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Dr. Franjo Grotenhermen im befristeten Hungerstreik

Dr. Franjo Grotenhermen hat am 12. Mai bekannt gegeben, sich in einen „ein- bis zweiwöchigen Hungerstreik“ zu begeben. Hintergrund für diesen Schritt ist die Preiserhöhung für Cannabisblüten aus der Apotheke.

Kostete ein Gramm Cannabis vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes noch 15 Euro, so schlägt es jetzt mit 22,10 Euro/Gramm zu Buche. Die aktuelle Preiserhöhung von knapp 50 Prozent wird mit dem neuen Status von Cannabisblüten begründet. Sie sind keine herkömmliche Fertigarznei, sondern wurden mit dem neuen Gesetz als verkehrsfähiges Arzneimittel eingestuft und werden deshalb als Rezeptursubstanz angesehen. Gibt ein Apotheker die Blüten einfach so an Patienten mit Rezept ab, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Apotheke muss die Blüten vor der Abgabe optisch und olfaktorisch begutachten und konsumfertig machen. Zu diesem Zwecke werden die Blüten von der Apotheke für 38,10 Euro/fünf Gramm zerkleinert. Selbst Patienten, deren Arzt auf die Verordnung „unzerkleinert“ vermerkt, zahlen diese Gebühr. Das erst im März verabschiedete Gesetz zur Verwendung von medizinischem Cannabis stellt so auch zehn Wochen nach seinem Inkrafttreten die Versorgung von Patienten nicht sicher.
Da Dr. Grotenhermen selbst schwer krank ist, wisse er nicht, wie sein Körper auf den Nahrungsentzug reagiere, sagte der Vorsitzende der “Internationalen Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin” in einem Youtube-Video vom 12. Mai. Auch wolle er niemanden erpressen, sondern mit dem drastischen Schritt auf die derzeit sehr problematische Situation aufmerksam machen. Er wolle niemanden unter Druck setzen, weil viele Verantwortliche, die an dem Gesetz mitgearbeitet hätten, sich der Problematik bewusst seien und bereits an Lösungen arbeiteten. Grotenhermen sucht mit seiner Aktion jetzt vorrangig die Öffentlichkeit, um „ein Aussitzen zu verhindern“.

Auch die zugesagte Kostenübernahme durch die Krankenkassen geht derzeit nur sehr schleppend voran. Momentan wird sogar die Kostenübernahme von Palliativpatienten sowie vieler Patienten, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes über eine staatliche Ausnahmeerlaubnis verfügten, regelmäßig abgelehnt. Eine bundeseinheitliche Linie hierbei ist kaum ersichtlich. Während die AOK Nordwest Patienten mit einer Ausnahmeerlaubnis erst gar nicht vom Medizinischen Dienst prüfen lässt und die Kosten ohne Umschweife übernimmt, scheinen in Berlin fast alle ehemaligen Inhaber einer Ausnahmegenehmigung gegen eine Ablehnung des MDK vorgehen zu müssen.
Von den 1000 Patienten, die vor Inkrafttreten des Gesetzes bereits über eine Ausnahmeerlaubnis verfügten, müssen sehr viele gegen ihre Krankenkasse klagen, um ihre Therapie fortsetzen zu können. Denn welcher Patient mit einer chronischen Krankheit kann sich eine legale Therapie auf Privatrezept für 22,10 Euro/Gramm leisten? Viele Patienten weichen seit der Preiserhöhung auf illegale Quellen aus. Wäre es wie in Kanada möglich, medizinisches Cannabis auf ärztliche Empfehlung hin für fünf bis fünfzehn Euro zu erwerben, wäre die Kostenübernahme nicht das bestimmende Thema. Aber der Preis von 22,10 Euro pro Gramm und der verbotene Eigenanbau führen dazu, dass sich Patienten eine eigentlich kostengünstige Kräuter-Therapie ohne Kostenübername nicht einmal ansatzweise leisten können.

Dr. Knud Gastmeier, Schmerzmediziner aus Potsdam, solidarisiert sich mit dem hungernden Kollegen und hat am 13. Mai einen offenen Brief an Gesundheitsminister Hermann Gröhe und Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke verfasst, der dem Hanfverband in voller Länge vorliegt. Darin heißt es unter anderem:

“Sehr geehrte Damen und Herren,
der Ihnen möglicherweise bekannte Vorsitzende des Arbeitskreises Cannabis in der Medizin e. V., Dr. Franjo Grothenhermen, sieht sich, wegen der durch die im neue Cannabisgesetz nicht vorhergesehenen Auswirkungen für bisherige Cannabispatienten und deren Ärztinnen und Ärzte, dazu veranlasst, in einen Hungerwarnstreik zu treten. Der Hintergrund ist die drastische Verteuerung von Cannabisblüten von ca.> 75€ je 5g auf 110€ und wenn es nicht verhindert wird, ist ein Preis von über 200€ je 5g zu erwarten. […].
In Brandenburg wurde jetzt einer 77 jährigen Patientin mit einem rasch fortschreitenden Pankreaskrebs die Kostenübernahme für die helfenden Cannabistropfen verweigert, obwohl sie bei mir als Palliativarzt in Behandlung war. Trotz persönlicher Intervention beim Kassen-Vorsitzenden konnten nur für einen weiteren auch abgelehnten  und vom Tode kennzeichneten Palliativpatienten bis Freitag eine Kostenübernahme erreicht werden, nicht aber für die o.g. Krebspatientin.[…].
Im Interesse des o. g. Anliegens fordere ich deshalb öffentlich von den politisch Verantwortlichen:

– Sich dafür einzusetzen, dass der Hungerstreik des nicht ganz gesunden Kollegen schnellst möglich beendet wird und Lösungen für die von ihm vorgetragen Probleme gefunden werden.

– Sich bei den Krankenkassen zu informieren, wie der rechtliche Stand ist und ob die Art der Durchführung der Ablehnungen, die im gesetzlichen Sinne nur im Ausnahmefall stattfinden sollen, rechtens ist. Ebenso warum die Ablehnung der Regel- und nicht der Ausnahmefall ist und nach welchen Qualifikations- und Qualitätskriterien dabei von den Krankenkassen vorgegangen wird. […].

– Die derzeitige Rechtssituation klarzustellen, mit welchen Sanktionen Ärztinnen und Ärzte rechnen müssen (Regress, Auswirkungen auf das Arzneimittelbudget, Bedrohung der beruflichen Existenz bzw. Alterssicherung für die, die sich derzeit für die Cannabistherapie ihrer Patienten engagieren und die Wirtschaftlichkeitsprüfung kurz oder nach Renteneintritt erfolgt), wenn sie sich weiter für die indizierte Cannabistherapie einsetzen

– Für den Zeitraum der nächsten 5 Jahre, in dem man die Cannabistherapie beobachten will, dürfen Ärztinnen und Ärzte, für die die Therapiesituation, mit bis dato illegalen Drogen, auch neu ist, nicht mit Sanktionen im Nachhinein und künftig bedroht werden. Es ist für allle Beteiligten eine neue und bisher mit nichts vergleichbare Therapiesituation, für die man die Ärzte weder juristisch noch wirtschaftlich unter den derzeitigen Bedingungen haftbar machen kann.

– Studien für die Cannabistherapie und deren Etablierung in den Leitlinien zu veranlassen

– Den nicht mehr nachvollziehbaren „Preiswucher“ zu stoppen und dafür zu sorgen, dass Patienten, für die eine medizinische Indikation besteht, Cannabis legal zu erschwinglichen Preise in der Apotheke beziehen können, wenn die Kostenübernahme durch die Krankenkasse verweigert wurde bzw. wenn sich für die indizierte Cannabistherapie kein Arzt findet.“

Besten Dank für Interesse
Dr. med. Knud Gastmeier
FA für Anästhesiologie, Spezielle Schmerztherapie u. Palliativmedizin
Karl-Marx Str. 42,
14482 Potsdam

Der DHV unterstützt die Forderungen beider Mediziner vorbehaltlos und hofft auf eine schnelle Einsicht bei allen Verantwortlichen und Handelnden.


Kommentare

15 Antworten zu „Dr. Franjo Grotenhermen im befristeten Hungerstreik“

  1. Marcus Fritsch

    Krankenkassen und MDK –
    Krankenkassen und MDK – skandalöses Verhalten …

    Hallo Herr Dr. Grothenhermen – heute habe ich von meiner Krankenkasse den Ablehnungsbescheid für mein Sativex-Spray / Cannabis
    erhalten !

    Mich würde brennend interessieren wie viele Anfragen Sie in den letzten 2-3 Monaten vom medizinischen Dienst der Krankenkassen erhalten haben .
    Mir scheint es so , als ob der MDK Sie mit Freude mit Anfragen lähmt .
    Jeder Mensch der sich mit der Problematik der Gesetzesblockade durch Krankenkassen und MDK befasst weiss wie sehr Sie sich für alle gerne Zeit nehmen würden , aber jeder weiss auch wie überlastet und geschwächt Sie derzeit sind.
    Der MDK weiss das doch auch genau und torpediert Sie trotz alledem ohne Ende … ein ekelhafter Zug.

