit der Überprüfung des Reinheitsgehaltes ihrer Drogen (Drug-Checking) kostenfrei eingeräumt werden, um das durch Streckmittel und Unreinheit entstehende zusätzliche Gefahrenpotential zu mindern.

Mit diesem Ziel setzen wir uns für eine bundesrechtliche Klärung und landesrechtlicher Ermöglichung von Drug-Checking ein.

 

Außerdem wollen wir uns im Sinne der notwendigen Entkriminalisierung in einem ersten Schritt für eine umfassende Evaluierung von Konsumfreigrenzen geringer Mengen der im Betäubungsmittelgesetz geregelten Substanzen auf der Grundlage des aktuellen Standes der Forschung und Wissenschaft und für eine dementsprechende Rechtsanpassung einsetzen.

 

DIE LINKE fordert daher ein, was Sachsen seit Langem dringend benötigt:

Ein unabhängiges, mit Fachleuten und Praktikerinnen und Praktikern besetztes Gremium zur Evaluation der sächsischen Drogen- und Suchthilfepolitik sowie einen Landessuchthilfeplan, mit dessen Hilfe die Grundlagen für eine vorurteilsfreie und fachgerechte Auseinandersetzung sowie eine kompetente Lösung der komplexen und vielschichtigen sächsischen Problemlagen im Bereich des Umgangs mit Drogen geschaffen werden.“

 

Darüber hinaus hat die LINKE mit ihrem Wahlprogramm auch konkrete Forderungen zur Umsetzung ihres Ansatzes „Prävention und Aufklärung statt Strafe und Repression“ in der Drogenpolitik in Sachsen wie folgt formuliert:

  • Drogenpräventionsangebote bedarfsgerecht aus- und aufbauen,

  • Einrichtung von Konsumräumen und Substitutionsbehandlung von schwerstopiatabhängigen Menschen,

  • Evaluierung der sächsischen Drogen- und Suchthilfepolitik und Einrichtung eines Landessuchthilfeplans.

 

Bereits Ende September 2013 hat DIE LINKE in Sachsen eigene „Sucht- und Drogenpolitische Leitlinien“ beschlossen, die noch umfangreicher und tiefgründiger die Forderungen und politischen Ziele der LINKEN im Bereich der Sucht- und Drogenpolitik darstellen.

(Nachzulesen unter: http://www.dielinke-sachsen.de/uploads/media/B_3_063_2_

Sucht_und_Drogenpolitische_Leitlinien_01.pdf)

 

Frage 2:

Wollen Sie die Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten generell eher mildern, verschärfen oder unverändert lassen?

 

Ausgehend von dem zu Frage 1 abschließend dargelegten generellen politisch-parlamentarischen Ansatz der LINKEN in der Drogenpolitik steht fest, dass DIE LINKE das politische Ziel der Entkriminalisierung des Drogenkonsums verfolgt. Mit diesem Ansatz ist daher weder eine Verschärfung noch eine Beibehaltung der derzeitigen strafrechtlichen Verfolgung von Cannabiskonsumenten bzw. Eigenkonsums von Cannabis vereinbar.

 

Frage 3:

Wollen Sie die Strafverfolgung des Anbaus weniger Hanfpflanzen zur Deckung des Eigenbedarfs eher mildern, verschärfen oder unverändert lassen?

 

Hier gilt das bereits zu Frage 1 und 2 oben ausgeführte. Die politische Zielsetzung der LINKEN zur Entkriminalisierung des Drogenkonsums lässt aus unserer Sicht weder Raum für eine weitere Verschärfung der Strafverfolgung des Anbaus von weniger, allein dem Eigenbedarf/-verbrauch dienenden Hanfpflanzen, noch für eine Fortführung der in diesem Bereich derzeit geltenden Strafbarkeitsbestimmungen bzw. praktizierten Strafverfolgung.

 

Frage 4:

Wie stehen Sie zur aktuellen Verordnung zur Anwendung der “geringen Menge” nach § 31a BtMG und planen Sie Änderungen?

 

Diese Fragestellung steht im unmittelbaren Zusammenhang mit den vorangegangen Fragestellungen in Fragen 2 und 3 und den diesbezüglichen o.g. Antworten der LINKEN.

In der genannten Bestimmung des § 31a des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) werden die Voraussetzungen gesetzlich bestimmt, bei denen die Staatsanwaltschaft von der Strafverfolgung absehen kann. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt.

Leider trifft das Bundesgesetz keine eigene abschließende und konkretisierende Bestimmung darüber, was als „geringe Menge“ anzusehen ist, die Voraussetzung für das Absehen von der Strafverfolgung ist.

