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Urteile aus dem Land der entkriminalisierten Konsumenten

Unsere Drogenbeauftragte Bätzing glaubt, Cannabiskonsumenten seien in Deutschland entkriminalisiert. Dass das nicht so ist, zeigen Urteile fast täglich aufs Neue.

Hier eine kleine Auswahl:

Seligenstadt: 500 Euro Strafe für 1,7 Gramm Cannabis (Wiederholungstäter) – beim nächsten mal Knast

op-online.de, 13.06.09
Seligenstadt – (th) (…)  Auf der Anklagebank saß ihm zum einen der 20-jährige Mainhausener Alexander R. gegenüber, der Anfang des Jahres mit 1,4 Gramm Haschisch und 0,3 Gramm Marihuana von der Polizei erwischt wurde. Vor Gericht zeigte der sich jetzt geständig – allerdings muss er 500 Euro Strafe an einen Anti-Drogen-Verein zahlen, da er Wiederholungstäter ist. Bereits ein Jahr zuvor war der Auszubildende mit Drogen erwischt worden und hatte sich eine Verwarnung eingehandelt. (…) Allerdings ließ er keinen Zweifel daran, was Alexander R. beim nächsten Vorfall droht: “Dann ist Arrest fällig.”

Oft handelt es sich bei solch drakonischen Urteilen um Fälle von Wiederholungstätern. Aber wenn man es wirklich ernst meinen würde mit der Behauptung, Konsumenten seien entkriminalisiert, dann müssten die Verfahren auch eingestellt werden, wenn jemand mehrfach erwischt wird. Sonst müsste es ja heißen: Konsumenten sind entkriminalisiert, bis sie ihr erstes Verfahren hinter sich haben. Hier zwei weitere Beispiele:

Altena: “empfindlichen Geldstrafe” für 1,15 Gramm Gras

Der Westen, 17.02.2009
Zu einer „empfindlichen Geldstrafe”, wie Richter Altmann es formulierte, wurde ein Altenaer wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln verurteilt. Bei einer Wohnungsdurchsuchung – die Polizei hatte einen Tipp vom Nachbar bekommen – rückte der einschlägig Vorbestrafte bereitwillig ein Päckchen Marihuana (1,15 Gramm brutto) heraus.(…) Während die Staatsanwältin aufgrund der Vorstrafen eine Freiheitsstrafe von drei Monaten beantragte, beließ es Richter Altmann vor allem aufgrund der geringen Menge Mariuhana bei der Geldstrafe.


Remscheid: 1,4 Gramm Gras – 6 Monate Jugendarrest auf Bewährung, stationäre Therapie, bis dahin 40 Stunden gemeinnützige Arbeit pro Monat, monatliches Drogenscreening

rp-online, 30.07.2009, Remscheid: Letzte Bewährung für Süchtigen
Remscheid (RP) Nach sechs Jahren Drogenkonsum scheinen die Anzeichen für eine Besserung gegeben zu sein. Das war die Meinung des Schöffengerichtes, vor dem sich ein 19-jähriger Schüler wegen Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten musste. Er war im Oktober 2008 mit 1,4 Gramm Marihuana guter Qualität erwischt worden.

Mit 14 Jahren hatte er mit dem Rauschgift-Konsum begonnen. Durchweg Marihuana, zwischendurch auch mal Pep gezogen”, sagte er. (…) Bereits im Mai 2007 war der junge Mann zu einer Strafe auf Bewährung wegen unerlaubten Drogenkonsums verurteilt worden. Während dieser Bewährung musste er eine Drogenberatung in Anspruch nehmen. Doch nach einigen Terminen fruchteten die Gespräche nicht mehr, die Beraterin forderte eine stationäre Behandlung. Der Angeklagte lehnte sie ab – keine guten Voraussetzungen für seine Verhandlung. Sein Bewährungshelfer zitierte die Meinung der Drogenberatung: Der Angeklagte verfüge nicht über Krankheitseinsicht. (…) Da setzte der Staatsanwalt dem Angeklagten die Pistole auf die Brust: “Unterziehen Sie sich jetzt einer stationären Behandlung?” Der Angeklagte bejahte.

