Justizkampagne

Richter Müller will Kiffern helfen

27.04.2020

Auch in der SPD-Mitgliederzeitschrift Vorwärts wird die Justizoffensive und der Gang von Richter Müller vor das Bundesverfassungsgericht thematisiert:

Müller nutzte bei seinem Vorlagebeschluss als erster Richter ein Muster, das der Deutsche Hanfverband (DHV) Ende 2019 veröffentlichte. Der DHV will damit im Rahmen seiner „Justizoffensive“ die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts erleichtern.

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Richter Müller will Kiffern helfen

26.04.2020

Die TAZ zur Justizoffensive und dem Gang von Richter Müller vor das Bundesverfassungsgericht:

Dass Cannabis und seine Produkte Marihuana und Haschisch im Betäubungsmittelgesetz noch auf der Liste der illegalen Drogen stehen, hält Müller für unverhältnismäßig. Beim „moderaten Gebrauch“ durch Normalbenutzer sei Cannabis „relativ ungefährlich“ und deutlich harmloser als der legale Alkohol. Während Alkohol pro Jahr zehntausende Tote verursache, sei es bei Cannabis kein einziger, so Müller. Deshalb müsse zumindest der Besitz von geringen Mengen straflos sein.

BVerfG nach Vorlage eines Jugendrichters erneut mit Prüfung des Cannabisverbots befasst

21.04.2020

Unsere Pressemitteilung anlässlich der Versendung von Richter Müllers Normenkontrollantrag an das Bundesverfassungsgericht wurde von der Deutschen Presseagentur aufgegriffen, was zu einer Erwähnung bei beck aktuell führte:

Müller hatte den Schritt im vergangenen September angekündigt und setzte zwei Verfahren wegen illegalem Cannabisbesitzes in geringen Mengen aus. In den Verfahren drängten sich aus Sicht Müllers Zweifel auf, ob eine Strafverfolgung verfassungsgemäß sei.

Richter aus Bernau lässt Cannabisverbot in Karlsruhe prüfen

21.04.2020

Unsere Pressemitteilung anlässlich der Versendung von Richter Müllers Normenkontrollantrag an das Bundesverfassungsgericht wurde von der Deutschen Presseagentur aufgegriffen, was zu einer Erwähnung im Ärzteblatt führte:

Müller hatte den Schritt im vergangenen September angekündigt und setzte zwei Verfahren wegen illegalem Cannabisbesitzes in geringen Mengen aus. In den Verfahren drängten sich aus Sicht Müllers Zweifel auf, ob eine Strafverfolgung verfassungsgemäß sei.

Cannabisverbot: Richter will Gras legalisieren lassen

21.04.2020

Unsere Pressemitteilung anlässlich der Versendung von Richter Müllers Normenkontrollantrag an das Bundesverfassungsgericht wurde von noizz.de aufgegriffen:

Der Jugendrichter Andreas Müller aus Bernau bei Berlin gab bekannt, dass er das deutsche Cannabisverbot prüfen lassen will. Unterstützt wird er hierbei vom Deutschen Hanfverband. Es geht darum, den Besitz geringer Mengen zu legalisieren.

Richter aus Bernau lässt Cannabisverbot in Karlsruhe prüfen

20.04.2020

Unsere Pressemitteilung anlässlich der Versendung von Richter Müllers Normenkontrollantrag an das Bundesverfassungsgericht wurde von der Deutschen Presseagentur aufgegriffen, was zu einer Erwähnung auf t-online.de führte:

Müller hatte den Schritt im vergangenen September angekündigt und setzte zwei Verfahren wegen illegalem Cannabisbesitzes in geringen Mengen aus. In den Verfahren drängten sich aus Sicht Müllers Zweifel auf, ob eine Strafverfolgung verfassungsgemäß sei.

Verfassungsgericht: Richter lässt Cannabisverbot prüfen

21.04.2020

Unsere Pressemitteilung anlässlich der Versendung von Richter Müllers Normenkontrollantrag an das Bundesverfassungsgericht wurde von der Deutschen Presseagentur aufgegriffen, was zu einer Erwähnung in der Berliner Morgenpost führte:

Müller hatte den Schritt im vergangenen September angekündigt und setzte zwei Verfahren wegen illegalem Cannabisbesitzes in geringen Mengen aus. In den Verfahren drängten sich aus Sicht Müllers Zweifel auf, ob eine Strafverfolgung verfassungsgemäß sei.

Richter aus Bernau lässt Cannabisverbot in Karlsruhe prüfen

20.04.2020

Unsere Pressemitteilung anlässlich der Versendung von Richter Müllers Normenkontrollantrag an das Bundesverfassungsgericht wurde von der Deutschen Presseagentur aufgegriffen, was zu einer Erwähnung in der Märkischen Oderzeitung führte:

Müller hatte den Schritt im vergangenen September angekündigt und setzte zwei Verfahren wegen illegalem Cannabisbesitzes in geringen Mengen aus. In den Verfahren drängten sich aus Sicht Müllers Zweifel auf, ob eine Strafverfolgung verfassungsgemäß sei.

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