Dies vorausgeschickt steht DIE LINKE in Sachsen zunächst dafür, an dieser Stelle eine bundeseinheitliche Regelung zu schaffen, die wiederum dem Politikansatz der LINKEN folgend zur Entkriminalisierung des Drogenkonsums führt.

Angesichts der Tatsache, dass es schon jetzt Bundesländer gibt, die – im Gegensatz zum Freistaats Sachsen – gerade im Bereich des Cannabiskonsums eine deutlich entkriminalisierendere und weitaus liberalere Anwendung bzw. Konkretisierung bei der Bestimmung „geringer Mengen“ vorsehen und praktizieren, fordert DIE LINKE auf dieser Grundlage eine notwendige einheitliche Gesetzesregelung entweder bundeseinheitlich im Betäubungsmittelgesetz oder durch sächsisches Landesrecht.

 

 

Frage 5:

Wie stehen Sie zu einem Modellversuch für eine kontrollierte Abgabe von Cannabisprodukten an Erwachsene?

 

Mit ihrem Landtags-Wahlprogramm tritt DIE LINKE in Sachsen für eine zeitgemäße Drogenpolitik ein, zu der sowohl die Entkriminalisierung drogenkonsumierender Menschen als auch das Organisieren von Hilfen zur Begleitung und Überwindung einer Abhängigkeit bis hin zu einer legalen und kontrollierten Abgabe von Drogen an

Betroffene gehört. Daher steht DIE LINKE auch Modellversuchen für eine kontrollierte, damit legale sowie auch nichtkommerzielle Abgabe von Cannabis aufgeschlossen gegenüber, die für ihre tatsächliche Umsetzung weiterer bundesrechtlicher, begleitender Regelungen bedürfen.

 

 

Frage 6:

Wie stehen Sie zur Qualitätskontrolle von Drogen wie Cannabis?

 

DIE LINKE in Sachsen fordert sowohl in ihrem Wahlprogramm, wie auch in den o.g. „Sucht- und Drogenpolitischen Leitlinien“ die tatsächliche Ermöglichung von Mitteln und Methoden zur „Qualitätskontrolle“ im Rahmen des sog. Drug-Checking. Hierunter versteht DIE LINKE versteht chemische (Labor-)Analyse der verschiedensten Drogen-Substanzen, um diese vor der Einnahme auf falsche, zusätzliche und gesundheitsschädliche Inhaltsstoffe sowie den Wirkstoffgehalt überprüfen zu können. „Drug-Checking“ in diesem Sinne hat zudem zum Ziel, vor gefährlichen Wirkweisen zu warnen und somit ggf. den Konsum lebensgefährlicher Zusätze zu verhindern. Diese Möglichkeit der „Qualitätskontrolle“ muss zugleich auch den Drogen-Konsumierenden kostenfrei eingeräumt werden, um damit das durch Streckmittel und Unreinheit entstehende zusätzliche Gefahrenpotential zu mindern. Gerade weil „Drug-Checking“ sich bereits in anderen europäischen Ländern (z.B. Spanien, Österreich, der Schweiz, in Frankreich, Portugal, Belgien, den Niederlande) bewährt erfolgreich etabliert hat, setzen wir uns für eine bundesrechtliche Klärung und landesrechtlicher Ermöglichung von „Drug-Checking“ ein.

 

Frage 7:

Halten Sie es für sinnvoll, dass Cannabiskonsumenten bei der Überprüfung der Fahreignung gegenüber Alkoholkonsumenten benachteiligt werden oder setzen Sie sich für eine Gleichbehandlung ein?

 

Wie bei jeder Tauglichkeitsuntersuchung/-prüfung in anderen Bereichen auch sollten die jeweiligen maßgeblichen Kriterien für Feststellung der Fahrtauglichkeit/-eignung im Straßenverkehr auf die besonderen Wirkweisen der betreffenden, die Fahrtauglichkeit/-eignung einschränkenden Substanzen der jeweiligen Drogen abstellen. In diesem Sinne sind daher auch die jeweiligen Konsumenten von Alkohol oder Cannabis mit Blick auf die jeweils konsumierten Substanzen und deren Wirkmechanismen im menschlichen Körper gleich zu behandeln.

Dabei kommt es darauf an, mit wissenschaftlichen und nachvollziehbaren Methoden die erforderlichen (Grenz)werte für den Cannabiskonsum, bei dem eine Fahrtauglichkeit im Straßenverkehr nicht mehr besteht, zu ermitteln sowie ebenso verlässliche und wissenschaftlich belegte Nachweismethoden zu finden. Insbesondere die Wechselwirkungen beim Konsum verschiedener Drogen und Substanzen und deren Auswirkung auf die Fahrtauglichkeit bedürfen weiterer Untersuchung und Beachtung.

