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Zahl der Ausnahmegenehmigungen für den Erwerb von Cannabisblüten verdoppelt

Innerhalb der letzten 12 Monate hat sich die Zahl der Inhaber einer „Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb von Cannabis zur Anwendung im Rahmen einer medizinisch betreuten und begleiteten Selbsttherapie“ fast verdoppelt. Aktuell gültig sind 353 dieser Genehmigungen. Dies geht aus einer aktuellen Antwort des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte hervor. Darin heißt es:

Seit dem Urteil des BVerwG vom 19. Mai 2005 haben 652 Patientinnen und Patienten beim BfArM Anträge auf Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Absatz 2 BtMG zum Erwerb von Cannabis zur Anwendung im Rahmen einer medizinisch betreuten und begleiteten Selbsttherapie gestellt.
392 Patientinnen und Patienten erhielten eine entsprechende Erlaubnis.
Von diesen verfügen derzeit 353 über eine Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Absatz 2 BtMG.

Im Januar 2014 waren es 241 erteilte Genehmigungen, von denen etwa 210 noch gültig waren.

Wie die LINKE in einer eigenen Anfrage erfuhr, sind weiterhin chronische Schmerzen, Multiple Sklerose, Tourette-Syndrom, depressive Störungen und ADHS die häufigsten Diagnosen bei den Antragstellern. Die Diagnose “Schmerzen” liegt bei mehr als 50% der Betroffenen vor. Sie erfuhr zudem, dass weitere 110 Anträge sich noch in der Bearbeitung befinden. 

Eine detaillierte Aufstellung zum Thema Anzahl der Ausnahmegenehmigungen und Diagnosen gibt es auf alternative-drogenpolitik.de


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