Wie denkt der DHV über Entkriminalisierung der Konsumenten und die Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit?
Aktuell Cannabiskonsumenten werden strafrechtlich verfolgt, als Drogenkonsumenten gespeichert und müssen seit den 1990er Jahren statt mit strafrechtlichen mit zivil- oder verkehrsrechtlichen Konsequenzen wie Führerschein- oder Sorgerechtsentzug rechnen. Die Herabstufung der „Geringe-Menge-Vergehen“ zur Ordnungswidrigkeit ähnlich wie in der Schweiz bei solchen Bagatelldelikten wäre eine Möglichkeit, um Konsumenten zu entkriminalisieren. Ein andere wäre, ein paar Hanfpflanzen zum Eigenbedarf in die Geringe Menge Regelung miteinzubeziehen, so wie es in der Tschechischen Republik der Fall ist.
Die Herabstufung der „Geringe-Menge-Vergehen“ zur Ordnungswidrigkeit wäre zwar ein Vorteil insbesondere für Menschen, die durch ein Strafverfahren etwas zu verlieren haben, auch wenn es eingestellt wird. Allerdings kostet ein eingestelltes Strafverfahren erstmal nichts, ein Bußgeld müsste auf jeden Fall bezahlt werden. Für Menschen, die durch ein eingestelltes Strafverfahren nichts zu verlieren und wenig Geld haben, wäre die Herabsetzung zur Ordnungswidrigkeit eine Verschärfung der Strafe - eine sozial unausgewogene Form der Entkriminalisierung, die der Deutsche Hanfverband in dieser Form ablehnt. Mit diesem Schritt würden regionale Unterschiede wahrscheinlich noch größer: Da die Polizei eine Ordnungswidrigkeit im Gegensatz zu einer Straftat nicht verfolgen muss, würde in Berlin möglicherweise gar nicht mehr wegen Cannabis kontrolliert, in Bayern wäre die Polizei wahrscheinlich motivierter als zuvor.
Wenn es als Zwischenschritt zur Legalisierung um die Entkriminalisierung der Konsumenten geht, favorisiert der Deutsche Hanfverband eine andere Lösung: Im Betäubungsmittelgesetz könnte festgelegt werden, dass der Besitz einer Geringen Menge X zum Eigenverbrauch nicht strafbar ist. Das wäre eine echte Entkriminalisierung der Konsumenten ohne staatliche Sanktion, die Polizei wäre entlastet und das Cannabis müsste nicht mehr beschlagnahmt werden. Cannabiskonsument zu sein, würde, anders als bei der Ordnungswidrigkeit, nicht mehr als moralisch verwerflich und gesellschaftsschädlich gelten! Diese Variante der Entkriminalisierung schlagen wir regelmäßig bei politischen Gesprächen vor, da sie ein wirklicher Schritt nach vorne wäre im Gegensatz zur Ordnungswidrigkeit.