Grundsätzlich muss auch weiterhin gelten, dass das Führen von Fahrzeugen im Straßenverkehr unter dem Einfluss von jeglichen die Fahrtauglichkeit beeinflussenden Mitteln und Substanzen verboten bleibt.

 

Frage 8:

Welchen Handlungsbedarf sehen sie beim Einsatz von Cannabis als Medizin?

 

Schon jetzt bestehen Ausnahmegenehmigungen, mit denen eine streng reglementierte Verwendung/Verschreibung von Cannabis als Medizin bei entsprechender medizinischer Indikation erfolgt. Jedoch werden die Kosten für eine Behandlung mit Cannabis normalerweise nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. Nach Auffassung der LINKEN ist eine Grundvoraussetzung für eine weitergehende Anwendung von Cannabis als Medizin die weitere Erforschung und klinische Erprobung des möglichen Behandlungspotentials und des Wirkungsspektrums der Cannabis-Inhaltsstoffe (THC und CBD sowie weiterer Substanzen), über die bisher bekannten und wissenschaftlich belegten schmerzlindernden, entzündungshemmenden und nervenschützenden Wirkung hinaus. Besonderer Beachtung muss dabei der medizinischen Anwendung von Cannabis bei Kindern und Jugendlichen geschenkt werden, da die regelmäßige Verwendung in hohen Dosen wegen des möglichen negativen Einflusses von THC auf die Gehirnentwicklung auch nach den jüngsten Veröffentlichungen der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) kritisch zu sehen ist.

Zudem zeigen die am 22. Juli 2014 durch das Verwaltungsgericht Köln ergangenen drei Urteile, mit denen der Anbau von Cannabis bei Schwerkranken zu therapeutischen Zwecken unter strengen Voraussetzungen durch Urteil für zulässig erklärt worden ist, einen weitere rechtlichen und auch gesetzgeberischen Klärungs- und Handlungsbedarf in diesem Bereich.

 

 

 

Frage 9:

Welche drogenpolitischen Initiativen gab es von ihrer Partei und Fraktion in der aktuellen Legislaturperiode?

 

Die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag hat bereits zu Beginn der 5. Wahlperiode einen Antrag in den Landtag eingebracht mit dem Thema: „Geregelte Einrichtung von Drogenkonsumräumen im Freistaat Sachsen“ (Landtagsdrucksache 5/8747).

Mit dieser parlamentarischen Initiative wurde die Sächsische Staatsregierung aufgefordert, endlich von der bestehenden gesetzlichen Ermächtigungsklausel in § 10a Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) Gebrauch zu machen und eine Landesverordnung für den Betrieb von Drogenkonsumräumen in Sachsen zu erlassen.

 

Mit einem weiteren parlamentarischen Antrag vom 29. Januar 2013 mit dem Thema: „Das sächsische Suchthilfesystem überprüfen – auf das Drogenphänomen „Crystal“ (Methamphetamin) umgehend reagieren! (Landtagsdrucksache 5/11169) war es das Anliegen der LINKEN, zum einen das sächsische Suchthilfesystem unter Einbeziehung der Leistungserbringer umfassend im Hinblick auf seine Fähigkeit, dem Drogenphänomen „Crystal“ in den Bereichen Prävention, Beratung, Begleitung, Therapie und Nachsorge adäquat zu begegnen, umfassend zu evaluieren. Zum anderen war die Staatsregierung mir diesem Antrag gefordert, das sächsische Suchthilfesystem an die Erfordernisse anzupassen, die die stetig zunehmende Zahl von Abhängigen der Droge „Crystal“ und die spezifischen Folgen des Konsums dieser Substanz im Hinblick auf den veränderten und erhöhten Behandlungsbedarf, sowie die veränderten Risiken, Folgen und sekundären Begleiterscheinungen mit sich bringen.

 

Wie bereits oben erwähnt hat der sächsische Landesverband am 28. September 2013 zudem eigene „Sucht- und Drogenpolitischen Leitlinien der LINKEN Sachsen“ erarbeitet und beschlossen.

 

Frage 10:

Welche drogenpolitischen Initiativen plant ihre Partei und Fraktion für die kommende Legislaturperiode?

 

Die in der Beantwortung zu Frage 1 bereits im Wahlprogramm der LINKEN konkret genannten Forderungen, wie: Drogenpräventionsangebote bedarfsgerecht aus- und aufbauen, Einrichtung von Konsumräumen und Substitutionsbehandlung von schwerstopiatabhängigen Menschen und die Evaluierung der sächsischen Drogen- und Suchthilfepolitik sowie die Einrichtung eines Landessuchthilfeplans werden die Gegenstände von drogenpolitischen Initiativen der LINKEN in der kommenden 6. Wahlperiode sein.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Rico Gebhardt, MdL

Landesvorsitzender