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Polizei beschlagnahmt bei Patienten 0,2 Gramm Medizinalhanf

In einer Pressemitteilung der Polizei Lampertheim/Südhessen wird von einem 35-jährigen Mann berichtet, aus dessen Auto bei einer Fahrzeugkontrolle Cannabisgeruch gedrungen sei. Weiter heißt es dort, dass der 35-Jährige den Ordnungshütern gegenüber den vorherigen Konsum von Cannabis eingeräumt habe. Der Mann wurde vorläufig festgenommen, um anschließend einer Blutentnahme unterzogen zu werden. Den Angaben der Polizei zufolge erwartet ihn nun unter anderem ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Was fehlt?
Der Blickwinkel des Betroffenen. Denn bei dem 35-jährigen handelt es sich um einen Cannabis-Patienten und DHV-Mitglied, der sich nach dem Vorfall bei der DHV-Newsredaktion gemeldet hatte. Dem Betroffenen zufolge habe es sich um circa 0,2 Gramm medizinisches Cannabis und einen angerauchten Joint gehandelt. Die Originaldose habe er zuhause vergessen. Jedoch habe seine Bekannte diese während der folgenden Blutentnahme aus der Wohnung holen auf der Polizeiwache vorbei bringen können.
Die Beamten hätten die Hinweise des Betroffenen, es handle sich um medizinisches Cannabis, von Anfang an ignoriert. Ferner hätten sie auch eine Inaugenscheinnahme der mitgeführten Kassenbelege aus der Apotheke sowie seines ACM-Patientenausweis und andere Dokumente abgelehnt.
Die Polizei in Lampertheim bestätigte am Dienstag auf Nachfrage, dass es sich ihres Erachtens um illegale Betäubungsmittel handelt.

„Nach derzeitigem Ermittlungsstand handelt es sich um illegales BTM. Eine entsprechende Anzeige wurde gefertigt,“

hieß es hierzu aus der Pressestelle.

Bundesregierung und die Praxis
Der Patientenstatus des 35-jährigen Patienten wurde von den Beamten komplett ignoriert. Dabei sollte ihm eigentlich keine Sanktion gemäß dem Straßenverkehrsgesetz drohen, “wenn Cannabis aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt” – so die Bundesregierung im April 2017. Die Realität sieht allerdings anders aus: Die Polizei meldet regelmäßig Patienten, die Cannabis als Medizin von ihrem Arzt erhalten, an die Führerscheinstellen. Dort wird nicht selten aufgrund fehlender oder falscher Richtlinien und schlecht informierter Fallbearbeiter Patienten, die keine Ausfallerscheinungen hatten und sich an die verlangte Compliance halten, die Fahreignung aberkannt.


Kommentare

38 Antworten zu „Polizei beschlagnahmt bei Patienten 0,2 Gramm Medizinalhanf“

  1. Peter

    Ludwig, Polizei, Patienten
    Lest mal:

    “Daniela Ludwig rechtfertigt die Repressionsmaßnahmen der Polizei gegen
    Cannabispatienten wie folgt: Medizinalcannabis ist nicht das
    Rauschmittel wie das, was es auf dem Schwarzmarkt gibt. Das liegt in der
    Natur der Sache wie es angebaut wird und vom Wirkstoffgehalt her. Daher
    muss die Polizei prüfen ob nicht doch berauschende Wirkstoffe im Blut zu
    finden sind
    Aussage 20.02.2020 #besucht in Dingolfing

    Edit: Auch streitet sie ab, das Cannabispatienten wie kriminelle
    behandelt werden”

    https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=1025004321212746&id=100011095633107

  2. Luke

    Rauchen oder vaporisieren?
    Hallo zusammen,
    Auf meiner Konsumanweisung steht ich solle mein Medikament mit einem Vaporisierer einnehmen.. werde ich also ernsthaft strafrechtlich verfolgt wenn ich unterwegs einen Joint rauche und nicht mit meinem Volcano in der Stadt herumlaufe? Bitte um Hilfe
    <3

    1. Peter Nuding

      @Luke
      Ich bin kein Jurist. Aber offensichtlich ist es wohl so. Eine Verkehrspsychologin meinte mal dass du als *Autofahrer* schon gegen die Anweisung verstößt (Missbrauch) wenn du (zusätzlich) Ibuprofen nimmst. “Weil das die Wirkung des THC verlängert” und dann ist das eben keine bestimmungsgemäße Einnahme mehr. Und du hast gefälligst nur Apothekencannabis zu kaufen.

      Und noch eigentlicher bräuchtest du einen Tresor! Und zwar nicht irgendeinen denn man wegtragen kann, neinnein, der muss bestimmten Normen entsprechen. Also eingemauert sein oder entsprechend Gewicht haben. Aber ich markiere das mal als “nicht gesichertes Wissen”.

      Also die Frage woraus man dir als Patient *immer noch* einen Strick drehen kann ist mehr als berechtigt.

  3. Holle

    Kenn ich
    Ich wurde im Sommer auf der Autobahn auserwählt um mich einer Verkehrskontrolle unterziehen zu lassen. Ich bin cannabispatient, hatte meinen cannabionidausweis und meine Rezepte dabei, inkl. Vierer joints. Im Ausweis steht inhalieren oder vaporisieren. Mir wurde unterstellt dass rauchen nicht die bestimmungsgemäße einnahme ist! Ich musste mit zur Blutentnahme und wir wurde die Weiterfahrt untersagt! Ich dachte nach einem schreiben meines Anwalts sei das geklärt…doch das krasse Gegenteil trat ein…ich bin morgen zu der Gerichtsverhandlung geladen!

    Unglaublich!!!

    1. Peter

      Ergebnis
      @Holle: Lass mich/uns wissen wie es ausging. Aber soviel zu “Als Patient bist du aus dem Schneider und die Polizei lässt dich in Ruhe.” Es stimmt einfach nicht. Mir hat mal eine Verkehrspsychologin erklärt, das du nicht mal Ibuprofen einnehmen darfst. Weil: Das ist wieder gegen die Bestimmungen, weil Ibus angeblich den Rausch verlängern. Auch würde ich mal interessieren ob man als Patient jetzt einen Tresor brauch oder nicht. Natürlich nicht irgendeinen – nein, der muss bestimmten Bestimmungen entsprechen. Lauter so Schwachsinn.

      1. Holger

        Verfahren eingestellt
        Die kosten trägt der Steuerzahler.

        1. Peter

          Verfahren eingestellt.
          @Holger: Super! 🙂 Aber was mich nach wie vor Ärgert ist eben das vorgehen der POlizei nud der Staatsanwaltschaft. Hauptsache erst mal ein riesen Fass aufmachen … Hauptsache Stress gemacht.

        2. Tobi

          Bundesland
          Hallo, ich habe bitte eine Frage! In welchem Bundesland war die Verhandlung?

  4. Holle

    Kenn ich
    Ich wurde im Sommer auf der Autobahn auserwählt um mich einer Verkehrskontrolle unterziehen zu lassen. Ich bin cannabispatient, hatte meinen cannabionidausweis und meine Rezepte dabei, inkl. Vierer joints. Im Ausweis steht inhalieren oder vaporisieren. Mir wurde unterstellt dass rauchen nicht die bestimmungsgemäße einnahme ist! Ich musste mit zur Blutentnahme und wir wurde die Weiterfahrt untersagt! Ich dachte nach einem schreiben meines Anwalts sei das geklärt…doch das krasse Gegenteil trat ein…ich bin morgen zu der Gerichtsverhandlung geladen!

    Unglaublich!!!

  5. Christoph

    Bei mir ähnlich abgelaufen
    Ich kam letzte Woche in eine allgemeine verkehrskontrolle…
    Aufgrund einer Angelegenheit von vor 15 Jahren wurde ich genauer gemustert…
    Urin verweigert, Foto vom Rezept gezeigt, ab zur Wache… Patientenstatus Gibt’s nicht.
    Cannabis auf Rezept dann darf man nicht fahren… Grundsätzlich… So die Polizei…

    Kaum diskriminierend…

    1. Sascha Waterkotte

      Hi Christoph,

      tut mir leid zu hören dass die Polizisten dich so behandelt haben. Wenn es um Cannabis als Medizin im Straßenverkehr geht, ist die Sache kompliziert, da jeder was anderes sagt.

