Cannabis-Eckpunkte: Verbände enttäuscht

 Apotheke Adhoc fasst die Reaktionen von Verbänden und Parteien zum angeblichen Eckpunktepapier des BMG zusammen.

Die skizzierten Grundzüge sind laut Deutschem Hanfverband (DHV) nicht geeignet, den Schwarzmarkt zurückzudrängen. „Eine THC-Obergrenze von 15 Prozent schließt einen Großteil des aktuell existierenden Marktes für Haschisch aus. Konzentrate werden komplett ausgeschlossen. Die THC-Grenze von 10 Prozent für Erwachsene bis 21 Jahren geht völlig an der Realität vorbei“, so Geschäftsführer Georg Wurth.

Die vorgeschlagene Besitzobergrenze von 20 Gramm sei für Menschen im ländlichen Raum wenig praktikabel. „Es gibt ja auch keine Besitzobergrenze von einem Kasten Bier“, so Wurth. Er befürchtet weiterhin Polizeikontrollen und Strafverfahren für Personen, die mit geringfügig höheren Mengen angetroffen werden.

Die Begrenzung beim Eigenanbau auf zwei Pflanzen sei ebenfalls nicht realistisch und im internationalen Vergleich beispiellos restriktiv. Malta habe den Anbau von vier Pflanzen erst vor Kurzem vollständig legalisiert. Außerdem sei es üblich, nur die Zahl der weiblichen, blühenden Pflanzen zu begrenzen und darüber hinaus Stecklinge für die Nachzucht zu erlauben.

Einige Details begrüßt der DHV zwar ausdrücklich, etwa die Herausnahme von Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz oder das geplante Werbeverbot. „Unter dem Strich wird es mit diesen Eckpunkten aber nicht gelingen, die Konsumenten vom Schwarzmarkt und in die Shops zu holen. Damit wird auch der gewünschte Verbraucher- und Gesundheitsschutz scheitern“, so Wurth.