    Ich bin sehr stolz darauf , einen so tollen Arzt wie Sie zu haben – bitte bleiben Sie unbedingt gesund !!!
    Es gibt bestimmt böse Menschen die sich freuen würden wenn Sie durch ihren Hungerstreik überhaupt nicht mehr arbeiten können und somit alle Krankenkassen ihren Versicherten den Ablehnungsbescheid schicken können!

    Wenn ich als 42-jähriger Frührentner “nicht kank genug” bin um mit standardisiertem Cannabis-Spray behandelt zu werden / wer dann ???

    Meine Psychotherapie wurde von der Krankenkasse abgelehnt – weil ich nicht krank genug bin
    ….
    Meinen Aufenthalt in der Psychiatrischen Klinik darf ich erst antreten wenn die Krankenkasse die Kostenübernahme bestätigt…

    Das ist ja witzig jetzt ;-(((

    Mir fehlen einfach die Worte für diese Sauerei – ich erwarte dass bald Köpfe rollen bei den Verantwortlichen !

    Die Krankenkasse und der MDK
    müssen sich endlich an die Gesetze halten und Ihre Kunden verstehen lernen / keine Chemiemischung kann diese Heilpflanze ersetzen .

    Ich bin nicht berauscht von meinem Sativex Spray und ich möchte irgendwann wieder arbeiten gehen können – warum werde ich so sehr gequält ?

    Bitte passen Sie gut auf sich auf Herr Dr. Grothenhermen / ihre schöne Familie braucht Sie
    noch sehr lange .

    Ganz liebe Güße nach Rüthen

    Marcus Fritsch

  2. Onkartej

    Danke Herr DR. Gastmeier für
    Danke Herr DR. Gastmeier für Ihr Eintreten und Ihr Schreiben an den Minister, hoffe, es wird gelesen und verstanden!
    Ganz herzlichen Dank an Dr. Franjo Grothenherm, alles erdenklich GUte für Ihre mutige Aktion und möge die göttliche Macht mit Ihnen sein! Da es die menschliche nicht ist!! Danke, dass Sie Für unser aller Würde kämpfen! Ich bewundere Ihren Mut und Ihre Kraft! Und hoffe, Sie teilen Sie sie gut ein und spielen nicht mit Ihrer Gesundheit. Es gibt zu wenig Ärzte Ihrer Art, als dass wir es uns als Gesellschaft leisten könnten, auch nur einen davon zu verlieren, also geben Sie bitte gut auf sich acht!!Meine besten Wünsche für Sie, mein Mitgefühl und meine Liebe. Alles Gute und viel Erfolg!Nur, wenn wir viele sind, können wir standhalten gegen all die Unmenschlichkeit und die Entwürdigungen, die uns der Kapitalfaschismus der ewig gestrigen und ewig Gierigen einbringt!

  3. willy f.

    Hallo,
    Hallo,
    ich habe dem Sozialgericht Berlin, mit dem Absetzten meiner Medikation gedrocht wenn die Krankenkasse DAK mit ihrer Ablehnung und dem Widerspruch aufgrund Fristversäumnis durchkommt. Da ich austherpiert bin und keine weiter Optionenn auf wirksame Medikamente aufgrud einer Multiresistenz bei HIV/AIDS habe und ich seit fast genausolanger Zeit auf Empfehlung meines damaligen Artztes Cannabis konsumiere, ist für mich die heilsame unterstützenden Wirkung keine Frage des Glaubens mehr.
    Jetzt nachdem ich mich wie von der Bundesopiums Stelle auf die Aussage verlassen habe das ich nicht weiter selsbst anbauen muss und in Kürze Cannabis verschreiben lassen kann, fühle ich mich in die Irre geführt, allein gelassen und wenn ich es genau betrachte mit Leib und Leben in Gefahr gebracht da ich nicht weiß wie ich als Grundsicherungsempfänger den WUCHER mittragen soll. Da kann ich gleich den Strohhalm loslassen und mit der Tatsache hingeben das die 2 Klassen Gesundheitsversorgung schon voll im Gange ist.
    Ich soll morgen am Mo.zum Wiederholten Male eine Entscheidung der Richterin erwarten können. Jedoch hat die Richterin die Fristveräumnis der DAK von über 7 Wochen nicht genügend Gerügt und der DAK auch noch Frist für die “aussichtsreiche Ablehnung” mit alten Gesetzen eingeräumt.
    Wie gesagt, sollte das noch länger andauern habe ich mit der Absetzung meiner Medikamente gedroht denn ohne Cannabis lassen sich die Nebenwirkunge kaum noch auf Dauer ertragen. Begleitung und Dokumentation über die Konsequenzen durch die Öffentlichkeit/Medien will ich dann auch nutzen.
    So kann es nicht wirklich weitergehen das UNS Patienten, von den “angebliche Fürsorgern!” vorgeschrieben wird was gut und was schlecht für UNS sei ohne jemals selbst die Erfahrungen gemacht zu haben. Kommt endlich mal Eurer Pflicht nach!!!
    Klar hängen da Lobbys dahinter, von der Bier bis zur Pharma is alls mit drin.
    Musste jetzt erst mal mein Pflegegeld einsetzen um mir Cannabis auf Erlaubnisbasis aus der Apo zu holen, wohl zum letzten Mal.
    Herr Grotenhermen meine Solidarität haben Sie.

    Liebste Grüne Grüße
    Willy.F

    1. Jein

      @Willy.F:
      @Willy.F:
      Objektiv kann man dies als “unterlassene Hilfeleistung” des BRD-Systems bezeichnen. Würden sie Diamorphin (quasi Heroin) benötigen, hätte man Ihnen nicht derartige juristische und finanzielle Steine in den Weg gelegt.
      Seien sie froh über den hinter Ihnen stehenden Arzt. Mir legte vor kurzem ein Orthopäde Canabiskonsum zur Linderung von Rückenschmerzen&Verspannungen als “Drogenkarriere” aus. Schon meine Meinung über diesen Arzt sei laut ihm Teil eines angeblich langwierigen psychiatrischen Krankheitsbildes; öffentlich einsehbar unter https://www.jameda.de/lueneburg/aerzte/orthopaeden/dr-robert-bethke/bewertung/81245237_1_3351074/ . Der danach aufgesuchte Orthopäde entfernte nach kurzer Diagnose über 30 Blockierungen im gesamten Bereich der Wirbelsäule – mit “Canabis als Medizin” hat dieser leider noch keine Erfahrung&Wissen, hat meine Äußerungen -im Gegensatz zu vielen anderen Ärzten- neutral aufgenommen. Muß mich nicht für die Unterstützung einer Psychoonkologin schämen, welche bei mir keine psychologischen Krankheitsbilder festgestellt, jedoch aus guten Gründen rät die BRD zu verlassen.
      Laut Bundesgesundheitsministerium soll ich den Mut nicht verlieren und für mein Recht auf Canabis als (Schmerz-) Medizin kämpfen. Man kommt sich nicht nur so vor, als wenn man als Hilfsbedürftiger wie Don Quijote gegen vom Staat bzw. Lobbys errichtete Windmühlen kämpfen muß.
      Alles Gute im “Kampf”.

  4. Preise

    Jeder Preis über 10€/Gramm
    Jeder Preis über 10€/Gramm ist Abzocke/Betrug. Das nicht nachwachsende Gold kostet ~32€/Gramm. In Albanien kostet(e 2014) das Kilo 300€; https://www.youtube.com/watch?v=YRTcqLlP3a0 . Auf der Seite Albania.de kann man mit Klarnamen der beteiligten (auch Deutschen) Personen/Organisationen einsehen, wie das illegale Canabis-Geschäft funktioniert. Gegen das jetzige hierzulande legalisierte Pharma-Mafia-Geschäft sehen diese wie Ehrenbürger aus – “verdienen” ja nur halb soviel und weniger.

    1. Mike Brenner

      In Paraguay kostet das Kilo (
      In Paraguay kostet das Kilo (!) zwischen 60 und 100 US $……
      Legal wäre dies hier locker für 10 $ das Kilo herstellbar plus Export in deutsche Apotheken….

  5. Slate

    “Auch wolle er niemanden
    “Auch wolle er niemanden erpressen, sondern mit dem drastischen Schritt auf die derzeit sehr problematische Situation aufmerksam machen.”

    Schade!

    Hungerstreiks als Mittel für Aufmerksamkeit usw. haben leider ein Geschmäckle und keine gute Geschichte. Ich seh die Problematik, auch die Dringlichkeit – aber einen Hungertreik wird man beenden, ob man damit was erreicht oder nicht.

    Er ist also sachlich nicht zielführend, und als Taktik der Öffentlichkeitsarbeit wirkt es kaum über die Grenzen der eigenen Anhänger hinaus. Hat was Theatralisches und Dramatisierendes, ich glaube nicht, dass man damit Sympathien bei denjenigen weckt die man überzeugen will. Und der Zusammenhalt der eigenen community ist so gut, dafür brauchts das auch nicht.

