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Bericht vom Treffen des Selbsthilfenetzwerkes Cannabis-Medizin Berlin im Oktober 2015

Das Selbsthilfenetzwerk Cannabis-Medizin Berlin organisiert Treffen für Betroffene und Interessierte zum Thema Cannabis als Medizin in den Räumlichkeiten des DHV. Das letzte Treffen fand am 7.10.2015 statt.

Die Treffen finden regelmäßig alle zwei Monate am 1. Montag im DHV Büro statt. Der nächste Termin ist am 2.12.2015. Zur Vernetzung gibt es auch eine Mailingliste Cannabis als Medizin Berlin.

Es waren etwa ein Dutzend Personen anwesend. Einige davon gehören zum harten Kern, andere waren das zweite oder dritte Mal da und es sind auch jedes Mal neue Gesichter bei den Treffen. Nach einer Vorstellungsrunde erfolgte ein Bericht von mir über einige aktuelle Informationen und die Beantwortung gestellter Fragen.

Danach wurde mit einer Pause der strukturierte Teil des Treffens beendet und man fand sich in wechselnden Grüppchen zum Gespräch zusammen. Der Austausch erfolgt über Erfahrungen mit Ärzten oder beim Beantragen eines Schwerstbehindertenausweises, es wurden Adressen und Tipps zur Verwendung von Cannabis beispielsweise in Nahrungsmitteln ausgetauscht. Für die Teilnehmer sind die Treffen auch emotional wertvoll. Bei den Treffen können sie endlich offen über ihre Erkrankungen und ihren Einsatz von Cannabis sprechen ohne dass sie Angst vor einer erneuten Diskriminierung haben müssen.

Wie bei jedem Treffen konnten hier einzelne Patienten von einem anwesenden pensionierten Arzt und mir individuell beraten werden. Es konnte insbesondere Menschen geholfen werden, sich auf den Weg zu einer Ausnahmegenehmigung zu machen. Hier sind unsere Broschüre und die Vermittlung an die zwei Berliner Ärzte zwei einfache aber wichtige Hilfen, die wir anbieten können. Dazu kommen auch regelmäßig noch Fragen von Erlaubnisinhabern oder Menschen, die an ihrem Antrag arbeiten, beispielsweise zu Details zum Ausfüllen der Formulare oder die Vermittlung einer näher gelegenen Apotheke.

  • Lesenswert: Der Deutsche Hanfverband hat eine Broschüre “Cannabis als Medizin – Ein Ratgeber für Patienten” erstellt. Darin wird beschrieben, welche konkreten Möglichkeiten es in Deutschland gibt, Cannabis als Medizin zu nutzen. Insbesondere wird auf das Thema Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Absatz 2 BtMG zum Erwerb von medizinischem Cannabis eingegangen.

Besprochene Themen

Zahl der Erlaubnisinhaber

Die Zahl der Patientinnen und Patienten mit einer Ausnahmegenehmigung für den Erwerb von Cannabisblüten aus einer Apotheke hat sich in den letzten 15 Monaten, zwischen dem 01.04.2014 und dem 01.07.2015, verdoppelt. Ihr maximaler Vierwochenbedarf gemäß der Betreuungserklärung ihrer Ärzte stiegt in diesem Zeitraum um den Faktor 2,3. – Weiterlesen: Entwicklung bei Cannabis als Medizin – Zahl der Erlaubnisinhaber und Vierwochenbedarf

Dienstanweisung der Polizei zum Thema Cannabis als Medizin

  • Mitarbeiterinformation zum Umgang mit Patienten, die über eine Erlaubnis zum Konsum von Medizinal Cannabis verfügen

Cannabis und ADHS

Einkommenssteuer

Die privatärztliche Rechnung sowie die Rechnung für das Cannabis selbst können bei der Einkommenssteuer als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

Durchschnittlicher Bedarf

Ausgehenden von den verfügbaren Informationen zu Cannabis als Medizin: Angemeldeter Bedarf und realer Import kann der durchschnittliche Bedarf an Cannabisblüten errechnet werden. Am Juli 2015 gab es 463 Patientinnen und Patienten mit einem maximalen Vierwochenbedarf von 4,2 kg THC gemäß der Betreuungserklärung ihrer Ärzte. Dies entspricht 9,1 Gramm THC pro Patient in Vierwochen bzw. 0,33 Gramm THC pro Tag. Bei einem durchschnittlichen THC Gehalt von 18% wären dies 50 Gramm Cannabis in vier Wochen bzw. 1,8 Gramm pro Tag.

