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Rechtliche Situation bei Kava- Kava


Meldung des DHV vom 11. 11. 2002

Auch die entspannende und depressionslindernde Südseepflanze Kava-Kava erfährt in Deutschland immer mehr Repression. Aufgrund vereinzelter Krankheits- und Todesfälle durch Leberschäden hat das Bundesinstitut für Arzneimittel (BfArM) die Zulassung als Arzneimittel für Kava-Kava zurückgezogen.

Seitdem herrscht große Unsicherheit darüber, ob Kava- Kava noch als Genussmittel verkehrsfähig ist oder nicht. Das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) schrieb dazu in einer Pressemitteilung unter anderem: “Nach Auffassung des BgVV sind derartige Erzeugnisse in Deutschland als Lebensmittel nicht verkehrsfähig.”

Da das BgVV für solche Entscheidungen aber gar nicht zuständig ist und die Rechtslage unklar war, aufgrund der ein Genußmittel einfach für nicht verkehrsfähig erklärt wird, haben wir nachgefragt, wie die Behörde zu dieser Aussage kommt.

Daraufhin rief uns zuerst Frau Dr. Lukassowitz an, um am Telefon die Sache zu klären. Das BgVV sei nur ein beratendes Gremium und sei bei Kava- Kava wegen der gesundheitlichen Gefährdung zu der Auffassung gelangt, dass es auch als Genussmittel/Lebensmittel nicht verkehrsfähig sein sollte. Die Entscheidung darüber obliege aber den jeweiligen Landesveterinärämtern, die für die Lebensmittelüberwachung zuständig sind. Warum weitaus gefährlichere Genußmittel wie Alkohol und Tabak dagegen verkehrsfähig sind, konnte Frau Dr. Lukassowitz nicht beantworten. Auf meinen Wunsch hat sie mir diese Aussagen dann doch noch schriftlich zur Verfügung gestellt: (Das BgVV wurde zwischenzeitlich zerschlagen, deshalb kommt die Antwort vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)).

Als nächstes gilt es also zu klären, ob die Landesveterinärämter gegen Kava- Kava vorgehen, und auf welcher rechtlichen Grundlage sie Kava- Kava anders behandeln als Alkohol oder Tabak. Dazu bald mehr an dieser Stelle…


Kommentare

4 Antworten zu „Rechtliche Situation bei Kava- Kava“

  1. Wolf R. Dammrich

    Kava-Kava
    Inzwischen hat das Bundesverwaltungsgericht das damalige Verbot von Kava-Kava als unzulässig erklärt, woraufhin die Wurzeldroge und deren Zubereitungen zunächst wieder am Markt verfügbar waren.
    Gegenwärtig ist Kava-Kava nicht mehr zu bekommen, weil es angeblich unter Artenschutz gestellt worden sei. Das kann aber nicht stimmen, denn es hadelt sich auf den Polynesischen Inseln um eine Agrarpflanze, die problemlos anbaubar ist. Agrarpflanzen unterliegen aber keinem Artenschutz.
    Was also ist der gegenwärtige Sachstand bzw. die Rechtslage in Deutschland und wer steckt hinter der gegenwärtigen Politik, das das vorgenannte Urteil klar unterläuft

  2. Wolf R. Dammrich

    Kava-Kava
    Inzwischen hat das Bundesverwaltungsgericht das damalige Verbot von Kava-Kava als unzulässig erklärt, woraufhin die Wurzeldroge und deren Zubereitungen zunächst wieder am Markt verfügbar waren.
    Gegenwärtig ist Kava-Kava nicht mehr zu bekommen, weil es angeblich unter Artenschutz gestellt worden sei. Das kann aber nicht stimmen, denn es hadelt sich auf den Polynesischen Inseln um eine Agrarpflanze, die problemlos anbaubar ist. Agrarpflanzen unterliegen aber keinem Artenschutz.
    Was also ist der gegenwärtige Sachstand bzw. die Rechtslage in Deutschland und wer steckt hinter der gegenwärtigen Politik, das das vorgenannte Urteil klar unterläuft

  3. Anonymous

    RE: Rechtliche Situation bei Kava- Kava
    Guten Tag,

    ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir vielleicht eine Infomail schicken könnten sobald Sie neue Informationen zur Rechtslage von Kava Kava erhalten. Das Internet ist leider voller Halbwahrheiten und den Großteil aller Ärzte (Schulmediziner) brauche ich zu diesem Thema erst gar nicht zu befragen. Ich habe bis ca. 2003 ein halbsynthetisches Kavapräparat gegen meine Angststörung eingenommen welches mir wirklich sehr gut geholfen hat (wirksam und ohne nennenswerte Nebenwirkungen). Dann wurden sämtliche Kavapräparate vom Markt genommen aufgrund der bekannten “Krankheits- u. Todesfälle” – seitdem stehen mir als ausreichend wirksame Alternative nur noch Benzodiazepine o. bestimmte Neuroleptika zur Verfügung, deren Neben – und Langzeitwirkungen so gravierend sind, dass ich einen erheblichen Teil an Lebensqualität verloren habe (starke Gewichtszunahme, Abhängigkeit, Gedächtnisstörungen, starke Müdigkeit, usw.). Ich kann und will es einfach nicht aktzeptieren, dass Pharmaindustrie & Co. wie so oft aus Profitgier den erkrankten Menschen die Möglichkeit nehmen selbstbestimmt zu leben und eine natürliche Alternative zur Schulmedizin wählen zu können. Die Argumente der Schulmedizin entkräftet die Tatsache, dass es sich bei den in den genannten Fällen eingenommenen Medikamenten um synthetische Kavain-Präparate handelt, die zu einer leberschädigenden Wirkung geführt haben – die natürliche Kavawurzel hingegen wird seit Generationen traditionell von den Einwohnern Polynesiens als Heil- u. Genussmittel verwendet ohne diese leberschädigende Wirkung zu verursachen. Eine leberschädigende und allgemein wesentlich schädlichere Wirkung wurde hingegen bei einem Genussmittel festgestellt welches die Europäer lange nach den ersten historischen Nachweisen der Kavatradition Polynesiens in die Kultur brachten: Alkohol – heute wird dort Kava Kava unter anderem als nebenwirkungsärmeres Alkoholsubstitut verwendet. Eine genauere und fundiertere Zusammenfassung zum Thema ob ein Verbot von Kava gerechtfertigt ist finden Sie in diesem Text:

    http://www.gesundheitstipps.wicker-kliniken.de/naturarzt/kava.html

    (Ich bin weder der Urheber des Textes noch habe ich vor Werbung zu machen; es ist einfach meiner Meinung nach die beste Zusammenfassung die ich zu diesem Thema gefunden habe)

    Ich erzähle hier was Sie und die meisten die sich mit diesem Thema ernsthaft befassen sicher ohnehin bereits wissen, aber für alle anderen soll das einfach nochmal ein Aufruf sein sich nicht kampflos ihrem “Schicksal” zu ergeben und sich zusammen zu tun um für ihr Recht auf ein selbstbestimmtes und nach allen Möglichkeiten gesundes Leben zu kämpfen – das schließt nicht nur diese eine Pflanze ein, sondern alle Heilmittel aus der Apotheke unserer einzigartigen Natur.
    Vielen Dank fürs Durchlesen und jede Form von Engagement 🙂

    Mit freundlichen Grüßen,
    J.Haberkorn

  4. Anonymous

    RE: Rechtliche Situation bei Kava- Kava
    Guten Tag,

    ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir vielleicht eine Infomail schicken könnten sobald Sie neue Informationen zur Rechtslage von Kava Kava erhalten. Das Internet ist leider voller Halbwahrheiten und den Großteil aller Ärzte (Schulmediziner) brauche ich zu diesem Thema erst gar nicht zu befragen. Ich habe bis ca. 2003 ein halbsynthetisches Kavapräparat gegen meine Angststörung eingenommen welches mir wirklich sehr gut geholfen hat (wirksam und ohne nennenswerte Nebenwirkungen). Dann wurden sämtliche Kavapräparate vom Markt genommen aufgrund der bekannten “Krankheits- u. Todesfälle” – seitdem stehen mir als ausreichend wirksame Alternative nur noch Benzodiazepine o. bestimmte Neuroleptika zur Verfügung, deren Neben – und Langzeitwirkungen so gravierend sind, dass ich einen erheblichen Teil an Lebensqualität verloren habe (starke Gewichtszunahme, Abhängigkeit, Gedächtnisstörungen, starke Müdigkeit, usw.). Ich kann und will es einfach nicht aktzeptieren, dass Pharmaindustrie & Co. wie so oft aus Profitgier den erkrankten Menschen die Möglichkeit nehmen selbstbestimmt zu leben und eine natürliche Alternative zur Schulmedizin wählen zu können. Die Argumente der Schulmedizin entkräftet die Tatsache, dass es sich bei den in den genannten Fällen eingenommenen Medikamenten um synthetische Kavain-Präparate handelt, die zu einer leberschädigenden Wirkung geführt haben – die natürliche Kavawurzel hingegen wird seit Generationen traditionell von den Einwohnern Polynesiens als Heil- u. Genussmittel verwendet ohne diese leberschädigende Wirkung zu verursachen. Eine leberschädigende und allgemein wesentlich schädlichere Wirkung wurde hingegen bei einem Genussmittel festgestellt welches die Europäer lange nach den ersten historischen Nachweisen der Kavatradition Polynesiens in die Kultur brachten: Alkohol – heute wird dort Kava Kava unter anderem als nebenwirkungsärmeres Alkoholsubstitut verwendet. Eine genauere und fundiertere Zusammenfassung zum Thema ob ein Verbot von Kava gerechtfertigt ist finden Sie in diesem Text:

    http://www.gesundheitstipps.wicker-kliniken.de/naturarzt/kava.html

    (Ich bin weder der Urheber des Textes noch habe ich vor Werbung zu machen; es ist einfach meiner Meinung nach die beste Zusammenfassung die ich zu diesem Thema gefunden habe)

    Ich erzähle hier was Sie und die meisten die sich mit diesem Thema ernsthaft befassen sicher ohnehin bereits wissen, aber für alle anderen soll das einfach nochmal ein Aufruf sein sich nicht kampflos ihrem “Schicksal” zu ergeben und sich zusammen zu tun um für ihr Recht auf ein selbstbestimmtes und nach allen Möglichkeiten gesundes Leben zu kämpfen – das schließt nicht nur diese eine Pflanze ein, sondern alle Heilmittel aus der Apotheke unserer einzigartigen Natur.
    Vielen Dank fürs Durchlesen und jede Form von Engagement 🙂

    Mit freundlichen Grüßen,
    J.Haberkorn

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