      Grundsätzlich sind Bundesregierung und Bundesverkehrsministerium der Auffassung, dass stabil eingestellte Patienten fahren dürfen. Allgemein hier aber ein paar weitere Infos: https://hanfverband.de/faq/medizinisches-cannabis-im-strassenverkehr-kann-ich-als-patient-meinen-fuehrerschein-verlieren

      https://www.bundestag.de/presse/hib/2017_04/-/502018

      Das sieht auch die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin so: “Wenn Cannabis aus medizinischen Gründen eingenommen wird und eine Cannabis-Therapie besteht, erfolgt bei anschließender Teilnahme am Straßenverkehr keine strafrechtliche Verfolgung – vorausgesetzt, dass gewisse Bestimmungen zur Einnahme eingehalten werden und es zu keinem Unfall oder Auffälligkeiten kommt.”

      https://www.arbeitsgemeinschaft-cannabis-medizin.de/fritze-11/

      Selbst bei Patienten gilt aber laut Verkehrsministerium: “Wenn unabhängig von der jetzigen Erkrankung und ärztlichen Verordnung in der Vergangenheit Verstöße z.B. gegen das StVG oder die FeV im Zusammenhang mit Drogen begangen wurden, muss geprüft werden, ob damit begründete Eignungszweifel noch bestehen. Gegebenenfalls muss eine MPU oder ein ärztliches Gutachten angeordnet werden.”

      https://www.cannabis-med.org/nis/data/file/bundesverkehrsministerium_fuehrerschein_2015(1).pdf

      Ein wichtiges Urteil, gerade für Patienten, die sich vor dem Gesetz illegal selbst medikamentiert haben: https://hanfverband.de/nachrichten/news/oberverwaltungsgericht-saarlouis-cannabispatient-darf-auto-fahren

      Zu diesem Fall mehr gibt es bei der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin: https://www.arbeitsgemeinschaft-cannabis-medizin.de/2018/09/23/cannabis-patienten-duerfen-autofahren/?fbclid=IwAR0ohv8kDh5NLXHY7OylFN5gnUN3j2FTW9NTXDn5LrTcG8Tw64Cw0XNLUHU

      Die Polizei meldet jedenfalls auch Patienten, wie bei dir leider geschehen, an die Führerscheinstellen: https://hanfverband.de/nachrichten/news/strassenverkehr-cannabis-patienten-werden-weiterhin-gemeldet

      Offiziell droht ein Entzug der Fahrerlaubnis nur bei einem nachgewiesenen Missbrauch, die Verkehrsbehörden sind verpflichtet dies bei THC-Patienten zu prüfen und in einem Gespräch den verantwortungsvollen Umgang zu testen.

      LG, Sascha [DHV]

      1. Tobi

        Leider halten sich Polizei
        Leider halten sich Polizei und Gericht in Traunstein nicht an geltende Rechtslage, wenn man seine Medikamente bestimmungsgemäß einnimmt, hat der Thc wert keine Auswirkung auf die Fahrtüchtigkeit.

  6. Nachfrage Sachstand
    Hallo Kollegen,

    gibt es in der Sache schon eine neue Entwicklung die man kommunizieren könnte?

    LG

    1. Sascha Waterkotte

      Hi Erich,

      nein, uns ist zu diesem Fall nichts neues bekannt.

      LG, Sascha [DHV]

      1. OK, Danke.
        Die Polizei in Lampertheim hat einem Twitteraktivisten, der in der Sache per Mail nach gefragt hatte, geantwortet und sich “doof” gestellt. Woher er das mit den Dokumenten denn wisse, ob er “Insiderinfos” habe … Er hat sich in seiner Antwort auf Euren Artikel bezogen, die Antwort der Lampertheimer steht noch aus.
        Ich frage in losen Abständen immer mal bei Euch wieder nach 🙂 LG

  7. Chris DvM

    Wenn dem so ist.
    Also ich habe es selbst schon erlebt am eigenen Leib. Ich kann es nur so in Worte fassen, ich Lebe in einem so unzivilisierten Land wo ich als Verbrecher behandelt werde dabei sind es genau die Polizisten und Politiker!

  8. Daniel

    43 km/h zu schnell.
    Leute, der war fettestens zu schnell. Kein Wunder, daß da der Patientenstatus keine Rolle spielt. Fett verkackt.

  9. Anonymous

    langeweile
    unseren polizisten ist in den meisten städten glaube ich einfach nur langweilig, sodass sie sich mit/an solchen aktionen richtig aufgeilen müssen

  10. F.

    Sich mit 43 Sachen zu viel und quasi einem Joint im Mund…
    erwischen zu lassen, dient unserer Sache aber auch nicht. Patienten Status hin oder her, war das doch eher ne Scheiß-Aktion, wie ich finde. Vielleicht hat das die Beamten sauer gemacht?

    Ansonsten geht es natürlich gar nicht, wenn der Patienten Status ignoriert wird.
    Bleibt der DHV dran?

  11. honki

    Ist mir leider auch schon
    Ist mir leider auch schon passiert..

