Goslar 59 a – Eine neue Form des Deutschen Verkehrsgerichtstags

A. Pletter berichtet in der Novemberausgabe des NZV  über den Deutschen Verkehrsgerichtstag 2021 in Goslar samt einer Expertendiskussion, an der Georg Wurth teilnahm. 

Highlight des ersten Tages war das sich anschließende Streitgespräch, deren Moderation der Journalist Hans-Peter Mlodoch übernommen hatte. Hitzig diskutierten der Geschäftsführer des deutschen Hanfverbandes Georg Wurth mit dem Vizepräsidenten der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie e. V. Dr. Thomas Wagner zu dem Thema „Darf der Cannabiskonsument Kraftfahrzeuge führen?“ Wurth führte aus, dass es bei der Sanktionierung ein extremes Ungleichgewicht zwischen Alkohol- und Cannabiskonsumenten gebe, welches zu beseitigen sei.
Wagner sah die Ursache hierfür unter anderem darin, dass es zu wenig empirische Studien zu Cannabis gebe. Leicht hatte es Georg Wurth nicht. Insbesondere die Rechtsmediziner hatte er gegen sich. Prof. Mußhoff erläuterte, dass die Wirkung von Cannabis schwerer einzuschätzen sei als die Wirkung von Alkohol. Auch Prof. Dr. Matthias Graw sah keine Vergleichbarkeit zwischen Alkohol und Cannabis. Daher könne aus seiner Sicht eine Angleichung der Grenzwerte nicht erfolgen.