    Ich halte das für einen taktischen Fehler; es gibt wenig Beispiele wo Hungerstreiks als politisches Mittel funktioniert haben. Wo es nicht erfolglos war, hatte die betreffende Person impact und Ansehen über die Parteigrenzen hinaus wie Gandhi. Der war so ziemlich der Einzige, der mit dem Mittel was gerissen hat. Bei allem Respekt: Diese Rolle in unserer Gesellschaft hat Dr. G. nicht.
    Also gehts nur um Aufmerksamkeit für die eigene Position, und da ist in der breiten Gesellschaft kaum ein Verhältnis zwischen Anlass und Methode zu erkennen. Hungerstreiks sind auch keine Diskussionsgrundlage.

    Ich find den Schritt zu radikal, die damit verbundenen Assoziationen wenig hilfreich und wenn ich google-news durchsuche ist es als PR-Aktion auch kein Erfolg. Ich wäre als Redakteur sehr zurückhaltend, darüber zu berichten.
    Wenn man schon Symbolpolitik betreibt wäre etwas weniger Dramatisches vielleicht auch effektvoll, eventuell sogar effektvoller.

    Mein Respekt an Dr. G., aber hier hat er sich mMn etwas verhoben.
    Es sieht sehr verzweifelt aus, und wir sollten uns nicht als verzweifelt darstellen.
    Eher als ehrlich empört aber zuversichtlich.

  6. martin

    ich habe mir erlaubt den
    ich habe mir erlaubt den artikel an den stern weiterzuleiten. viel zu oft wird in den medien das gesetz schöngeredet, aber nirgendwo werden die derzeitigen probleme beschrieben.
    antwort vom stern: “sie geben das an die redaktion so weiter….” mal schauen ob das aufmerksamkeit erregt. mit genug druck von den medien passiert oftmals auch politisch etwas, und nachdem der offene brief auch an die öffentlichkeit gerichtet wurde, werde ich mein möglichstes tun um das thema auch in den medien publik zu machen!…
    Vielen dank herrn dr. gastmeier, und vor allem herrn dr. franjo grotenhermen für ihren einsatz!!!
    patienten mit wenig oder keinen finanziellen ressourcen werden sonnst gezwungen sich ihr medikament auch illegal zu besorgen und würden dann in die statistik für “rauschgift delikte” fallen – zur freude von frau mortler…. (womit man wieder beim thema globale legalisierung wären)

    1. martin

      nachtrag: der spigel, die
      nachtrag: der spigel, die süddeutsche zeitung und die augsburger allgemeine wurden ebenso benachrichtigt!

      1. Slate

        Nun, bis jetzt hat keiner von
        Nun, bis jetzt hat keiner von denen die Meldung aufgenommen.
        Soweit ich es sehe, wurde sie von keinem Medium ausserhalb der Hanf-Szene übernommen.
        Das kann, denke ich, nicht überraschen.

        Wie ich unten schon schrieb: “Er (Anm.: der Hungertreik) ist also sachlich nicht zielführend, und als Taktik der Öffentlichkeitsarbeit wirkt es kaum über die Grenzen der eigenen Anhänger hinaus. (…) Ich wäre als Redakteur sehr zurückhaltend, darüber zu berichten.”

        Redaktionen haben ein sehr feines Gespür, wenn sie instrumentalisiert werden sollen.
        Das Mittel eines Hungerstreiks ist sehr grob, extrem emotionalisierend und wird auch für den durchschnittlichen Medienmenschen hier nicht in Verhältnis zur Sache stehen. Dem Leser wird das nicht zu vermitteln sein. Also versucht man gar nicht erst. Es ist viel, viel zu theatralisch.
        Damit hätte man in den 70ern oder 80ern in der taz ne Meldung gehabt. Selbst die, im Prinzip auf der richtigen Seite, schwiegen zu der Aktion. Mitbekommen haben die das.

        Für PR wegen der Preissituation (um mehr gehts hier nicht) ist es daneben – und es hat offensichtlich nicht funktioniert.

        Das liegt nicht an den Medien sondern an der Methode.

        In den Gesundheitsressorts der Medien ist das Cannabis-Thema längst angekommen. Die werden regelmässig den Stand abfragen, Entwicklung berichten usw. Da muss man nach der Gesetzesänderung nicht mehr drum betteln. Das gehört zu deren Job. Wenn man sich dort entscheidet, nicht auf jede Pressemittleilung anzuspringen sondern einfach mal ein paar Monate abzuwarten, damit man wirklich belastbare Trends hat, Erfahrungsberichte, die Kinderkrankheiten der Umsetzung vorbei sind (bzw. sich echte Stolpersteine zeigen wie eben die Preisgestaltung) usw. – dann hat man was zu berichten. Dann wird auch berichtet.
        Aber nicht jede Pressemitteilung führt zu einem Fünfzeiler in der Presse. Ich denke in den Redaktionen sammelt man erst einmal um dann vorläufig Bilanz zu ziehen. Wofür es jetzt viel zu früh ist.

