Cannabis-Regulierung in Deutschland: Wichtige Eckpunkte

Cannabis-Regulierung in Deutschland: Wichtige Eckpunkte

Die wichtigsten Forderungen des DHV an die Ampel-Koalition waren schon lange auf der DHV-Seite zu finden: Sofortige Entkriminalisierung der Konsumenten, Eigenanbau, Führerschein, Amnestie. Nun stellen wir unsere Eckpunkte mit vielen Details zur Regulierung des Cannabismarktes vor, mit denen wir vor allem die Sicht von Konsumenten und privater Legalisierungsbefürworter einbringen wollen. Damit bilden wir als Lobby ein Gegengewicht zu unternehmerischen Interessen und grundsätzlich ablehnenden Kräften, z.B. den Polizeigewerkschaften. Bei manchen Punkten gibt es keine einheitliche Meinung der Community. Wir freuen uns in diesem Sinne über konstruktive Kommentare.

Stand 25.07.2022

Inhaltsangabe

Vorwort

Die Argumente, warum die Legalisierung von Cannabis sinnvoll ist, hat der DHV in den letzten 20 Jahren an anderen Stellen zuhauf geliefert und wiederholt. Nachdem die Ampel-Koalition nun die Legalisierung von Cannabis grundsätzlich beschlossen hat, soll es hier darum gehen, wie die Regulierung des Marktes aussehen sollte. 

Der Gesetzentwurf der Grünen für ein Cannabiskontrollgesetz (1) ist eine sehr gute Diskussionsgrundlage. Mit seinen ca. 70 Seiten und seiner juristischen Sprache ist er aber auch unübersichtlich.

Hier stellen wir Eckpunkte für die Cannabislegalisierung zur Diskussion, die uns wichtig erscheinen und die wir in die politische Debatte einbringen wollen. Im April 2022 veröffentlichten wir unseren Entwurf, um Feedback aus der Community einzuholen. 

Durch konstruktive Kommentare über verschiedene digitale Medien und insbesondere durch die Diskussion über Details der Regulierung mit Aktivisten, Politikern und Wissenschaftlern auf der Cannabis Normal! Konferenz (2) konnten wir viele Fragen klären und differenziert ausarbeiten. Das Ergebnis ist dieses finale Eckpunktepapier.

Unser Leitgedanke dabei: grundsätzlich besteht kein Grund, Cannabis stärker zu regulieren als Alkohol. Insbesondere für Erwachsene ist das Risiko des Cannabiskonsums geringer einzustufen als der von Alkohol. Regulierungsvorschläge, die hier für Cannabis unterbreitet werden, sollten demnach konsequenterweise auch für Alkohol und Tabak Anwendung finden.

Falls es zur Definition von Obergrenzen kommt, z.B. Besitzobergrenzen zuhause oder in der Öffentlichkeit, was wir in den meisten Fällen ablehnen, muss es bei kleineren Überschreitungen kulante Sanktionen mit geringen Bußgeldern im Rahmen des Ordnungsrechts geben. Es darf nicht bei jedem Gramm zu viel sofort die volle Härte des bisherigen Strafrechts einsetzen.

Unsere Vorschläge in diesem Papier beziehen sich auf Hanfprodukte, deren THC-Gehalt höher liegt als die EU für Nutzhanf vorschreibt und die damit geeignet sind, einen Rausch zu erzeugen. Derzeit sind das 0,3 Prozent THC, wobei wir eine moderate Erhöhung des Wertes vorschlagen. Auch ein etwas höherer Wert würde den Konsum als Rauschmittel ausschließen, den Landwirten und Produzenten aber ermöglichen, das volle Potential der Pflanze zu nutzen. 

Verkauf in Fachgeschäften

Cannabis sollte nur in Cannabis-Fachgeschäften verkauft werden und nicht in Supermärkten, Tankstellen, Kiosken etc. Auch Apotheken sind nicht geeignet, Cannabis als Genussmittel zu verkaufen, ebensowenig wie Bier und Spirituosen.

Die Fachgeschäfte brauchen eine staatliche Lizenz, die ihnen bei Nichtbeachtung der Regeln wieder entzogen werden kann. 

Die Fachgeschäfte sollten optional Konsum vor Ort anbieten dürfen, ähnlich wie die niederländischen Coffeeshops.

Verkauft werden darf ausschließlich an Personen ab 18 Jahren mit Ausweiskontrollen (3). 

Wir halten eine Mengenbegrenzung pro Verkaufsvorgang und für den Besitz in der Öffentlichkeit nicht für notwendig. Bei Alkohol gibt es schließlich auch keine Obergrenze und wir erwarten keinen Weiterverkauf in größerem Umfang von Ware aus den Fachgeschäften, weil der Preis dort wahrscheinlich nicht wesentlich unterhalb des Schwarzmarktniveaus liegen wird. Eine Abgrenzung zwischen privatem Besitz und kommerziellem Handel über die erlaubte Menge ist deshalb nicht erforderlich.

Auch das Verschenken von Cannabis oder das Weitergeben gegen Erstattung des Einkaufspreises (“etwas mitbringen”) darf nicht bestraft werden. Erst wenn bei der Weitergabe ein Gewinn gemacht wird, handelt es sich um lizenz- und steuerpflichtigen Handel.

Ausführliches Info-Material zu Hilfsangeboten sowie zu Wirkungen, THC-CBD-Verhältnis und den Risiken des Konsums muss in den Fachgeschäften sichtbar zur Verfügung stehen.

Lizenzierte Fachgeschäfte dürfen ihre Ware auch online anbieten. Der Jugendschutz wird bei Bestellung durch eine zweistufige Alterskontrolle sichergestellt: vor der Bestellung durch den Händler und bei Zustellung durch eine Ausweiskontrolle bei Übergabe, wie bereits bei Tabak üblich (4,5).

Das in Deutschland geltende Verbot von Hanfsamen sollte aufgehoben und eine regulierte Produktion von Saatgut ermöglicht werden. Auch Hanfpflanzen/-stecklinge und -samen werden im Fachgeschäft bzw. im Online-Handel verkauft (6).

Neben den Fachgeschäften selbst sollte es auch anderen Gastronomen erlaubt werden, den Konsum von Cannabis zu gestatten, sofern der Zugang zur Lokalität nur Erwachsenen erlaubt ist. Beim Rauchen von Cannabis in der Öffentlichkeit gelten die gleichen Regeln wie bei Tabak. 

Verkaufspersonal/Ausbildung

Das Verkaufspersonal sollte einen Sachkundenachweis vorbringen. Eine offizielle Berufsausbildung ist nicht notwendig, aber Schulungen oder Workshops von einigen Wochen. Weitere Fortbildungen bieten sich an, um auf dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand zu bleiben.

Voraussetzung für diese Art von Arbeit sollte, analog zu den Anforderungen der IHK für Fachverkäufer im Genussmittelbereich, Freude an der Arbeit mit Menschen (Empathie) und Interesse an der Ware sein.
Tiefere Kenntnisse sollten in folgenden Bereichen vermittelt werden:

  • Sortenauswahl,
  • Konsumformen und Dosierung,
  • rechtliche Rahmenbedingungen,
  • akute Wirkungen und Nebenwirkungen,
  • Risiken des Konsums,
  • Erste-Hilfe bei Überdosierungen, wenn Konsum vor Ort gestattet,
  • Safer Use Beratung,

Wichtigkeit von Kenntnissen über lokale Anlaufstellen, Notfallnummern etc.
Grundkenntnisse sollten in folgenden Bereichen vermittelt werden:

  • Grundsätzliche Wirkweise über das Endocannabinoidsystem/Cannabinoidrezeptoren
  • medizinische Anwendungsbereiche,
  • versch. Wirkweisen bei Variationen von Terpenenprofil und Cannabinoidanteilen,
  • Cannabiskultivierung,
  • Kulturgeschichte.

Personen mit Vorstrafen sollten bei BtM-Delikten ohne Gewaltanwendung oder Waffen nicht als Personal oder Inhaber ausgeschlossen werden.

Produktregulierung

Es ist nicht nur der Verkauf von Hanfblüten und Pflanzenteilen legal, sondern auch Konzentrate, von traditionellem Haschisch bis hin zu starken Extrakten. Haschisch und Hanfblüten sollen reine Naturprodukte aus 100 % Hanf sein. Eine THC-Obergrenze ist dabei nicht erforderlich. Wichtiger ist, dass Konsumenten über die Inhaltsstoffe und deren Anteile informiert sind. Der Erwerb verschiedener weiterverarbeiteter Produkte aus Cannabis, beispielsweise Edibles, Getränke, Öle, oder auch Liquids für Vape Pens soll möglich sein. Mischprodukte sind ebenfalls erlaubt (z.B. Rauchmischung mit Hanfblüten und Kräutern).

Wir positionieren uns nicht zu der Frage, ob auch Mischprodukte mit anderen psychoaktiven Substanzen erlaubt sein sollen (alkoholische Getränke mit THC wie Hanf-Bier, Joints mit Tabak, Erfrischungsgetränke mit Koffein und Cannabis). Zu der Frage haben wir kein klares Meinungsbild, es gibt gute Argumente dafür und dagegen (7).
Isolate einzelner Cannabinoide sind schon heute auf dem Markt und sollten ebenfalls reguliert werden. (Halb-)Synthetische psychoaktive Substanzen, die Cannabinoide nachahmen, aber nicht natürlich in der Pflanze vorkommen, werden ausgeschlossen.

Produktdeklarierung

Auf jeder Verkaufseinheit müssen Angaben gemacht werden zu Sortenname, Herkunft, Produktionszeitpunkt, Produktionsmethode (Indoor, Gewächshaus, Outdoor, Anbaumedium) sowie THC- und CBD-Gehalt. Auch zusätzlich zugesetzte Cannabinoide müssen deklariert werden. 

Optional können weitere Cannabinoide und Terpene zur Verbraucherinformation angegeben werden. Insbesondere bei essbaren Produkten sind genaue Angaben zur Dosierung (8) notwendig.

Mit jeder Verkaufseinheit werden Warnhinweise geliefert, die vor den Risiken bei Schwangerschaft und im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr warnen. Außerdem wird auf das Risiko der Überdosierung bei oralem Konsum und auf mögliche Atemwegserkrankungen durch Rauchen hingewiesen. Dazu kommen Informationen, dass Cannabisprodukte von Kindern fernzuhalten sind und allgemeine Safer-Use-Hinweise (9), z.B. Konsum vorzugsweise per Vaporizer, kein Mischkonsum mit anderen Drogen, insbesondere Tabak etc.

Auch um Verpackungsmüll zu sparen, sollte es die Möglichkeit geben, die Produktinformationen und Warnhinweise zumindest teilweise auf Landing Pages des Herstellers bzw. der BZgA zu verlagern und z.B. per QR-Code darauf hinzuweisen. Damit hätten die Hersteller auch die Möglichkeit, die Analysezertifikate der jeweiligen Charge zugänglich zu machen. 

Darüber hinaus gelten auch für Cannabisprodukte die jeweils üblichen Kennzeichnungspflichten, z.B. zur Nettofüllmenge, zu den Nährwertangaben und MHD bei Edibles etc., und die auch bei anderen Lebensmitteln/Genussmitteln üblichen Regeln zu Verbraucherschutz und Qualitätsbestimmungen sowie die Kontrollen der Überwachungsbehörden. Diese sollten die Qualität der Waren stichprobenartig prüfen, um sicherzustellen, dass die üblichen Grenzwerte für Pestizide, Fungizide, Düngerrückstände und Schimmel bei Raucherzeugnissen wie Tabak auch bei Cannabis eingehalten werden. Entsprechendes gilt für Produkte mit Bio-Siegel.

Ganz wesentliche Informationen, z.B. der THC-Gehalt sollten auch in Blindenschrift deklariert werden.

Jugendschutz

Mit den Einnahmen aus der Cannabissteuer sollten Präventionsmaßnahmen und Hilfsangebote insbesondere für Jugendliche verstärkt werden.

Jugendliche, die mit Eigenverbrauchsmengen oder beim Konsum von Cannabis in der Öffentlichkeit auffallen, werden ebenso wenig bestraft wie Erwachsene und genauso behandelt wie Jugendliche mit Tabak. Bei Auffälligkeit hat das Jugendamt die Möglichkeit, die Familie anzusprechen. Das gilt ebenso, wenn im privaten Bereich Hinweise auftauchen, die auf eine mögliche Gefährdung des Kindeswohls hindeuten, z.B. wenn Eltern ihren Kindern schon früh regelmäßigen Cannabiskonsum ermöglichen. Das Angebot freiwilliger (gemeinsamer) Beratungsgespräche und Präventionskurse können sinnvolle Maßnahmen sein. Das Jugendschutzgesetz gilt entsprechend wie bei Alkohol bzw. Tabak und muss ggf. mit konkretem Bezug auf Cannabis angepasst werden (10).

Lediglich der kommerzielle Verkauf von Cannabis an Jugendliche mit Gewinnerzielungsabsicht, die Weitergabe an Kinder oder die Weitergabe mit niederem Beweggrund sollten bestraft werden. Wenn 18-Jährige ihren 17-jährigen Freunden Cannabis abgeben oder Eltern ihre 16-jährigen Kinder gelegentlich unter Aufsicht mit konsumieren lassen, sollte das analog zu Alkohol nicht bestraft werden. 

Der Zugang zu den Cannabisfachgeschäften und Anbauclubs ist nur Erwachsenen gestattet.

Produkte mit aktiv vorliegendem THC, also mit psychoaktiver Wirkung bei unmittelbarem oralem Konsum (11), sind bei Außer-Haus-Verkauf mit kindersicherem Verschluss zu versehen (12). 

Bei Edibles sollte eine Verwechslungsgefahr mit anderen handelsüblichen Lebensmitteln, insbesondere Süßigkeiten für Kinder etc., ausgeschlossen werden.

Werbung

Werbung für Cannabisprodukte sollte ausschließlich in den Fachgeschäften und in Fachzeitschriften erlaubt sein, wie es für Alkohol und Tabak längst überfällig ist. Auf den Online-Seiten entsprechender Medien und Fachgeschäfte ist Werbung erlaubt, wenn der Zugang zur Seite mit Altersbeschränkung für Erwachsene limitiert ist.

Produktion/Import

Die Produzenten im Inland werden dafür lizenziert und ihre Produktionsstätten stichprobenartig kontrolliert. Das gilt auch für Anbauclubs. Neben den Lizenzen für Anbau sind getrennte Lizenzen für die ausschließliche Aufzucht von Jungpflanzen und die Produktion von Saatgut sowie für weiterverarbeitende Unternehmen (Harz/Konzentrate/Edibles) möglich.

