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Strafverteidigertag kritisiert Drogengesetzgebung

Am vergangenen Sonntag ging der 38. Strafverteidigertag in Dresden zu Ende. Während des Kongresses diskutierten über 400 Strafverteidiger, Richter und Staatsanwälte über aktuelle Entwicklungen unseres Rechtssystems. Eine der drängendsten Fragen des Strafverteidigertages war die Drogengesetzgebung sowie die Entkriminalisierung illegalisierter Substanzen. Die Arbeitsgruppe “Das Für und Wider einer Entkriminalisierung des Umgangs mit Drogen” stellte abschließend fest, dass “die Prohibition und die repressive Drogen(kriminal)politik nicht nicht zur Lösung der Suchtproblematik beigetragen” habe.

Die abschließende Resolution des 38. Strafverteidigertags in Dresden im Wortlaut:

Betäubungsmittel

Bereits der 31. Strafverteidigertag kam 2007 zu folgendem Ergebnis:

»Die Prohibition und die repressive Drogen(kriminal)politik – gepaart mit teilweise exorbitanten Strafen – haben nicht zur Lösung der Suchtproblematik beigetragen. Ein – neuer – gesellschaftlicher Diskurs ist erforderlich, um die Grundlage für eine von Vernunft geprägte, pragmatische sowie entkriminalisierende Drogenpolitik zu schaffen.«

Seither mehren sich sehr deutlich Stimmen, die den bisherigen Ansatz des »War on Drugs« für gescheitert ansehen. Es gibt internationale Entwicklungen, die ganz offiziell eine Abkehr vom Prohibitionsansatz markieren.

In Deutschland hat sich dagegen – jedenfalls auf juristischem Gebiet – wenig bis gar nichts geändert. Immer noch verbringen schwerkranke Menschen wegen ihrer Krankheit viele Jahre in Haftanstalten. Immer noch werden berufliche Existenzen, z.B. wegen des Umgangs mit Cannabis, zerstört, obwohl genau dieser Umgang inzwischen eine weitgehende gesellschaftliche Akzeptanz erlangt zu haben scheint. Beiden – den Schwerkranken, wie den Freizeitkonsumenten – wird das BtMG in keiner Weise gerecht.

Nach wie vor enthält das BtMG Strafandrohungen, die ansonsten für Kapitalstraftaten reserviert sind – obwohl es sich auch dabei teilweise eher um Alltagsverhalten handelt. Dem Grundsatz, Strafrecht als »ultima ratio« zu verstehen, entspricht das BtMG damit nicht einmal ansatzweise.

Gleichzeitig dürfen bestehende Probleme im Umgang mit psychoaktiven Stoffen nicht verkannt werden. Das Abstinenzparadigma allerdings und die daraus abgeleitete Prohibition haben sich selbst in dieser Hinsicht nicht als probates Mittel erwiesen.

Wenn dann auch noch die Repressionsstrategie immense Summen für eine im Ergebnis wirkungslose Strafverfolgung verschlingt, gleichzeitig Mittel für Forschung und Hilfsprojekte drastisch gekürzt werden, so ist dies nicht länger akzeptabel.

Der Prohibitionsansatz ist deshalb aufzugeben. Er gehört aber mindestens auf den parlamentarischen Prüfstand. Es muss in absehbarer Zeit fundiert darüber diskutiert werden, welcher Reformbedarf besteht.

Dass Reformbedarf besteht, kann nicht mehr strittig sein. Ein bloßes »Weiter So!« darf es daher nicht geben.

Deshalb unterstützt der 38. Strafverteidigertag ausdrücklich – als einen notwendigen ersten Schritt – die Initiative von 120 deutschen Strafrechtsprofessoren, die die Einrichtung einer Enquete-Kommission gefordert hat, da sie die strafrechtliche Drogenprohibition als »gescheitert, sozialschädlich und unökonomisch« ansieht.


Kommentare

5 Antworten zu „Strafverteidigertag kritisiert Drogengesetzgebung“

  1. Anonymous

    RE: Strafverteidigertag kritisiert Drogengesetzgebung
    Die CSU/CDU ist und bleibt Anti Cannabis bis zum bitteren Ende.

    Studien werden Ignoriert, die Presse bleibt stumm, Lügen werden verbreitet etc.

    Marlene Mortler ist agrarpolitische Sprecherin der CSU und wird Drogenbeauftragte? erbärmliche Politische Vetternwirtschaft ist das mehr auch nicht!

    Wissenschaftler,Ärzte,Psychologen das sind Drogenbeauftragte die Erfahrung haben und sich auskennen.

    Ich lasse mich ja auch nicht von einem Altenpfleger Operieren, warum soll ich also auf eine Drogenbeauftragte hören die Bäuerin ist ?

  2. Anonymous

    RE: Strafverteidigertag kritisiert Drogengesetzgebung
    ja medizinmann das ding is einfach die cdu will nicht als die partei gelten die cannabis in deutschland legalisiert! ich denke die spd würde “wenn” die cdu zur vernunft kommen “würde” direkt mitziehen. so wie sies immer tun 😉 doch das ganze passt nicht in deren weltbild und solange es keine aufruhen gibt und die bürger schön brav die schnauze halten ist für die noch alles in ordnung. :/

  3. Anonymous

    RE: Strafverteidigertag kritisiert Drogengesetzgebung
    In erster Linie werden die C-Konsumenten kriminalisiert und gepeinigt und nicht die illegalen Substanzen!
    Die selben deutschen Politiker die so oft andere Länder wegen der Nichtbeachtung der Menschenrechte kritisieren haben im eigenen Land kein Problem damit uns zu verfolgen.Dabei wird das dann immer auch noch verharmlost: ist doch nicht so schlimm wenn der FS eingezogen wird und hohe Geld- und Gefängnisstrafen verhängt werden….und Existenzen vernichtet werden(sind alles nur Folgen vom “Kiffen”,haben wir es nicht immer gesagt das es schädlich ist…)
    Wir werden kollektiv von Staat und “Gemeinschaft” gehetzt und ausgegrenzt!Das ist Mobbing!Das sind massive Verstöße gegen die Menschenrechte!

  4. Anonymous

    RE: Strafverteidigertag kritisiert Drogengesetzgebung
    Als ob die das nicht nur deswegen machen würden weil sie ja eh nix zu melden haben!
    Da hat man die Klappe schnell mal aufgerissen!

  5. Anonymous

    RE: Strafverteidigertag kritisiert Drogengesetzgebung
    Selbst die stärksten “Hardliner” kommen zur Vernunft. Aber naja, Mutti und Tante Marlene legen sich wieder hin und schlafen weiter.

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