    Und das als Mitfahrer eines PKWs.. hatte 2 g dabei, folgen:
    Verfahren wegen Besitz wurde wegen geringer Menge fast umgehend eingestellt (nach ca 2 Wochen) aber der Besitz wurde an die Führerscheinstelle an meinem Wohnort gemeldet die dann promt eine MPU angeordnet hat, da ich in besitzt von Cannabis war und “das Trennungsvermögen” in Frage gestellt werden konnte..

    PS: erwischt in Bayern, selbst aber wohnhaft in BaWü
    PPS: wenn man seinen Führerschein behalten will am besten nie mehr mit Cannabis unterwegs sein!

    1. Bumblebeeman

      Trennungsvermögen
      du bist also auch Cannabispatient und hattest 2g Cannabis dabei? Versteh ich das richtig? wie hattest du es transportiert? In den Apothekendosen oder eher in einer privaten Verpackung? Ich kann, das nämlich nicht nachvollziehen warum dir als Beifahrer eine MPU angedroht wird, wenn du deine Medizin mit dabei hast bzw. die Frage nach dem “Trennungsvermögen” gestellt wird. Wenn du Cannabis als Medizin konsumierst darf “das Trennungsvermögen” ja gar nicht greifen, da du ja nicht gelegentlich, sondern wahrscheinlich täglich konsumierst, oder?

  12. Peter

    Bitte dranbleiben.
    Die Begründung mit dem illegalen BTM würde mich interessieren. War dem so oder ist das völlig haltlos von der Polizei behauptet? Also wenn es legales Weed war, nicht auf einem Schwarzmarkt gekauft, dann würde mich interessieren was die Polizei sagt, wie sie zu der Behauptung kommen, dass es illegal wäre. Entweder sie haben Beweise oder einen begründeten Verdacht. Dann würde mich die Begründung interessieren.

    Sammelt der DHV solche Fälle von Patientenverfolgung? Weil das wäre wieder ein Argument mehr, wie beschissen das alles läuft mit “Cannabis als Medizin”.

    1. Sascha Waterkotte

      Hi Peter,

      bei uns melden sich immer wieder Patienten, die uns ihre Erfahrungsberichte schildern. Wir sammeln Fälle und vermitteln auf Nachfrage auch an diverse Medien.

      LG Sascha [DHV]

      1. Peter

        Danke für die Info
        Gibt es irgendwo etwas zitierfähiges? Weil ein oft gebrachtes Argument ist, dass Patienten ja aus dem Schneider sind wenn sie ein Rezept haben. Ich bräuchte etwas wo steht, das dem eben nicht so ist. Und Quellen sind immer gut.

        Ich hatte auch schon zwei so “Experten” die mich gleich mal beleidigt haben als ich ihnen klarmachen wollte, das ihnen ihre “Cannabisausweise” nichts bringen. Weils halt keine staatlichen Dokumente sind. Ich glaube einige wiegen sich da in falscher Sicherheit, oder? Oder wie seht ihr (DHV) das?

        1. Sascha Waterkotte

          Hi Peter,

          da diese sog. Cannabisausweise keine staatlich anerkannten Dokumente sind, sollten Patienten im Falle einer Kontrolle am besten ihr Rezept sowie einen Arztbrief dabei haben. Aber auch damit ist, wie die Praxis leider zeigt, leider nicht immer alles geklärt: https://hanfverband.de/nachrichten/news/strassenverkehr-cannabis-patienten-werden-weiterhin-gemeldet

          LG, Sascha [DHV]

          1. Peter

            Danke
            kwT

    2. Tobi

      Cannabis und Führerschein
      Das ist völligst normal in Deutschland. Bei mir haben sie gesagt ich müsse mit zur blutentnahme um zu beweisen das ich keine andere illegale Substanz außer das medizinisch genehmigte Cannabis eingenommen habe und danach wurde eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr aufgrund von Cannabis eröffnet und das ich Patient bin hat weder Polizei, Staatsanwaltschaft oder Richter interessiert. Ich hätte die Beamten gerne wegen Körperverletzung und Nötigung angezeigt, aber es gibt keinen der die Anzeige aufnehmen würde. Selbst ein Anwalt sagt, da steht meine Aussage gegen zwei Aussagen von Beamten und die sind sich mit der Staatsanwaltschaft und Gericht einig. Thats Bayern.

      1. Peter

        Nicht mal Ibuprofen
        Ich war mal bei einem Vortrag über Cannabis als Medizin und im Verkehr. Die dortige Psychologin meinte, als Patient darfst du nicht mal Ibuprofen nehmen. Das ist schon wieder eine Abweichung vom Dosierplan den du gefälligst EXAKT einzuhalten hast. Begründung hier: Ibuprofen verstärkt den Cannabisrausch. Und schon bist du quasi wieder der angeschmierte. Verstoß gegen die Dosierungsanweisung quasi.

