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DHV-Newsletter: Rundbrief zur Cannabispolitik vom 14.09.2005

DHV-Newsletter: Rundbrief zur Cannabispolitik vom 14.09.2005

Newsletter des Deutschen Hanf Verbandes – Ausgabe September2005


1. Deutscher Hanf Verband startet kostenlosen Newsletter

Heute startet der Deutsche Hanf Verband seinen kostenlosen Newsletter. In Zukunft soll er jeden Monat über die aktuellen Entwicklungen in der Drogenpolitik, über Veranstaltungen und Neuigkeiten aus der Legalize- Szene sowie über die aktuellen Entwicklungen in der Verbandsarbeit des DHV informieren. Eine viel umfangreichere Version dieses Newsletters erhalten die Sponsoren des DHV. Sponsor des Deutschen Hanf Verbandes kann man bereits ab 58,- Euro pro Jahr werden.
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2. Bundestagswahl 05 – Die Drogenpolitik der Parteien

Hanf legalisieren oder konsequente Strafverfolgung auch für Konsumenten?
Diese und andere Fragen stellte der Deutsche Hanf Verband den 5 großen Parteien. Wähler und Journalisten, die sich für das Thema interessieren, können jetzt auf der Homepage des Hanfverbandes schnell und übersichtlich erfahren, was zum Thema Drogen in den Wahlprogrammen steht, was die Parteien dem DHV auf seine Fragen geantwortet haben und wie der Hanfverband selbst die Parteien einschätzt. Auch eine Wahlempfehlung für Hanffreunde wird geliefert.

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3. Rechtsberatung im Hanf Museum Berlin

Das Hanf Museum bietet einen neuen Service – Kostenlose Rechtsberatung
Jeden Donnerstag von 18.00 bis 20.00 Uhr können sich Besucherinnen und Besucher persönlich von einem Strafverteidiger zu Rechtsfragen beraten lassen.
Die im Umfeld der Berliner Grünen Hilfe entstandene Initiative lehnt sich an das Angebot verschiedener Universitäten an, die kostenlose Rechtsberatung anbieten.
Mit Hilfe von drei Berliner Rechtsanwälten bietet das Hanf Museum regelmäßig kostenlose Erstberatungen an. Primär betreut werden Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, speziell Fälle in Verbindung mit Cannabis als Genussmittel, aber auch in Bezug auf konventionellen Hanfanbau und Hanfnutzung.
Das Hanf Museum befindet sich an folgender Adresse:
Hanf Museum Berlin
Mühlendamm 5
10178 Berlin

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4. Hanfdemo in Seattle mit 150.000 Leuten

Das “Seattle Hempfest” hat dieses Jahr 150.000 Menschen angezogen. Zwei Tage lang kamen sie bei Musik, politischen Reden und Vorträgen zusammen. Auch Verkaufstände für Pfeifen & Co waren reichlich vorhanden. Es gab dabei keine einzige Verhaftung und die Polizei gab sich ganz entspannt, obwohl natürlich Cannabis präsent war. Ein Polizeisprecher betonte, die Verfolgung von Cannabis habe für die Polizei in Seattle die niedrigste Priorität. Ihr wichtigstes Ziel sei bei dem Event die öffentliche Sicherheit.
Diese Demo ist umso bemerkenswerter, wenn man bedenkt, dass die gerade mal 1000 Besucher der Berliner Hanfparade massiven Polizeischikanen ausgesetzt waren.

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5. Hanfapotheke im Internet – Durchbruch für Cannabis als Medizin in Deutschland?

Vor einigen Tagen wurde die Hanfapotheke im Internet gestartet. Dort wird zum ersten Mal die Versorgung von deutschen Patienten mit Cannabis offiziell von Hanf-Spendern sichergestellt. Der Patient muss sich dabei zunächst ärztlich bestätigen lassen, dass eine schwere Krankheit vorliegt, bei der die Behandlung mit Cannabis alternativlos und Erfolg versprechend ist. Die Spender bleiben völlig anonym. Ein Rechtsgutachten von Professor Böllinger kommt zu dem Ergebnis, dass sich dabei weder Patienten und Spender, noch die Organisatoren der Hanfapotheke strafbar machen.
Der Deutsche Hanf Verband hält das für einen entscheidenden Durchbruch beim Thema Cannabis als Medizin. Anlass für diese positive Einschätzung ist die Entwicklung in den USA. Dort hat der erhebliche Fortschritt bei Cannabis als Medizin auch dadurch eingesetzt, dass in Eigeninitiative Clubs aufgebaut worden sind, um Patienten zu versorgen. Der Status Quo, der dadurch aufgebaut wurde, und die Prozesse und Diskussionen darüber haben letztendlich dazu geführt, dass im Mutterland der Hanfprohibition mittlerweile in vielen Bundesstaaten Regelungen für medizinische Cannabisverwendung existieren.

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6. Kanada/ Schweiz/ Deutschland: Verfahren gegen Hanfaktivisten

Der kanadische Aktivist und Hanfsamenhersteller Marc Emery wurde am 29. Juli auf Ersuchen der US Drugs Enforcement Administraion (DEA) verhaftet. Die USA fordern von Kanada seine Auslieferung, weil er mit seinem Hanfsamenexport den Anbau von Hanf in den USA gefördert habe. In seinem Heimatland, wo er das Geschäft betreibt und mit den Gewinnen die Legalize-Szene unterstützt, hat er gegen kein Gesetz verstoßen. Jetzt wurde sogar bekannt, dass er in den USA die Todesstrafe erhalten könnte, wenn ihm vorgeworfen wird, in den Anbau von mehr als 60.000 Hanfpflanzen verwickelt zu sein.
Im September finden weltweit Proteste vor den kanadischen und US-Botschaften statt, um gegen diesen Prozess zu demonstrieren und die Auslieferung zu verhindern. Auch der DHV wird sich an den Demonstrationen in Berlin beteiligen.

Ende August wurde ein Vorreiter der Cannabis-Bewegung in der Schweiz, André Fürst, verurteilt. Er hat seit Ende der 90er Jahre mit seiner Firma Chanvre Info (www.chanvre-info.ch) das Thema Nutzhanf populär gemacht und ist derzeit einer der größten Player im Markt der Hanf-Klamotten, -Lebensmittel etc. Er begann seine Geschäfte wie so viele in einer Zeit, in der die Rechtslage in der Schweiz unklar war. Die Gesetze wurden nicht konsequent angewandt und die Legalisierung von Cannabis schien unmittelbar bevor zu stehen. Mittlerweile ist das kein Thema mehr und die Behörden haben begonnen, die bestehenden Gesetze wieder durchzusetzen. Das Gericht unterstellt André Fürst die Teilnahme am illegalen Hanfmarkt in erheblichem Ausmaß, während dieser beteuert, er habe potenten Hanf nur an Patienten mit Bescheinigung abgegeben und ansonsten Nutzhanfprodukte hergestellt. Andre´ Fürst wurde vom Bezirksgericht Murten zu 29 Monaten Gefängnis und 150’000 Franken Strafgeld verurteilt. Das Urteil will er anfechten…

Auch in Deutschland haben Legalize- Aktivisten wieder verstärkt Probleme mit Polizei und Gerichten. So wurde der Grüne Hilfe-Aktivist Martin Rediker (NRW) am 06.September vom Amtsgericht Lippstadt zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten auf 3 Jahre Bewährung + 1800 Euro Geldstrafe verurteilt. Die Anklage stützte sich dabei auf die Ergebnisse einer inzwischen vom LG Paderborn für rechtswidrig erklärten Hausdurchsuchung. Dabei waren bei Martin Rediker 1632,36 g Marihuana mit einem Wirkstoffgehalt von 35,75g THC sicher gestellt worden.
RA Georg Schulze hat für Martin Rediker Sprungrevision beim OLG Hamm eingereicht.

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