Infos für Förderer zur Umstellung auf den DHV e.V.

Der Deutsche Hanfverband wird als ein Verein fortgeführt. Du hast den DHV bislang mit regelmäßigen Förderbeiträgen unterstützt und möchtest das auch weiterhin tun? Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um die Weiterführung deiner Förderung. 

Bei Problemen und Fragen kannst du dich gerne an unseren Service wenden:

E-Mail: Telefon: 030 447 16 – 906

1. Allgemeine Fragen:

Läuft meine bisherige freiwillige Förderung einfach so weiter?
Nein. Leider war eine Umwandlung des alten Einzelunternehmens Georg Wurth in einen Verein nicht möglich. Deswegen handelt es sich beim Verein formal um eine Neugründung. Um personenbezogene Daten in den Verein übertragen und die Förderung weiterführen sowie ggf. auch Lastschriften einziehen zu dürfen, benötigen wir dein explizites Einverständnis.

Wie genau kann ich mein Einverständnis erklären?
Das geht nur, indem Du den Link “Jetzt Unterstützung bestätigen” in der Mail mit dem Betreff “Wichtig: Der Hanfverband wird ein Verein – bitte bestätige deine Unterstützung” anklickst. Über diesen personalisierten Link landest Du in einem Webformular, wo Du die Fortführung der Unterstützung bestätigen kannst. Sollte der Link in der Mail bei dir nicht funktionieren, dann wende dich bitte an unseren Service.

In Notfällen können wir dir auch ein ausgedrucktes Formular auf dem Postweg senden.

Kann ich zukünftig meine Förderbeiträge als Spende von der Steuer absetzen?
Nein, das geht nur bei gemeinnützigen Vereinen. Ein Verein ist der DHV zwar jetzt, aber mit unserem klaren Ziel einer echten Legalisierung von Cannabis ist die Erlangung der Gemeinnützigkeit nicht möglich. 

Wie funktioniert der Übergang zum Verein?
Neue Förderer landen ab dem Stichtag 1. Oktober 2026 im Verein. Bestehende Förderer können ab dem 01.10.2026 nicht mehr auf das bisherige DHV-Konto überweisen und wir können keine Beiträge mehr per Lastschrift einziehen. Sobald wir dein Einverständnis zur Umstellung haben, geht es wie gewohnt weiter, nur eben im Verein

Kann ich im Rahmen der Umstellung Änderungen an Förderhöhe, Intervall oder Zahlungsart vornehmen?
Grundsätzlich ja, aber aus technischen Gründen nicht im Rahmen der Einverständniserklärung. In diesem Fall, erteile uns bitte erst die Einverständniserklärung und wende dich dann an unseren Service. Erst nach deinem Einverständnis, können wir deine Stamm- und Verlaufsdaten in die Datenbank des Vereins holen. Dort können wir dann die gewünschte Änderung vornehmen. Grundsätzlich sind Änderungen bei uns immer kurzfristig möglich, da es sich um freiwillige Zuwendungen handelt.

Was passiert, wenn ich kein Einverständnis für eine Übertragung in den Verein erkläre?
Dann endet deine Unterstützung des DHVs mit dem 30.09.2026. 

Mein bereits überwiesener oder eingezogener Beitrag (Jahr, Halbjahr, Quartal) hat einen Leistungszeitraum über den Stichtag 1. Oktober hinaus. Wann wird im Verein meine erste Rechnung fällig? Was passiert mit dem überzahlten Anteil?
Zum selben Zeitpunkt wie bislang, also nach dem Ende des Leistungszeitraums im alten Einzelunternehmen. Am Turnus und dem Timing ändert sich nichts. 

Auch wenn ab dem Stichtag 01.10.2026 keine Beiträge mehr auf dem alten Konto landen dürfen: egal ob vorher im Einzelunternehmen oder dann an den Verein: jede Förderung kommt immer der politischen Arbeit des DHVs zu Gute. Es wird eine Übergangszeit von einigen Monaten geben, in der das Einzelunternehmen Georg Wurth und der neue Verein parallel existieren. Sollte zur Auflösung des alten Einzelunternehmens noch überschüssiges Guthaben vorhanden sein, wird dieses selbstverständlich an den Verein gespendet.

Ich habe den Link “Jetzt Unterstützung bestätigen” in der Benachrichtigungsmail angeklickt, sehe in dem Webformular aber keine oder falsche Daten?
Dann wende dich bitte direkt an unseren Service.

2. Fragen bei Zahlungsart „Überweisung“

Ich habe noch keine Rechnung für den Oktober erhalten, möchte aber meinen Dauerauftrag schon umstellen. Wo finde ich die neue Kontoverbindung?
IBAN: DE37 1009 0000 3130 5600 07
Kontoinhaber: DHV – Deutscher Hanfverband e.V.


Ab wann müssen Überweisungen an das neue Vereinskonto gehen?
Ab dem 01.10.2026 können wir keine Beiträge auf dem alten Konto mehr entgegennehmen. Überweisungen und Daueraufträge müssen ab diesem Datum auf das neue Konto umgestellt werden:

IBAN: DE37 1009 0000 3130 5600 07
Kontoinhaber: DHV – Deutscher Hanfverband e.V.

Denke aber bitte auf jeden Fall daran, dein Einverständnis zur Umstellung auf den Verein zu erklären. Den dazu notwendigen Link findest du in der Mail mit dem Betreff “Wichtig: Der Hanfverband wird ein Verein – bitte bestätige deine Unterstützung”. 

Kann ich meinen Dauerauftrag einfach weiterlaufen lassen?
Nein. Der Verein verfügt über ein neues Vereinskonto. Erteile uns möglichst vor dem Stichtag am 1. Oktober dein Einverständnis, die Förderung auf den Verein übertragen zu dürfen und ändere dann den Dauerauftrag ab Oktober auf das Vereinskonto (siehe oben).

Bei mir sind noch Beiträge aus der Zeit vor meinem Einverständnis offen – wohin soll ich die überweisen?
Bis zum 30.09.2026 kannst Du noch an das alte Konto überweisen. Im Anschluss überweise offene Beiträge bitte als Spende und unter Angabe der alten Mitgliedsnummer auf das neue Vereinskonto:

IBAN: DE37 1009 0000 3130 5600 07
Kontoinhaber: DHV – Deutscher Hanfverband e.V.

3. Fragen bei Zahlungsart „Lastschrift“:

Muss ich ein neues Lastschriftmandat erteilen?
Ja, das ist aus rechtlichen Gründen unerlässlich, da es sich beim Verein formal um eine Neugründung handelt und der Verein ein eigenes neues Konto hat. Deswegen müssen wir uns von allen Förderern mit Zahlungsart „Lastschrift“ ein neues Mandat für das neue Konto holen. Dies geschieht zusammen mit dem Einverständnis einer weiteren Förderung über den Link “Jetzt Unterstützung bestätigen” in deiner Benachrichtigungsmail.

Ab wann werden Lastschriften von meinem Konto an das Vereinskonto gehen?
Sofern du Dein Einverständnis erteilt hast, werden die Lastschriften ab Oktober auf das Vereinskonto eingezogen.