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Offener Brief: Bundesländer sollen einheitliche Cannabisregeln finden


Meldung des DHV vom 24. 5. 2006

Das Max-Planck-Institut hat in einer Studie massive Unterschiede bei der Verfolgung von Cannabiskonsumenten in den Bundesländern festgestellt. Nun fordern Bundesregierung und Deutscher Hanf Verband die zuständigen Landesminister auf, Konsequenzen zu ziehen und die verfassungrechtlich bedenkliche Praxis zu beenden.

Schon 1994 hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, dass die Bundesländer bei der Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten im Wesentlichen einheitlich vorgehen sollen. Im März veröffentliche das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg (MPI) die Ergebnisse seiner Studie zum Thema “
Wie durch eine Antwort auf eine kleine Anfrage der Grünen im Bundestag bekannt wurde, sieht auch die Bundesregierung in dem Bereich Handlungsbedarf. Sie hat die zuständigen Landesminister aufgefordert, die Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten zu vereinheitlichen.

Der Deutsche Hanf Verband fordert nun in einem Brief an alle zuständigen Landesministerien, dass sich die Länder schnellstmöglich auf eine einheitliche Linie einigen. Dabei darf es nicht nur um eine einheitliche Definition der “geringen Menge” gehen, sondern auch um Unterschiede in der Behandlung von “Wiederholungstätern” und anderen Besonderheiten.

Dazu Georg Wurth vom Deutschen Hanf Verband:”Das Ergebnis der Vereinheitlichung sollte eine echte Entkriminalisierung sein, die für Konsumenten klar und verlässlich ist und die Polizei deutlich entlastet.”

Konkret schlägt der Hanfverband die so genannte “Rechtswidrigkeitslösung” vor.
Demnach würde im BtMG verankert, dass der Besitz von Cannabis erst ab einer bestimmten Menge rechtswidrig ist. Derzeit muss jeder noch so kleine Fall von der Polizei bearbeitet und an die Staatsanwaltschaft weitergegeben werden, die die Verfahren dann meistens einstellt. Mit der Rechtswidrigkeitslösung müsste die Polizei in diesen Fällen nicht mehr aktiv werden. Dadurch würde eine maximale Verlässlichkeit der Regelung für Polizei und Konsumenten sichergestellt und eine ganz erhebliche Entlastung von Polizei und Staatsanwälten könnte erreicht werden. Beide müssten nicht mehr im Großteil der Cannabisverfahren für den Papierkorb arbeiten und könnten Kapazitäten für sinnvollere Dinge frei machen. Schließlich geht es um über 100.000 Strafverfahren gegen Cannabiskonsumenten jedes Jahr! Dadurch können auch Mittel für präventive Arbeit freigemacht werden, z.B. um extremen Cannabiskonsum bei Jugendlichen zu verhindern.

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Kommentare

Eine Antwort zu „Offener Brief: Bundesländer sollen einheitliche Cannabisregeln finden“

  1. Das wurde auch mal Zeit!
    Endlich mal ein sinvoller Kommentar zu dem Thema. Bin gespannt, ob da endlich mal was passiert! lg und weiter so!

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