Das Urteil entsprach dann im Prinzip nicht nur der Forderung des Staatsanwalts, sondern auch der Meinung des Verteidigers und sogar des Angeklagten. Sechs Monate Jugendstrafe auf Bewährung mit den Auflagen: Beginn einer stationären Therapie, monatliche Abgabe eines Drogen-Screenings und bis zur Aufnahme der stationären Behandlung 40 Stunden gemeinnützige Tätigkeit pro Monat. “Bewährung heißt jetzt wirklich Bewährung”, ermahnte der Richter den Angeklagten. (…)

Dieser Fall hat zwar die Besonderheit, dass der Angeklagte zugegeben hat, dass er in den zurückliegenen 5 Jahren “auch mal Pep gezogen” hat. Der Konsum einer jeden Droge ist aber in Deutschland gar nicht strafbar, lediglich der Besitz. Die Anklage bezog sich also nur auf 1,4 Gramm Marihuana. In diesem Zusammenhang überhaupt automatisch von einem “Süchtigen” auszugehen, der eine Therapie nötig hat, ist schon eine Frechheit. Auf so eine Idee würde man nie kommen, bloß weil jemand mit 3 Flaschen Bier “erwischt” wird. Neben der Strafe wurde der junge Mann auch noch erniedrigend dazu gezwungen, eine “Krankheitseinsicht” zu zeigen.

Oft gibt es bei harten Urteilen auch eine Vorgeschichte mit anderen Straftaten, was dann zum Anlass genommen wird, bei einem kleinen Drogenvergehen heftige Strafen auszusprechen. Dabei hat das eine mit dem anderen gar nichts zu tun. Wer z.B. Gewalt anwendet, soll dafür bestraft werden. Aber was hat das mit dem Besitz geringer Cannabismengen zu tun, der angeblich nicht bestraft wird? Der Angeklagte im folgenden Fall hat eine Vorgeschichte mit Diebstahl und Raub mit Körperverletzung.

Rheine: 4,8 Gramm Marihuana – 80 Stunden gemeinnützige Arbeit und Präventions-Kurs bei der Drogenberatung

Münstersche Zeitung, 29.07.2009, 19-Jähriger aus Sri Lanka bekommt seine Chance
(…) Anscheinend ist der 19-Jährige auf die berüchtigte „schiefe Bahn“ geraten. Gestern nun musste er sich vor dem Jugendschöffengericht verantworten, da er im Januar mit 4,8 Gramm Marihuana in der Disco Roxy erwischt worden war.

Richter Veltmann ließ in Anbetracht der schwierigen Lebenssituation des jungen Mannes und seinem Geständnis Milde walten und verurteilte ihn zu 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit sowie einem Präventions-Kurs bei der Drogenberatung Rheine.

Aber auch ohne Vorgeschichte oder andere Straftaten gibt es immer wieder heftige Urteile für einfache Cannabiskonsumenten. Vor allem, wenn sie ihren Hanf selbst anbauen, um sich z.B. vor den Streckmitteln auf dem Schwarzmarkt zu schützen:

Mühlhausen: Freiheitsstrafe auf Bewährung für EINE Hanfpflanze

Thüringer Allgemeine, 05.07.2009 – Cannabis auf der Fensterbank

Weil in seiner Langensalzaer Wohnung im Oktober 2008 eine 1,20 Meter hohe Cannabispflanze gefunden wurde, ist ein 24-Jähriger wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

MÜHLHAUSEN. Die Pflanze war nicht nur der Größe nach beeindruckend. “Die schönste Pflanze im ganzen Zimmer”, fand Richter Rüdiger Richel beim Betrachten der Fotos vom Tatort. (…) Viel Geld wollte er sparen, sagte der Angeklagte. Verkauft habe er nie irgendwelchen Stoff.

Aber auch etwas größere Vorratsmengen sind bei Cannabiskonsumenten keine Seltenheit, ob mit oder ohne Anbau. Die sehr niedrig angesetzten “Geringen Mengen” der Bundesländer, bis zu der Einstellungen von Verfahren möglich sind, werden regelmäßig auch von normalen Konsumenten überschritten, so dass sie zwingend bestraft werden, obwohl sie nie etwas verkauft haben und damit zu denjenigen gehören, die angeblich entkriminalisiert sind.

Kaufbeuren: 6 Monaten auf Bewährung und 120 Sozialstunden für 39 Gramm Cannabis und ein paar Hanfsamen

Allgäuer Zeitung, 05.02.2009

Kaufbeuren/Ostallgäu (bbm) Wegen des Besitzes von Rauschgift musste sich ein Ehepaar nun vor dem Kaufbeurer Schöffengericht verantworten. Die beiden nicht vorbestraften Angeklagten wurden zu jeweils sechs Monaten auf Bewährung und 120 sozialen Arbeitsstunden verurteilt.

(…) Ein 34-jähriger Ostallgäuer war im Februar 2008 im Raum Lechbruck mit seinem Auto unterwegs, als er aufgrund seiner Fahrweise einer Polizeistreife auffiel. Bei der Kontrolle stellte sich dann heraus, dass der Mann ebenso unter dem Einfluss von Cannabis stand wie seine 33-jährige Ehefrau, die seinerzeit mit einem anderen Auto direkt hinter ihm gefahren war. Das Ehepaar stimmte damals einer Wohnungs-Durchsuchung zu, bei der dann rund 28 Gramm Haschisch, elf Gramm Marihuana sowie Cannabis-Samen gefunden wurden. Für das Fahren unter dem Einfluss berauschender Mittel hat das Ehepaar bereits einen Bußgeldbescheid samt Fahrverbot erhalten.

