Gegen chronische Schmerzen – Ärzte begrüßen Cannabis auf Rezept

N-TV berichtete über das Inkrafttreten einer Gesetzesänderung im BtMG bezüglich medizinischem Cannabis, welches in Zukunft durch Ärzte verordnet werden kann. Eine Beurteilung des DHV-Geschäftsführers Georg Wurth zu der geplanten staatlichen Agentur, die bald Cannabis für deutsche Apotheken kultivieren wird, wurde in diesem Zuge genannt.

Der Deutsche Hanfverband (DHV) sieht in der neuen Cannabis-Agentur eine Chance für die ganze Branche. In der "Heilbronner Stimme" mahnte DHV-Geschäftsführer Georg Wurth allerdings Klarheit beim Thema Lizenzvergaben an. "Konkrete Detailregelungen werden darüber entscheiden, ob es für Unternehmer tatsächlich Sinn machen wird, sich für Lizenzen zu bewerben", sagte der Vertreter der Lobbyorganisation. "Zu klären ist: Welche Mengen werden ausgeschrieben, welche Sorten, welche Qualitätsanforderungen gibt es, welche Anforderungen an die Unternehmen, und wie viele Lizenzen werden erteilt?"


Kommentare

4 Antworten zu „Gegen chronische Schmerzen – Ärzte begrüßen Cannabis auf Rezept“

  1. Schröder, Annegret

    Brauche unbedingt eure Hilfe!
    Brauche unbedingt eure Hilfe! Habe seid Jahren Schmerzen im Brustwirbel Bereich. Habe jegliche Therapie schon ausprobiert und verschrieben bekommen doch nichts hat geholfen. Daher ist meine letzte Hoffnung die Medizin Behandlung mit cannabis. Doch meine Ärzte wollen mir kein Rezept dafür aufschreiben. An wen kann ich mich wenden der mir endlich mit cannabis helfen kann.
    M.F.G.
    A.Schröder

    1. Sascha Waterkotte

      Hallo Annegret,

      Hallo Annegret,

      wir können dir leider keinen Arzt nennen, aber vielleicht helfen dir diese Infos bei der Suche nach einem Arzt:

      Am besten versuchst du ruhig und sachlich mit dem Arzt deines Vertrauens über deine Erkrankung zu sprechen. Es empfiehlt sich aber, nicht telefonisch, sondern erst im Arztgespräch nach der Schilderung deiner Krankengeschichte, den bereits angewendeten Therapieformen zu sprechen, bevor du das Thema medizinisches Cannabis ansprichst. Du solltest dem Arzt dazulegen, warum und weshalb andere Medikamente nicht funktionieren (Nebenwirkungen, Unverträglichkeiten etc.)  und ob es möglich wäre, es mal mit medizinischem Cannabis zu versuchen. Hier können auch vorsichtig bereits persönliche gemachte Cannabis-Erfahrungen mit angeführt werden. Generell gilt: Die Krankheit, nicht die gewünschte Medizin sollte hier im Vordergrund stehen. Zudem muss auch klar sein, dass gerade in Fällen, in denen eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse anvisiert wird, eine gewisse Form der Austherapiertheit nachgewiesen werden muss: Sofern es noch andere zur Verfügung stehende Therapieformen oder Medikamente gibt, werden die Krankenkassen zunächst diese bevorzugen und die Kostenübernahme für medizinisches Cannabis sehr oft verweigern.

      Allerdings ist kein Arzt verpflichtet, dir Medizinalhanf zu verschreiben. Grundsätzlich: Versuche, den Arzt nicht zu überfordern – auch wenn du besser informiert bist als er. Der Arzt muss sich erst mal inhaltlich an die Thematik herantasten. Fruchten die Gespräche nicht, solltest du dir einen anderen Arzt suchen.

      Die Kostenübernahme für eine Therapie mit medizinischem Cannabis soll nur dann erreicht werden, wenn das

      – Vorliegen einer schwerwiegenden Erkrankung

      – nicht zur Verfügung stehende allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Therapie oder nicht anwendbare Therapieformen

      – eine Aussicht auf positive Entwicklung gegeben ist
      Vor der erstmaligen Verordnung ist ein Antrag nach § 31 Abs. 6 SGB V zu stellen, für den du den ausgefüllten Arztfragebogen der gesetzlichen Krankenkassen, die genaue Angabe/Verordnung des Arzneimittels, Angaben, ob eine Ausnahmeerlaubnis für den Cannabis-Erwerb vorlag und die Kennzeichnung bei Verordnung im Rahmen einer ambulanten Palliativversorgung nach § 37b SGB V einreichen musst.

      Was genau steht im Gesetz? –> https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl117s0403.pdf%27%5D__1527753646152

      Es empfiehlt sich, den Ärzten Informationen wie bspw. aus dem Ärzteblatt vorzulegen, um die oftmals fehlende Informationsgrundlage zu verbessern.

      Hier der Link: https://www.aerzteblatt.de/archiv/186476/Medizinisches-Cannabis-Die-wichtigsten-Aenderungen
      Hier eine Verordnungshilfe für Ärzte: https://www.kvno.de/downloads/newsletter/vin/VIN_04_2017.pdf

      Wie wird ein Rezept ausgefüllt? –> http://www.kbv.de/media/sp/Cannabis_Hinweise_Rezept.pdf

      Wie arbeitet der MDK? Anhand welcher Kriterien wird über einen Kostenübernahme entschieden? –> https://www.mds-ev.de/uploads/media/downloads/BGA_Cannabis_2017_08_29.pdf

      Grundlegende Fragen von Patienten –> https://hanfverband.de/faq-neu/cannabis-als-medizin

      Die ausführliche Verordnungshilfe von Dr. Franjo Grotenhermen eignet sich für äußerst gut für einen fundierten und grundlegenden Einstieg in die konkrete Praxis –> http://hanfverband-shop.de/ (Kategorie Bücher)

      Solltest du darüber hinaus Probleme haben, so melde dich einfach nochmal per Mail unter kontakt[at]hanfverband.de bei mir. Liebe Grüße, Sascha [DHV]

  2. Schröder, Annegret

    Brauche unbedingt eure Hilfe!
    Brauche unbedingt eure Hilfe! Habe seid Jahren Schmerzen im Brustwirbel Bereich. Habe jegliche Therapie schon ausprobiert und verschrieben bekommen doch nichts hat geholfen. Daher ist meine letzte Hoffnung die Medizin Behandlung mit cannabis. Doch meine Ärzte wollen mir kein Rezept dafür aufschreiben. An wen kann ich mich wenden der mir endlich mit cannabis helfen kann.
    M.F.G.
    A.Schröder

    1. Sascha Waterkotte

      Hallo Annegret,

      Hallo Annegret,

      wir können dir leider keinen Arzt nennen, aber vielleicht helfen dir diese Infos bei der Suche nach einem Arzt:

      Am besten versuchst du ruhig und sachlich mit dem Arzt deines Vertrauens über deine Erkrankung zu sprechen. Es empfiehlt sich aber, nicht telefonisch, sondern erst im Arztgespräch nach der Schilderung deiner Krankengeschichte, den bereits angewendeten Therapieformen zu sprechen, bevor du das Thema medizinisches Cannabis ansprichst. Du solltest dem Arzt dazulegen, warum und weshalb andere Medikamente nicht funktionieren (Nebenwirkungen, Unverträglichkeiten etc.)  und ob es möglich wäre, es mal mit medizinischem Cannabis zu versuchen. Hier können auch vorsichtig bereits persönliche gemachte Cannabis-Erfahrungen mit angeführt werden. Generell gilt: Die Krankheit, nicht die gewünschte Medizin sollte hier im Vordergrund stehen. Zudem muss auch klar sein, dass gerade in Fällen, in denen eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse anvisiert wird, eine gewisse Form der Austherapiertheit nachgewiesen werden muss: Sofern es noch andere zur Verfügung stehende Therapieformen oder Medikamente gibt, werden die Krankenkassen zunächst diese bevorzugen und die Kostenübernahme für medizinisches Cannabis sehr oft verweigern.

      Allerdings ist kein Arzt verpflichtet, dir Medizinalhanf zu verschreiben. Grundsätzlich: Versuche, den Arzt nicht zu überfordern – auch wenn du besser informiert bist als er. Der Arzt muss sich erst mal inhaltlich an die Thematik herantasten. Fruchten die Gespräche nicht, solltest du dir einen anderen Arzt suchen.

      Die Kostenübernahme für eine Therapie mit medizinischem Cannabis soll nur dann erreicht werden, wenn das

      – Vorliegen einer schwerwiegenden Erkrankung

      – nicht zur Verfügung stehende allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Therapie oder nicht anwendbare Therapieformen

      – eine Aussicht auf positive Entwicklung gegeben ist
      Vor der erstmaligen Verordnung ist ein Antrag nach § 31 Abs. 6 SGB V zu stellen, für den du den ausgefüllten Arztfragebogen der gesetzlichen Krankenkassen, die genaue Angabe/Verordnung des Arzneimittels, Angaben, ob eine Ausnahmeerlaubnis für den Cannabis-Erwerb vorlag und die Kennzeichnung bei Verordnung im Rahmen einer ambulanten Palliativversorgung nach § 37b SGB V einreichen musst.

      Was genau steht im Gesetz? –> https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl117s0403.pdf%27%5D__1527753646152

      Es empfiehlt sich, den Ärzten Informationen wie bspw. aus dem Ärzteblatt vorzulegen, um die oftmals fehlende Informationsgrundlage zu verbessern.

      Hier der Link: https://www.aerzteblatt.de/archiv/186476/Medizinisches-Cannabis-Die-wichtigsten-Aenderungen
      Hier eine Verordnungshilfe für Ärzte: https://www.kvno.de/downloads/newsletter/vin/VIN_04_2017.pdf

      Wie wird ein Rezept ausgefüllt? –> http://www.kbv.de/media/sp/Cannabis_Hinweise_Rezept.pdf

      Wie arbeitet der MDK? Anhand welcher Kriterien wird über einen Kostenübernahme entschieden? –> https://www.mds-ev.de/uploads/media/downloads/BGA_Cannabis_2017_08_29.pdf

      Grundlegende Fragen von Patienten –> https://hanfverband.de/faq-neu/cannabis-als-medizin

      Die ausführliche Verordnungshilfe von Dr. Franjo Grotenhermen eignet sich für äußerst gut für einen fundierten und grundlegenden Einstieg in die konkrete Praxis –> http://hanfverband-shop.de/ (Kategorie Bücher)

      Solltest du darüber hinaus Probleme haben, so melde dich einfach nochmal per Mail unter kontakt[at]hanfverband.de bei mir. Liebe Grüße, Sascha [DHV]