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Don’t pass the Dutchie- Der Konsum mit Jugendlichen oder Heranwachsenden

Zugegeben, juristische Spitzfindigkeiten sind oft das Letzte, mit dem sich die ohnehin illegalisierte Hanffreunde beschäftigen wollen. Doch leider schützt Unwissenheit nicht vor Strafe. Aus diesem Grunde sollte das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs zu Cannabis, das sich mit der Weitergabe eines Joints an Minderjährige oder Heranwachsende beschäftigt, hier nicht unkommentiert bleiben.

Der Richterspruch vom 5.2.2014 bewertete das Überlassen eines Joints eines 21jährigen an drei Minderjährige, anders als die vorige Instanz, nicht als Handel, sondern als Verbrauchsüberlassung nach §29a des Betäubungsmittelgesetzes. Das Landgericht hatte die Weitergabe des Joints als Handel nach §30 bestraft, wofür der Gesetzgeber eine Mindestrafe von zwei Jahren vorsieht, eine Verbrauchsüberlassung nach §29a hingegen wird mit mindestens einem Jahr geahndet. Für den Angeklagten bedeutete das Urteil allerdings keine gerigere Gesamtstrafe, da ihm neben der Überlassung des Joints auch noch Handel nachgewiesen werden konnte. Lediglich die Weitergabe der Tüte wurde im neuen Urteil nicht als Handel bewertet. Weil der Joint an drei Jugendliche weitergereicht wurde, beurteilte das Gericht das Verhalten des Angeklagten allerdings nicht als einmalige Verbrauchsüberlassung, sondern als drei Einzelstraftaten, die tateinheitlich begangen wurden.

Wer also 21 Jahre oder älter ist und mit Jugendlichen oder Heranwachsenden eine Tüte teilt, wird genau so hart bestraft wie jemand, der “mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel treibt, sie in nicht geringer Menge herstellt oder abgibt oder sie besitzt.”  Angesichts der Härte des Urteils hat sogar Staatsanwalt Patzak, ansonsten als juristischer Hardliner in Sachen BtmG bekannt, seine ursprüngliche Haltung, der Angeklagte habe eine und nicht drei Straftaten begangen, revidiert.


Kommentare

Eine Antwort zu „Don’t pass the Dutchie- Der Konsum mit Jugendlichen oder Heranwachsenden“

  1. Anonymous

    RE: Don’t pass the Dutchie- Der Konsum mit Jugendlichen oder Her
    [quote]Angesichts der Härte des Urteils hat sogar Staatsanwalt Patzak, ansonsten als juristischer Hardliner in Sachen BtmG bekannt, seine ursprüngliche Haltung, der Angeklagte habe eine und nicht drei Straftaten begangen, revidiert.[/quote]

    Was ist daran nun besser wenn man für drei statt einer Straftat angeklagt wird?