  13. Tom

    Da kann man mal wieder sehen
    Da kann man mal wieder sehen wohin ein Not-Abi führen kann. Leider muß man immer öfter erkennen dass so manche Polizisten nur diejenigen Gesetze zur Anwendung bringen die zwar in deren eigenen Hirnwindungen ein zu Hause finden, doch leider nichts mehr mit der Realität zu tun haben. Nicht zuletzt vielleicht deswegen, weil viele unter rechtsseitigen Zuckungen leiden.

  14. O.D.

    Was für ein krasser Scheiß.
    Was für ein krasser Scheiß. Die spinnen doch, die Römer.

    1. Luka

      Cannabinoide am steuer
      Also ob legal oder illegal ist in dem Augenblick aus meiner Sicht völlig irrelevant, ich bin selbst kiffer aber muss da leider Einlenken und sagen ob medizinisch oder nicht fahren unter Drogen oder alkoholeinfluss beeinträchtigt die Reaktionszeit ungemein und somit wird man eine Gefahr für sich und für die anderen Verkehrsteilnehmer,
      Also bitte nehmt es mir nicht übel aber wenn man Cannabis als Medizin konsumiert, sollte man sich nicht hinters Steuer setzen, da gibt es andere Alternativen, bitte nicht übel nehmen

      1. Inga

        Cannabinoide am Steuer
        Also so schlimm wie Sie es jetzt darstellen, ist das mit der Reaktionszeit nicht, wenn man sich an die Dosierungsanleitung des Arztes hält und Medizinalhanf, statt dem vom Schwarzmarkt benutzt wird.
        Das ist nämlich extra so gezüchtet worden, dass es einen eben nicht komplett benebelt. Es soll ja immerhin ein Medikament darstellen, dass man theoretisch 24/7 benutzen können soll.
        Außerdem gibt es immer auch Tages- und Nacht-Sorten in Apotheken, die mehr oder weniger schläfrig und langsam machen. Ein guter Arzt verschreibt Medizinalhanf dementsprechend so, dass eine Fahreignung – nach der Einstellungsphase – wieder gegeben sein sollte. Das kann man sich mit einem ärztlichen Gutachten, oder in Ausnahmefällen, mit einer MPU bestätigen lassen. Allerspätestens sb dem Moment, dürfte/sollte die Polizei da auch eigentlich keine rechtliche handhabe mehr haben…
        Aber jemandem seine (oft selbst teuer bezahlte) Medizin abzunehmen, “nur” weil es im Innenraum des Wagens roch, nicht mal weil der Fahrer auffällig geworden ist, finde ich ein totales Unding!!!!

      2. Peter

        Niemand hat gefragt ob du
        Niemand hat gefragt ob du dumm bist, aber kann ja auch nicht jeder Arzt sein& sich auf dem Gebiet auskennen 🙂

      3. James

        Cannabinoide am Steuer
        Ich kann diese Meinung als ADHS Patient nicht teilen. Meine Reaktionszeit/ Aufmerksamkeit, Motorik , Konzentrationsfähigkeit etc. wird erst durch regelmäßige Einnahme von Medizinalcannabis auf ein durchschnittliches Nivau gebracht.. (hier findet eher ein ausgleichender Effekt statt)

  15. Chillmalwieder

    geht gar nicht
    so etwas macht mich wütend. Was sind das für Polizisten? In jedem Fall keine Freunde und Helfer, sondern das Gegenteil. Leider macht sich die Polizei immer unbeliebter. Statt Kriminelle zu jagen, werden Bürger abgezockt.

    1. Sven Kieborz

      Polizeiliches Fehlverhalten
      Hallo zusammen,ich bin Krebspatient und mir ist es jetzt zum zweiten Mal passiert,dass mir vom Arzt verordnet es Cannabis,auch nach Vorlage einer Rezeptkopie, nicht wiedergegeben wurde.Was tun?
      Viele Grüße

      1. Tobi

        Am besten einen Anwalt nehmen
        Am besten einen Anwalt nehmen und dagegen vor gehen. Alleine wird es schwierig.

      2. FrafraFrankenstein

        Am besten klagen! Imho ist
        Am besten klagen! Imho ist das Cannabis ein offizielles Medikament. Bei Medikamenten greift das Btm-Gesetz nicht. Eine Beschlagnahme von Medizin ist eine Straftat des Polizeibeamten.

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