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EBDD: Kein Zusammenhang zwischen Gesetzesänderungen und Cannabiskonsum

Eine immer wieder genutzte Quelle ist eine Untersuchung der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) zum Zusammenhang zwischen der Gesetzgebung und der Verbreitung von Drogen. U.a. berief sich Dr. Raphael Gaßmann, Geschäftsführer der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V. bei der Anhörung “Legalisierung von Cannabis durch Einführung von Cannabis-Clubs” auf diese Untersuchung bzw. spitzte die These weiter zu: “Wir müssen es ganz deutlich sagen: Es gibt keinen Zusammenhang.” Hier das Fazit der Untersuchung:

“Untersuchungen hinsichtlich des Zusammenhangs zwischen dem Cannabiskonsum und den entsprechenden Strafen

[…] In ihrer einfachsten Form sagt die Hypothese zu den Auswirkungen von Gesetzen aus, dass eine Gesetzesänderung auch eine Veränderung der Prävalenz zur Folge hat, wobei eine Erhöhung des Strafmaßes zu einem Rückgang, eine Verringerung des Strafmaßes hingegen zu einem Anstieg des Konsums führt. Auf der Grundlage dieser Aussage ist anzunehmen, dass nach der Gesetzesänderung die gepunkteten Linien eine Abwärtstendenz zeigen, die durchgehenden Linien dagegen eine Aufwärtsentwicklung. Über diesen Zeitraum von zehn Jahren konnte in den fraglichen Ländern jedoch kein deutlicher Zusammenhang zwischen den gesetzlichen Änderungen und den Prävalenzraten des Cannabiskonsums ermittelt werden.”

Quelle: Stand der Drogenproblematik in Europa 2011, Kapitel 3: Cannabis, Seite 53, Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD)