Die Cannabis-Gesetzgebung variiert von Land zu Land

Marktspiegel beschäftigt sich mit der weltweit unterschiedlichen Gesetzgebung bei Cannabis und zieht hierbei auch Infos des DHV hinzu.

Für Konsum, Besitz, Kauf, Handel und Anbau gelten hingegen andere Regeln, wie der Deutsche Hanfverband unter hanfverband.de erklärt. Der Konsum von Cannabis sei demnach nicht verboten, stattdessen ist diese Gesetzgebung in Deutschland so: „Laut § 29 Absatz 1 Satz 1 und 3 des BtMG ist der Anbau, Handel, Kauf und Besitz strafbar, der “Konsum” taucht im BtMG jedoch nicht im Straftatbestand auf und ist somit straffrei. Doch: ohne Besitz ist der Konsum nur schwerlich möglich. Man müsste also bei einer Kontrolle o.ä. nachweisen, Cannabis nur konsumiert, aber nicht besessen zu haben.“