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BaWü: Justizminister will Geringe Menge bundesweit vereinheitlichen

Der Baden-Württembergische Justizminister Guido Wolf hat in einem Gespräch mit der “Heilbronner Stimme” eine bundesweite Vereinheitlichung der Geringen Menge Cannabis zum Eigenbedarf gefordert. Derzeit reicht die Spannweite dessen, was von den Staatsanwaltschaften als Geringe Menge betrachtet wird, von drei Konsumeinheiten (Bayern, circa 4 Gramm) bis 15 Gramm (Berlin).

” […]. Das ist für viele Bürger nicht nachvollziehbar. Ich werde mich bei der Justizministerkonferenz im Juni daher für eine bundesweite Vereinheitlichung dieser Obergrenze einsetzen. Eine konkrete Zahl für eine einheitliche Obergrenze kann ich heute noch nicht nennen. […]”

Was Wolf vergessen hat: Auch bei der Umsetzung durch die so genannten Verwaltungsvorschriften gibt es eklatante Unterschiede. So gilt in der Mehrheit aller Bundesländern eine so genannte “Kann-Verordnung”, die besagt, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen kann. Nur in fünf von sechzehn Bundesländern heißt es in der entsprechenden Verordnung, das Verfahren soll eingestellt werden. Diese unscheinbare Formulierung hat eine nicht zu vernachlässigende Mitschuld an der von Wolf zurecht beklagten Rechtsungleichheit bei den Verordnungen zur Geringen Menge.

Das ist übrigens nicht das erste Mal, dass ein CDU-Justizminister versucht, kurz vor einer Landesjustizministerkonferenz mit dem Thema Cannabis zu punkten. 2012 war es Bernd Busemann, der ehemalige Justizminister Niedersachens, der wenige Wochen vor dem Treffen eine Angleichung auf Bundesebene forderte. Doch auch Busemann war, genau wie Wolf diese Woche, mit dem Vorschlag an die Öffentlichkeit gegangen, bevor er sich mit den Justizministern der anderen Länder abgestimmt hatte. Busemann schloss damals eine Anhebung auf zehn Gramm oder mehr vor vorneherein aus und scheitere daraufhin am Widerstand aus den Justizministerien der sozialdemokratisch, links und grün regierten Bundesländer.

Immerhin hat Wolf, anders als sein bayrischer Amtskollege Bausback (CSU), keine konkrete Zahl genannt. Bausback forderte heute eine Vereinheitlichung auf sechs Gramm, womit das Projekt wohl kaum noch durchsetzbar ist.  Doch den CDU/CSU-Ministern sollte bewusst sein, dass die Vereinheitlichung funktioniert, wenn sich die CDU-Innenminister kompromissbereiter zeigen als 2012. Zudem muss vorher feststehen, dass die Verwaltungsverordnung bundesweit als “Soll-Verordnung” formuliert wird. Ansonsten wäre das nicht nur für Berliner und Bremer Cannabis-Freunde ein falsches Signal sowie ein Rückschritt zur Unzeit.

Mortlers Vorstoß zur Geringen Menge unklar formuliert

Wolfs Idee kommt fast zeitgleich mit dem Vorschlag der Drogenbeauftragen, einen Konsumenten, bei dem Cannabis zum Eigenbedarf gefunden wurde, zukünftig wählen zu lassen, “ob er Bußgeld bezahlt, oder sich freiwillig gezielt vom Experten helfen lässt.“

In Deutschland steht das Wort “Bußgeld” umgangssprachlich für “Geldbuße”, die über das Verwaltungsrecht (Ordnungswidrigkeiten) geregelt wird. Im Strafrecht werden dagegen “Geldstrafen” verhängt, bei sehr geringer Schuld ist auch eine Einstellung des Verfahrens gegen “Geldauflage” möglich. Mit einem “Bußgeld” belegt wäre der Besitz von Cannabis zum Eigenbedarf demnach keine Straftat mehr, sondern eine Ordnungswidrigkeit wie Falschparken.

Sollte ein zukünfiges Modell zur Konsumenten-Entkriminalsierung vorsehen, Geringe Mengen weiterhin zur Anzeige zu bringen und nur die Strafverfahren regelmäßig mit oder ohne Geldauflage einzustellen, bestünde die Kriminalisierung von Cannabis-Konsumenten allerdings fort.

Obwohl Mortler in dem Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung von Frühintervention, Beratung und “Geldbußen” spricht, weiß ihre Pressestelle nicht, ob die Drogenbeauftragte den Besitz Geringer Mengen Cannabis zukünftig lieber als Ordnungswidrigkeit verfolgt sehen oder den Besitz weiterhin dem Strafrecht unterstellt sehen möchte.

Die Drogenbeauftragte hat sich verschiedentlich für eine Stärkung der sogenannten Frühintervention (Bsp. FreD) ausgesprochen und signalisiert, dass sie sich perspektivisch eine konsequentere Verschränkung zwischen dem Sanktionenrecht und Frühinterventionsangeboten vorstellen könne. Zur Frage, ob dieses idealerweise im Rahmen des Strafrechts oder des Ordnungswidrigkeitsrechts geschehen könne, hat sie sich nicht geäußert”,

antwortete Mortlers Büro vergangenen Donnerstag auf eine entsprechende Anfrage.

Wenn die Justizministerkonferenz echte Fortschritte erzielen möchte, gehört neben der Vereinheitlichung auch der jüngste Vorschlag der Drogenbeauftragten zweifelsfrei mit auf die Tagesordnung. Und sei es nur, weil die 16 Justizminister den Unterschied zwischen Geldbuße und Geldauflage bestens kennen und dem Hause Mortler bei der Entkriminalisierung so ein wenig auf die Sprünge helfen könnten.


Kommentare

14 Antworten zu „BaWü: Justizminister will Geringe Menge bundesweit vereinheitlichen“

  1. Irgendwer

    Ich hab die Schnauze voll von
    Ich hab die Schnauze voll von denen und ihnen meine Meinung per mail zukommen lassen ! Dort
    https://hanfjournal.de/forum/thema/schnauze-voll-von-prohibitionisten/
    veröffentlicht

  2. Irgendwer

    Ich hab die Schnauze voll von
    Ich hab die Schnauze voll von denen und ihnen meine Meinung per mail zukommen lassen ! Dort
    https://hanfjournal.de/forum/thema/schnauze-voll-von-prohibitionisten/
    veröffentlicht

  3. Peter0815

    Macht Euch nicht zu viele
    Macht Euch nicht zu viele Hoffnungen, dass sich irgendwas zum Guten verändert.

    (1) Wenn auf Bundesebene eine geringfügige Menge definiert werden sollte, dann wird diese geingfügig ausfallen!

    (2) Weil jährlich sehr viele Strafverfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt werden, sollen die Kosten durch die Zahlung einer Strafe kompensiert werden. Da hat unsere Frau Mortler sich aus Unwissenheit lediglich verplappert und von Buße gesprochen. Das sollte nicht überinterpretiert werden. Typischerweise wird die Strafe kein Lapsus sein und bestimmt so zwischen 300 € und 500 € liegen. Dazu kommt, dass die geringfügige Menge eingezogen wird. Dass die alternative Beratung kostenlos ist wurde so auch nicht ausgesprochen.

    In der Gesamtbetrachtung wird es nur noch schlimmer!

    1. Rico 08

      Das was du beschrieben hast
      Das was du beschrieben hast Herr Peter0815, ist lediglich eine Behauptung und hat somit weder Bedeutung bzw. hat es keinen Sinn es zu Schreiben, da jedem Einzelnen bewusst sein sollte, das es sich hierbei bis jetzt nur um Reden handelt die von Marlene Mortler getätigt wurden und noch keine offiziellen Fakten sind. Zu dem was du meintest mit den 300 – 500€ kann ich nur sagen, das es einem Politiker bewusst sein sollte das wenn er/-sie Bußgeld erwähnt, das es sich hierbei nur um eine Geldstrafe von 40 – 370€ Handeln kann <- (Geldstrafe kann sich erhöhen wenn ''gewisse Taten'' wiederholt werden) (https://de.wiktionary.org/wiki/Bußgeld). Das was du erwähntest von 300 – 500€ ist nur eine stumpfe Behauptung von dir und nirgendwo Schriftlich hinterlegt.

      1. Peter0815

        Stimmt @Rico 08, es ist meine
        Stimmt @Rico 08, es ist meine persönliche Sicht der Dinge.
        Warum soll ich so was nicht aussprechen? Ich kann mich natürlich irren, warten wir es ab.

        Das ganze Gerede um eine Entkriminalisierung ist ja auch eine reine Spekulation, welche lediglich darauf aufbaut, dass Mortler Bußgeld gesagt hat. Mortlers Büro bestätigt nicht, dass das im Sinne einer Ordnungswidrigkeit zu verstehen ist.

        Bußgelder können sehr wohl den Betrag von 370 € übersteigen (aktive Teilnahme am Staßenverkehr und fehlendes Trennvermögen kostet beim ersten Mal 500 € Bußgeld, falls es als Ordnungswidrigkeit gewertet wird).

  4. Peter0815

    Macht Euch nicht zu viele
    Macht Euch nicht zu viele Hoffnungen, dass sich irgendwas zum Guten verändert.

    (1) Wenn auf Bundesebene eine geringfügige Menge definiert werden sollte, dann wird diese geingfügig ausfallen!

    (2) Weil jährlich sehr viele Strafverfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt werden, sollen die Kosten durch die Zahlung einer Strafe kompensiert werden. Da hat unsere Frau Mortler sich aus Unwissenheit lediglich verplappert und von Buße gesprochen. Das sollte nicht überinterpretiert werden. Typischerweise wird die Strafe kein Lapsus sein und bestimmt so zwischen 300 € und 500 € liegen. Dazu kommt, dass die geringfügige Menge eingezogen wird. Dass die alternative Beratung kostenlos ist wurde so auch nicht ausgesprochen.

    In der Gesamtbetrachtung wird es nur noch schlimmer!

    1. Rico 08

      Das was du beschrieben hast
      Das was du beschrieben hast Herr Peter0815, ist lediglich eine Behauptung und hat somit weder Bedeutung bzw. hat es keinen Sinn es zu Schreiben, da jedem Einzelnen bewusst sein sollte, das es sich hierbei bis jetzt nur um Reden handelt die von Marlene Mortler getätigt wurden und noch keine offiziellen Fakten sind. Zu dem was du meintest mit den 300 – 500€ kann ich nur sagen, das es einem Politiker bewusst sein sollte das wenn er/-sie Bußgeld erwähnt, das es sich hierbei nur um eine Geldstrafe von 40 – 370€ Handeln kann <- (Geldstrafe kann sich erhöhen wenn ''gewisse Taten'' wiederholt werden) (https://de.wiktionary.org/wiki/Bußgeld). Das was du erwähntest von 300 – 500€ ist nur eine stumpfe Behauptung von dir und nirgendwo Schriftlich hinterlegt.

      1. Peter0815

        Stimmt @Rico 08, es ist meine
        Stimmt @Rico 08, es ist meine persönliche Sicht der Dinge.
        Warum soll ich so was nicht aussprechen? Ich kann mich natürlich irren, warten wir es ab.

        Das ganze Gerede um eine Entkriminalisierung ist ja auch eine reine Spekulation, welche lediglich darauf aufbaut, dass Mortler Bußgeld gesagt hat. Mortlers Büro bestätigt nicht, dass das im Sinne einer Ordnungswidrigkeit zu verstehen ist.

