|

Europäischer Gerichtshof legalisiert Legal Highs

Gegen als “Legal Highs” bekannte Designer-Drogen kann in Deutschland nicht das Arzneimittelstrafrecht in Stellung gebracht werden. Der Europäische Gerichtshof entschied am 07.10.2014, dass lediglich Wirkstoffe, die theraupeutischen Zwecken dienen, unter das Arzneimittelgesetz fallen.

In Deutschland gab es in den letzten Jahren immer wieder Strafverfahren, in denen vor allem gegen die Hersteller und Verkäufer von synthetischen Cannabinoiden wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz ermittelt wurde. Das war offenkundig nur eine Notlösung der Strafverfolger. Denn das an sich naheliegende Betäubungsmittelgesetz ist erst anwendbar, bis die Wirkstoffe ausdrücklich auf einer schwarzen Liste stehen. Das dauert aber normalerweise einige Zeit (Hintergründe in einem früheren Beitrag).

Der Europäische Gerichtshof fordert nun ein, dass Gesetze nicht überdehnt werden dürfen. Von einer Arznei könne nur gesprochen werden, wenn die Einnahme therapeutische Zwecke habe. Die Konsumenten synthetischer Cannabinoide würden die Substanzen aber nur “zu Entspannungszwecken” konsumieren.

Die Entscheidung wird zahlreiche laufende Strafverfahren in Deutschland beeinflussen, die sich teilweise auch gegen einfache Konsumenten richten. Die Betroffenen können erhoffen, dass sich die Vorwürfe gegen sie als gegenstandslos erweisen (Link zum Urteil).

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel “EuGH legalisiert Legal Highs” vom 10.7.2014 und wurde von Udo Vetter, Fachanwalt für Strafrecht und Betreiber der Website lawblog.de geschrieben. Er unterliegen einer Creative-Commons-Lizenz und darf vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden. Bedingungen: Namensnennung, Weitergabe unter gleichen Bedingungen. Einzelheiten zur Lizenz.

Udo Vetter schreibt in seinem Betrag “Legal Highs womöglich doch nicht illegal” vom 13.6.2014: “Ergeht ein entsprechendes Urteil, stünden die laufenden Strafverfahren wegen Legal Highs vor dem Aus. Das Nachsehen hätten aber alle, die bereits verurteilt sind. Eine Entscheidung aus Luxemburg führt nicht dazu, dass rechtskräftige Urteile revidiert werden müssen.”

Der Ball liegt nun wieder beim BGH auf dessen Wunsch diese Klärung der Rechtslage erfolgte. Staatanwalt Jörn Patzak geht in seinem Kommentar “Super, jetzt können wir Spice & Co. verkaufen” davon aus, dass sich der BGH die Position des EuGH zu eigen macht mit der Folge dass “der Verkauf der Kräutermischungen, Badesalze oder Research Chemicals nicht mehr als Inverkehrbringen von bedenklichen Arzneimitteln gem. § 95 AMG strafrechtlich verfolgt werden” kann.


Kommentare

3 Antworten zu „Europäischer Gerichtshof legalisiert Legal Highs“

  1. Anonymous

    RE: Europäischer Gerichtshof legalisiert Legal Highs
    Was mich ja brennend interessieren würde ist, ob das nun auch eine rechtliche Auswirkung auf Pflanzen hat die in so einer Grauzone sind, wie Ephedra oder Meskalin-Kakteen, welche man ja bislang haben darf solange man die nicht “konsumbereit” macht. Darf man die dann jetzt straffrei für den Eigenbedarf ernten und trocknen oder nicht? Diese Gesetze sind alle so absurd, dass sich mir der Durchblick verwehrt. Allein eine Pflanze zu verbieten ist schon eine geistige Meisterleistung (im absolut negativen Sinne).

  2. Anonymous

    RE: Europäischer Gerichtshof legalisiert Legal Highs
    oh wie ist das schön! Da Cannabis ein verkehrsfähiges medikament darstellt und mein konsum des selbigen meine Schmerzen & ptbs therapiert werde ich im falle eines rechtsstreits unter den gesichtspunkten des Arzeneimittelrechts verürteilt. was im Klartext bedeutet das icj kein rezept habe. (Aufgrund der Angst vor Diskriminierung)

  3. Anonymous

    RE: Europäischer Gerichtshof legalisiert Legal Highs
    Im Radio vernahm ich vor etwa einer Woche im Prinzip exakt diese Meldung, allerdings mit dem weiteren Hinweis versehen, daß diese Entscheidung die Strafverfolger nun vermeintlich logischerweise “vor ein Problem” stelle. Die naheliegende Rückfrage meinerseits: WARUM eigentlich? Woher kommt dieses oftmals vermittelte polizeiliche Bauchgefühl, daß Entspannung als solche bereits tendenziell eine Straftat sei? Gibt es in irgendeiner gesetzlichen Formulierung so etwas wie eine solidarische Übereinkunft im Sinne von ‘Verspanntheit ist wertzuschätzende Bürgerpflicht?’ Manchmal verstehe ich wirklich nicht, was den Leuten eigentlich so im Kopf rumgeht. Drogenpolitik sollte vorrangig ein Gesundheitsthema sein und naturgemäß eben kein Thema der Strafverfolgung!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert