Hanfverband fordert auf dem Verkehrsgerichtstag mehr Gerechtigkeit für Cannabiskonsumenten

Die Augsburger Stadtzeitung.de berichtet anlässlich des 56. Verkehrsgerichtstags und greift die Forderungen des Deutschen Hanfverbands nach einer wissenschaftlich fundierten Anpassung des THC-Grenzwertes und dessen Normierung in §24a StVG auf.

Nicht nur fǘr den Deutschen Hanfverband, sondern auch für die Experten der
Grenzwertkommission ist klar: Der zur Bestimmung der Fahrtauglichkeit herangezogene THCGrenzwert
muss erhöht werden. Restmengen von THC können im Blut teilweise noch tage- oder
gar wochenlang nach Abklingen der Rauschwirkung nachgewiesen werden. Somit bestraft der in
Deutschland extrem niedrige Grenzwert von 1 ng THC/ml Blutserum auch Fahrer, die lange nach
dem letzten Konsum hinter dem Steuer sitzen.
“Die aktuellen Regeln dienen nicht der Verkehrssicherheit, sondern als Ersatzstrafe für alle
Cannabiskonsumenten”, so Hanfverband-Geschäftsführer Georg Wurth zum Start des
Verkehrsgerichtstags.
Aus Sicht des Hanfverbands und von Experten wie Dr. Günther Jonitz, Präsident der Berliner
Ärztekammer, oder Hubert Wimber, Ex-Polizeipräsident der Stadt Münster, findet in Deutschland
eine nicht nachvollziehbare Ungleichbehandlung von Cannabis- und Alkoholkonsum hinsichtlich
des Strafmaßes für Rauschfahrten statt. Schon der Umgang mit Cannabis ohne Verkehrsbezug
kann Konsumenten den Führerschein kosten, da selbst Besitzdelikte an die Führerscheinstellen
gemeldet werden. Auch wenn von der Strafverfolgung in Fällen einer Geringen Menge abgesehen
wird, wird die Fahrerlaubnis unter Umständen über das Verwaltungsrecht entzogen.
“Wir entziehen ja auch keine Führerscheine, weil jemand dreimal zu Fuß mit einer Flasche Bier in
der Einkaufstasche erwischt wird”, erklärt Georg Wurth das Problem. Der Deutsche Hanfverband
votiert für eine wissenschaftlich fundierte Anpassung des THC-Grenzwertes und dessen
Normierung in §24a StVG. International sind Grenzwerte von 3-10 ng THC/ml Blutserum üblich.