Wie denkt der DHV über Entkriminalisierung der Konsumenten und die Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit?
Aktuell Cannabiskonsumenten werden strafrechtlich verfolgt, als Drogenkonsumenten gespeichert und müssen seit den 1990er Jahren statt mit strafrechtlichen mit zivil- oder verkehrsrechtlichen Konsequenzen wie Führerschein- oder Sorgerechtsentzug rechnen. Die Herabstufung der „Geringe-Menge-Vergehen“ zur Ordnungswidrigkeit ähnlich wie in der Schweiz bei solchen Bagatelldelikten wäre eine Möglichkeit, um Konsumenten zu entkriminalisieren. Weiterlesen $uuml;ber: Wie denkt der DHV über Entkriminalisierung der Konsumenten und die Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit?