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Cannabis macht nicht dumm und tot | DHV News #64

Die Hanfverband-Videonews vom 22.01.2016 • Antrag zu Cannabis-Modellprojekt im Thüringer Landtag • Österreich: Hanffreunde jetzt behandelt statt bestraft • Frankreich: kein Cannabis bei Unfall in Medikamentenstudie • Studien: Cannabis senkt doch nicht den IQ • Chile: erster großer outdoor-Anbau von medizinischem Cannabis? • Rekordergebnis bei DHV-Weihnachtsspendenkampagne 2015/2016 • 70jähriger mit 140 Kilo Cannabis “halb und halb” • Termine

Volksbegehren zur Cannabislegalisierung in Bayern vor dem Landesverfassungsgericht

Wie im Video angedeutet, wurde das Urteil zwischen dem Dreh des Videos und der Veröffentlichung bekannt. Das Volksbegehren wurde in vollem Umfang für unzulässig erklärt und die Sache damit endgültig erledigt. Mehr dazu nächste Woche.

  • wochenblatt, 21.01.2016: Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs – Volksbegehren zur Legalisierung von Cannabis in Bayern wird nicht zugelassen

Antrag zu Cannabis-Modellprojekt im Thüringer Landtag

Österreich: Hanffreunde jetzt behandelt statt bestraft

Frankreich: kein Cannabis bei Unfall in Medikamentenstudie

Studien: Cannabis senkt doch nicht den IQ

Chile: erster großer outdoor-Anbau von medizinischem Cannabis?

Rekordergebnis bei DHV-Weihnachtsspendenkampagne 2015/2016

70jähriger mit 140 Kilo Cannabis “halb und halb”


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Termine der kommenden zwei Wochen

  • Ulm: Stammtisch der DHV-Ortsgruppe, 22.1.2016 18:00, Hemperium Ulm
  • Stuttgart: Offenes Treffen von DHV-Ortsgruppe und CSC Stuttgart, 22.1.2016 19:30 – 21:30, Landesgeschäftsstelle der Piraten Baden-Württemberg, Stöckachstraße 53, 70190 Stuttgart
  • Münster: Offizielles Treffen der DHV Ortsgruppe – Hanffreunde Münster, 22.1.2016 20:00, Café Fyal Münster
  • FDP-Themenabend: “Legalisierung von Cannabis”, 26.1.2016 19:00, Restaurant “Lennox”, Kortumstraße 7, 44787 Bochum
  • 3Sat Erstausstrahlungen: Cannabis gegen Krebs & Cannabis – Medizin oder Droge?, 28.1.2016 20:15, 3Sat
  • Mannheim: Offene Sitzung der DHV-Ortsgruppe Rhein-Neckar, 1.2.2016 19:00, Kneipe ‘Zum Teufel’, U3, 16, 68161 Mannheim
  • Frankfurt am Main: Breite Bewegung – Hanf legalisieren?, 2.2.2016 19:30, Haus der Jugend, Deutschherrnufer 12, 60594 Frankfurt am Main
  • Düsseldorf: DHV-Ortsgruppentreffen, 4.2.2016 19:00, Düsseldorf: Butze


Kommentare

24 Antworten zu „Cannabis macht nicht dumm und tot | DHV News #64“

  1. Boris

    Zur SMG-Novelle in Österreich
    Zur SMG-Novelle in Österreich.

    Es ist nicht wahr, daß der Besitz von bis zu 5 Gramm Cannabis straffrei ist.
    In der Grenzmengenverordnung [GVO] ist festgelegt, ab welcher Menge Reinsubstanz von einer – strafrechtlich sehr relevanten! – sogenannten ‘großen Menge’ ausgegangen wird.
    In Österreich beginnt die ‘große Menge’ bei 20g reinem THC, bzw 40g THC-Alpha.
    Strafrechtlich ist dies insofern interessant, da bei nicht-erreichen der ‘großen Menge’ nicht automatisch der §28SMG zum Zug kommt.
    Sobald jemand mit 21g THC erwischt wird, rutscht der Fall automatisch in den §28 – und das heisst Anklage wegen Suchtgifthandels und der Spielraum da noch halbwegs heil raus zu kommen wird schon sehr gering. Es wurden aber doch noch ein paar Möglichkeiten zur Abwendung einer Anklage wegen §28 geschaffen.
    Insgesamt ist es so, daß ein ‘Verdächtiger’ bei dem eine Eigenbedarfsmenge [also unter 20g reinem THC] von der Polizei ‘betreten’ wird, nicht mehr automatisch bei der Staatsanwaltschaft angezeigt wird, sondern die Bezirksverwaltungsbehörde als Gesundheitbehörde – vor Anzeige bei der Staatsanwaltschaft – prüfen muß , ob gesundheitsbezogene Maßnahmen nötig und Erfolg versprechend sind oder nicht. Daraus ergibt sich dann die weitere Vorgehensweise.

  2. Boris

    Zur SMG-Novelle in Österreich
    Zur SMG-Novelle in Österreich.

    Es ist nicht wahr, daß der Besitz von bis zu 5 Gramm Cannabis straffrei ist.
    In der Grenzmengenverordnung [GVO] ist festgelegt, ab welcher Menge Reinsubstanz von einer – strafrechtlich sehr relevanten! – sogenannten ‘großen Menge’ ausgegangen wird.
    In Österreich beginnt die ‘große Menge’ bei 20g reinem THC, bzw 40g THC-Alpha.
    Strafrechtlich ist dies insofern interessant, da bei nicht-erreichen der ‘großen Menge’ nicht automatisch der §28SMG zum Zug kommt.
    Sobald jemand mit 21g THC erwischt wird, rutscht der Fall automatisch in den §28 – und das heisst Anklage wegen Suchtgifthandels und der Spielraum da noch halbwegs heil raus zu kommen wird schon sehr gering. Es wurden aber doch noch ein paar Möglichkeiten zur Abwendung einer Anklage wegen §28 geschaffen.
    Insgesamt ist es so, daß ein ‘Verdächtiger’ bei dem eine Eigenbedarfsmenge [also unter 20g reinem THC] von der Polizei ‘betreten’ wird, nicht mehr automatisch bei der Staatsanwaltschaft angezeigt wird, sondern die Bezirksverwaltungsbehörde als Gesundheitbehörde – vor Anzeige bei der Staatsanwaltschaft – prüfen muß , ob gesundheitsbezogene Maßnahmen nötig und Erfolg versprechend sind oder nicht. Daraus ergibt sich dann die weitere Vorgehensweise.

  3. wolfgang

    Ja, mich würde die
    Ja, mich würde die Aufarbeitung oben angesprochener Themen auch sehr interessieren.
    Liebe Grüße !

  4. wolfgang

    Ja, mich würde die
    Ja, mich würde die Aufarbeitung oben angesprochener Themen auch sehr interessieren.
    Liebe Grüße !

  5. Indika

    Habt ihr die Leute schon mal
    Habt ihr die Leute schon mal weiter aufgeklärt in dem Bereich CBD ? unter anderem das es auch in dem Bereich viel Aufklärung bedarf das wir ev in Zukunft mal von den hohen THC werten runter kommen und der Jahrzehnte fehl gelaufenen Zucht von Cannabis pflanzen mal wieder auf ein gesundes 1zu1 level bringen sollten ev klappt es dann ja mit ner Freigabe mediwiet zb

    1. Georg Wurth

      Ja, wir haben schon einiges

      Ja, wir haben schon einiges zum Thema CBD gemacht. Unter anderem diesen Übersichtsartikel:
      Cannabidiol (CBD) als Medizin
      https://hanfverband.de/node/3430

      Du findest noch etliche weitere kleine Nachrichten zu dem Thema, wenn du CBD in die Suche der DHV-Seite eingibst. Außerdem haben wir Grotenhermens CBD-Buch im online-Shop. Auch in den DHV-Video-News habe ich schon mehrfach auf die Bedeutung des Ausgleichs von THC und CBD hingewiesen..

  6. Indika

    Habt ihr die Leute schon mal
    Habt ihr die Leute schon mal weiter aufgeklärt in dem Bereich CBD ? unter anderem das es auch in dem Bereich viel Aufklärung bedarf das wir ev in Zukunft mal von den hohen THC werten runter kommen und der Jahrzehnte fehl gelaufenen Zucht von Cannabis pflanzen mal wieder auf ein gesundes 1zu1 level bringen sollten ev klappt es dann ja mit ner Freigabe mediwiet zb

    1. Georg Wurth

      Ja, wir haben schon einiges

      Ja, wir haben schon einiges zum Thema CBD gemacht. Unter anderem diesen Übersichtsartikel:
      Cannabidiol (CBD) als Medizin
      https://hanfverband.de/node/3430

      Du findest noch etliche weitere kleine Nachrichten zu dem Thema, wenn du CBD in die Suche der DHV-Seite eingibst. Außerdem haben wir Grotenhermens CBD-Buch im online-Shop. Auch in den DHV-Video-News habe ich schon mehrfach auf die Bedeutung des Ausgleichs von THC und CBD hingewiesen..

