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DHV-Newsletter: Rundbrief zur Cannabispolitik vom 11.10.2006

DHV-Newsletter: Rundbrief zur Cannabispolitik vom 11.10.2006

Newsletter des Deutschen Hanf Verbandes – Ausgabe Oktober 2006


1. Geringe Menge kein Grund für Hausdurchsuchung

Die Nachrichtenagentur dpa veröffentlichte gestern einen Beschluss des Landgerichts in Kaiserslautern, welches klarstellte, dass der bloße Besitz von Cannabis zum Eigenkonsum eine Hausdurchsuchung keinesfalls rechtfertigt. Solange durch den Besitz andere, insbesondere Jugendliche, nicht zum Konsum verleitet werden, wäre eine Wohnungsdurchsuchung unverhältnismäßig, so das Landgericht.
Auch wenn die Entscheidung für andere Gerichte, insbesondere die anderer Bundesländer, nicht bindend ist, könnte sie Signalwirkung haben. So ist zu hoffen, dass sich mehr und mehr Richter dieser Sichtweise anschließen und die bisher z.B. in Bayern gängige Praxis der willkürlichen Hausdurchsuchung selbst beim Besitz von Jointresten ein Ende hat.
In der Praxis könnte die Entscheidung aber auch negative Folgen haben. So ist zu befürchten, dass übereifrige Beamte jetzt hinter jedem Cannabisbesitzer einen Drogenhändler vermuten, um so eine Hausdurchsuchung zu rechtfertigen. Im Endeffekt könnte die die Anzahl der Hausdurchsuchungen durch das Urteil sogar eher ansteigen.

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2. Auch Hamburg verschärft das Drogenrecht

In der freien Hansestadt Hamburg scheint sich eine bereits im letzten Monat befürchtete Entwicklung fort zu setzen. So stimmte die von der CDU mit absoluter Mehrheit regierte Bürgerschaft einem Antrag der CDU- Fraktion zur Frage der Geringen Menge zu. Durch den Beschluss wird der Senat verpflichtet, sich um eine bundeseinheitliche Verschärfung der Anwendung des § 31 a BtMG und eine differenzierte Verfolgung auch bei geringfügigen Mengen zu bemühen.
Die Grünen brachten einen Gegenantrag ein, der unter anderem klarstellt:
“Die Drogenprohibition der letzten Jahrzehnte und die damit einhergehende Strafverfolgung hat bisher nicht zu dem gewünschten Erfolg und einem Rückgang des Konsums geführt.”
Obwohl also eine fortschrittliche Alternative zum schwarzen Prohibitionsgeheul vorlag, stimmte die SPD- Fraktion dem konservativen Vorschlag zu.

Auch wenn noch keiner der Politiker einen neuen Grenzwert benannt hat, ist zu erwarten, dass auch Hamburg bald eine Sechs- Gramm- Regelung bekommen wird. Wenigstens würde damit eine der skurrilsten Regelungen Deutschlands ersetzt. Bisher her gilt in Hamburg nämlich für Cannabis das als Geringe Menge, was “in eine Streichholzschachtel passt”.

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  • CDU- Antrag
  • Gegenantrag der Grünen

3. Razzia bei Kunden von deutscher Samenbank

Nachdem im Zuge einer Razzia bei einem deutschen Hanfsamenversender auch die Kundendaten beschlagnahmt wurden, müssen die Käufer der Samen nun Angst vor einem Besuch der Polizei haben.
Nach einer Hausdurchsuchung im sachsen- anhaltinischen Bad Schmiedeberg erklärte ein Polizeisprecher, dass die Beamten den Namen des Drogensünders von der Staatsanwaltschaft Lüneburg hätten. Eben diese führt ein Ermittlungsverfahren gegen Seedbank.de durch und veranlasste auch die Durchsuchung der Firmenräume.
Schon in der Vergangenheit waren nach Razzien bei Samenversendern in großem Stil Hausdurchsuchungen bei deren Kunden durchgeführt worden. Nun ist zu befürchten, dass dies erneut geschieht.

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4. Hanfapotheke und Patienteninitiative

Die positiven Mitteilungen der vergangenen Wochen und Monaten kommen fast alle aus dem Bereich Cannabis als Medizin.
So konnte die Hanfapotheke zu ihrem ersten Geburtstag ein sehr positives Resümee des vergangenen Jahres ziehen. Insgesamt wurde dank der Hilfe von 31 Cannabisspendern 43 Patienten geholfen. Die Verfolgungsbehörden halten sich erfreulicherweise bisher zurück, obwohl im Rahmen der Hanfapotheke schon mehr als 5 Kg Cannabis den Besitzer wechselten.
Der Deutsche Hanf Verband gratuliert der Hanfapotheke zum Geburtstag und wünscht dem Projekt für die Zukunft eine verfolgungsfreie Fortsetzung ihrer Arbeit.

Auch die betroffenen Patienten organisieren sich mittlerweile. So entstand unter dem Dach der A.C.M. eine Patienteninitiative für die Versorgung mit Cannabis. Durch gemeinsame Anstrengungen sollen nun die strengen Auflagen des BfArM erfüllt werden, um eine Genehmigung für den Anbau von Cannabis zu erhalten. Beteiligen können sich alle Personen, die einen entsprechenden Antrag beim BfArM gestellt haben.

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5. Nutzhanf hat es oft schwer

Im Zuge des “Kriegs gegen Drogen” kommen immer wieder auch unschuldige Nutzhanfpflanzen unter die Räder.
Einer Statistik der US- amerikanischen Drogenverfolgungsbehörde DEA zufolge sind mehr als 98 Prozent der rund 223 Millionen im vergangenen Jahr in den USA beschlagnahmten Hanfpflanzen wild wachsender Nutzhanf ohne jede berauschende Wirkung. Gleichzeitig importieren die USA tausende Tonnen Nutzhanfprodukte wie Dämmstoffe und Papier. Der größte Teil dieser Importe kommt aus Kanada, wo der Anbau von Industriehanf schon seit mehr als zehn Jahren legal ist.

Auch einige albanische Bauern wollen vom wachsenden Nutzhanfmarkt profitieren, stoßen aber auf Unverständnis bei den lokalen Behörden. Wie die Financial Times berichtete, werden immer wieder ganze Ernten beschlagnahmt und Ermittlungsverfahren gegen die Bauern eingeleitet, obwohl sich die Bauern an die geltenden Gesetzte halten. In einer Region mit großen Arbeitslosigkeitsproblemen wird so die Einkommensgrundlage ganzer Dörfer vernichtet.

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