Vor Gericht beteuerte der 34-Jährige, das in der Wohnung entdeckte Rauschgift sei ausschließlich für den Eigengebrauch gewesen (…)

Es gibt also jede Menge Kriterien, die auch bei einfachen Cannabiskonsumenten zu vergleichsweise drastischen Strafen führen. So hat NRW vor zwei Jahren die Regeln für Jugendliche verschärft. Verfahren gegen sie dürfen gar nicht ohne Auflagen eingestellt werden, selbst wenn sie zum ersten mal mit 0,1 Gramm Cannabis erwischt werden.


Kommentare

13 Antworten zu „Urteile aus dem Land der entkriminalisierten Konsumenten“

  1. Anonymous

    RE: Urteile aus dem Land der entkriminalisierten Konsumenten
    ich bin für eine entkriminalisierung,u.will unbedingt auf die hanfparade dieses jahr u.hoffe es kommen viel leute,wir müssen die politik überzeugen dass eine entkriminalisierung der richtige weg ist.
    hab die urteile hier durchgelesen 1,17 gramm gras macht jemanden das leben schwer du hast mein mitgefühl.
    da denke ich immer was denken die eltern von dem täter hilfe unser kind konsumiert drogen,was denken die nachbarn das war einmal so ein netter junge o.mädchen dieser täter und jetzt steht die polizei bei ihm vor der türe u.macht eine hausdurchsuchung müssen wir jetzt angst haben vor dem täter usw…..so kann das doch nicht weitergehen setzt euch für eine entkriminalisierung ein schaut auch bei jou tube den schildower kreis an u.gibt ihm eine stimme.
    liebe täter ich weis ihr wurdet im namen des gesetzes kriminalisiert :zzz

  2. Anonymous

    Hallo Stephan was ist Dir
    Hallo Stephan was ist Dir noch passiert? Hatte das Auswirkungen auf Deinen Führerschein?
    Ich habe letztes Jahr MPU gemacht und bestanden, bin jetzt allerdings erneut mit 0,45 gramm Gras erwischt worden.Allerdings nicht beim Auto fahren. Hat das jetzt Konsequenzen für meinen Schein?

  3. Anonymous

    entkriminalisiert das ich
    entkriminalisiert das ich nicht lache
    habe grade nen strafbefehl über 600 euro für 0,6g marihuana erhalten -.-

    bin ja auch ein wiederholungstäter der versucht sich das joint rauchen nicht madig machen zulassen

  4. Anonymous

    HANF IST DIE ZUKUNFT UND DIE
    HANF IST DIE ZUKUNFT UND DIE KANN MAN NICHT EINSPERREN AUS HANF KANN MAN 50TAUSEND PRODUKTE HERSTELLEN DAS WEI? DOCH JEDER DER AHNUNG HAT WARUM DIESE HEIL UND NUTZPFLANZE VERBOTEN IST WÄRE SIE LEGAL KÖNNTE DIE HOLZ,PAPIER,PHARMA,BENZIN UND TEXTILINDUSTRIE INDUSTRIE DICHT MACHEN

  5. Anonymous

    Wo wohnt die Bätzing
    Wo wohnt die Bätzing eigentlich ?! 😉

  6. Anonymous

    Da kann man mal wieder sehen,
    Da kann man mal wieder sehen, wie weit die Politiker von der Realität entfernt sind. Die leben in einem kompletten Vakuum. Es ist traurig und frustrierend, zu sehen, daß meine Interessen von solch einer inkompetenten und unwissenden Person vertreten werden sollen. Leben wir in einer Demokratie? Oder ist das schon der Sozialismus. Nein, ich weiß es jetzt es ist eine Diktatur. Ein Polizeistaat, in der die pösen Kiffer die Stellung der Juden im III. Reich einnehemen. Irgendein Feinbild braucht der Staat ja um seine Bürger zu “beschützen”. Da kann ich nur sagen Heil Merkel, Heil Bätzing

  7. Anonymous

    Wenn ich mir das wieder
    Wenn ich mir das wieder durchlese kommt nur das blanke entsetzen.

    Dieses meiner Meinung nach kranke & verlogene System, finanziere ich auch durch die Arbeit die ich jeden Tag leiste. Kommt da nicht Freude auf? Ein System welches mich gnadenlos fertig machen würde, weil ich der böse Kiffer bin.