        Mir ist klar, dass das aus Patientensicht frustrierend ist.
        Aber ganz hart gesagt: das ist Teil einer grösseren Auseinandersetzung mit einem weitreichenderen Ziel als die Situation derzeitiger Patienten zu verbessern. Ist dieses Ziel erreicht, dann sind auch deren Probleme gelöst.

        Wir stehen viel besser da als vor fünf Jahren. Es geht darum, in fünf Jahren noch besser dazu stehen. Das braucht weiter Geduld, Coolness und Zuversicht.
        So ein Hungerstreik um Aufmerksamkeit zu bekommen ist ungeduldig, uncool und zeugt nicht von Zuversicht. Ich denke, wir sind inzwischen weiter um solche Methoden zu nutzen.
        Und wenn wir es nicht sind – ist es doch trotzdem keine schlechte Idee diese Zuversicht nach aussen zu vertreten…

  7. Frank

    Meinen tiefsten Respekt Herr
    Meinen tiefsten Respekt Herr Dr. Gastmeier für Ihren Kampf gegen die Feinde natürlicher Medizin.Kann einfach nicht verstehen wie man auf Kosten Kranker so agiert und nachgewissen nebenwirkunksarmes Hanf so gehemmt erstattet. Wahrscheinlich hängt da eine riessige Lobby dahinter

    Vielen Dank Ihnen und allen
    Die sich so angeschirren

    1. Kra

      Petey Green schrieb:http:/
      [quote=Petey Green]http://selbsthilfenetzwerk-cannabis-medizin.de/protest-mailer

      Helft ALLE mit!!![/quote]

      Nein , nein es heißt:
      Heilt alle mit !

      1. Petey Green

        Nein, nein es heißt
        Nein, nein es heißt
        HELFT ALLE MIT ZU HEILEN 😉

        http://selbsthilfenetzwerk-cannabis-medizin.de/

  8. Sascha Waterkotte

    Und hier noch einmal der

    Und hier noch einmal der komplette Brief von Dr. Gastmeier im Wortlaut:

    Offener Brief an Politik und Öffentlichkeit in Brandenburg und Deutschland
    Hungerstreik, wegen verfehlter Cannabisgesetzgebung
    Sehr geehrter Herr Gesundheitsminister Gröhe,
    Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Woitke,
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    der Ihnen möglicherweise bekannte Vorsitzende des Arbeitskreises Cannabis in
    der Medizin e. V. Dr. Franjo Grothenherm sieht sich, wegen der durch die im
    neue Cannabisgesetz nicht vorhergesehenen Auswirkungen für bisherige
    Cannabispatienten und deren Ärztinnen und Ärzte veranlasst, in einen
    Hungerwarnstreik zu treten.
    Der Hintergrund ist die drastische Verteuerung von Cannabisblüten von ca.
    75€ je 5g auf 110€ und wenn es nicht verhindert wird, ist ein Preis von
    über 200€ je 5g zu erwarten. Vor dem Gesetz, das seit dem 10.3.2017 gilt,
    konnten sich Patienten(!) bei bestehender Indikation eine Ausnahmegenehmigung
    bei der Bundesopiumstelle beantragen, die eine Erlaubnis für den Bezug von
    Cannabis aus der Apotheke nach sich zog, wenn vom Arzt bei bestehender
    medizinischen Indikation ein Privatrezept  ausgestellt wurde. Mit diesem
    Procedere waren die Patienten oft erstmalig oder überhaupt nach vielen
    Jahren wieder in eine ärztliche Therapie einbezogen. Ärzte konnte so bei
    vielen Diagnosen die therapeutische Wirkung von Cannabis kennen lernen. Hier
    waren und sind die Patienten die Experten bei der Cannabistherapie. Ärzte
    hatten und haben quasi keine Chance gehabt Erfahrungen mit dem bis zum Gesetz
    illegalen Cannabis zu machen. Anderseits war so eine Chance für die
    „Selbsttherapeuten“ gegeben, innerhalb der Therapie in eine
    möglicherweise leitliniengerechte, auf jeden Fall aber in eine ärztliche
    Therapie zu kommen.
    Diese gesetzliche Möglichkeit endet nun im Juni und damit auch die begonnene
    neue Therapie, wenn die Krankenkassen die Kostenübernahme verweigern. Statt
    die Therapiefortführung, wie sie mit der Ausnahmegenehmigung bis dato
    möglich war, im neuen Cannabisgesetz zu sichern, wurde eine Neubeantragung
    bei den Krankenkassen gefordert. Diese hätten eigentlich nur im Ausnahmefall
    von den Krankenkassen verwehrt werden dürfen und diese Patietnen wären
    weiterbehandelbar geblieben. In meiner Praxis sind etwa 50 Patienten
    betroffen, von denen bisher nur 5 Patienten eine Kostenübernahme von den
    Krankenkassen erhielten. Diese überwiegende Kostenübernahmeverweigerung
    durch die Krankenkassen betrifft nicht nur meine Patienten, sondern auch die
    Patienten vieler mir bekannter Kolleginnen und Kolegen! Für diese Patienten
    heißt die neue Gesetzessituation jetzt: zurück in die Illegalität und zum
    Selbstanbau. Keiner meiner Patienten kann sich die legitimen
    „Wuchercannabispreise“ leisten. Hier muss der Gesetzgeber dringend und
    kurzfristig nachbessern.
    Allerdings braucht sich keiner Sorgen über die Therapie mit Cannabis machen,
    wenn ein geregeltes und auskömmliches Einkommen hat und damit das
    Privatrezept bezahlen kann. Dieses könnte jeder Patient bei bestehender
    Indikation von einem Arzt erhalten, so er ihn dann findet!
    Der Gesetzgeber hat klare Vorgaben für die Krankenkassen für
    Palliativpatienten gemacht, nämlich  3 Tage für Bestätigung der
    Kostenübernahme. Das funktioniert in der Regel auch gut, wenn die Patienten
    bei einem Palliativarzt in Behandlung sind. Andernfalls warten auch diese
    Patienten oft wieder mindesten 3 Wochen oder werden abgelehnt!! Nur(?) in
    Brandenburg wurde jetzt einer 77 jährigen Patientin mit einem rasch
    fortschreitenden Pankreaskrebs die Kostenübernahme für die helfenden
    Cannabistropfen verweigert, obwohl sie bei mir als Palliativarzt in
    Behandlung war. Trotz persönlicher Intervention beim Kassen-Vorsitzenden
    konnten nur für einen weiteren auch abgelehnten  und vom Tode kennzeichneten
    Palliativpatienten bis Freitag  eine Kostenübernahme erreicht werden, nicht
    aber für die o.g. Krebspatientin. In Brandenburg muss sich jetzt wieder eine
    Patientin auf dem Sterbebett Rechtsbeistand zum eigentlich gesetzlich
    garantierten Recht besorgen.
    Nach dem ich selbst 13 Jahre regelmäßig Richtern – letztendlich
    erfolgreich* – erklären musste, dass Cannabis eine therapeutisch Option bei
    der lebensbedrohenden Tumorkachexie sei, kann ich diese nicht
    nachvollziehbare Kostenübernahmeverweigerung von Dronabinol-Tropfen (ca.
    200€) hier nicht mehr hinnehmen.  (*LSG Berlin Brandenburg Urteil vom
    25.09.2015 (Az. L 24 KA 134/11)) Diese Situation empfinde ich nach einer mehr
    als 30 jährigen Berufserfahrung mit großem Engagement für Palliativpatient
    als zu tiefst empörend und fassungslos. Dies klage ich vor den politisch
    Verantwortlichen an und möchte die Öffentlichkeit darüber informieren.
    Weiterhin ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass auf Grund einer
    nachvollziehbaren Verweigerungshaltung von Ärzten sich mit der
    Cannabistherapie zu befassen, für die wenigen verbleibenden und hier
    engagierten Kolleginnen und Kollegen ein nicht mehr bewältigbarer
    bürokratischer Mehraufwand in die Praxen kommt.
    Ebenso bestehen viele Fragen zur Rechtssicherheit, die für die Ärzte nicht
    geklärt sind. In Therapieleitlinie, an denen die ärztliche Therapie im
    Rechtsstreit-, Schadens- und Regressfall gemessen wird, findet man eigentlich
    keine Indikationen für Cannabis. Was das im Schlichtungsfall heißt, habe
    ich gerade persönliche sehr schmerzhaft erfahren müssen.
    Auch wenn durch die Kostenübernahme der Regress vermieden werden sollte,
    drohen Krankenkassen im Übernahmefall latent mit doch möglichen
    Regressforderungen. Bei den o. g. Kosten kommen sehr  schnell über 20. bis
    25.ooo € pro Patient im Jahr zusammen. Selbst wenn ich als Anästhesist auf
    sämtliche Narkotika verzichten würde, wäre mein Arzneimittelbudget (etwa
    50€ je Patient im Quartal) durch die Betreuung von Cannabispatienten
    hoffnungslos überschritten. Die rechtlichen Konsequenzen für mich als
    niedergelassener Arzt können Sie sich sicherlich denken oder bei der KVBB
    erfragen.
    Eine weitere existentielle Bedrohung besteht durch die
    Wirtschaftlichkeitsprüfung. Das bedeutet: laut § 12 Abs.1 SGB V: „Die
    Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie
    dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.“ Der
    Interpretationsspielraum ist hier sehr groß und spricht oft gegen den Arzt.
    Für mich bedeutet dies konkret, wenn ich in absehbarer Zeit in den Ruhestand
    trete, kann man mich bis 2 Jahre danach belangen. Denn für den Schaden, der
    im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung, festgestellt wird, hafte ich aus
    meinem Privatvermögen, dann auch noch als Rentner. Die Erfahrung mit einem
    Sonstigenschaden wegen einer lebensrettenden Cannabistherapie mit einer
    „Schadens“summe vom mehr als 150.000 DM durfte ich bekanntermaßen vor 13
    Jahre schon einmal in Brandenburg machen. Der ebenfalls durch Cannabisblüten
    zu erwartende „Sonstigeschaden“ dürfte die damalige Summe um ein
    Vielfaches übersteigen.
    Da durch das neue Cannabisgesetz, wenn ich mich weiter ärztlich für meine
    Patienten einsetze, die eben Cannabis aus medizinischen Gründen brauchen,
    meine  berufliche und persönliche Existenz bedroht sein kann, fordere ich
    eine öffentliche Klärung der künftigen Situation. Diese öffentliche
    Klärung ist extrem wichtig für viele Patienten, Kolleginnen und Kollegen in
    Brandenburg und deutschlandweit.
    Im Interesse des o. g. Anliegens fordere ich deshalb öffentlich von den
    politisch Verantwortlichen:
    ·    Sich dafür einzusetzen, dass der Hungerstreik, des nicht ganz gesunden
    Kollegen schnellst möglich beendet wird und Lösungen für die von ihm
    vorgetragen Probleme gefunden werden.
    ·    sich bei den Krankenkassen zu informieren wie der rechtliche Stand ist und
    ob die Art der Durchführung der Ablehnungen, die im gesetzlichen Sinne nur
    im Ausnahmefall stattfinden sollen, rechtens ist. Ebenso warum die Ablehnung
    der Regel- und nicht der Ausnahmefall ist und nach welchen Qualifikations-
    und Qualitätskriterien dabei von den Krankenkassen vorgegangen wird.
    ·    Welchen Stellenwert hat hier noch die ärztliche Diagnose und
    Therapieeinschätzung, wenn letztendlich der Kostenübernahmeantrag auf
    Sacharbeiterebene (?) entschieden wird. (Siehe Unterschrift auf der
    Kostenübernahmeablehnung!!
    ·     die derzeitige Rechtssituation klarzustellen,  mit welchen Sanktionen
    Ärztinnen und Ärzte rechnen müssen (Regress, Auswirkungen auf das
    Arzneimittelbudget, Bedrohung der beruflichen Existenz bzw. Alterssicherung
    für die, die sich derzeit für die Cannabistherapie ihrer Patienten
    engagieren und die Wirtschaftlichkeitsprüfung kurz oder nach Renteneintritt
    erfolgt, wenn sie sich weiter für die indizierte Cannabistherapie einsetzen.
    ·    Für den Zeitraum der nächsten 5 Jahre, in dem man die Cannabistherapie
    beobachten will, dürfen Ärztinnen und Ärzte, für die die
    Therapiesituation, mit bis dato illegalen Drogen, auch neu ist, nicht mit
    Sanktionen im nachherein und künftig bedroht werden. Es ist für alle
    Beteiligten eine neue und bisher mit nichts vergleichbare Therapiesituation,
    für die man die Ärzte  weder juristisch noch wirtschaftlich unter den
    derzeitigen Bedingungen haftbar machen kann.
    ·    Studien für die Cannabistherapie und deren Etablierung in den Leitlinien
    zu veranlassen
    ·    Den nicht mehr nachvollziehbaren „Preiswucher“ zu stoppen und dafür
    zu sorgen, dass Patienten für die eine medizinische Indikation besteht,
    Cannabis legal zu erschwinglichen Preise in der Apotheke beziehen können,
    wenn die Kostenübernahme durch die Krankenkasse verweigert wurde bzw. wenn
    sich für die indizierte Cannabistherapie kein Arzt findet.

    Besten Dank für Interesse

    Dr. med. Knud Gastmeier
    Potsdam, den 13.05.2017

    Sascha [DHV]

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