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Den Parteien in die Karten sehen – Hanfverband startet die Aktion Wahlprüfsteine


Meldung des DHV vom 26.7.2005

Nach der Entscheidung des Bundespräsidenten stehen nun sehr wahrscheinlich im Herbst Wahlen an. Das ist natürlich auch wichtig für die Aktivitäten des DHV.

Zunächst mal haben alle Parteien die DHV-Wahlprüfsteine erhalten, in denen die Vorhaben der Parteien in Sachen Hanf detailliert abgefragtwerden, s.u.

Außerdem wird es bald auf der DHV-Homepage ein Wahl-Spezial geben, in dem die Parteien einzeln auf ihre Hanfpolitik abgeprüft werden.

Wahlprüfsteine Cannabis

Sehr geehrte Damen und Herren!

Auch ohne endgültige Gewissheit über die Neuwahlen hat der Wahlkampf längst begonnen. Parteiprogramme sind größtenteils verabschiedet, die Medien und die Öffentlichkeit wollen wissen, was sie von den einzelnen Parteien zu erwarten haben.
Das gilt auch für die Freunde von Hanf und die Befürworter einer Cannabislegalisierung bzw. -liberalisierung.

Deshalb bitten wir Sie, uns folgende Fragen zu beantworten. Wir werden die Antworten auf unserer Homepage und in weiteren Medien dokumentieren (z. B. Hanf Journal).
 

  • Strafverfolgung einfacher Cannabiskonsumenten/Anbau/Hanfsamen
    Eine gewisse Entkriminalisierung von Hanfkonsumenten hat durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1994 stattgefunden. Seitdem können Strafverfahren gegen Konsumenten unter Umständen eingestellt werden, wenn die Menge Cannabis, die sie besitzen, unterhalb einer Grenze bleibt, die in jedem Bundesland unterschiedlich ist. Dennoch bekommen sehr viele Cannabiskonsumenten in Deutschland die Folgen der Strafverfolgung zu spüren. Die Zahl der Strafverfahren erreicht jedes Jahr neue Rekordwerte. Schon die Einleitung eines solchen Verfahrens wird als sehr unangenehm empfunden, auch wenn das Verfahren später eingestellt wird. Außerdem kommt es in vielen Fällen doch zu Verurteilungen, z.B. in Wiederholungsfällen, oder bei überschreiten der “geringen Menge” in bestimmten Bundesländern.
    Deshalb möchten wir Sie fragen, wie Sie zur Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten stehen:

    1. Wollen Sie die Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten generell eher mildern, verschärfen oder unverändert lassen?
    2. Werden Sie sich für eine bundesweit einheitliche “geringe Menge” Cannabis einsetzen? Wenn ja, welcher Grenzwert schwebt Ihnen vor?

    Viele Cannabiskonsumenten bauen selbst wenige Hanfpflanzen für ihren Eigenbedarf an. Dabei gefährden sie keine anderen Personen, nehmen nicht am illegalen Schwarzmarkt teil und fördern ihn nicht durch ihre Nachfrage. In einigen Fällen trägt der direkte Umgang mit den Pflanzen nebenbei zu einem bewussteren Konsum bei. Insgesamt kann unserer Meinung nach hierbei kaum von einem gesellschaftsschädlichen Verhalten die Rede sein. Dennoch sind Hanfsamen verboten und die Pflanzenliebhaber müssen mit empfindlicheren Strafen rechnen als wenn sie ihre Hanfgenussmittel auf dem freien Markt beschaffen würden. Der Anbau ist ein zusätzlicher Straftatbestand und durch die periodische Vorratshaltung einer frischen Ernte ist die ggf. beschlagnahmte Menge Cannabis im Zweifelsfall größer.

    3. Wollen Sie die Strafverfolgung des Anbaus weniger Hanfpflanzen zur Deckung des Eigenbedarfs eher mildern, verschärfen oder unverändert lassen?
    4. Halten Sie das Verbot von Hanfsamen in diesem Zusammenhang für sinnvoll, oder werden Sie sich für dessen Abschaffung einsetzen?

