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Oregon ist theoretisch bereit für legales Gras

Während man in Alaska noch mit der Gründung einer Cannabis-Agentur, dem Marijuana Control Board, beschäftigt ist und Shops noch gar nicht in Sichtweite sind, ist die Regulierungsbehörde in Oregon schon ein paar Schritte weiter. Die Oregon Liquor Control Commission (OLCC) trifft sich derzeit fast täglich, um beim formalen Inkrafttreten von Measure 91 am 1.Juli über wenigstens ein fertiges Regelwerk zu verfügen, auch wenn es noch keine Geschäfte gibt. Den viel diskutierten Vorschlag, bereits existierende Hanfapotheken (Medical Dispensarys) wie in Colorado bis zur Eröffnung der lizensierten Shops den Verkauf übernehmen zu lassen, lehnte der OLCC-Vorsitzende Rob Patrige Anfang der Woche trotz der notwendigen Unterstützung des Repräsentantenhauses von Oregon überraschend ab. Mit Hanfapotheken, die ihre Blüten aus privaten Anbau beziehen, sei das geplante “Seed to Sale”-System, also eine Dokumentation vom Samen bis zum Endprodukt, nicht möglich. Zudem würde das so verkaufte Cannabis dann Patienten nicht mehr zur Verfügung stehen.

Außerdem wird das OLCC eine Steuer von 17 Prozent auf alle Cannabis-Verkäufe sowie den Anbau erheben. Medizinalblüten sollen hingegen gar nicht besteuert werden, allerdings müssen Patienten künftig eine Jahresgebühr von 200 Dollar für ihre Registrierung zahlen. Optional kann die Kommune, sofern sie das möchte, zusätzliche drei Prozent Abgaben in Anspruch nehmen, wodurch der Steuersatz in den meisten Gemeinden bei 20 Prozent liegen wird. Verglichen mit Tabak oder Alkohol ist das sehr gering, doch die Verantwortlichen in der Kommission befürchten, dass ein höherer Steuersatz die Weiterexistenz des Schwarzmarkts begünstigen könnte. Zu den Steuereinnahmen, die sich seine Behörde vom Cannabis-Verkauf verspricht,  wollte sich Patrige nicht äußern. So wird es bei Inkrafttreten von  Measure 91 in drei Wochen zwar noch keine Hanf-Fachgeschäfte geben, aber der Besitz von bis zu 220 Gramm Gras in den eigenen vier Wänden und knappen 30 Gramm unterwegs sowie der Anbau von bis zu vier Pflanzen ist schon dann für Erwachsene ab 21 völlig legal.


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