Dieser Richter will Cannabis legalisieren und vors Bundesverfassungsgericht ziehen

Richter Müller sprach mit Vice Deutschland exklusiv vorab über die Justizoffensive.

Andreas Müller beabsichtige, in der Hoffnung, dass viele Kollegen sich anschließen, noch im September das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Denn heute wisse man viel mehr über Cannabis als noch vor 17 Jahren, sagt er. Alle neuen Erkenntnisse hat der Hanfverband von Rechtsanwälten auf über hundert Seiten zusammenfassen lassen. Mit dieser sogenannten Richtervorlage können Gerichte vors Bundesverfassungsgericht ziehen und prüfen lassen, ob man Cannabis in Deutschland eigentlich legalisieren müsste.

Damit könnte die vollständige Freigabe von Cannabis in Deutschland einen entscheidenden Schritt näherrücken.

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Jetzt wollen Sie ein konkretes Normenkontrollverfahren in die Wege leiten, mit einer sogenannten Richtervorlage, die der Hanfverband erarbeiten hat lassen. Was ist das genau?
Die Richtervorlage ist in diesem Fall ein über 100 Seiten starkes Papier, in dem Juristen die Verfassungswidrigkeit des Cannabisverbots dargelegt haben. Richter können damit einen Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht stellen, wenn sie Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes haben, also auch am Cannabisverbot. Sie müssen dann den Antrag sogar stellen, denn sie haben auf die Verfassung geschworen und sind ihr verpflichtet. Weil das eigentlich eine wahnsinnige Arbeit ist, hat der Hanfverband diese Mustervorlage erstellen lassen. Die können die Gerichte in ein paar Tagen an ihren konkreten Fall anpassen und nach Karlsruhe senden. Dann ist besonders wichtig, dass das nicht nur der kleine Richter Müller macht, sondern viele Gerichte.


Kommentare

Eine Antwort zu „Dieser Richter will Cannabis legalisieren und vors Bundesverfassungsgericht ziehen“

  1. Horst Peterw

    Bundesverfassungsgericht
    Sehr geehrte Damen und Herren
    Insgesamt finde ich Ihre Seite Klasse und informativ. Besonderen Respekt zolle ich Ihrer Arbeit; um die Verfassungwidrikeit des Cannabisverbotes darzulegen. Ich werde Ihre Seite umfassend weiter empfehlen.
    Horst Peters
    (67 Jahre, Rentner)