  7. D.Nachbar

    Liebes DHV-Team,
    Liebes DHV-Team,
    ich bin eigentlich fest davon ausgegangen, dass ihr in der aktuellen News-Ausgabe auf das für alle Hanffreunde mit Führerschein sehr schlechte Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen von letzter Woche eingehen würdet. Zu meinem Erstaunen ist dazu aber selbst auf eurer Seite nichts zu finden.
    Beim Verwaltungsgericht ging es um die Frage, ob der Grenzwert von 1ng THC/ml Blutserum im Straßenverkehr, ab dem für jeden `Erwischten´ in der Regel das bisherige Leben zu Ende ist (langfristiger Fahrerlaubnisentzug, enorme Kosten, MPU,…), nicht viel zu niedrig angesetzt ist. Wenn man bedenkt, dass man diesen Wert selbst Tage nach dem letzten Konsum noch locker im Blut haben kann, ist für jeden rational denkenden Menschen diese Frage eigentlich schon beantwortet. Im aktuellen Fall hatte das Gericht über Klagen von fünf Verkehrsteilnehmern zu entscheiden, die mit Werten zwischen 1,1 und 2,8ng THC/ml Blutserum hinterm Steuer erwischt wurden und somit den Führerschein los waren. Das interessante an der ganzen Geschichte ist meiner Ansicht nach aber, dass die Betroffenen sich bei ihrer Klage auf die Grenzwertkommission beriefen, die traditionell die Bundesregierung in der Frage der Höhe von Grenzwerten berät und deren Vorschläge meines Wissens nach bis jetzt auch immer 1:1 in die politische Rechtsgestaltung eingeflossen sind. Wie auch mir bis letzter Woche nicht bekannt war (was ich aber geradezu sensationell finde!!!), hat die Grenzwertkommission schon im September vergangenen Jahres den Vorschlag gemacht, für den Staßenverkehr den Grenzwert von zurzeit (lächerlichen) 1ng THC/ml Blutserum auf 3ng hinauf zu setzten. Wäre das Gericht letzte Woche diesem – ja immer noch recht vorsichtigen – Vorschlag der Kommission gefolgt, hätten die Kläger wohl damit rechnen können, ihre Fahrerlaubnis zurück zu bekommen. Jedoch sah das Gericht, “aus juristischen Gründen” (was auch immer das heißt) keinen Grund dafür, am aktuellen Grenzwert zu rütteln.
    Nur um die Zahlen kurz einzuordnen: In Colorado gilt im Staßenverkehr ein Grenzwert von 5ng THC/ml VOLLBLUT. Da bei uns aber nicht im VOLLBLUT, sondern im BLUTSERUM gemessen wird, bedeutet dies umgerechnet, dass in Colorado das Führen eines Fahrzeugs mit bis zu recht sportlich erscheinenen 10ng THC/ml BlutSERUM (=5ng THC/ml VOLLblut) in Ordnung gehen! Von vermehrt auftretenden cannabisbedingten Verkehrunfällen ist jedoch aus Colorado nichts zu hören. In der Schweiz dürfen selbst die Fahrer von Bahnen und Bussen mit bis zu 3ng THC/ml Blutserum (bzw. 1,5ng THC/ml Vollblut), also genau dem Wert, den die Grenzwertkommision auch für deutsche Fahrzeugführer okay findet, ihren Job ausüben. D.h., wären die fünf Kläger von oben nicht blöder Weise in Deutschland, sondern als Busfahrer mit 50 Grundschulkindern an Bord in den schweizer Alpen in eine Verkehrkontrolle geraten, hätten die Uniformierten nur “gute Weiterfahrt” gewünscht, weil klar ist, dass die Fahrer bei bis zu 3ng THC/ml Blutserum dem Nüchterheitsgebot, das selbstverständlich auch für schweizer Busfahrer gilt, vollkommen gerecht werden. Bei uns hingegen ist man weiterhin bei über 1ng, entgegen aller wissenschaftlicher Erkenntnis, ganz konkret in seiner Existenz bedroht.
    Ich meine, was für schweizer Schulbusfahrer erlaubt ist, kann doch für deutsche Autofahrer nicht zu gewagt sein! Zu diesem Sachverhalt schreibe ich schon seit Jahren Politiker an, jedoch ist die Bereitschaft, sich ernsthaft mit dieser Nischenangelegenheit und mit den komischen ng-Zahlen im Serum oder Vollblut zu beschäftigen, sehr gering ausgeprägt! Ich hingegen finde, das die Praxis des Fahrerlaubnisentzuges selbst nach tagelang zurückliegendem Cannabiskonsum mindestens so wichtig ist, wie die Legalisierungsfrage selbst! Denn faktisch wird doch über den Umweg des Führerscheinentzugs jeden Tag in Deutschland der reine, strafrechtlich gänzlich irrelevante Konsum von Cannabis durch ein hier konstruiertes Ersatzstafrecht sanktioniert, ohne dass irgendein echter Bezug zum Straßenverkehr besteht. Um Missverständnisse auszuräumen: Echtes, akut berauschtes Fahren geht gar nicht und gehört bestraft! Aber aktuell wird eben einfach behauptet, das schon bei 1ng THC/ml Blutserum keine ausreichende Trennung zwischen Konsum und Fahren eingehalten wurde, was schlicht lächerlich und rechtsstaatsunwürdig ist!
    Ich würde mich sehr darüber freuen, wenn der DHV, dessen Stimme natürlich viel mehr Gewicht hat als die irgendeines Nachbarn, ganz konkret Politiker mit der Diskrepanz (vor laufender Kamera?) zwischen der aktuellen Gesetzeslage und dem (seit September 2015 auch von der Grenzwertkommission erkannten) Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis konfrontiert. Es wäre sehr interessant zu erfahren, warum die Politik hier die Empfehlung der Grenzwertkommission nicht im Rahmen der politische Rechtsgestaltung in Gesetze gießt, damit nicht weiterhin jeden Tag Existenzen wegen ÜBERHAUPTNIX in unserem Land zerstört werden! Und es ist davon auszugehen, dass die Kontrolldichte durch die Polizei bei uns noch in diesem Jahr drastisch zunehmen wird, da in den USA (der DHV berichtete) sehr kostengünstige und extrem genaue THC-Atemtestgeräte serienreif sind, und diese sicher auch bei uns bald standardmäßig bei jeder Kontrolle zum Einsatz kommen. Wenn dann immer noch der 1ng-Grenzwert gilt, dann “gute Nacht”, denn die Polizei wird sich – wie ja jetzt auch schon – dann erst recht darauf berufen, dass die zahlreichen `Treffer´ ihr ja recht geben!
    Wer in der Politik 1ng THC/ml Blutserum weiterhin für richtig hält, sollte dann aber wenigstens auch Reisewarnungen für z.B. die Schweiz, Holland oder Colorado aussprechen, da ja dort sogar Schulbusfahrer stoned durch die Gegend fahren dürfen!