  8. Unglaublich, aber wahr: Der
    Unglaublich, aber wahr: Der Spitzengrüne Jürgen Trittin hat zu einer entsprechenden Leserfrage der Welt unter anderem gesagt: Mit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil, das den Besitz kleiner Mengen leichter Drogen straffrei stellt, ist die Forderu

  9. Anonymous

    Alles nachfolgende ist frei
    Alles nachfolgende ist frei erfunden erstunken und erlogen (und das geb ich auch noch zu)

    es war einmal … nennen wir sie mal sabsi … die wuchs in einer sehr strengen katholischen umgebung auf … bekamm, wenn sie fehler machte ein klapps am Po … Durfte nichts ! Also keine partys keine freunde etc.
    und dann auf einmal warf man sie hinaus und sie wahr in der bösen reallen welt wo jeder einen panzer in der unterhose hat, wo jeder krawall und remmidemmi macht, und sabse sagte: na dann gute nacht wie soll man da ruhig schlafen ??
    dieses Problem lösste Sie vieleicht durch medizinische Pillerie, und nu war sie da, die sabsi, salvation 😉

    Solche Probleme lassen sich eh nur durch Humor bewältigen … wie kann ein menschliches wesen mit einem solchen iq in so eine position mit soviel macht kommen, die hat ja auch nen panzer in der unterhose … und weiß dat nichma ^^

    Sagt selbst von sich das sie abundzumal ein gläslein roten trinkt … entweder sinds 2 flaschen pro tag … oder es gibt zu wenig zum vernichten für den alkohol … BAMBAM

    So jez hör ich mal lieber uff ^^

  10. Anonymous

    Es ist doch so,dass die
    Es ist doch so,dass die Regierung in den verzweifelnde Kampf gegen illegale Drogen,die “richtige”Leute einsetzt. Die müssen nicgt Kompetent sein,sondern nur das “Richtige”tun. Wenn die Koalition bleibt,werden wir womöglich noch lange was von Sabine haben. Wenn andere Parteien die möglichkeit gegeben wird zu regieren,werden wir durchaus schneller Erfolg haben…hoffe ich. Wenn nicht,die nachfolgende Kampfroboter-Minister warten schon.
    Diese Ungerechtichkeit,sinnlose Kriminalisierung und Ersatzbestrafung muß ein Ende haben.

  11. Anonymous

    was hat sie denn bis jetzt ao
    was hat sie denn bis jetzt ao gutes gezan?? spice verbot, verbot von flatrate parties…. was noch?? außer dass kiffer nach wie vor diskriminiert werden und als 2. klasse menschen gelten…

  12. Anonymous

    Zitat “Neben der Strafe wurde
    Zitat “Neben der Strafe wurde der junge Mann auch noch erniedrigend dazu gezwungen, eine “Krankheitseinsicht” zu zeigen. ”

    Ich hab in meinem Leben in anderen Bereichen auch die Erfahrung machen müssen, das man gezwungen wird, Sachverhalte zu akzeptieren und das kann sich nachhaltig sehr negativ auswirken, aber diejenigen müssen es ja nicht ausbaden….

    Aber gerade bei Thema Cannabis ist es nach wie vor unglaublich, wie rückständig, angesichts des Zeitalters, wir immer noch sind,
    und gerade in Sachen Erniedrigung seitens der Behörden kannn ich ein Lied singen…
    bei einer MPU muss man auch zugeben das man missbräuchlich konsumiert, das man charakterlich fehlerhaft ist/ war, wobei wir beim Thema Alkohol wieder angelangt sind ( omann diese alte Leier, aba es begreift ja keiner )
    sitz ich regelmässig mit nem Bier rum oda lass mich bei Festen vollaufen, dann ist das in Ordnung, keiner würde behaupten derjenige wäre charakterlich ungeeigntet ein Fahrzeug zu führen oder Kinder zu haben etc.
    Nein , es gehört ja nämlich zur Kultur, ich muss immer lachen wenn ich irgendwo immer ablehne, Alkohol zu trinken, dann schauen mich die Leute richtig komisch an…
    Zu Bätzing will ich garnix mehr sagen, ich kann nur hoffen das ihre Zeit bald abgelaufen ist, ich finde es nur schade das die da “oben” Geld für ihre Arbeit ( haha) bekommen die realitätsfremd ist und die Menschen in ihrer Existenz auf unterstes Level gedrückt werden..

  13. Anonymous

    Sabine ist der Meinung, sie
    Sabine ist der Meinung, sie habe als Drogenbeauftragte bisher einen guten Job getan. Sie blendet aus, dass Substanzkonsumbefürworter – allerdings auch -gegner dies absolut anders sehen.
    Immerhin hat sie in Sachen Kriminalisierung von Cannabiskonsumenten
    wirklich “gute” Arbeit geleistet. Für eine Mitgliedschaft im Kompetenzteam des Kanzlerkandidaten reicht`s aber noch nicht.