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Berliner Staatsanwaltschaft klagt gegen Deutschen Hanf Verband – wegen Nutzhanf!


Meldung des DHV vom 2. 10. 2003

Während in Berlin über die Entkriminalisierung von Cannabis-Genussmitteln und deren legale Abgabe diskutiert wird, klagt die Berliner Staatsanwaltschaft den Geschäftsführer des Deutschen Hanf Verbandes, Georg Wurth, wegen des Besitzes von 63 Faserhanfpflanzen an.

Mehrere tausend Hektar solcher Pflanzen wachsen ganz legal auf deutschen Äckern. Durch sehr niedrige THC-Werte wird dabei der Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen. Mit einem Gehalt von unter 0,1 Prozent THC waren auch die sichergestellten Hanfpflanzen des DHV als Genussmittel völlig unbrauchbar. Sie wurden als Dekorationsmaterial zur Hanfparade 2002 angeliefert, als die Polizei mit großem Aufwand einschritt.

Es scheint so, als wolle die Berliner Staatsanwaltschaft mit dieser absurden Anklage die Unsinnigkeit der Hanfprohibition mit einer Satire darstellen und damit die aktuelle Diskussion befruchten. Monatelangwaren zunächst mehrere Polizeidirektionen mit der Suche nach den zunächst verschwundenen Pflanzen beschäftigt. Seitdem befasste sich die Staatsanwaltschaft über ein halbes Jahr mit dem Vorgang. Es wäre interessant zu erfahren, wie viel das Verfahren bisher gekostet hat

Hier die Pressemitteilung als pdf zum download


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