    1. Scorpion

      Liebes DHV-Team,
      Liebes DHV-Team,

      ich kann mich meinem Vorredner nur anschließen. Ich finde die Führerschein Thematik sollte auch gezielt angegangen werden, da es wahrscheinlich sehr viele Konsumenten betrifft. Dabei sollte nicht nur eine Erhöhung des Grenzwertes angestrebt werden, sondern auch eine Änderung der FeV. Es ist für mich völlig unverständlich, dass wenn ich mich keiner Drogenfahrt schuldig gemacht habe, dennoch mein Führerschein verlieren kann.

      Nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist nicht nur der zum Führen von KFZ ungeeignet, der aktuell unter Drogeneinfluss steht, sondern auch der, bei dem nicht ausgeschlossen werden kann, dass er unter Einfluss entsprechender Substanzen ein Fahrzeug führen wird. Genaueres bestimmt § 11 Abs. 1 Satz 1 und 2 FeV in Verbindung mit der Anlage 4 der Verordnung (“Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen”).

      Auch Cannabis, dessen Hauptwirkstoff THC ist, wird in der Anlage 4 aufgeführt. Nach Nummer 9.2 der Anlage 4 ist unter anderem derjenige nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen gerecht zu werden, und damit ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, der Cannabis entweder regelmäßig oder gelegentlich einnimmt, wobei in letzterem Fall hinzukommen muss, dass er nicht zwischen Konsum und Fahren trennen kann. (Quelle: http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverwg-urteil-3-c-3-13-fuehrerschein-cannabis-thc/ )

      Gruß
      Scorpion

    2. K. H.

      Danke für diese interessante
      Danke für diese interessante Information, ebenso bitte ich auch das der DHV diesem Thema mehr Aufmerksamkeit schenkt und es eventuell in einem gesonderten Video explizit anspricht!!!

  8. D.Nachbar

    Liebes DHV-Team,
    Liebes DHV-Team,
    ich bin eigentlich fest davon ausgegangen, dass ihr in der aktuellen News-Ausgabe auf das für alle Hanffreunde mit Führerschein sehr schlechte Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen von letzter Woche eingehen würdet. Zu meinem Erstaunen ist dazu aber selbst auf eurer Seite nichts zu finden.
    Beim Verwaltungsgericht ging es um die Frage, ob der Grenzwert von 1ng THC/ml Blutserum im Straßenverkehr, ab dem für jeden `Erwischten´ in der Regel das bisherige Leben zu Ende ist (langfristiger Fahrerlaubnisentzug, enorme Kosten, MPU,…), nicht viel zu niedrig angesetzt ist. Wenn man bedenkt, dass man diesen Wert selbst Tage nach dem letzten Konsum noch locker im Blut haben kann, ist für jeden rational denkenden Menschen diese Frage eigentlich schon beantwortet. Im aktuellen Fall hatte das Gericht über Klagen von fünf Verkehrsteilnehmern zu entscheiden, die mit Werten zwischen 1,1 und 2,8ng THC/ml Blutserum hinterm Steuer erwischt wurden und somit den Führerschein los waren. Das interessante an der ganzen Geschichte ist meiner Ansicht nach aber, dass die Betroffenen sich bei ihrer Klage auf die Grenzwertkommission beriefen, die traditionell die Bundesregierung in der Frage der Höhe von Grenzwerten berät und deren Vorschläge meines Wissens nach bis jetzt auch immer 1:1 in die politische Rechtsgestaltung eingeflossen sind. Wie auch mir bis letzter Woche nicht bekannt war (was ich aber geradezu sensationell finde!!!), hat die Grenzwertkommission schon im September vergangenen Jahres den Vorschlag gemacht, für den Staßenverkehr den Grenzwert von zurzeit (lächerlichen) 1ng THC/ml Blutserum auf 3ng hinauf zu setzten. Wäre das Gericht letzte Woche diesem – ja immer noch recht vorsichtigen – Vorschlag der Kommission gefolgt, hätten die Kläger wohl damit rechnen können, ihre Fahrerlaubnis zurück zu bekommen. Jedoch sah das Gericht, “aus juristischen Gründen” (was auch immer das heißt) keinen Grund dafür, am aktuellen Grenzwert zu rütteln.