  • Führerscheinregelung für Cannabiskonsumenten
    Noch immer werden Cannabiskonsumenten im Verkehrsrecht massiv benachteiligt. Trotz eines Grundsatzurteils des BVerfG reicht der bloße Besitz von Cannabis in vielen Fällen/Bundesländern immer noch aus, um eine überprüfung der Fahreignung auszulösen, z.B. bei gleichzeitigem Besitz einer Wasserpfeife oder wenn der Konsum bei Minderjährigen festgestellt wird. Im Gegensatz zu Alkohol reicht schon der regelmäßige (nicht abhängige!) Konsum von Cannabis aus, um die Fahrerlaubnis zu entziehen, selbst wenn der Betroffene nie berauscht am Straßenverkehr teilgenommen hat. Und letztlich wird bei Alkohol ein Grenzwert angesetzt, bei dem schon eine spürbare Wirkung eintritt, bei Cannabis wird dagegen eine Null-Toleranz-Politik praktiziert, obwohl mit Sicherheit davon auszugehen ist, dass Cannabis zumindest keine größeren Auswirkungen auf die Fahrtauglichkeit hat als Alkohol.

    5. Halten Sie es für sinnvoll, dass Cannabiskonsumenten bei der überprüfung der Fahreignung gegenüber Alkoholkonsumenten benachteiligt werden oder setzen Sie sich eher für eine Gleichbehandlung ein?
    6. Wie stehen Sie zur Einführung von THC-Grenzwerten analog zu Alkohol, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten?

  • Legalisierung/Regulierung des Handels
    Seit Jahrzehnten wird über Sinn und Unsinn des Hanfverbotes diskutiert. Eine komplette Legalisierung/Regulierung des Hanfmarktes wird immer wieder angedacht und gefordert. Die Vorstellungen reichen dabei von Supermärkten über Beratungsstellen bis hin zu Fachgeschäften und Apotheken. Andere halten den Handel mit Hanf für die Ursache des übels und wollen ihn mit allen Mitteln bekämpfen.

    7. Halten Sie das Verbot des Handels mit Genusshanfprodukten für sinnvoll? Werden Sie sich für eine Legalisierung/Regulierung des Marktes einsetzen? Oder wollen Sie eher die Strafverfolgung von Cannabishändlern noch weiter verschärfen?

  • Cannabis als Medizin
    Seit Jahren mehren sich die Anzeichen für sehr Erfolg versprechende Anwendungen von Cannabis als Arzneimittel. Patienten berichten in großer Zahl über die lindernden Wirkungen von Hanf in den verschiedensten Anwendungsbereichen. Einige davon sind in anderen Ländern bereits offiziell anerkannt. So gibt es auch immer mehr Länder, in denen der Zugang zu Cannabis für entsprechende Patientengruppen legalisiert und reguliert wird. Das gilt sowohl für pflanzliche Produkte wie Hanfblüten, als auch für Pharmaprodukte mit den wichtigsten Wirkstoffen.
    In Deutschland sind nur reine THC-Produkte zugelassen, vor allem Dronabinol. Diese sind aber enorm teuer und werden von den Krankenkassen meistens nicht erstattet.
    In der Konsequenz führt diese Rechtslage dazu, dass immer wieder Patienten wegen ihrer Cannabisnutzung angeklagt werden.
    8. Sehen Sie Handlungsbedarf bei der Anwendung von Cannabis als Medizin?

    9. Wollen Sie die Strafverfolgung von Menschen beenden, die Cannabis nachweislich aus medizinischen Gründen nutzen, und sich für angemessenen Zugang zu Hanfarzneimitteln einsetzen?

  • Hanf als Biorohstoff
    Neben der Nutzung als Genussmittel wird die traditionelle Nutzung von Hanf als vielseitiger und umweltfreundlicher Biorohstoff in den letzten Jahren wiederentdeckt. Die Nutzung von Hanf wird einerseits staatlich gefördert, andererseits haben die Bauern und Verarbeiter Probleme mit überzogenen bürokratischen Hürden, z.B. ständige penible Kontrollen oder unsinnig niedrige und nicht verbindliche THC-Richtwerte für Lebensmittel.

    10. Wie stehen Sie zur Nutzung von Hanf als Biorohstoff? Wollen Sie sich für eine verstärkte Förderung von Hanf in der Landwirtschaft etc. einsetzten und bürokratische Hürden abbauen oder planen Sie eher, gegen Nutzhanf vorzugehen?

Ich würde mich freuen, wenn ich die Antworten auch als Email bekommen könnte. Das erleichtert die weitere Verarbeitung bzw. Verbreitung. Falls es Ihnen die Arbeit erleichtert, können Sie selbstverständlich auch diese Fragen per Email bekommen. Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung der Fragen!

Mit freundlichen Grüßen
Georg Wurth
Deutscher Hanf Verband


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