        Bußgelder können sehr wohl den Betrag von 370 € übersteigen (aktive Teilnahme am Staßenverkehr und fehlendes Trennvermögen kostet beim ersten Mal 500 € Bußgeld, falls es als Ordnungswidrigkeit gewertet wird).

  5. zens

    Vielleicht etwas ab vom Thema
    Vielleicht etwas ab vom Thema, sind “CBD-Blüten” mit 0,02% THC in Deutschland nun legal? Werden in immer mehr online Shops (dazu bsp. auch Amazon) angeboten. LG zens

    1. Sascha Waterkotte

      Hi Zens,

      Hi Zens,

      prinzipiell ist CBD in Deutschland völlig legal, solange der THC-Gehalt der Pflanze 0,2% nicht überschreitet. Grundsätzlich ist der Vertrieb von CBD Produkten als Nahrungsergänzungsmittel oder Lebensmittel unbedenklich.

      Mit dem Verkauf von CBD-Blüten ist es aber so eine Sache. Händler bewegen sich so zu sagen in einer Grauzone, denn der Verkauf zur industriellen Weiterverarbeitung ist legal, der Verkauf an Endkunden nicht!

      Uns ist ein Unternehmen bekannt, welches Jahrelang ohne Probleme CBD-haltige Hanfblüten, auch an Endkunden, vertrieben hat.
      Der Verkauf ging eine Weile lang gut und dann gab es eine Strafanzeige. Der Verkauf der CBD-Blüten ist von diesem Unternehmen eingestellt worden. Es gibt aber auch etliche Unternehmen, welche zur Zeit CBD-Blüten vertreiben. Es gilt das Prinzip “wo kein Kläger da kein Richter”.

      Der Verkauf von CBD-Blüten birgt also ein Risiko in sich, es kann zu einer Anzeige durch die Staatsanwaltschaft kommen, falls sie auf den Händler aufmerksam wird.

      LG, Sascha [DHV]

      1. zens

        Vielen Dank, dass bringt
        Vielen Dank, dass bringt Licht ins Dunkle!

  6. zens

    Vielleicht etwas ab vom Thema
    Vielleicht etwas ab vom Thema, sind “CBD-Blüten” mit 0,02% THC in Deutschland nun legal? Werden in immer mehr online Shops (dazu bsp. auch Amazon) angeboten. LG zens

    1. Sascha Waterkotte

      Hi Zens,

      Hi Zens,

      prinzipiell ist CBD in Deutschland völlig legal, solange der THC-Gehalt der Pflanze 0,2% nicht überschreitet. Grundsätzlich ist der Vertrieb von CBD Produkten als Nahrungsergänzungsmittel oder Lebensmittel unbedenklich.

      Mit dem Verkauf von CBD-Blüten ist es aber so eine Sache. Händler bewegen sich so zu sagen in einer Grauzone, denn der Verkauf zur industriellen Weiterverarbeitung ist legal, der Verkauf an Endkunden nicht!

      Uns ist ein Unternehmen bekannt, welches Jahrelang ohne Probleme CBD-haltige Hanfblüten, auch an Endkunden, vertrieben hat.
      Der Verkauf ging eine Weile lang gut und dann gab es eine Strafanzeige. Der Verkauf der CBD-Blüten ist von diesem Unternehmen eingestellt worden. Es gibt aber auch etliche Unternehmen, welche zur Zeit CBD-Blüten vertreiben. Es gilt das Prinzip “wo kein Kläger da kein Richter”.

      Der Verkauf von CBD-Blüten birgt also ein Risiko in sich, es kann zu einer Anzeige durch die Staatsanwaltschaft kommen, falls sie auf den Händler aufmerksam wird.

      LG, Sascha [DHV]

      1. zens

        Vielen Dank, dass bringt
        Vielen Dank, dass bringt Licht ins Dunkle!

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