    Nur um die Zahlen kurz einzuordnen: In Colorado gilt im Staßenverkehr ein Grenzwert von 5ng THC/ml VOLLBLUT. Da bei uns aber nicht im VOLLBLUT, sondern im BLUTSERUM gemessen wird, bedeutet dies umgerechnet, dass in Colorado das Führen eines Fahrzeugs mit bis zu recht sportlich erscheinenen 10ng THC/ml BlutSERUM (=5ng THC/ml VOLLblut) in Ordnung gehen! Von vermehrt auftretenden cannabisbedingten Verkehrunfällen ist jedoch aus Colorado nichts zu hören. In der Schweiz dürfen selbst die Fahrer von Bahnen und Bussen mit bis zu 3ng THC/ml Blutserum (bzw. 1,5ng THC/ml Vollblut), also genau dem Wert, den die Grenzwertkommision auch für deutsche Fahrzeugführer okay findet, ihren Job ausüben. D.h., wären die fünf Kläger von oben nicht blöder Weise in Deutschland, sondern als Busfahrer mit 50 Grundschulkindern an Bord in den schweizer Alpen in eine Verkehrkontrolle geraten, hätten die Uniformierten nur “gute Weiterfahrt” gewünscht, weil klar ist, dass die Fahrer bei bis zu 3ng THC/ml Blutserum dem Nüchterheitsgebot, das selbstverständlich auch für schweizer Busfahrer gilt, vollkommen gerecht werden. Bei uns hingegen ist man weiterhin bei über 1ng, entgegen aller wissenschaftlicher Erkenntnis, ganz konkret in seiner Existenz bedroht.
    Ich meine, was für schweizer Schulbusfahrer erlaubt ist, kann doch für deutsche Autofahrer nicht zu gewagt sein! Zu diesem Sachverhalt schreibe ich schon seit Jahren Politiker an, jedoch ist die Bereitschaft, sich ernsthaft mit dieser Nischenangelegenheit und mit den komischen ng-Zahlen im Serum oder Vollblut zu beschäftigen, sehr gering ausgeprägt! Ich hingegen finde, das die Praxis des Fahrerlaubnisentzuges selbst nach tagelang zurückliegendem Cannabiskonsum mindestens so wichtig ist, wie die Legalisierungsfrage selbst! Denn faktisch wird doch über den Umweg des Führerscheinentzugs jeden Tag in Deutschland der reine, strafrechtlich gänzlich irrelevante Konsum von Cannabis durch ein hier konstruiertes Ersatzstafrecht sanktioniert, ohne dass irgendein echter Bezug zum Straßenverkehr besteht. Um Missverständnisse auszuräumen: Echtes, akut berauschtes Fahren geht gar nicht und gehört bestraft! Aber aktuell wird eben einfach behauptet, das schon bei 1ng THC/ml Blutserum keine ausreichende Trennung zwischen Konsum und Fahren eingehalten wurde, was schlicht lächerlich und rechtsstaatsunwürdig ist!
    Ich würde mich sehr darüber freuen, wenn der DHV, dessen Stimme natürlich viel mehr Gewicht hat als die irgendeines Nachbarn, ganz konkret Politiker mit der Diskrepanz (vor laufender Kamera?) zwischen der aktuellen Gesetzeslage und dem (seit September 2015 auch von der Grenzwertkommission erkannten) Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis konfrontiert. Es wäre sehr interessant zu erfahren, warum die Politik hier die Empfehlung der Grenzwertkommission nicht im Rahmen der politische Rechtsgestaltung in Gesetze gießt, damit nicht weiterhin jeden Tag Existenzen wegen ÜBERHAUPTNIX in unserem Land zerstört werden! Und es ist davon auszugehen, dass die Kontrolldichte durch die Polizei bei uns noch in diesem Jahr drastisch zunehmen wird, da in den USA (der DHV berichtete) sehr kostengünstige und extrem genaue THC-Atemtestgeräte serienreif sind, und diese sicher auch bei uns bald standardmäßig bei jeder Kontrolle zum Einsatz kommen. Wenn dann immer noch der 1ng-Grenzwert gilt, dann “gute Nacht”, denn die Polizei wird sich – wie ja jetzt auch schon – dann erst recht darauf berufen, dass die zahlreichen `Treffer´ ihr ja recht geben!
    Wer in der Politik 1ng THC/ml Blutserum weiterhin für richtig hält, sollte dann aber wenigstens auch Reisewarnungen für z.B. die Schweiz, Holland oder Colorado aussprechen, da ja dort sogar Schulbusfahrer stoned durch die Gegend fahren dürfen!

    1. Scorpion

      Liebes DHV-Team,
      Liebes DHV-Team,

      ich kann mich meinem Vorredner nur anschließen. Ich finde die Führerschein Thematik sollte auch gezielt angegangen werden, da es wahrscheinlich sehr viele Konsumenten betrifft. Dabei sollte nicht nur eine Erhöhung des Grenzwertes angestrebt werden, sondern auch eine Änderung der FeV. Es ist für mich völlig unverständlich, dass wenn ich mich keiner Drogenfahrt schuldig gemacht habe, dennoch mein Führerschein verlieren kann.

      Nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist nicht nur der zum Führen von KFZ ungeeignet, der aktuell unter Drogeneinfluss steht, sondern auch der, bei dem nicht ausgeschlossen werden kann, dass er unter Einfluss entsprechender Substanzen ein Fahrzeug führen wird. Genaueres bestimmt § 11 Abs. 1 Satz 1 und 2 FeV in Verbindung mit der Anlage 4 der Verordnung (“Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen”).

      Auch Cannabis, dessen Hauptwirkstoff THC ist, wird in der Anlage 4 aufgeführt. Nach Nummer 9.2 der Anlage 4 ist unter anderem derjenige nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen gerecht zu werden, und damit ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, der Cannabis entweder regelmäßig oder gelegentlich einnimmt, wobei in letzterem Fall hinzukommen muss, dass er nicht zwischen Konsum und Fahren trennen kann. (Quelle: http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverwg-urteil-3-c-3-13-fuehrerschein-cannabis-thc/ )

      Gruß
      Scorpion

    2. K. H.

      Danke für diese interessante
      Danke für diese interessante Information, ebenso bitte ich auch das der DHV diesem Thema mehr Aufmerksamkeit schenkt und es eventuell in einem gesonderten Video explizit anspricht!!!

  9. Tom

    Cannabis macht nicht dumm und
    Cannabis macht nicht dumm und tot. Aber mastrubieren macht blind, rothaarige Frauen sind Hexen und Homosexualität ist ansteckend! 🙂

  10. Tom

    Cannabis macht nicht dumm und
    Cannabis macht nicht dumm und tot. Aber mastrubieren macht blind, rothaarige Frauen sind Hexen und Homosexualität ist ansteckend! 🙂

  11. greenness

    Cannabis macht nicht dumm und
    Cannabis macht nicht dumm und tot

    Und tot und dumm dann wahrscheinlich auch nicht?

  12. greenness

    Cannabis macht nicht dumm und
    Cannabis macht nicht dumm und tot

    Und tot und dumm dann wahrscheinlich auch nicht?

  13. mogli

    Ich werde aufgeben…bin
    Ich werde aufgeben…bin enttäuscht so lang es sich nix in der Regierung (korrupten Arschlöcher) nix tut habe ich keine hoffnung mehr.

    1. Quartex

      Wir sind Alle enttäuscht.
      Wir sind Alle enttäuscht. Aufgeben bedeutet aber, sich “auf die andere Seite der Macht” zu begeben. Ich brauche meine Medizin. Ohne haeng ich mich vor Schmerzen und Depressionen auf, einmal war ich schon da. Ich hab Schiss vor Knast aber keine Wahl. Und deshalb werde ich immer um mein Recht kämpfen. Wäre ja noch schöner, wenn ich mich auf der Hälfte des Weges umdrehen wuerde. Und wenn wir Alle das Maul aufreissen tauchen wir in der Menge unter und schützen uns gegenseitig. Wer jetzt abspringt ist ein Verräter. Wir haben Nichts zu verlieren ausser unserer Selbstachtung. Ich habe auch kein schlechtes Gewissen. Sperrt man mich dafür ein, werde ich mich mit allen Mitteln wehren. Zu diesen Mitteln gehört natürlich die Community der Cannabisbefuerworter. Der echte Dialog muss erzwungen werden. Aufgeben bedeutet sterben, jedenfalls fuer einen Teil von uns. Zusammenhalt tut jetzt Not.

  14. mogli

    Ich werde aufgeben…bin
    Ich werde aufgeben…bin enttäuscht so lang es sich nix in der Regierung (korrupten Arschlöcher) nix tut habe ich keine hoffnung mehr.

    1. Quartex

      Wir sind Alle enttäuscht.
      Wir sind Alle enttäuscht. Aufgeben bedeutet aber, sich “auf die andere Seite der Macht” zu begeben. Ich brauche meine Medizin. Ohne haeng ich mich vor Schmerzen und Depressionen auf, einmal war ich schon da. Ich hab Schiss vor Knast aber keine Wahl. Und deshalb werde ich immer um mein Recht kämpfen. Wäre ja noch schöner, wenn ich mich auf der Hälfte des Weges umdrehen wuerde. Und wenn wir Alle das Maul aufreissen tauchen wir in der Menge unter und schützen uns gegenseitig. Wer jetzt abspringt ist ein Verräter. Wir haben Nichts zu verlieren ausser unserer Selbstachtung. Ich habe auch kein schlechtes Gewissen. Sperrt man mich dafür ein, werde ich mich mit allen Mitteln wehren. Zu diesen Mitteln gehört natürlich die Community der Cannabisbefuerworter. Der echte Dialog muss erzwungen werden. Aufgeben bedeutet sterben, jedenfalls fuer einen Teil von uns. Zusammenhalt tut jetzt Not.

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