Bedrolite ist auf dem deutschen Markt erhältlich

Die neue Sorte Bedrolite mit einem Gehalt an Δ9-Tetrahydrocannabinol von bis zu 1 % und Cannabidiol ca. 9 % ist inzwischen in Deutschland erhältlich. Erlaubnisinhaber müssen ihre Genehmigung ändern lassen um es kaufen zu dürfen. Neue Antragssteller sollte unbedingt den im Juni aktualisierten Erklärungsvordruck für den Arzt von der Seite des BfArM nutzen. 

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Gesetz zur Kostenerstattung von Cannabis als Medizin

Preis von Cannabisblüten

Ein befreundeter Apotheker in Berlin hat inzwischen eine Genehmigung für den Verkauf von Cannabis – Er will uns den möglichst niedrigsten Preis anbieten.

Laut einer Befragung der Mitglieder der Selbsthilfegruppe Cannabis als Medizin liegt der Apothekenpreis in Deutschland pro Gramm bei 15,45 € mit einer Spanne von 14,40 € bis 17,57 €

Die Schwankung entsteht aus dem Gewinn für die Apotheke, dieser liegt bei durchschnittlich 3,3 € (1,9 € – 5,5  €) pro Gramm.

Mehr zum Thema: Medizinisches Cannabis – Preise & Umsätze (noch nicht veröffentlicht)

Schwerbehindertenausweis

Wer Hilfe braucht, eine damit erfahrene Patientin hat sich bereit erklärt zu helfen, Kontakt via 

Vortrag: „Ausnahmemedizin Cannabis – Möglich ist, was nicht mehr verhindert wird!“

Am 15.09.2015 hielt ich in Köln auf dem Fachtag “Herauswachsen aus dem Krieg gegen Drogen” einen Vortrag mit dem Titel „Ausnahmemedizin Cannabis – Möglich ist, was nicht mehr verhindert wird!“. Hier ein Zusammenschnitt von einer Audioaufzeichnung und den Folien.

Führerschein

Das Thema ist leider ziemlich komplex. Einige grundlegende Informationen beim Thema Cannabis als Medizin und Führerschein:

1. Durch den Antrag für eine Ausnahmegenehmigung erfährt niemand vom Cannabisgebrauch. Das BfArM informiert weder Polizei noch Führerscheinbehörde.

2. Bei einer Kontrolle hat man mit einer Ausnahmegenehmigung weder schlechtere noch bessere Karten.

3. Bei Patienten ist häufig weniger Cannabis das Problem in Sachen Führerschein, sondern die chronischen, teilweise schweren Erkrankungen, die selbst schon Zweifel an der Fahreignung auslösen können. Dazu können noch weitere relevante Medikamente kommen.

4. Jeder frühere oder aktuelle Kontakt zu illegalem Cannabis kann bei der Führerscheinstelle zu einem Verdacht auf eine Drogenabhängigkeit führen.

5. Relativ gute Chancen haben Schmerzpatienten, dass sich die zuständigen Stellen damit am ehesten auskennen.

6. Wichtig für die Verkehrssicherheit ist eine Einnahme genau nach Anweisung des Arztes, unter Trennung von Wirkung und Fahrtantritt. Der Gebrauch muss regelmäßig in einer definierten Dosis erfolgen, damit der Nutzer die Wirkung gewohnt ist und sich keine Toleranzen auf- und wieder abbauen. Bei Cannabisblüten ist ein solch kontrollierter Umgang am ehesten mit einem Vaporizer und einer Feinwaage denkbar. Ein Gebrauch nach Bedarf – oder bei Cannabisblüten gar nach Verfügbarkeit – ist führerscheinrechtlich problematisch.

Über den Autor

Maximilian Plenert
Maximilian Plenert ist von Haus aus Diplom-Physiker und seit mehr als zehn Jahren bei der GRÜNEN JUGEND und der Partei Bündnis ’90 /Die Grünen aktiv, sein Schwerpunkt liegt im Bereich Drogenpolitik. Für den Deutschen Hanfverband arbeitet er seit Mai 2009. Seine Tätigkeiten reichen von der technischen Betreuung der Homepage und Bürocomputer über die tägliche Medienrecherche bis zum Erstellen des großen monatlichen Pressespiegels für die DHV-Mitglieder.

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