Sind CBD-Blüten legal?
CBD-Blüten fallen auch bei Nutzung EU-zertifizierten Saatguts und einer Unterschreitung von 0,2% THC prinzipiell unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Knackpunkt ist hier die Formulierung unter der Position Cannabis in Anlage I BtMG. Die Abgabe von CBD-Blüten ist demnach nur möglich, wenn der “Verkehr mit ihnen (ausgenommen der Anbau) ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen”. Es gibt Gutachter, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken für möglich halten, weil entweder genug THC über sehr große Mengen CBD-Gras erreicht wird oder weil theoretisch das THC aus den Blüten extrahiert werden kann. In der Praxis ist das natürlich völlig unrealistisch. Das ist der Grund für diverse Razzien, im ganzen Bundesgebiet wurden schon im Handel verfügbare CBD-Blüten konfisziert.
Der BGH bestätigte diese Auffassung am 24.03.2021 und stellte fest, dass auch Blüten und Pflanzenteile mit weniger als 0,2% THC nicht verkehrsfähig sind, da bei Ihnen ein Missbrauch nicht ausgeschlossen werden kann. Auf diesen Umstand wies auch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in einer Fachmeldung am 21.05.2021 ausdrücklich hin. In die gleiche Richtung geht ein weiteres BGH-Urteil vom 23.06.2022.
Auch Kunden, die mit CBD-Blüten von der Polizei angetroffen werden, müssen prinzipiell immer mit einer Anzeige wegen des Besitzes von in Anlage I BtmG aufgezählten Pflanzenteilen rechnen. Ein Strafverfahren wird schon deshalb regelmäßig eröffnet, weil die Polizei vor Ort die CBD-Blüten und THC-reiches Marihuana gar nicht unterscheiden kann.