Ist Eigenanbau eine Option?

Zur Zeit gibt es auch für Patienten keine legale Möglichkeit zum Eigenanbau ihrer Medizin.

Die meisten Patienten, die einen Antrag auf Eigenanbau beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gestellt haben, dürften bereits Post erhalten haben. Laut uns vorliegenden Informationen bat das Bundesinstitut angesichts des neuen Gesetzes um Rücknahme des Antrages bis zum 30.4.2017. Diese Bitte wurde mit dem Hinweis, dass der Antrag keine Aussicht auf Erfolg hätte, vom BfArM unterstrichen. Nach Ablauf der Frist Ende April müsste das Bundesinstitut den Antrag dann kostenpflichtig ablehnen. Dazu das BfArM: „Somit entfällt das bisherige Erlaubnisverfahren mit Bezug auf § 3 Absatz 2 BtMG zur medizinischen Anwendung von Cannabis.“ Mit anderen Worten: Die Begründung im Gesetz macht deutlich, dass der Eigenanbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken durch Patienten in Zukunft ausgeschlossen werden soll.

Auch die wenigen Patienten, die per Gerichtsbeschluss wegen ihres Versorgungsnotstands eine Genehmigung zum Eigenanbau erwirkt hatten, müssen ihren Anbau beenden, sobald sie eine Kostenzusage von ihren Krankenkassen zum Bezug von Cannabis aus der Apotheke erhalten haben, denn damit ist kein Notstand mehr gegeben.

Auch zukünftig ist allerdings von Härtefällen auszugehen, in denen Krankenkassen die Übernahme der erforderlichen medizinischen Versorgung ablehnen werden – auch wenn Cannabis den Patienten nachweislich hilft und diese sich medizinisches Cannabis auf Privatrezept nicht leisten können. Auch wenn das neue Gesetz Eigenanbau konsequent verhindern möchte: Ist eine Regelversorgung nicht gewährleistet, besteht weiterhin die Möglichkeit, im Falle einer Strafanzeige wegen Eigenanbau auf rechtfertigenden Notstand zu plädieren. Wir gehen davon aus, dass es früher oder später solche Prozesse geben wird. Ob sie zugunsten der Patienten ausgehen werden, können wir aber nicht vorhersagen.