Import aus anderen Ländern - auch traditionellen Produktionsländern wie Marokko, Afghanistan, Nepal, Libanon etc. - sollte möglich sein, sofern dort zukünftig entsprechende offizielle Regulierungen bestehen. Auch hier gelten natürlich die gleichen Vorschriften zu Qualitätskontrollen. Für die Kontrolle der Produktionsstätten sind die Importeure zuständig.

Klimafreundliche Produktion sollte gefördert werden, um den derzeit noch hohen Stromverbrauch durch Indoor-Anbau zu reduzieren.

Besteuerung

Die Besteuerung sollte so gestaltet werden, dass der Staat einerseits gute Einnahmen generieren kann wie bei anderen Genussmitteln und keine Schleuderpreise entstehen, aber andererseits das Schwarzmarktniveau nicht wesentlich überschritten wird. Nur so kann eine Verdrängung des Schwarzmarktes gewährleistet werden. Der hohe Risikoaufschlag illegaler Händler entfällt in einem legalen Umfeld, wodurch Raum für eine Besteuerung entsteht. Die Steuersätze (13) müssen regelmäßig mit Blick auf die Schwarzmarktpreise angepasst werden.

In diesem Rahmen sind unterschiedliche Modelle denkbar. Die Besteuerung kann sich an der Bruttomenge in Kombination mit  der Produktklasse (Blüten, Harz, Konzentrate), an THC-Werten (z.B. Korridore 0-10, 10-20%) und am Preis orientieren (14).

Marktbedingungen

Insgesamt sollten die Marktbedingungen so gestaltet sein, dass auch kleine Anbieter bei Produktion und Einzelhandel eine Chance haben, damit nicht nur große Konzerne produzieren können und nur Einzelhandelsketten die Marktmacht inne haben. Der Konsument sollte die Wahl haben, ob er preiswerte Ware aus der industriellen Produktion oder Bio-Cannabis aus der Region kauft. Der Erwerb von Lizenzen darf zum Beispiel nicht mit zu hohen bürokratischen Hürden verbunden sein. Für kleine “Craft-Growereien” sind besonders günstige Lizenzen zu erteilen.

Die Zahl der Lizenzen sollte nicht begrenzt werden, weder bei der Produktion, noch im Einzelhandel. 

Legale Anbauerfahrung darf kein Kriterium für die Erteilung von Anbaulizenzen sein. Ebensowenig dürfen frühere Verurteilungen wegen gewaltloser Cannabisdelikte ein Ausschlusskriterium sein.

Neben dem Indoor-Anbau muss aus ökologischer Sicht auch der Outdoor-Anbau oder der Anbau im Gewächshaus unter Sonnenlicht erlaubt sein. Auch ökologisch/ landwirtschaftlich sinnvolle Mischpflanzungen sollten möglich sein.

Bestimmte Vorschriften zu Sicherungsmaßnahmen sind weder beim Indoor-, noch beim Outdoor-Anbau nötig. Die Betriebe haben ein Eigeninteresse an der Sicherung und sollten selbst entscheiden können, wie aufwändig sie ihre Ware sichern möchten. 

Landwirtschaftliche Genossenschaften für kleine Cannabis-Produzenten wären eine Möglichkeit, den bürokratischen Aufwand für Steuerfragen, Qualitätskontrollen, Testung und Vertrieb gemeinschaftlich zu bewältigen. Das würde einen sehr schnellen Markteintritt für kleine Grower und damit eine zeitnahe Deckung des Bedarfs ermöglichen. 

Die Community wünscht sich in der großen Mehrheit die Möglichkeit, unverpacktes Cannabis zu kaufen bzw. über ein Pfandsystem für Verpackungen, z.B. im Fachgeschäft mit Konsummöglichkeit vor Ort, im Hofladen-Fachgeschäft etc., zu erwerben.

Eigenanbau und Anbauclubs

Der Eigenanbau von Cannabis zur Deckung des eigenen Konsums sollte ohne den Erwerb einer besonderen Lizenz und ohne Zahlung von Steuern legal möglich sein. Analog zum Bierbrauen (15) ist eine einfache Meldung an das Hauptzollamt, die keine automatische Kontrolle nach sich zieht, vorstellbar.

Wenn eine Begrenzung des privaten Eigenanbaus zur Selbstversorgung politisch gewünscht ist, plädieren wir dafür, die Zahl der Pflanzen auf mindestens 10 (weiblich,  blühend) zu begrenzen. Samen, Stecklinge und Mutterpflanzen sind davon nicht betroffen.

Eine Obergrenze für die Cannabismenge, die Zuhause gelagert werden darf, lehnen wir ab. Dies gilt auch für Personen, die nicht selbst anbauen (16).

Auch der Outdoor-Anbau von Cannabis im privaten Garten oder auf dem Balkon muss erlaubt sein. Die unentgeltliche Abgabe bzw. das Verschenken von kleinen Mengen Cannabis oder von Stecklingen/Samen an erwachsene Freunde, z.B. aus eigenem Anbau, ist ebenso erlaubt.

Im Rahmen dieses privaten Eigenanbaus sollten auch Anbauclubs wie in Spanien und Uruguay möglich sein, in denen gemeinsam angebaut und die Ernte an die Mitglieder ausgegeben wird. In entsprechenden Vereinsräumlichkeiten sollte der Konsum vor Ort möglich sein. Die CSC sollten entsprechend dem Vereinsrecht (17) nicht kommerziell ausgerichtet sein. Auch Touristen sollte der Zugang gestattet sein.

Amnestie

Alle Menschen, gegen die ein Strafverfahren ausschließlich wegen Besitz, Anbau, Handel etc. von Cannabis geführt wurde und die sich sonst nichts weiter zuschulden haben kommen lassen (keine Gewalt etc.) müssen vollständig amnestiert werden. Einträge in behördlichen Akten und Computern sind zu löschen, noch offene Gefängnisstrafen sind zu erlassen. Geldstrafen und Gerichtskosten sind zu erstatten. 

Berufsverbote sind aufzuheben. Auch künftig dürfen keine Berufsverbote mehr aufgrund von Cannabiskonsum erteilt werden. Wer die Folgen eines Berufsverbotes (entstandene Kosten/ fehlende Lebensgrundlage) oder einen Freiheitsentzug erlitten hat (Psychiatrie, Gefängnis), wird rehabilitiert und erhält eine finanzielle Entschädigung, sofern es sich um gewaltfreie Cannabis-Delikte handelt. 

Entzogene Führerscheine sind zurückzugeben, wenn sie aufgrund einer Überschreitung des 1 ng Grenzwertes bzw. wegen einer daraufhin angeordneten MPU entzogen wurden und der Wert unterhalb des neu definierten Grenzwertes lag. Ebenfalls zurückerstattet werden Führerscheine, die aus anderen Gründen entzogen wurden, die nach dem neuen Gesetz kein Grund mehr für einen Entzug wären, z.B. wiederholte Besitzdelikte, geänderte MPU-Richtlinien etc.. Konkret gezahlte Gebühren, nachweisbare MPU-Kosten etc. sind zu erstatten.

Als Signal an die Gesellschaft und als Zeichen der Einsicht in das begangene Unrecht vergangener Jahrzehnte erwarten die Konsumenten eine Entschuldigung seitens der Politik.

Führerschein

Im Zuge der Legalisierung ist im Verkehrsrecht eine Gleichbehandlung von Cannabis mit Alkohol einzuführen. Das gilt insbesondere auch für die Ungleichbehandlungen, die über die reine Definition des Verkehrsverstoßes hinausgehen (18), z.B. Anordnung einer MPU erst nach mehrmaligem Verstoß.

Wir fordern daher die Angleichung der Sanktionen und die Streichung von Cannabis aus der Anlage § 24 a StVG. 

Da THC-Werte kaum Rückschlüsse auf die Fahrtüchtigkeit zulassen, sollten mittelfristig andere Testverfahren (z.B. Reaktion, Gleichgewicht etc.) eingeführt werden, sobald diese wissenschaftlich valide vorgelegt werden.

Bis dahin muss der THC-Grenzwert für den Straßenverkehr angehoben werden, damit nicht weiterhin nüchternen Fahrern eine Drogenfahrt unterstellt wird. Außerdem sollte die Messung im Vollblut erfolgen und nicht im Serum, so wie es auch in anderen Ländern gehandhabt wird. Der Wert im Serum ist nicht aussagekräftig. Wir schlagen einen versicherungsrelevanten Wert analog zu 0,3 Promille Alkohol von 5 ng vor (2,5 ng THC/ml Vollblut) und 10 ng (5 ng THC/ml Vollblut) analog zu 0,5 Promille Alkohol zur Definition einer Drogenfahrt vor. Ein absolute Fahruntüchtigkeit wie ab 1,1 Promille Alkohol ist mit Cannabis nicht erreichbar und muss von daher auch nicht definiert werden (19).

Der THC-COOH-Wert (Abbauprodukt) soll in keiner Weise mehr zur Beurteilung herangezogen werden, weder im Zusammenhang mit Schnelltests noch um Rückschlüsse auf das Konsummuster zu ziehen. Das betrifft auch die Urinschnelltests am Straßenrand, da die erzwungene Urinabgabe unter Beobachtung menschenunwürdig ist und die Tests ohnehin nicht aussagekräftig sind.

Auch hier gilt das Prinzip der Amnestie: Wer vor Inkrafttreten der neuen Regelungen seinen Führerschein wegen einer Fahrt mit unter 5 ng verloren hat, erhält die Fahrerlaubnis zurück.

Evaluierung

Für die Evaluierung der Legalisierung von Cannabis nach einigen Jahren sollten schon Daten erhoben werden, bevor die Fachgeschäfte eröffnen. Nur so ist der Einfluss der Legalisierung messbar. Dabei dürfen nicht nur gesundheitsbezogene Themen und Konsumprävalenzen berücksichtigt werden.

Die Evaluierung sollte von mehreren unabhängigen wissenschaftlichen Instituten durchgeführt werden.

Als zu evaluierende Themenbereiche schlagen wir vor:  traumatische Erfahrungen durch Hausdurchsuchungen/sozialen Rückzug/Jobprobleme, Verdrängungseffekte (z.B. Konsumzahlen Alkohol, andere Drogen), allgemeine Zufriedenheit/psychisches Wohlbefinden der Konsumenten, erlebte Stigmatisierung als Cannabiskonsument, Art der Beschaffung (Wechsel vom Schwarzmarkt), Reaktionen des Schwarzmarktes (Preis, Qualität, Sortiment), Grad der Aufklärung/Zugang zu verlässlichem Infomaterial/ Wissen über Safer Use und Harm Reduction bei Konsumenten und Nichtkonsumenten, Konsummotivation, Nutzung von Hilfsangeboten, Verkehrsunfälle mit Todesfolge, Gewalttaten, die Sicht der Konsumenten auf Staat/Politik/Parteien/Polizei, wirtschaftliche Faktoren wie neue Jobs/Steuereinnahmen/eingesparte Repressionskosten, Tourismus (Anteil am Umsatz in Cannabisgeschäften, Wirtschaftsfaktor), Auswirkung auf medizinischen Cannabismarkt, Zufriedenheit mit Angebot und Zugang zu legalem Cannabis.

Auch die Auswirkungen des Konsums von Cannabis mit Streckmitteln oder synthetischen Cannabinoiden müssen untersucht werden. Eine genauere Analyse gefährlicher Zusatzstoffe auf dem Schwarzmarkt und eine Betrachtung der Fälle von Lungenkrankheiten bei jungen Menschen sowie der Einweisungen von Cannabiskonsumenten in psychiatrische Einrichtungen im Zeitraum von 2000 bis vier Jahre nach Einführung der Shops wären zum Beispiel hilfreich.

 

Die aktuelle Version des DHV-Eckpunktepapiers vom 25.07.2022

 

Die ursprüngliche erste Version der DHV-Eckpunkte vom 07.04.2022

 

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Fußnoten

(1) http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/008/1900819.pdf

(2) https://cannabisnormal.de

(3) Bei einer überschaubaren Zahl von lizenzierten Fachgeschäften wäre die Einhaltung dieser Regel kontrollierbar - im Gegensatz zu den aktuell extrem vielen Alkohol-Verkaufsstellen.

(4) Die Rechtsauffassung der Bundesländer für die Ausführung der Alterslegitimation laut Jugendschutzgesetz ähnelt sich, hier das Beispiel Niedersachsen: Obersten Landesjugendbehörde Niedersachsen: Rechtsauffassung und Praxishinweise der Obersten Landesjugendbehörden zum (Online-)Versandhandel gemäß dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) https://www.ms.niedersachsen.de/download/62657

  (5) Ausführungsbeispiel für Online-Händler zum Handel mit Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen gemäß §10 JuSchG und Tabakerzeugnisgesetz: https://www.haendlerbund.de/de/ratgeber/branchen/3754-tabakverordnung-tpd2

(6) Es existieren bereits zahlreiche Growshops, die Zubehör für den privaten Pflanzenanbau vertreiben. Eine Lizenz für den Verkauf von Samen und Jungpflanzen in diesen Geschäfte wäre sinnvoll, wenn gleichzeitig eine Zugangsbeschränkung von Personen unter 18 Jahren gewährleistet wird.

(7) Für die Zulassung von Mischprodukten mit anderen psychoaktiven Substanzen (bspw. Coffein, Nikotin, Alkohol) spricht, dass es seitens der Verbraucher eine Nachfrage gibt. In der Realität ist solcher Mischkonsum allgegenwärtig und er lässt sich nicht verhindern, wie die hohe Verbreitung von Tabakjoints zeigt. Die Konsumenten können Mischungen selbst herstellen und dabei evtl. unnötige Risiken im Vergleich zu Produkten aus dem Fachgeschäft produzieren, z.B. indem sie einen alkoholischen Cannabisauszug zu hoch dosieren.
Andererseits würde ein Fachgeschäft ohne Mischprodukte mit mehreren Substanzen nicht zu sehr bevormunden, gerade weil die Konsumenten selbst mischen bzw. gleichzeitig konsumieren können. Es wäre dann aber ihre Entscheidung, die nicht zusätzlich durch solche Angebote im Geschäft erst getriggert werden. Immerhin gehört die Warnung vor Mischkonsum in sämtliche Safer-Use-Regeln, weil die Wirkung bei Mischkonsum vor allem für unerfahrene Konsumenten wesentlich unberechenbarer wird. Befürchtet wird auch ein unnötiges Heranführen an andere Substanzen, die wie Nikotin häufig abhängig machen.

(8) Übersichtliches Beispiel mit Berücksichtigung der Toleranzbildung und ungefähren Angaben zur Spanne der Wirkstärke und Dauer bei Edibles: https://dutch-passion.com/img/cms/Blogs/dosierungstabelle-fur-lebensmittel.png

(9) DHV: Safer Use https://hanfverband.de/cannabis-safer-use

(10) Informationsbroschüre des Bundesministeriums für Familie und Jugend, Jugendschutz verständlich erklärt, S.31 ff.:
https://www.bmfsfj.de/resource/blob/94070/ac4c6f22016c4ddc51b468cd2cb767bc/jugendschutz-verstaendlich-erklaert-broschuere-data.pdf                    
§ 1626 BGB - Elterliche Sorge, Grundsätze https://dejure.org/gesetze/BGB/1626.html
§ 10 JuSchG https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__10.html

(11) THC, der psychoaktive Hauptwirkstoff von Cannabis, liegt in der Pflanze als inaktive Säure vor. Von einem Kind verschluckte Hanfblüten etwa werden kaum Wirkung entfalten. Die THC-Säure wird erst nach Erhitzung oder sonstiger Weiterverarbeitung in aktives THC umgewandelt.

(12) Hier beispielhaft eine kindersichere Verpackung eines kanadischen Herstellers: https://rootree.ca/products/flexible-packaging/child-guard-stand-up-pouch-certified/

(13) DICE-Instititut/Justus Haucap, Studie: Fiskalische Auswirkungen einer Cannabislegalisierung in Deutschland: Ein Update, 16.11.2021: https://hanfverband.de/sites/default/files/cannabis-final-2021.pdf

(14) An dieser Stelle entscheiden wir uns nicht für eine der genannten Varianten. Weder die Diskussionen mit der Community, noch der Blick nach Nordamerika ergeben hier ein klares Bild. Es gibt diverse Modelle in der Praxis. Allerdings war die Tendenz klar, dass das Modell einfach gehalten werden soll, so dass wir unsere ursprünglichen Vorschläge für Steuerboni auf CBD-Gehalt und Outdooranbau gestrichen haben.

(15) https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Verbrauchsteuern-im-Haushalt/Brauen-Brennen-Roesten/Bier/bier_node.html

(16) Viele US-Staaten haben keine Obergrenze für den Besitz in den eigenen vier Wänden. In Alaska, Arizona, Kalifornien, Colorado, Connecticut und New Mexiko gilt dies nur dann, wenn Eigenanbau vorliegt, in Washington D.C., Illinois, Maine, Nevada, New Jersey, Vermont und Washington gilt dies generell. In Maine wird übrigens bei der Obergrenze für den Besitz in der Öffentlichkeit nur gebrauchsfertiges, getrocknetes Marijuana einbezogen, so dass Grower ihre noch nicht getrocknete Ernte legal im öffentlichen Raum transportieren können.
https://norml.org/wp-content/uploads/pdf_files/NORML-Marijuana-Policies-in-Legal-States.pdf

(17) https://www.vereinsrecht.de/

(18) Erläuterungen und Beispiele für die derzeitige Ungleichbehandlung und Diskriminierung von Cannabiskonsumenten im Straßenverkehr: DHV, 24.02.2022: Cannabis & Führerschein: DHV-Stellungnahme zu Anhörung im Bundestag https://hanfverband.de/nachrichten/news/cannabis-fuehrerschein-dhv-stellungnahme-zu-anhoerung-im-bundestag, DHV Führerscheinkampagne "Klarer Kopf. Klare Regeln!": https://fuehrerscheinkampagne.de/

(19) THC-Werte werden womöglich auch langfristig relevant bleiben, da insbesondere mit Unfallbeteiligten Testverfahren wie Koordinationstests etc. nicht durchgeführt werden können.

 

Kommentare

Ein großer Traum, endlich mal mit dem Auto wohin fahren wo gute Musik spielt, ohne die Angst im Nacken vor den Grünen. Ach, die sind ja plötzlich blau.

Also finde die Vorlage perfekt und wenn es so kommt wäre es optimal. Außer bei Import könntet ihr usa und Portugal noch hinzufügen weil die erfüllen unsere Standards eh schon und so könnten die Bedarfe gedeckt werden

Anbauclubs wäre schlecht zu kontrollieren und könnten Massenweise unversteuerte Ware für Clubs und Shishabars produzieren. Die Mitglieder würden wohl nichts mitbekommen, wenn öfters ein paar Kilos abgezweigt würden. Ich bin gegen die Mafia und jetzt auch gegen Anbauclubs.

Das ist doch Quatsch. Mit dem Argument kannste Eigenanbau komplett knicken. Verkauf in Clubs und Shishabars bleibt verboten. Dort musste ansetzen. Vergleiche das mal mit Bier/Wein bzw. Schnaps. Lässt sich auch kaum kontrollieren, trotzdem gibt es keinen illegalen Alkohol in Clubs, weil das Risiko für die Betreiber zu groß ist und es eine legale Alternative gibt.

In den heimischen Brauereien wird es doch auch nicht von der Mafia kontrolliert. Da könnten Massenweise Liter abgezapft werden für Kneipen & Bar´s.
Die Möglichkeit so einen Club oder Verein gründen und führen zu dürfen sollte das Recht eines jeden sein. Nach der Legalisierung sollte sowas ganz normal sein, wie ein Gartenverein, Sport- oder Gesangsverein. ;D Der Wirtschaftszweig der um Cannabis entsteht sollte möglichst nicht voreingenommen mit Kriminalität, Mafia oder sowas assoziiert werden.
Wir brauchen für die Zukunft ein faires Konzept.
Cannabis in der Apotheke
Cannabis in Fachgeschäften
Cannabis & die StVO - Für sehr wichtig halte ich auch eine erhöhte Obergrenze für Patienten die unter Dauermedikation stehen!)
Cannabis & Eigenanbau
Dies sind wahrscheinlich die dringlichsten Punkte, eine Akzeptanz und Behandlung wie bei Alkohol wäre wünschenswert.

Go Legalize! :D

Also erst mal wirklich Hut ab für das ganze Engagement in dieser Sache, ich finde das dafür das ihr ja nicht das Gesundheitsministerium oder das Parlament seit, wirklich fein ausgearbeitet. Nun zu meinen Kritikpunkten. Ich persönlich halte es erst einmal für keine gute Idee den Konsum im Fachgeschäft möglich zu machen. Das Ganze verliert dadurch seine Seriösität und stört das Vertrauen von Kunden die vielleicht sich Vorsichtig an das Thema heranwagen wollen und nicht gleich beim ersten Besuch High sen wollen. Außerdem find ich die Vorschläge für den Jugendschutz etwas schwammig ausgearbeitet. Natürlich bringen Strafen, vor allem Geld und Freiheitsstrafen bei Jugendlichen nicht viel, aber der Konsum sollte zumindest an Öffentlichen Orten und Schulen nicht gestattet sein und mit Disziplinarmaßnahmen verbunden werden. Außerdem sollte ein Konsum bei Jugendlichen festgestellt werden sollte direkt oder am besten schon im voraus eine Aufklärung über die damit vorhergehenden Risiken und Gefahren veranlasst werden. Außerdem finde ich es insbesondere beim Jugendschutz wichtig auf Suchtgefahr und Folgeschäden hinzuweisen und im Falle eines wiederholt festgestellten Konsums bei Jugendlichen diese an Suchtberatungsstellen weiterzuempfehlen. Ich finde dieses Thema sollte nicht zu lapidar wie in Kalifornien oder Großteilen von Kanada angegangen werden, sondern strengen Regularien unterliegen damit es eben nicht zu einem Anstieg minderjähriger Konsumenten kommt. Ich würde deshalb auch ein Mindestalter von 21 Jahren sowie THC Grenzwerte für empfehlenswert halten. Ansonsten bin ich aber ein blühender Anhänger der Legalisierung und denke das der dadurch entstehende Vorteil für unsere Gesellschaft durch etwas Forschung sogar noch größer werden könnte und die Risiken und Schäden im Zaun gehalten werden können.

Stimme voll und ganz zu. Es geht um Seriosität und möglichst viele Menschen abzuholen. Persönlich finde ich es sehr wichtig dass der Konsum ausdrücklich NICHT in den lokalen Verkaufsstellen angeboten werden darf. Das kanadische Model gefällt mir hier deutlich besser und wird vor allem Nicht-Konsumenten mehr überzeugen, als die zum teils sehr unterirdischen Coffeshops in Holland. Beim Betritt einer kanadischen Verkaufsstelle kommt einem lediglich ein feine Cannabis Note entgegen, kein Qualm und vor allem kein Geruch von Tabak. Dieser wird ja in Europa sehr gerne mitgeraucht und stellt meiner Meinung nach die Größte Gefahr in Verbindung mit Cannabis da. Ich finde es gut und wichtig das Ihr das in den Eckpunkten erwähnt habt! Kein Mischkonsum mit Tabak! Ansonsten frage ich mich wie den der THC-Grenzwert gemessen werden kann. Nur per Blutprobe oder auch per Selbsttest. Da dieser Wert ja von Körper zu Körper sehr stark schwankt, wäre es doch interessant sein eigenen Abbauwerte im Ungefähren zu kennen. Evtl. haben Menschen bei gleichem Konsumverhalten nach 12 Std. noch 5 Nanogramm im Blut während andere weit darunter liegen. Ich persönlich verdampfe die Kräuter ausschließlich und empfinde keine Unterschied ob ich nach drei oder sechs Stunden ein Fahrzeug führe, dennoch geht es mir in erster Linie um diejenigen mit sehr geringen Abbauwerten und diese variieren sehr viel mehr als z.B. beim Alkoholkonsum. Bitte korrigiert mich falls ich an dieser Stelle falsch liege!
Ansonsten sieht das doch alles ganz gut aus und danke für die vielen Infos!

Also der Konsum in "Verkaufsstellen" finde ich jetzt nicht schlimm, im Gegenteil, das macht einen Laden am Ende sogar aus. Als Amsterdam-tourist habe ich mir einige Coffeeshops angesehen und finde vor Allem die einzelnen Thematiken sehr gut gelungen. Zudem ist der Konsumraum in den meisten Fällen abgegrenzt vom Verkaufsraum, gibt aber auch natürlich Ausnahmen. Und wenn einem der Tabakgeruch stört, kann die Person zu einem anderen Coffeeshop, man wird nicht gezwungen dort zu kaufen...

Bei der Sache mit dem Führen eines Fahrzeugs...es gibt genügend Patienten, die sogar nur unter Cannabiseinfluss fahrtüchtig sind...und auch ich persönlich würde mich einschätzen, dass ich unter Cannabiseinfluss deutlich aufmerksamer auf den Verkehr achte...finde daher es viel besser, wenn man nicht nach konsumierten Drogen ausfragt, sondern wirklich die Fahrtüchtigkeit beurteilt...egal, was konsumiert wird. Nur sowas ist wirklich fair. Und ich würde mich grundsätzlich nicht ans Steuer setzen, wenn ich auch nur einen Hauch von Unaufmerksamkeit verspüre. Wobei man aber auch einem Menschen keine Eigenverantwortung mehr zutrauen kann...

Ritchie schrieb:
Ein großer Traum, endlich mal mit dem Auto wohin fahren wo gute Musik spielt, ohne die Angst im Nacken vor den Grünen. Ach, die sind ja plötzlich blau.

Mit dem Grundgesetz als Verteidigung beim Bundesverfassungsgericht die sofortige Entkriminalisierung fordern
In der Deutschen Demokratie geht alle macht vom Volke aus
Falls ihr Hilfe bei der Deutung benötigt, schreibt mir
Ich habe mich schon an alle möglichen Parteien gewandt aber es dauert mir zu lang.

Grüße

D.

Top! Nehme ich genau so gerne ab. Alles angesprochen was wichtig und richtig ist. Vielen Dank nochmal an Alle die sich so viel Mühe machen.

Super Dokument!

Eine Anmerkung zum "Jugendschutz": Ihr schreibt "Lediglich der kommerzielle Verkauf von Cannabis an Jugendliche mit Gewinnerzielungsabsicht sollte bestraft werden." Das finde ich gut, aber was ist mit Erwachsenen, die Jugendlichen etwas "mitbringen", selbst wenn damit keine "Gewinnerzielungsabsicht" verfolgt wird? Ich finde auch das gehört "bestraft".

Gruß, Cookie

Ich denke, dass ist mit allen so. Selbst Zigaretten oder Alkohol können ja von "Erwachsenen mitgebracht" werden. Wie das Bestrafungsmodell da Funktioniert sehen wir ja. Das Verbotene ist der Reiz und deshalb ist und bleibt das Verbot das Problem.

Da ist auch was dran. Trotzdem würde ich bei allem, auch bei Tabak und Alkohol, eine Verantwortung bei Erwachsenen sehen... das aber zu bestrafen ist vermutlich genau so wenig hilfreich. Ich bin da echt unschlüssig :).

Aktuell regeln die Bundesländer Verstöße gegen das Weitergabeverbot von Alkohol/Tabak in der Öffentlichkeit über Bußgeldvorschriften. In BW liegen die Beispielsweise bei 2.000 bis 3.500 € für Gewerbetreibende und bei 200 bis 500 € für sonstige Personen

Mit der kontrollierten Legalisierung müssten das JSchG und die Bußgeldvorschriften entsprechend um Cannabis ergänzt werden.

Ich persönlich halte in diesem Zusammenhang Bußgelder für ausreichend und zielführend, da sie Gesetzbrüche schnell ahnden und dort greifen wo es vielen weh tut.

Sehr gute Arbeit! Nichtsdestotrotz hätte ich noch einen Punkt der mir persönlich sehr wichtig ist. Die Anpassung der THC Grenzwerte im Straße sollte auch unabhängig von einer Legalisierung in den entsprechenden Resorts angegangen werden. Hier sollten wir nicht auf den Weg der Legalisierung warten, sondern des Thema direkt umsetzen was durchaus gut möglich ist.

Jaan schrieb:
Sehr gute Arbeit! Nichtsdestotrotz hätte ich noch einen Punkt der mir persönlich sehr wichtig ist. Die Anpassung der THC Grenzwerte im Straße sollte auch unabhängig von einer Legalisierung in den entsprechenden Resorts angegangen werden. Hier sollten wir nicht auf den Weg der Legalisierung warten, sondern des Thema direkt umsetzen was durchaus gut möglich ist.

Das finde ich auch. Es wäre meiner Meinung nach auch essenziell das, daß Thema Cannabis und Führerschein endlich mal Gerecht behandelt wird.
Was da derzeit und in den letzten Jahrzehnten (!!!) gelaufen ist und immer noch angewandt wird ist Willkür, völlig irrational und entbehrt jeglicher Sachlichkeit. Hier wird im StvO der Kiffer in seiner Existenz extrem eingeschränkt, ungerecht Bestraft und letztlich sozial und gesellschaftlich stigmatisiert.
#diskriminierung

Die Grenzwerte sollten auch so festgelegt werden, dass auch Leute, die aus medizinischen Gründen (evtl. auch Dauerkiffer), die vor der Arbeit noch kiffen (müssen), um besser über den Tag zu kommen.
Selbstverständlich ohne Ausfallerscheinungen zu haben,
Dies könnte man als Ergänzung zum Führeschein - auch unabhängig von der Obergrenze - an geeigneter Stelle nachweisen.

Ob verschrieben oder Genusskonsument, alle die Bekifft Auto fahren sollten bestraft werden. Der der es Medizinisch braucht und vor der ARbeit noch kiffen muss weil er schmerzen hat, sollte dann mit dem Bus oder der Bahn fahren!!! Ganz einfach !!! Keine Sonderrechte für Medickiffer !!!

Ja,ja,Strafe ist wichtig. Besonders Kiffer müssen bestraft werden. Das ist auch einfacher- Alkoholtrinker sind zu aggressiv. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob sie (die Alkoholtrinker) den Straßenverkehr gefährden oder einfach nur entspannt Autofahren (die Kiffer)

Angst und Strafen waren schon immer die Werkzeuge der Mächtigen.

Kräutermann schrieb:
Ob verschrieben oder Genusskonsument, alle die Bekifft Auto fahren sollten bestraft werden. Der der es Medizinisch braucht und vor der ARbeit noch kiffen muss weil er schmerzen hat, sollte dann mit dem Bus oder der Bahn fahren!!! Ganz einfach !!! Keine Sonderrechte für Medickiffer !!!
Ja klar! Und wenn jeder Kiffer wie Harry J. Anslinger meinte zu Allem fähig wäre und grundsätzlich schwer bewaffnet wie ein Clanmitglied und gefährlich ist - dann wäre Cannabis schon lange legalisiert. Wer die Wirkung von Cannabis beim Autofahren so einstuft wie Sie, hat es wahrscheinlich eh noch nie konsumiert und weis genauso wie die CDU/CSU gar nicht genau worüber er überhaupt redet.

Klasse so! Finde ich sehr gut ausgearbeitet. Auch die angesprochenen Vorschläge hinsichtlich Alkohol und Nikotin. Ich denke in vielerlei Hinsicht sollten Drogen stärker reguliert sein, so lange es angemessen und gerecht ist. Wie beispielsweise effektive Maßnahmen zum Jugendschutz: Werbeverbot und Fachgeschäfte für SÄMTLICHE psychoaktive Substanzen.

Nun,
zunächst einmal einen herzlichen Dank an das Ganze Team für die unermüdliche Arbeit, uns als Endverbraucher in Sachen Cannabis unterstützen.
Als Konsument will ich euren erarbeiten Eckpunkten komplett zustimmen.
In den Verkaufsstellen müssen erfahrene Personen sein. Denn....
Nur wer weiß wie es wirkt bzw. welche Konsequenzen bei übermäßigem Konsum entstehen, kann die Brüder und Schwestern verstehen und passend beraten.
So zu sagen auf du und du...
Nochmals herzlichen Dank für eure Arbeit!
LG
Schneider

Hallo,

Ich gehe davon aus, dass ihr euch besser mit den Risiken auskennt als ich.
Sind wir mit einer Legalisierung ab 18 Jahren auf der sicheren Seite oder wäre eine Legalisierung ab 21 Jahren die bessere Wahl?
Das ist vielleicht nicht der populärste Punkt aber wenn es dazu Studien gibt(?),
fände ich es eine starke Position für den DHV sich eindeutig für die Gesundheit zu positionieren.

Danke für eure Arbeit

Freundliche Grüße

... aber unsere Volljährigkeit schon und sie beginnt mit 18 - ich bin 53, soll "mir" also egal sein, aber 21 birgt genau so das "Risiko der Hirnenticklung", auf das Du vermutlich hinaus willst. Dann müsste das Mindestalter 25 sein, oder besser gleich 50, man weiß ja nie :). Aber das ist alles nicht mit dem GG vereinbar. Daher ist das Mindestalter für den Konsum der Einstieg in die Volljährigkeit.

Aber so sehr wie sie immer tun ist die Gefahr nun auch wieder nicht. Wenn du okay bist, und das sind die Meisten, dann weißt du auch, dass es ein zu viel gibt - oder besser ein "nicht zu dieser Zeit", aber zu einer anderen.

Hallo Cookie,
danke für die Antwort.
Genau, ich hatte die Gehirnentwicklung im Kopf.
Ich würde in Frage stellen, dass das Risiko bei 21 bzw. 25 Jährigen genauso hoch ist wie bei 18 Jährigen.
Ich fände es sinnvoller zu sagen 0,x?% konsumbedingte Schäden sind vertretbar.
Wenn man belastbare Zahlen dazu hat kann man ein Mindestalter bestimmen. (Darf auch gerne bei 18 liegen)
Das erscheint mir deutlich besser als die Volljährigkeit zu nutzen.

Was daran nicht mit dem GG vereinbar ist verstehe ich noch nicht ganz. Meinst du da einen bestimmten Artikel?

Mich persönlich betrifft das Mindestalter auch nicht. Ich finde es nur wichtig die Position an der Stelle besser zu begründen als "Völljährig mit 18 - das war seit 1949 noch nie falsch"

Wir lösen uns ja auch an vielen Stellen von der Volljährigkeit als Grenze: Bier und Wählen ab 16, Führerschein mit 17, Alkohol am Steuer ab 21, Bundespräsident sein ab 40, Rente mit 67 :P
Warum das dann in diesem Fall als gesetzt angesehen wird verstehe ich nicht.

Liebe Grüße

... was ich ggf. empfehle, aber "dürfen" mit 18 auf jeden Fall. Doch, es gibt eine Chance an einer Psychose zu erkranken mit 14 wie mit 30. Mit oder ohne Cannabis. Wenn überhaupt, betrifft das ganze nur 0.x% der User, die Jugendlichen mit gerechnet bis rauf zum Rentenalter. Und das ist in einem ungeregelten Schwarzmarkt, den wir jetzt haben. Es hat mir dennoch nicht geschadet und meinen Freunden auch nicht. Begonnen haben wir als Jugendliche, eben WEIL es "total verboten" war. Das wird dann nachlassen, wenn es endlich legal ist, jedoch nicht erst mit 21 oder noch später. Ich halte das für durchaus kontraproduktiv, da das "Verbot" bis zu dem Alter auch situationsgerecht sein muss, sonst wird es nicht ernst genommen (wie heute) und der Schwarzmarkt wird nicht ausgetrocknet. Hinzu kommt: Bier mit 16 aber Cannabis mit 21? Das erscheint mir ebenfalls Quatsch und gehört geändert (der Umgang mit Alkohol sowieso - was soll das, den 40%+ Stoff geradezu im Supermarkt unaufdringlich angeboten zu bekommen? Daher sehe ich das ganz entspannt :)).

Gruß, Cookie

Cookie schrieb:
Doch, es gibt eine Chance an einer Psychose zu erkranken mit 14 wie mit 30. Mit oder ohne Cannabis.

Das ist eine Rechnung mit Wahrscheinlichkeiten. Es besteht die Chance überfahren zu werden in der 30er Zone wie bei Tempo 100 km/h. Deshalb ist es trotzdem eine blöde Idee vorm Kindergarten Tempo 100 vorzugeben.
Bei Cannabisfakten.de gefunden:
"Je niedriger das Einstiegsalter, desto höher das Risiko, dass die persönliche Entwicklung behindert und die Hirnentwicklung negativ beeinflusst werden kann."
Damit ist die Wahrscheinlichkeit bei 14 Jährigen eben höher als bei 30 Jährigen.

Cookie schrieb:
Es hat mir dennoch nicht geschadet und meinen Freunden auch nicht. Begonnen haben wir als Jugendliche, eben WEIL es "total verboten" war. Das wird dann nachlassen, wenn es endlich legal ist, jedoch nicht erst mit 21 oder noch später. Ich halte das für durchaus kontraproduktiv, da das "Verbot" bis zu dem Alter auch situationsgerecht sein muss, sonst wird es nicht ernst genommen (wie heute) und der Schwarzmarkt wird nicht ausgetrocknet.

Natürlich sollte bei einer wissenschaftlichen Betrachtung der Frage auch berücksichtigt werden wie wirksam das Ganze dann wäre. Ich weiß nicht wie viele Freunde du hast aber ich halte das nicht für repräsentativ.

Dass die Regeln bezüglich Alkohol in keiner Relation zu Cannabis stehen ist glaube ich allen klar.

Nur um das nochmal deutlich zu machen: Ich habe absolut nichts gegen die Grenze von 18 Jahren. Ich finde es wichtig stichhaltige Argumente für sowas zu haben. Wenn ich gegen die Legalisierung wäre würden mich die Argumentation nicht überzeugen.
Ich fände eine wissenschaftliche Betrachtung der Wahrscheinlichkeiten überzeugender.

Liebe Grüße <3

Ich würde als "Gegner der Legalisierung" keiner "Studie" trauen, die sich dafür auspricht. Das war so und wird wohl ewig so sein. Aber DAS soll uns nicht abhalten, die Legalisierung ist längst beschlossene Sache. Nur wie muss noch geklärt werden, und dabei steht das Mindestalter von 18 Jahren nicht in Frage.

LG, Cookie

Von einem unbelehrbaren Gegenüber sollte man sich nicht von guten Argumenten abhalten lassen.

Sonst argumentiert man völlig sinn- und haltlos mit dem Gesetzen die es nicht gibt und stellt Dinge als außer Frage dar obwohl sie hier zur Debatte gestellt werden.

Liebe Grüße

Nun ja... unbelehrbar würde ich nicht sagen, aber "schwierig von einer Überzeugung los zu bekommen" vielleicht. Argumente habe ich aber zuhauf geliefert, Du bist nur nicht darauf eingegangen. Da kann man also die Unbelehrbarkeit gerade anders herum sehen :).

Übrigens das "nicht in Frage stehen" bezieht sich auf die Politik. Du hast die Frage gestellt, nicht die Politiker. Für die steht fest, dass es 18 ist.

Dann reden wir gerade wahrscheinlich komplett aneinander vorbei.

Cookie schrieb:
Übrigens das "nicht in Frage stehen" bezieht sich auf die Politik. Du hast die Frage gestellt, nicht die Politiker. Für die steht fest, dass es 18 ist.

Ich bin hier weil der DHV um Feedback zu seinem Positionspapier gebeten hat.(https://www.youtube.com/watch?v=2n1bBX0QeRY 8:20)
Also stehen gerade alle Punkte die in diesem Positionspapier zur Diskussion. (dazu gehört auch das Mindestalter von 18 Jahren)
Selbst wenn sich alle Politiker der Welt beim Mindestalter von 18 einig wären können wir hier diskutieren was im Positionspapier des DHV dazu stehen sollte.

Cookie schrieb:
Argumente habe ich aber zuhauf geliefert, Du bist nur nicht darauf eingegangen. Da kann man also die Unbelehrbarkeit gerade anders herum sehen :).

Dein erstes Argument das ich gefunden habe war:

Cookie schrieb:
Dann müsste das Mindestalter 25 sein, oder besser gleich 50, man weiß ja nie :). Aber das ist alles nicht mit dem GG vereinbar. Daher ist das Mindestalter für den Konsum der Einstieg in die Volljährigkeit.

Ich habe dann versucht darauf einzugehen:
Hattori Hanzo schrieb:
Was daran nicht mit dem GG vereinbar ist verstehe ich noch nicht ganz. Meinst du da einen bestimmten Artikel?

Also, dass ich nicht darauf eingegangen bin stimmt so nicht.
Eine Antwort habe ich keine gefunden. Habe ich die überlesen?

Kannst du mir bitte nochmal dein bestes Argument nennen auf das ich nicht eingegangen bin?
Ich würde das gerne nachholen. :)

Gut... mein "bestes" Argument auf das Du nicht eingegangen bist ist, dass die Sache kontraproduktiv wäre, weil das Alter von 21 einigen Leuten zu spät ist (und nicht situationsgerecht, weil Cannabis nicht "so'n schlimmes Zeugs" ist, wie gerne getan wird), es also trotzdem probieren würden und somit der Schwarzmarkt - wo sollten sie es sonst auch herbekommen - nicht austrocknet. Das Alter von 18 Jahren ist nun einmal das Alter des Erwachsenwerdens bzw. -seins, und nicht das von 21.

Das beste Argument in deinem Post finde ich, dass so der Schwarzmarkt evtl. nicht ausgetrocknet wird. Deshalb möchte ich darauf zuerst antworten.
Ich habe mit folgendem Satz versucht darauf einzugehen:

Hattori Hanzo schrieb:
Natürlich sollte bei einer wissenschaftlichen Betrachtung der Frage auch berücksichtigt werden wie wirksam das Ganze dann wäre.

Ich führe das gerne nochmal genauer aus:
Wir sind uns glaube ich einig, dass eine Altersgrenze wichtig ist.
Es geht also nur noch darum wo die am besten liegen sollte. (Ich verstehe dich so, dass du dafür argumentierst, dass die Grenze bei 18 Jahren liegen sollte)
Ich stimme dir zu. Um den Schwarzmarkt auszutrocknen sollte die Grenze möglichst niedrig liegen.
Das Gesundheitliche Risiko spricht dafür die Grenze eher etwas höher anzusetzen.
Das ist also eine Abwägung von mehreren Faktoren.
Und ich glaube, dass wir für viele Faktoren (dazu zähle ich auch die Austrocknung des Schwarzmarktes) eine ganz gute Datenbasis haben um die Fragen wissenschaftlich zu beleuchten. Das wird natürlich eine gewisse Unschärfe haben und es wir auch nicht eine richtige Antwort geben. Aber es gibt viele Länder die auf unterschiedliche Arten legalisiert haben und ich finde es sinnvoller zu schauen was bei denen passiert ist und daraus zu lernen.

Zu den anderen Punkten in deinem Post: (ich verstehe bei keinem davon wie du von der Aussage zu dem Schluss kommst, dass 18 das richtige Alter ist)
"weil das Alter von 21 einigen Leuten zu spät ist" - das kann ich über jedes Alter sagen

"weil Cannabis nicht "so'n schlimmes Zeugs" ist, wie gerne getan wird" "- ich glaube immernoch wir sind uns einig, dass es schlimm genug ist, dass wir eine Altersgrenze brauchen. Also ist die Frage wie schlimm es wirklich ist. Ich werbe immernoch dafür das wissenschaftlich zu beleuchten.

"Das Alter von 18 Jahren ist nun einmal das Alter des Erwachsenwerdens bzw. -seins, und nicht das von 21" -
Warum spielt das Erwachsensein in Bezug zu Cannabis eine Rolle? (Wenn du Gesundheitliche Risiken meinst stimme ich zu - dann verstehe ich aber nicht warum wir nicht einfach darüber sprechen statt übers Erwachsenwerden)

Habe ich deine Punkte richtig verstanden und angemessen gewürdigt?
Mein einziger Punkt in der ganzen Diskussion ist, dass man das datenbasiert betrachten sollte und kein Schätzeisen oder eine Altersgrenze von einem ganz anderen Thema nutzen sollte. (NICHT dass ich eine Grenze von 21 will)
Hast du meinen Punkt verstanden und sind wir uns da vielleicht einig?
Eigentlich glaube ich nicht, dass das eine besonders kontroverse Meinung ist.

Ich bin ja der Meinung, das man das NICHT datenbasiert klären sollte, sondern juristisch-freiheitlich motiviert. 18 Jahre ist das Alter für Volljährigkeit in Deutschland. Ab jetzt schreibt einem keiner mehr vor, was man zu tun oder zu lassen hat - sofern es niemandem schadet (bzw. so sollte es sei). Das schließt auch ein, dass man dann Rauchen, Vodka trinken und kiffen darf bzw. dürfen sollte, wohl wissentlich, dass es ein Gesundheitsrisiko darstellt.

Da anhand von Studien rumzurechnen und ein optimales Alter für minimale gesundheitliche Risiken zu bestimmen finde ich unsinnig, sofern es über der Volljährigkeit liegt. Machen wir ja bei Tabak, Alkohol oder Auto fahren auch nicht.

Hallo Oiram,

Könntest du mir helfen zu verstehen was du mit "juristisch-freiheitlich" meinst? Google konnte mir da nicht helfen.

Deine Definition von Volljährigkeit ist mir auch neu.

Wenn man sich einfach dogmatisch an eine 18-Jahre-Grenze halten möchte weil die irgendwann jemand für ein anderes Thema festgelegt hat dann halte ich das für ein schwaches Argument.

Den Vergleich zu Tabak und Alkohol finde ich an dieser Stelle unpassend. Nur weil wir es bei anderen Drogen suboptimal handhaben müssen wir das bei Cannabis ja nicht auch so machen.

Ich finde auch nicht, dass wir ein "optimales Alter für minimale gesundheitliche Risiken" berechnen müssen. Aber ich fände es wichtig eine Altersgrenze bei der man sagen kann, dass die Risiken vertretbar sind zu finden. Und um diese Risiken zu kennen lässt sich eine wissenschaftliche Betrachtung nicht vermeiden.

Der einfachste Weg: Aufklärung!!!!!

Ab 18 hat niemand was vorzuschreiben, das ist korrekt. Aber ich bin grundsätzlich dafür - und das setze ich auch durch, falls ich selbst mich entscheide einen Coffeeshop zu betreiben - dass man den Leuten klarmacht, dass der Genuss erst ab dem 25ten Lebensjahr mit geringeren Risiken in Verbindungen steht und man daher vor dem 25ten Lebensjahr zu seiner eigenen Gesundheit verzichten sollte. Aber freigegeben wird es ab 18, weil eben ab 18 die Volljährigkeit besteht.

1. Es sollte vlt Lieber ab 21 Jahren sein.
2. Strafen sollten nicht erlassen werden wer mit Cannabis handelt während es noch unter das Btm fällt ist selber schuld und muss die Strafe absitzen.

Ja, wir sollten uns in der Beziehung von anderen Ländern ein bisschen was aneignen. Die Niederlande sind auch in Punkto Cannabis von Perfektion weit weg...aber bei Alkohol haben sie begriffen...kein hochprozentiger Stoff im Supermarkt, nur in speziellen Shops mit Altersnachweis...warum nicht bei uns? Wieso kann man die Gesetzeslage für "alle" psychoaktiven Stoffe nicht mal langsam überdenken...die Realität würde einen dazu zwingen, aber jede Regierung schließt davor die Augen.

[quote=Hattori Hanzo]Hallo,

Ich gehe davon aus, dass ihr euch besser mit den Risiken auskennt als ich.
Sind wir mit einer Legalisierung ab 18 Jahren auf der sicheren Seite oder wäre eine Legalisierung ab 21 Jahren die bessere Wahl?
Freundliche Grüße[/quote]

Ich denke, das wird ein wichtiger Teil der Verkäuferschulung werden, Junge Menschen unter 25 Jahren vom Konsum abzuhalten oder zumindest auf einen seltenen, moderaten Konsum hinzuweisen, da sich das Gehirn noch nicht vollständig ausgeformt hat. Ist aber letztendlich jedem Erwachsenen selbst überlassen, mit was er sich schädigen möchte.

Hanfige Grüße
FraFra

Machen wir das bei Tabak auch so?
Bei Alkohol?

Ne. Da habe ich auch noch nie von gehört, dass jemand das fordert. Schadet Alkohol nicht dem Gehirn in der Enwticklung? Ab 18 ist man volljährig und für sich selbst verantwortlich - das schliest das Recht auf eine selbstbestimmte Risikobereitschaft mit ein.

Ich denke auch ab 21 Jahren wäre Sinnvoll und nicht ab den 18 Lebensjahr.
Und die Abgabe von Alkohol gleich mit auf 21 Jahren hochgesetzt.

Danke für den Diskussionsbeitrag.

Ich finde auch, dass man diese Frage 18/21 in den Raum stellen kann. Erst mit 21 tritt die vollständige strafrechtliche Verantwortlichkeit ein, erst mit 21 fällt die Null-Promille-Grenze beim Führerschein...

Ich stimme hier ebenfalls zu, dass die Forderung des DHV sich an wissenschaftlicher Studienlage orientieren sollte, sowohl was die gesundheitliche als auch die strafrechtliche Risikoabwägung betrifft. (Ich wünschte, das würde in der Politik insgesamt eine größere Rolle spielen)

Ist die Studienlage dafür nicht ausreichend, plädiere ich für 18 und wünsche mir, dass wir fordern, genau diese Punkte wissenschaftlich zu untersuchen und die Regelung ggf. anzupassen.

Wenn es belastbare Aussagen aus guten Studien gibt, die sowohl die eine als auch die andere Forderung unterstützen, z.B. Psychoserisiko mit 18 signifikant höher als mit 21 und Schwarzmarkt-Nachfrage bei Erlaubnis ab 21 signifikant höher als bei Erlaubnis ab 18, dann haben wir eine echte Abwägungssituation, über die wir diskutieren müssen.

Wenn die Studienlage dem nicht völlig widerspricht, bin ich für 18, wobei ich eine gezielte und unübersehbare Aufklärung und Beratung über die Nachteile und Risiken frühzeitigen Konsumeinstiegs, frühzeitigen regelmäßigen Konsums oder gar eines frühzeitigen starken Konsums für zwingend erforderlich halte.

Zeigt die Studienlage aber überwältigend und signifikant auf, dass die gesundheitlichen Risiken mit 21 erheblich niedriger sind als mit 18, sollten wir 21 fordern und die Aufklärung über diesen Unterschied verstärken.

Diesen Standpunkt vertrete ich aus der Überzeugung und Hoffnung heraus, dass Aufklärung langfristig nachhaltiger wirkt als Verbote und notwendige Verbote nur dann funktionieren, wenn sie sehr gut begründet werden.

LG Geoforst

Die Folge wäre, dass sich die 18 bis 21 jährigen ihr Gras dann wieder auf dem Schwarzmarkt besorgen, welches hohe Risiken birgt. Davon wollen wir doch weg.

Steffi schrieb:
Die Folge wäre, dass sich die 18 bis 21 jährigen ihr Gras dann wieder auf dem Schwarzmarkt besorgen, welches hohe Risiken birgt. Davon wollen wir doch weg.

Hallo Steffi,
Ich stimme dir zu.
Aber den Schwarzmarkt loszuwerden ist ja nicht das einzige Ziel.
Mit der Gleichen Argumentation kann man sagen, dass wir ab 16 oder 14 legalisieren sollten.
"Die Folge wäre, dass sich die 14 bis 18 jährigen ihr Gras dann wieder auf dem Schwarzmarkt besorgen, welches hohe Risiken birgt. Davon wollen wir doch weg."

Wir wollen nicht nur weg vom Schwarzmarkt sondern auch hin zu einem vernünftigen Gesundheitsschutz.
Ich glaube wir sind uns einig, dass wir eine Altersgrenze brauchen. Meine Vermutung wäre, dass die irgendwo zwischen 16 und 26 sinnvoll wäre.
Dazwischen muss man das Zurückdrängen des Schwarzmarktes gegen einen guten Gesundheits- und Jugendschutz abwägen.
Wenn die wissenschaftliche Lage es hergibt zu sagen, dass die Auftrittswahrscheinlichkeit von gesundheitlichen Problemen die mit Cannabis in Verbindung gebracht werden im Alter von 18-21 nicht signifikant höher ist als bei über 21 Jährigen, finde ich die Grenze von 18 Jahren super.

Ich fände es auch super eine Prognose zu haben wie sich der Schwarzmarkt bei verschiedenen Altersgrenze entwickelt. Das sollte definitiv mit einfließen.

Ich stimme dir in dem Punkt zu, dass wir einen Gesundheitsschutz anstreben zu. Ich bin von einer PTBS bestroffen und habe selbst Cannabis schon mit 16 Jahren intuitiv eingesetzt um mir zu helfen, weil ich so auch einen Zugang zur Meditation gefunden habe. Heute bin ich 42 J. Erts heute weiß ich, dass ich die PTBS habe. Die hatte ich damals schon, nur unwissendlich. Ich habe mich intuitiv damit selbt medikamentiert. Wen es zu Cannabis zieht, der sucht da auch etwas. Gesundheitsschutz bedeutet für mich nicht zwingend, keine Drogen zu konsumieren, sondern einen aufgeklärten bewussten Umgang mit Drogen auch an Jugendliche zu vermitteln. Ich sehe das größte Problem in der fehlenden Aufklärung. Die größte Gesundheitsgefährdung für Cannabis Konsumenten ist meines Erachtens zur Zeit die Verunreinigung von Cannabis auf dem Schwarzmarkt, durch Dreck und künstliche Cannabinoide, sowie das Fehlen von Deklarierungen bzgl THC/CBD Gehalt. Gesundheitscshutz bedeutet für mich, dass junge Erwachsene im Shop aufgeklärt werden, dass ein nicht ganz so hoher THC Gehalt besser ist und dass am besten genug CBD drin sein sollte. Aber das ist nur die biochemische Aufkläung. Mir fehlt das Fach Psychologie in den Schulen. Würden KInder und Jugendliche wissen wie man mit psychische Problenem umgehen kann, würden viele nicht Substanzen als einzigen Ausweg nutzen. Würden wir vernüftig mit Drogen in unserer Gesellschaft umgehen und das schon unseren Kindern beibringen, gäbe es weder Süchte noch Psychosen. Unsere Kultur hat das verlernt. Wir leben nämlich auf eine Weise, dass Menschen nur noch funktionieren müssen. Das zu ändern da fängt Gesundheitsschutz für mich an. Drogenmissbrauch und Süchte sind nur Symptome unsere kranken Gesellschaft. Es macht Sinn sich mal Kulturen anzusehen, in denen psychaoaktive Substancen zum rituellen Gebrauch und zu Heilungszecken konsumiert werden. Da gibt es so gut wie keine Probleme. Das Problem entsteht wenn Menschen Drogen falsch gebrauchen, weil sie es heimlich tun müssen und es keine vernünftige Aufklärung über den Richtingen Gebruach gibt. Gesundgeitsprävention wäre für mich in aller erste Linie eine vernünftige Aufklärung, die nicht sagt mach das besser nicht, sondern die sagt wenn du es machen musst, dann mach es so. Zb Siehe Regeln für Set und Setting wie man das im Umgang mit Psychedelika kennt. Die Altersgrenze steht für mich erst an zweiter Linie. An erste Stelle steht für mich eine wirklich gute Aufklärung, die uns lehrt wie man sinnvoll mit Drogen umgeht und welche Lösungen es im Falle vom psychischen Problemen gäbe. Wir brauchen Psychologie als Pflichtfach in jeder weiterführenden Schule. Wir müssen viel größer denken, wenn wir wollen dass Menschen nicht mehr an Süchten oder Psychosen erkranken. Wir müssten auch Kinder besser in KiTas und Schulen betreuen, kleinere Gruppen und kleinere Klassen,. Es gibt Studien zb schau mal unter Papillio, das ist ein Programm zur Sucht und Gewaltprävention in KiTas die aussagen das Kinder die Tendenzen für Sucht- und Gewaltverhalten im Alter bis zum 6. Lebensjahr entwicklen. deshalb geht das Papillio Programm auf KiTa Kinder ein. Aber Kinder werden in Deutschland sehr schlecht in den ersten Lebensjahren betreut. Sucht ist oft eine Suche. Sucht ist eine Suche nach Liebe, Anerkennung und Selbstwert. Da müssen wir ansetzten, bei den wahren Ursachen. Wir müssen langfristig und nachhaltig denken. Das sind alles Gründe warum, ich nicht glaube dass die Altersgrenze ein entscheidender Schutzmechanismus ist. Die Ursachen von Drogenmissbrauch liegen ganz wo anders, wo aber bisher noch kaum jemand hin schaut. Wir kratzen noch an den Symptomen, weil wir unser ganzes System umstellen müssten, wenn wir uns wirklich mit den Ursachen von Sucht beschäftigen müssten. Ich hatte übrigends auch schon eine Psychose und habe diese geheilt, die Ursache waren die Gewalterfahrungen in der Kindheit. Bei mir wurde die Psychose durch Mediation ausgelöst. gekifft hatte ich seit dem 26 Lebensjahr nicht mehr. Die Psychose kam mit 36, weil ich keine Selbstfürsorge hatte und mir nicht zu helfen wusste, als mich weg zu meditieren. Cannabis machen keine Psychosen, die Gesellschaft erzeugt Psychosen. Nur werden die manchmal ausgelöst durch Cannabis, aber die Probleme waren schon vorher da. Cannabis ist nicht die Ursache.

Beim Import sollte der Passus reingeschrieben werden, dass nur mit Staaten mit anerkannter Regierung Handel getrieben werden darf. Explizit afghanistan sollte da meiner Meinung nach aktuell rausfallen.

zu beachten sind Fehler wie: hohe Eintrittsbarrieren, begrenzte lizenzen pro Bundesstaat und mehrere Lizenzen pro Person! Das sind die Probleme die den Amis jetzt haben!!!

1.der transport von 50 gramm -getrockneten(bitte ergänzen)- hanfblüten, sonst wird es unmöglich sein zb. Frische ernten/blattmaterial etc zu transportieren.
2.zum thema führerschein/arbeitsrecht bitte ergänzen: bei sicherheitsrelevanten berufen, bzw bei manchen firmen werden heute noch drogentests gemacht,(man muss teils bei vertragsbeginn im arbeitsvertrag unterschreibrn, dass man mit drogentests einverstanden ist) welche sich auf den cooh cannabis wert berufen. Dh diese urintests können trotz 8t wöchiger abstinenz zu einer kündigung führen, sobald mehrmaliger konsum vermutet wird, was ab einem cut off wert von 50 ng/ml angenommen wird. Daher bitte eine regelung ergänzen für den konsum in sicherheitsrelevanten bereichen, so dass sichergestellt ist, ab wann/ab wann nicht, man gekündigt werden kann.
Lg

Nur positive und gute Punkte. Die Ausführung ist machbar und gut strukturiert. Punkte wurden gut bedacht und einige kritische Punkte bearbeitet.
Alle möglichen Anpassungen wurden gemacht und auch für die Verkehrsordnung git geregelt. Auch der Vorschlag momentane Führerscheinentzüge etc. neu zu bearbeiten und zu entlassen find ich sehr gut.
Keine einzigen schlechten Punkte.

Zum Punkt "Cannabis-Produktion" in Deutschland, für den Konsum-Bereich, wäre es sinnvoll, deutsche Landwirte einzubinden, damit die Produktion quantitativ und qualitativ nicht aus dem Ruder läuft.
Für diese Einbindung wäre es sinnvoll, für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe vorzuschreiben, seit mindestens 4 Jahren vor zukünftigem Lizenzerhalt in einer landwirtschaftlichen Krankenkasse Mitglied zu sein. So würde verhindert, dass dubiose Hersteller, mit Kapital unbekannter Herkunft, einen Markt eröffnen und zu fachlich ausgewiesenen Herstellen in Konkurrenz treten. MeCaDt

Also wollen sie die ganzen erfahrenen kleinen bis Mittegrossen Growers die due ganze Zeit im Schatten arbeiten mussten aus der Legalisierung fernhalten? Als jemand der das Glück hat im legalen Markt in den USA Erfahrung gesammelt zu haben, kann ich ihnen sagen das Normale Bauern keine Ahnung vom Anbau von qualitativ hochwertigen Cannabis haben.

Es gibt in Deutschland und anderen Europäischen Ländern Menschen die sich mit der Sache sehr gut auskennen. Und diesen sollte es gegönnt sein endlich ihrer Passion legal nachzugehen.

Die Mafia Typen können sowieso nicht im legalen Markt mithalten, da sie keine Qualität herstellen können.

Gefällt mir, allerdings fehlt mir angesichts immer wieder auftauchender Forderungen, Cannabisprodukte mit einem Maximalwert von THC zu versehen, ein entschiedenes und begründetes "Nein!" zu dieser Forderung.
Würde der THC-Gehalt bei z. B. 15 % gedeckelt werden, wie es die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) fordert, hätte die organisierte Kriminalität viel zu feiern. Heutzutage ist es kein Kunstwerk, THC-Konzentrationen von 20 - 30 % zu erreichen, auch im Hobby-Anbau. In Amerika gehen die Werte von Marihuana teils weit über 30 %, Konzentrate über 90 % THC sind auch kein Problem mit dem nötigen Know How. Vor allem regelmäßige Konsumenten wollen eher stärkere Sorten und würden sich nicht mit 15 % THC zufrieden geben.
Auf diesem Weg könnte auch der Eigenanbau in Frage gestellt werden, da man noch nicht mal einen grünen Daumen braucht, um 15 % im Gras zu knacken.
Bei einem nicht-tödlichen Wirkstoff sollte jeder Erwachsene selbst entscheiden können, welche Konzentrationen er in welcher Menge zu sich nimmt! Entsprechende Warnhinweise für potente Produkte sind dennoch sinnvoll, vor allem für Konsumenten mit wenig Erfahrung.
Ebenso halte ich die gelegentlich aufkommende Forderung nach einem Mindestanteil von CBD für falsch. Wer CBD-reiche oder ausgeglichene Sorten möchte, soll sie natürlich kaufen oder anbauen können. CBD ließe sich natürlich auch zusätzlich konsumieren. Aber eine Bevormundung ist auch hier strikt abzulehnen!

Volle Zustimmung von meiner Seite zu dem Punkt!

Das sehe ich genauso, eine Obergrenze für THC wäre wie eine Koffein-Grenze für Kaffee - es sei jedem selbst überlassen, ob er sich angenehme 7 Löffel auf ne Kanne haut, oder ne Brühe kocht die einem die Zähnägel hochrollt :) Die Obergrenze halte ich auch deshalb für Problematisch, da somit sämtliche Konzentrate oder Edibles hinten runterfallen. Ich will THC-Gummibärchen in D, das halbe das ich mal hatte in den USA war der Knaller :)

Edibles sind zwar nicht mein Ding, aber für mich gibt es auch keinen ernstzunehmenden Grund dagegen.
Ein Verbot hochpotenter Extrakte wäre auch aus einem anderen Grund hinfällig: solche Extrakte kann man sich kinderleicht und günstig mit eher mittelmäßig potentem Cannabis aus dem Fachgeschäft (z. B. mit 10 - 15-prozentigem Gras) selbst herstellen.

Ich hoffe, dieses Anliegen dringt samt Argumentation zu allen Gruppierungen, Verbänden und Politikern durch, die das Gesetz letztendlich erstellen.
Denn von einer geforderten THC-Obergrenze habe ich leider schon sehr oft gelesen. Oft wird dann klassisch mit dem (meiner Meinung nach zu vernachlässigendem) Suchtpotential und Psychosen argumentiert. Angeblich gibt es in großen Städten, in denen hochpotentes Cannabis zur Verfügung steht, eine erhöhte Zahl an Psychotikern.
Allerdings ist erwiesen, dass es in großen Städten mehr Psychotiker gibt als in ländlichen Gegenden, unabhängig vom Cannabis. Eine plausible Erklärung liegt in den Umwelteinflüssen von Städten begründet (Reizüberflutung, Hektik, Stress, kaum Ruhe etc.).
Je nach Erhebung gibt es im ländlichen Raum ca. 1 Prozent Psychotiker, gemessen an der dortigen Bevölkerung. In Städten sind es ca. 1,5 Prozent.
Egal wie man's dreht und wendet: THC-Obergrenzen sind sinnlos und kontraproduktiv.

Eine Maximalgrenze ist auch in meinen Augen schwierig, da es zum Einen immer Menschen geben wird, denen die Grenze zu hoch/niedrig erscheint und es zum Anderen doch mehr auf den Einsatz und Umgang mit einem potenten Stoff ankommt, was seine möglichen Risiken betrifft.

Wer z.B. ein starkes Öl/Gras nimmt, dabei weniger Masse verdampft/verbrennt, um auf die gewünschte Wirkung zu kommen, schadet seiner Lunge weniger, als wenn er mehr Masse von einem weniger potenten Träger verdampfen/verbrennen müsste.

Auf der anderen Seite sehe ich in den USA Konzentrate mit 99%THC und frage mich, ob das immer noch so "ungefährlich" ist, wie wir meinen. Ich fänd es zum K*tzen, wenn Cannabis plötzlich wieder als eine gefährliche Droge betrachtet werden würde, weil wir mit Hanf-Äquivalenten von Kokain und Heroin experimentieren (Sorry für den Vergleich, Koka und Mohn sind andere Pflanzen, es sind andere Wirkstoffe, ganz klar, mir geht es um die Potenzierung der Risiken durch Extraktion des wichtigsten Wirkstoffs)...

Vielleicht sollten wir auch in diesem Punkt eine wissenschaftliche Untersuchung der Auswirkungen dieser hochprozentigen Extrakte fordern.

Sollte eine Untersuchung ergeben, dass sich Probleme mit diesem Teil des Marktes ergeben, bin ich dafür, dass man den Verkauf des SEHR starken Stoffs (z.B. >40%, wenn Studien hier eine sinnvolle Grenze aufzeigen) doch eher den Apotheken zu medizinischem Gebrauch überlässt, bevor uns das ganze Projekt um die Ohren fliegt...

Wer hobbymäßig sein Extrakt gewinnt und sich damit beschäftig, soll das tun dürfen. Wenn der Verkauf von potenten Extrakten aber den den Verkauf von gutem Gras im Fachhandel gefährdet, bin ich auf jeden Fall für eine solche Einschränkung, um den Kernbereich der Legalisierung zu schützen.

LG Geoforst

Ich finde das genauso das es Blöd wäre ne maximal THC Obergrenze von 15% einzuführen.

Stefan schrieb:
Ich finde das genauso das es Blöd wäre ne maximal THC Obergrenze von 15% einzuführen.

Ich denke, dass eine Cannabissteuer erst ab 12% THC sinnvoll wäre. Cannabis mit geringerem Gehalt sollte günstiger sein.

Sehr geehrtes Team des DHVs,
Zuerst möchte ich mich für Ihren Einsatz bedanken, dass die Stigmatisierung, Pathologisierung, Kriminalisierung, Diskriminierung und systematische Exklusion von Millionen Menschen in Deutschland endlich zum Erliegen kommen vermag. Ich teile die Meinung, dass es einen funktionierenden Jugendschutz, Verbraucherschutz, Qualitätskontrolle, eine objektive Aufklärung und eine Gleichbehandlung in der Führerscheinfrage benötigt. Jedoch habe ich einige (wenn auch eher kleine) Anmerkungen und Vorschläge.
1. Ich halte es für eher unwahrscheinlich, dass es zu einer flächendeckenden Vernetzung von Cannabis-Fachgeschäften in ländlichen Regionen kommen wird. Daher befürworte ich, die Möglichkeit eines Verkaufs-Lizenzerwerbs von Apotheken in dessen direkten Umkreis (von z.B. 20km) kein, lizensiertes Cannabisfachgeschäft vorzufinden ist. Natürlich können auch Personen in ländlichen Gebieten i.d.R. die vorgeschlagenen Internetangebote nutzen, jedoch würde dies viele, technikunversiertere (insbesondere ältere) Personen ausschließen, ebenso wie Haushalte ohne vorübergehenden oder dauerhaften Internetzugang.
2. Die Wirkung von berauschenden Cannabis-Produkten ist nicht nur von dem CBD- und dem THC-Gehalt bzw. Verhältnis abhängig, sondern von einer komplexen Wechselwirkung verschiedener Stoffe der Cannabispflanze. Diese Entourage-Effekt, sollte daher zumindest in Form einer groben Prognose über die Wirkung/den Rausch ebenfalls angegeben werden. Dies würde u.a. die fachliche Beratung erleichtern können.
3. Der letzte Punkt von mir bezieht sich eher auf eine, künftige Sorge. Im Abschnitt „Jugendschutz“ erwähnen Sie eine Verstärkung von Präventionsmaßnahmen. Im Kerngedanken, kann ich diesem auch voll und ganz zustimmten. Jedoch halte ich es für möglich, dass durch diese recht wage Formulierung die Möglichkeit einer juristisch-pädagogischen Interpretation besteht, in welcher die bisherigen „Strategien zur Aufklärung und Repression“ weiterverfolgt werden. Daher halte ich eine Konkretisierung für notwendig, in welcher Präventionsmaßnahmen (wie Aufklärung) sich an Objektivität und wissenschaftlichen Erkenntnissen orientieren sollen. Bisher verläuft dieser Bereich häufig polemisch, polarisierend, ideologisch, einseitig und stark wertend. Um diesen Kurs zu korrigieren bedarf es einer umfassenden, objektiven Aufklärung über beispielsweise: (1) die Ausgestaltung des konkreten Rauschs (z.B. Wahrnehmung, Verhalten, Veränderungen in Bewertungen und Kognitionen), (2) mögliche, biomedizinische, psychische, wie auch soziale Langzeitfolgen (negative, wie auch positive), (3) die rechtliche Ausgestaltung und (4) Voraussetzungen für einen verantwortungsbewussten, risikominimierten Konsum (siehe u.a. die Studienergebnisse von Christoph Strieder, 2011).
Abschließend möchte ich jedoch erneut bemerken, dass dies am ehesten als Detail-Anmerkungen zu verstehen sind. Im Großen und Ganzen halte ich die von Ihnen vorgestellten Eckpunkte für umfangreich und progressiv, aber auch für realistisch.
Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Glück und Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen

Vielen Dank für diesen Beitrag. Ich möchte ihn in allen Punkten unterstützen.

Die Produzenten/Erzeuger sollten ihre Produkte bei einem anerkannten Institut untersuchen lassen und die Angaben zu den Terpenprofilen auf der Packung veröffentlichen. Die Kunden werden das mehr und mehr zu schätzen wissen und auch verstärkt nachfragen (Siehe USA)

Zum Vergleich stelle ich mir gerade das Etikett auf einer Wasserflasche vor, mit den obligatorischen Angaben des Fresenius-Instituts.

Problem: Die Werte sind vermutlich von Pflanze zu Pflanze in einer Ernte und von Ernte zu Ernte unterschiedlich und verändern sich vermutlich auch noch nach dem Test durch die Dauer der Lagerung bis zum Verkauf sehr stark. Es wäre vermutlich für kleine Produzenten unwirtschaftlich, bei jeder Ernte (oder sogar Pflanze?) eine volle Analyse durchzuführen, zumal das Ergebnis mit den tatsächlichen Inhaltsstoffen des Produkts, das der Käufer schließlich in Händen hält, eh nicht exakt übereinstimmen wird.

Während ich eine vorschriftsmäßige Angabe bei THC/CBD für notwendig halte, fände ich weitere Angaben zum Terpenprofil also "nur" wünschenswert.

Eine Angabe der Terpenprofile kann - setzt man nicht die extrem anspruchsvollen und teuren Produktionsbedingungen des deutschen Arzneirechts voraus - m.E. nur einem Näherungswert entsprechen und würde mir als Durchschnittsangabe pro Ernte zum Zeitpunkt X gut gefallen, wenn es aber für den Kleinproduzenten unwirtschaftlich wäre, es häufiger als z.B. einmal pro Jahr pro Cannabis-Sorte analysieren zu lassen, wäre ich auch damit zufrieden.

LG Geoforst

Bitte ich will nur bio kaufen. Könnten Pestizide daher auch deklariert werden.

[quote=Anonymous]Bitte ich will nur bio kaufen. Könnten Pestizide daher auch deklariert werden.[/quote]
Verwendung von Pestiziden ist bei Genusscannabis nicht erlaubt und wird deshalb auch nicht deklariert. Importware muss natürlich auf Pestizide getestet werden, aber wenn etwas gefunden wird, kommt es nicht in den Verkauf. Wie bei Biolebensmitteln auch.

Ich finde das eckpunkte Papier super! Das einzige was ich gut finden würde wenn es ergänzt wird - es sollte verpflichtend sein in den Blüten min. 3 der enthaltenen Terpene mit den höchsten Konzentrationen aufzulisten da die Terpene verantwortlich dafür sind wie das High wirkt -sedierend, relaxend,aktivierend oder psychadelisch grob eingeordnet. Man könnte anhand der Terpene Kunden beraten und genau die richtige Sorte mit ihnen finden, es sollte auch möglich sein vorher an den Blüten riechen zu können, mit einem trainierten Geruchssinn kann man die Wirkung der Blüte schon vorrausahnen anhand der Terpene. Sorten mit nur 10% THC können trotzdem mit einem gewissen Terpenprofil stärker wirken als man vermutet. Die Terpene sind der Schlüssel zur Wirkung und sollten als eine der wichtigsten Komponenten angesehen werden nach meiner Meinung.

Beste Grüße

Eine THC-CBD-Analyse ist schon sehr einfach und günstig möglich, aber das Terpenprofil ist von Pflanze zu Pflanze möglicherweise sehr unterschiedlich. Ich bin da skeptisch, ob das überhaupt praktikabel ist. Könnte sein, dass das in ein paar Jahren so gemacht wird, aber spielt jetzt für die Legalisierung keine Rolle.

Hanfige Grüße
FraFra

Definitiv ein gut ausgearbeitetes Dokument, das sich mit meiner Vorstellung fast vollständig deckt.

"noch offene Gefängnisstrafen" würde ich in "noch offene Strafen" umwandeln, und darauf hinweisen, dass eingesparte Kosten für Justiz und Vollzug für Angebote zur >>freiwilligen<< Suchthilfe bei >>sämtlichen<< Substanzen verwendet werden sollten, um denen zu ehrlich zu helfen, die man ja die ganze Zeit mit einer Prohibition schützen wollte.

Verkauf:
-sollte auch unverpackt möglich sein. Man bringt ein Behältnis mit, die Sorte wird abgewogen, darin eingefüllt und man bekommt einen Aufkleber mit den Informationen über die Sorte.
-Fachgeschäfte mit Konsum oder Verkostungsmöglichkeiten sollten separate Räumlichkeiten dafür haben um ungestörte Verkaufs und Beratungsgespräche zu ermöglichen.
-Bei Bio-Siegeln ist das so, dass die Anbieter der Siegel die Qualitätskontrolle durchführen. Eine separate staatliche Kontrolle in dieser Hinsicht ist somit obsolet.

Werbung:
Nur da möglich, wo eine Alterbeschränkung ab 18 Jahre ist. Grund: Das schließt z.Bsp. Gaststätten ab 18 mit ein und Pay-TV-Sender mit Altersbeschränkung.

Besteuerung;
Die Idee mit einem Bonus für ausgleichendes CBD und Outdoor-Anbau ist großartig, sollte aber auch unbeheizte oder mit (an Tagen ohne Sonne) erneuerbaren Energien beheizte Gewächshäuser mit einschließen. Der Bonus könnte über eine Steuererstattung erfolgen.

Der Punkt Produktion für den Verkauf fehlt ganz, daher hier meine Ideen:

Es sollte Großproduzenten und Kleinproduzenten geben.
Für Großproduzenten sollte es eine Schulung geben, die die Einhaltung einheitlicher Anbauregeln sicherstellt. Anbauregeln könnten sein: kein chemischer Dünger, möglichst wenig Strom, am besten aus erneuerbaren Energien verwenden und auch normale Arbeitsmarktregeln, wie die Behindertenquote.
Bei kommerziellen Kleinproduzenten sollte es weniger streng zugehen, eine kurze Schulung darüber, was nicht erlaubt und ungesund ist, sollte genügen.
Die Überwachung der Einhaltung dieser Regeln und Gesetze sollte wie beim Weinanbau oder Hopfenanbau erfolgen. Warum Kleinproduzenten ? Für besondere Spezialitäten, analog zu kleinen Craft-Beer Brauern, aber auch damit "Lieschen Müller" mit grünem Daumen legal ihre Rente aufbessern kann

Ich entscheide hier nichts und die Regeln für den Anbau liegen noch komplett im Nebel, aber ich kann schon jetzt vorhersagen, dass es keine Kleinproduzenten geben wird, die ein paar Quadratmeter Hanf an den Staat verkaufen. Das ist nicht wirtschaftlich. Es werden etwa 400 Tonnen Hanfblüten pro Jahr in DE benötigt. Nicht alles wird aus DE kommen.

"...aber ich kann schon jetzt vorhersagen, dass es keine Kleinproduzenten geben wird, die ein paar Quadratmeter Hanf an den Staat verkaufen...."
Nicht an den Staat sondern an das nächste Fachgeschäft im der Nähe.

Da muss ich leider Widersprechen. Cannabis wird auch nach der Legalisierung nicht vollkommen Legal sein. Drogen sind keine Handelsware. Cannabisläden werden ihre Ware nur aus Staatlicher Lieferung bekommen. Anders geht es nicht. Knoblauch oder Salat können frei gehandelt werden.

An der Stelle können wir als Community eben widersprechen und sagen staatliche Qualitätskontrolle ist super, aber Produktion und Handel sollten nicht beim Staat liegen sondern bei Fachleuten die sich damit auskennen. Logisch wäre eine Qualifikationdmöglichkeit z.Bsp. bei der IHK einzuführen. Das habe ich schon sn vielen Stellen, au h gegenüber Kirsten Kappert-Gonther gesagt.
Bei den Drogen Alkohol und Tabak ist es ja auch nicht der Staat der Händler, sonde4n gibt den gesetzlichen Rahmen vor und kassiert die Steuern.

Marina Haas schrieb:
An der Stelle können wir als Community eben widersprechen und sagen staatliche Qualitätskontrolle ist super, aber Produktion und Handel sollten nicht beim Staat liegen sondern bei Fachleuten die sich damit auskennen.

Das sehe ich genauso, in den USA ist es auch unter Lizenzvergabe einzelnen Unternehmen möglich ihre eigenen Läden zu beliefern. Die Ausgabestellen sind in den meisten Fällen von einem einzelnen Unternehmen gesteuert, dass im jeweiligen Bundesstaat die Zulassung erhalten hat. Die dürfen nicht Staatsübergreifend handeln dort - aktuell - auch wenn es sich dabei um die gleiche Firma handelt.

Wenn wir den Kleinstbauern einen Nebenerwerb anbieten wollen, dann braucht es Annahmestellen mit Formular und Co: Welche Sorte, Keimdatum oder Klondatum, Welches Medium, Verwendeter Dünger etc. das kann man dann alles angeben und ne Probe dalassen. Wenn keine Verunreiningung oder Mägel festegstellt werden, dann kann angekauft werden... dafür brauchen wir aber noch ne Weile denke ich - erstmal den Eigenanbau für den Eigenbedarf eintüten.

Beim Thema Eigenbau wäre ich übrigens bei einer Quadratmeter lösung. All die Sonderregelungen mit X Pflanzen halte ich für fragwürdig, nachher geht eine ein und die andere ist nen Kerl... da lohnt der Aufwand nicht. Ich würde fast sagen Eigenanbau überhaupt nicht regulieren, bei den Tomaten schaut ja auch niemand wie viele ich anpflanze oder esse. Man brauch sich auch denke ich nicht der Illusion hingeben, dass plötzlich jeder selbst anbaut und für den Staat nichts überbleibt. Nicht jeder hat einn grünen Daumen oder das nötige know how oder Lust zu warten...

Wenn wir 400 Tonnen brauchen, um den Schwarzmarkt auszutrocknen, kann der Bedarf sicherlich nicht nur von Kleinproduzenten oder (zumindest am Anfang) durch deutschen Anbau gedeckt werden. Zustimmung. Nicht nur... aber auch!

Ich wäre dafür, die Regelungen für Produktion, Verarbeitung und Handel so zu gestalten, dass es für kleinere Produzenten zumindest nicht künstlich - d.H. durch überflüssige Hürden - unmöglich gemacht würde, wirtschaftlich zu arbeiten.

Viele kleine Produzenten zuzulassen, hat in meinen Augen erhebliche Vorteile in Bezug auf Qualität und Angebotsvielfalt (gilt für das Produkt, aber auch für die jeweiligen Arbeitsumfelder!) und auch die Menge möglicher Arbeitsplätze (+ Steuereinnahmen) in den einzelnen Kommunen.

Darum möchte ich hier dringend eine solche Regulierung fordern, die das möglich macht.

Für Craft-Cannabis! Yea! :)

Marina H. schrieb:
Verkauf:
-sollte auch unverpackt möglich sein. Man bringt ein Behältnis mit, die Sorte wird abgewogen, darin eingefüllt und man bekommt einen Aufkleber mit den Informationen über die Sorte.
-Fachgeschäfte mit Konsum oder Verkostungsmöglichkeiten sollten separate Räumlichkeiten dafür haben um ungestörte Verkaufs und Beratungsgespräche zu ermöglichen.


Unverpackte Ware bringt neue Probleme mit sich. Es müsste dann vierteljährlich eine Bestandsaufnahme durchgeführt werden, um zu verhindern, dass unversteuerte Ware mitverkauft würde. Das würde es unnötig kompliziert machen. Es sollte alles vom Großhandel verpackt werden und nur so in den Geschäften verkauft werden können.

Tankstellen und/oder Apotheken sollten auf dem Land eine Sondergenehmigung zum Verkauf von Cannabis stellen dürfen, um die Verfügbarkeit des legalen Marktes zu gewährleisten. Die Lizenz muss etwa jährlich neu gestellt werden. Sollte ein Fachgeschäft im Gebiet eröffnen, muss diese bei der Lizenzvergabe berücksichtigt und bevorzugt werden.

Tankstellen sind meiner Meinung nach überhaupt nicht geeignet Cannabis zu verkaufen. Auch nicht auf dem Land. Die Tankstellen haben bereits ein ausgesprochen großes Angebot an Verkaufprodukten und brauchen nicht auch noch Cannabis dazu. Cannabis soll nur mit Beratung verkauft werden dürfen, und das kann in der Tankstelle nicht geleistet werden.

Hanfige Grüße
FraFra

Schluss mit ungleichbehandlung!

"Neben den Fachgeschäften selbst sollte es auch anderen Gastronomen erlaubt werden, den Konsum von Cannabis zu gestatten, sofern der Zugang zur Lokalität nur Erwachsenen erlaubt ist" - Purer Schwachsinn! Ich darf auch Alkohol in jeder Gastro innen und außen konsumieren, egal wie alt die sonstigen Gäste sind, welche dort ein und aus verkehren!

"Die unentgeltliche Abgabe bzw. das Verschenken von kleinen Mengen Cannabis an erwachsene Freunde, z.B. aus eigenem Anbau ist erlaubt." - Nächster Schwachsinn! Jeder der sein eigenes alkoholhaltiges Getränk selbst Braut (herstellt), darf ohne regulierung, überwachung oder sonstigem Humbug, sein hergestelltes Verschenken nach Lust und Laune, hier gilt nicht mal der Jugendschutz, wenn es als objektives Geschenk deklrariert ist! (ungeachtet der möglichen Missbrauchs möglichkeiten)!

Zigaretten und Alkoholische Getränke dürfen auch in Automaten mit entsprechendem Altersnachweis veräussert werden, also bitte auch Cannabis und Cannabis-Fertigprodukte (Joints,..) evtl. auch via Lieferdienst a la Alko-Taxi.

Auch sollten Tabak-Cannabis Mischprodukte legal für die Herstellung und Vertrieb sein! (Siehe Heimat-Zigarreten Schweiz)

Ich war schon nach dem zweiten "Schwachsinn" von deinen Argumenten überzeugt. Du bist soooo klug. Kann ich ein Autogramm von dir haben? Rauchen ist gar nicht so schädlich. Wir brauchen mehr Zigarettenautomaten.

Es ist schon irritierend, das der DHV nach 20 Jahren "Arbeit für die Legalisierung" kein fertiges Konzept in der Schublade hatte. Da kündigt die Regierung die Legalisierung an, und ihr braucht 6 Monate für diese zwei Seiten? Ich schäme mich etwas, euch damals jahrelang das Geld hinterher geworfen zu haben.

Das Eckpunktepapier lag keinesfalls fertig in irgendeiner Schublade, sondern wurde im ganzen Team in mehreren Sessions diskutiert. Dabei wurden durchaus kontroverse Standpunkte vertreten. Das fertige Papier ist das Ergebnis dieser Diskussionen. Die Nennung verschiedener möglicher Optionen in einigen Zusammenhängen spiegelt genau diese unterschiedlichen Meinungen wider. Der DHV ist halt kein Zentralorgan, das seine Meinung durchdrückt.

...wäre mein persönlicher Traum, würde Existenzgrunlagen schaffen und Versorgungsicherheit schaffen. Art, Weise, Voraussetzungen, Kontrolle etc. sind z.Z. völlig offen, gibt es hier Modelle/Vorschläge/Erfahrungen? Gehört das schon in die Eckpunkte? Im Gesetz sollte es nicht vergessen werden! Oder bin ich schlecht informiert?
Ansonsten möchte ich sagen: Es lebe der DHV! Danke, für Eure Arbeit!
Gruß
Ihr Name

Hallo,
das Mindestalter von 18 ist mir zu nieder und ich hätte aus Erfahrung als damaliger junger Konsument und Vater lieber eine Altersgrenze die bei 21 Jahren beginnt. Ich weiß das dies schwierig im vergleichbaren Umgang mit Alkohol ist, stehe aber trotzdem dazu.
Ansonsten gut formuliert aber das wisst ihr ja selber. Cannabis Social Clubs wären wirklich großartig und würden der deutschen Vereinsmeierei gut stehen, bzw. gute Aufklärungsarbeit und langfristig Toleranz schaffen.

Wirklich großartig das es euch gibt 👍👍👍

Eltern sind in der Verantwortung Jugendliche über Drogen aufzuklären, bevor sie auf dem Schulhof damit in Kontakt kommen. Sie werden früher oder später sowieso mal an Drogen geraten. Gut, wenn sie dann wissen, dass sie negative Auswirkungen auf die Gehirnentwicklung haben können. Kein Alkohol unter 25 Jahren.

Großes Kompliment für eine exzellente „Übersetzung“ und Ergänzung des CKG der Grünen, wie generell für euer Jahre andauerndes beharrliches Bohren dicker, sehr dicker Bretter vor vielen, allzu vielen Gehirnen. Lässt sich jede Silbe unterstreichen. Sehr gut und durchdacht, etwa die Vorschläge zum Onlinehandel.
Dennoch ein paar ergänzende Überlegungen; ad hoc fällt mir ein, der im der im CKG der Grünen angegebene Mindestabstand der Fachgeschäfte zu Jugendeinrichtungen findet keine Erwähnung, bedürfte m.E. allerdings sehr wohl einer Konkretisierung, damit könnte sich ein noch nicht auslotbarer Hebel z.B. von weniger angetanen Behörden, trotz Legalisierung ergeben. Weiter gefasst: Wie soll die Dichte der Fachgeschäfte festgelegt werden. Etwa durch eine Art Ausschreibung der regional zuständigen Gesundheitsämter/Cannabisagentur auf die sich dann z.B. wie im Bildungsgeschäft üblich, Bewerber melden können und ihre Konzepte einreichen müssen und das bessere den Zuschlag bekommt: z.B. zwei/vier/sechs(?) Fachgeschäfte pro Stadt/Kreis, oder nach welchen Kriterien werden die eingereichten Konzepte beurteilt, wie werden die einzelnen Punkte bewertet und vergeben; ist z.B. bei der öffentlichen Auftragsvergabe ein ziemlich aufwendiges procedere. Ich kenn dies aus jahrelanger beruflicher Tätigkeit, wenn etwa die Bundesagentur für Arbeit Bildungsmaßnahmen vergibt. Analog dazu könnte es dann z.B. von Gesundheitsämtern/Cannabisagentur sog. Verdingungsunterlagen ¬auch auf regionale Besonderheiten zugeschnitten¬ für Cannabis-Fachgeschäfte geben, die genau festlegen nach welchen Kriterien die Konzepte bewertet werden und wer dann den Zuschlag bekommt.
Und hierbei wiederum wird der Frage nach dem Mindestabstand und der damit zusammenhängenden Frage nach der Dichte der Geschäfte vermutlich keine unerhebliche Bedeutung zukommen. Sollte die Dichte regional-kommunal oder per Land oder über den Bund geregelt sein? Getränkemärkte, z.B. unterliegen hingegen mitnichten entsprechender Auflagen, Kioske auch oder gerade mit alkoholischen Getränken befinden sich oft neben Schulen und dies (leider?) ohne Sozialkonzept.
Zwar erwähnt, aber ergänzungsbedürftig ist der Jugendschutz bzw. das geforderte Sozialkonzept, das nach meinen Erfahrungen als Konzeptschreiber für oben genannte Bildungsmaßnahmen auch in unserem Zusammenhang vermutlich eine wichtige Rolle einnehmen wird. Hauptmotivation der Grünen und der SPD ist es auch, „Gesundheits- und Jugendschutz in den Mittelpunkt der Drogenpolitik zu stellen“.
Das könnte beginnen mit der Organisation der Qualifizierung von Fachkräften: Wer bestellt/schult Referenten für die Ausbildung von Fachkräften, von wem (Erstellung der Schulungsunterlagen z.B. von bewährten Bildungsträgern in Zusammenhang mit Gesundheitsämtern/Cannabisagentur und Suchtberatungsstellen) werden diese durchgeführt? Wie verläuft die Qualifizierung von Fachkräften, findet nach dem Abschluss eine Prüfung mit Zertifikat statt, die man bestehen oder auch nicht- kann? Soll mittelfristig/langfristig daraus ein Ausbildungsberuf im dualen System werden?
Dies könnte weiter gehen mit der erforderlichen Beschreibung:
• der räumlichen Gegebenheiten (z.B. Möglichkeit zu Einzel- oder Gruppengesprächen),
• entsprechender Beratungskompetenzen der Mitarbeiter in den Geschäften, welche Eignung müssen sie mitbringen (z.B. nur mit erweitertem Führungszeugnis oder sollen -wie etwa in NY mit einem bestimmten Anteil diejenigen bevorzugt werden, die durch die frühere Repressionspolitik tief in Mitleidenschaft gezogen wurden und dafür entschädigt werden indem ihnen 10 % der begehrten Lizenzen zugesprochen werden)?
• der Präventionskompetenzen (Drug-Checking, Kenntnisse über Cannabis-Konsum-Störungen)
• des regionalen Netzwerkes
• des Sicherheitskonzepts (Tresor, Raum mit genormter Sicherheitstür)
• in welcher Weise die Fachgeschäfte in die Begleitforschung/Evaluation eingebunden werden
• wie die Daten zur Begleiterhebung erfasst werden usw. usw.
Ich denke der Teufel steckt hier –allein das Sozialkonzept betreffend- wirklich im Detail und da ist es nur nachvollziehbar, dass es -um das Gesetz auch auf feste Beine zu stellen- entsprechend viel Zeit benötigt- da es auch Bestand haben muss, selbst wenn in der nächsten Legislaturperiode wieder die „Brett-vorm-Hirn-Politiker“ bestimmen sollten und Frau Mortler oder Frau Ludwig „reanimiert“ und wieder als Drogenbeauftragte berufen werden.

In Summe 95% sehr gut!
Was sich mir nicht ganz erschließt, warum doppelte Altersprüfung im Onlineversand, die Beratung sollte imho unabhängig vom Alter immer verfügbar sein, ich würde hier 1:1 zu Tabak/Alkohol agieren und die Alterskontrolle auf den Postboten verschieben.

Steuern für Bildung verwenden ist gebongt, aber was wollen wir Lehren, wenn uns Wissen fehlt. Durch die Legalisierung sollte Forschung in dem Bereich ermöglicht werden, z.B. könnte man so konkreter an eine Führerschein Thematik ran gehen.

Komplett fehlt mir das Thema Einfuhr von Cannabis Produkten, wir werden als Europa immer weiter zusammenwachsen. Über die Mengen kann gestritten werden, ich denke aber eine Anlehnung an Tabak und Alkohol ist auch hier angebracht

Liebes DHV-Team,
die Eckpunkte sind eine gute Basis. Vielen Dank für eure geschätzte Arbeit. Aus kriminologischer Sicht logisch. Hanfige Grüße Sibylle

Beim Thema Verbraucherschutz finde ich es wichtig aus den Fehlern der Tabak und Alkohlindustrie zu lernen. Cannabis in größeren Mengen is leider nicht harmlos. Mitlerweile dürfte jedem bekannt sein, dass ein paar Flaschen Bier oder eine Packung Zigraretten am Tag die Lebensdauer massiv verkürzen können.
Bei Cannabis sind es vor allem die psychischen Folgen die oft unterschätzt werden. Man verschlimmert seine Depressionen und andere wunderbare Krankheiten mit denen man dann in unserem überforderten Gesundheitssystem klar kommen muss. Von der verminderten Lebensqualität durch Jobverlust und Freundeskreis mal ganz zu schweigen.
Ich wäre für Medienkampagnen die regelmäßig erneuert werden z.B. mit wissenschaftlichen Studien und Packungsaufklebern wie bei Tabbak (z.B. BzGA hotline/website oder hinweise auf Langzeit folgen.

Bitte versaut nicht die Cannabislegalisierung indem ihr die gleiche Scheiße wie die Alkohl und Tabakindustrie durchzieht und die Folgen klein redet. Missbrauch von Substanzen egal welcher Art ist kacke und wer ständig 1g oder mehr am Tag raucht aus Spaß an der Freude der hat nach ein paar Jahren nicht mehr viel zu lachen.

Erstmal tausend Dank für Eure grandiose und ausdauernde Arbeit.
Und natürlich auch dieses Highlight in Form Eures Textes.

Ich unterstütze alle Eure Punke voll und ganz, würde mir jedoch noch folgende Ergänzeungen wünschen und/oder vorstellen können:

A) tja da muss ich wohl direkt mit dem Thema Apotheken starten ^^
Ich finde es sollte die Option offen bleiben, dass z.B. in struktur-schwachen Regionen in der sich kein Fachgeschäft ansiedelt den Vertrieb von Freizeit-Cannabis (u.Ä.) über Apotheken umsetzen lässt. (OPTIONAL noch weiter gedacht: Hier sollte aber nicht nur der Apotheker entscheiden sondern ggf. seitens der Politik ein gewisser Radius (in dem keine Fachgeschäfte in z.B. 50km Umkreis ansässig sind) festgelegt werden um die Apotheken dann zu "verpflichten" Freizeit-Cannabis mit ins Sortiment aufzunehmen um die Versorgung sicherzustellen. Ist vielleicht nen Millimeter over the top aber sicherlich für einige Regionen sinnvoll um keine 100km für nen "Zwanni" fahren zu müssen ^^)

B) mehr ein Gedanke zur Cannabis-Steuer --> lassen sich Steuern wirklich zweckgebunden einsetzen bzw. die Einnahmen punktgenau auf z.B. Präventions-Budgets verteilen/zuweisen? Ich gehe eher davon aus dass sowas unser Steuerrecht nicht vorsieht. ABER Euren Vorschlag/Formulierung unterstütze ich!

C) Euer zweiter Absatz bei Besteuerung: TOP!!!

D) Amnestie: so sehr ich mir sowas wünschen würde - ich denke das wird in DE nix. Ob es die Daten die es dafür bräuchte alle digital gibt?!? Da müssten ja Tonnen an Papier in etlichen Archiven gewälzt werden - dabei kommt die größte Fehlerquelle Mensch (am besten noch demotivierte Sessel-Pupser) hinzu. Das könnte mit ein Grund sein, das die Forderung zwar legitim und wünschenwert wäre aber man einen offiziellen Grund findet das zu "vermeiden/verhindern/umgehen/unterlassen" oder wie auch immer man das nennen will.

Danke liebes DHV Team für diese Vortrefflich gut Ausgearbeiteten Eckpunkte! Durch eurer stetiges Engagement habt ihr mit einem gutem Blick auf das Globale Geschehen diese sehr gut herausgestellt und gut belegt.

Es hat mir sehr viel Freude bereitet diese durchzulesen und hoffe sehr das diesen Gehör geschenkt werden

Macht weiter so (keep up the good work)

PS: wäre vlt besser wenn man unter jedem Eckpunkt einen Kommentarbereich hätte der moderiert wird (Späm weg) zu dem jeweiligem Thema, sodass vlt auch was konstruktives stattfinden kann, das wäre echt super, mfg

Die beschriebenen 5ng THC beziehen sich auf den aktiven Wert, der ja heute bei 1ng liegt. Hier wäre es sinnvoll mit aufzunehmen, dass zukünftig keine Auswertung von Abbauprodukten mehr stattfinden soll.
Zudem erscheinen mir 5ng recht wenig. Ich gehe von dem Fall aus, jemand konsumiert täglich, hat aber am Tag der Kontrolle noch nichts zu sich genommen. Würde der aktive Wert in der Zeit unter 5ng fallen? Falls jemand Infos / Studien dazu hat, wäre ich sehr dankbar.

Die beschriebenen 5ng THC beziehen sich auf den aktiven Wert, der ja heute bei 1ng liegt. Hier wäre es sinnvoll mit aufzunehmen, dass zukünftig keine Auswertung von Abbauprodukten mehr stattfinden soll.
Zudem erscheinen mir 5ng recht wenig. Ich gehe von dem Fall aus, jemand konsumiert täglich, hat aber am Tag der Kontrolle noch nichts zu sich genommen. Würde der aktive Wert in der Zeit unter 5ng fallen? Falls jemand Infos / Studien dazu hat, wäre ich sehr dankbar.

danke, das Gleiche wollte ich auch sagen, nur mit dem umgekehrten Beispiel eines Gelegenheitskonsumenten der am Tag des Konsums am Strassenverkehr teilnimmt... 5ng erscheint mir dafür zu wenig und die Testerei mit den Abbauprodukten sollte aufhören. 1Joint auf der Alm oder am See und wenn man sich danach nüchtern fühlt heimfahren muss möglich sein. Sonst brauch ich keine Legalisierung. Gleichstellung mit Alkohol im Strassenverkehr.

Sehe ich genau so. Die diskutierten 3ng THC bringen gar nichts. Ich vermute bei 3ng THC kann man als auf das Auto angewiesener nicht einmal am Freitag abend eine Tüte rauchen um am Montag wieder „fahrtüchtig“ zu sein. Es sollte ein Wert sein, der nach 2 Tüten am Abend bis zum nächsten Morgen zu erreichen ist. Jeder der regelmäßig raucht weiß, dass er am nächsten Morgen mit Sicherheit wieder fahrtüchtig ist. Hier sollte man mal eine Studie machen z.B am Fahrsimulator.

Im Cannabis Kontrollgesetz wird ein Radius von 2km zu jeglichen Schul/Kinder und Jugendeinrichtungen gefordert. In diesem Radius soll kein Coffeeshop sein dürfen. Ist wieder eine Stigmatisierung alle in ein Randgebiet zu drängen. In Krefeld Habe ich mehrere Standorte überprüft und festgestellt das es nahezu unmöglich ist Den Abstand einzuhalten außer wenn man irgendwo aufS offene Feld geht. Ein Shop sollte mit Öffis erreichbar sein. Die Stadtverwaltung in Krefeld hat jetzt z.b in unter 100 M Abstand zu einem Kindergarten eine Drückerstube genehmigt wo sich Fixer sauber einen Schuss setzen können.Um die Ecke ist ein weiterer Kindergarten/Schule und ein Spielplatz, ebenfalls keine 400 M von der Drückerstube entfernt. Ich finde das dieser Radius überdacht werden muss um einen Coffeeshop zu betreiben. Man darf eh keine Werbung machen, muss mindestens 18 Jahre sein um das Geschäft zu betreten etc. Alkohol sieht jedes Kind in jedem Kiosk ohne es kaufen zu können. Liebe Politik guckt euch doch mal in der Realen Welt um und messt mal mit gleichem Maß und hört auf irgendwelche wilden Phantasien zu Papier zu bringen die weder fair noch realistisch sind. Gleiches Recht für alle. Dankeschön.

Gut ausgearbeitet, dem kann ich nur zustimmen und habe großen Respekt vor Eurer Arbeit und der unaufhörlichen Hoffnung etwas zu bewegen. Nach über 30 Jahre des Wartens und Hoffens glaube ich nicht mehr an eine positive Veränderung der mehr als verachtenden und diskriminierenden Haltung uns gegenüber.

Menschen, die jetzt noch auf dem Schwarzmarkt Cannabis verkaufen, verlieren durch die Legalisierung potentiell ihre Arbeit.

Man könnte ihnen bevorzugt einen Arbeitsplatz in den legalen Geschäften anbieten. Vielleicht gibt es noch andere Maßnahmen, um deren Einnahmenausfälle abzufedern. Besonders bedenklich dürfte die Situation von Menschen ohne Arbeitserlaubnis in Deutschland sein.

👍 Word! Bin wirklich erleichtert,

dass hier jemand das Thema anreißt.

Die Devise "Made in Germany" ist ziemlich exklusiv, stellt aber gerade den gewissen Mainstream dar.
Ich kann mir vorstellen, dass wir uns später ärgern, wenn wir uns nicht vorher darüber Gedanken machen, den Rassismus bei diesem Thema sofort und endgültig auszuklammern.
In den Vereinigten Staaten bekommen momentan auch in erster Linie weiße Menschen VerkaufsLizenzen. Ich finde das sehr problematisch! Bleibt die Legalisierung etwa rassistisch?

☮️✌️

Ich möchte die Thematik etwas auf Repression im Gesundheitswesen erweitern. Und zwar zur Cannabispsychose. Psychiatrische Diagnostik ist unseriös, bis 1990 galt man als Homosexueller als psychisch krank. Noch immer kann Polizei, Gesundheitsamt oder "Betreuer" unter Zwang behandeln lassen. Sämtliche Psychiatrische Zwangsmassnahmen sind aus dem Gesetz zu streichen.

Wenn das in diesem Rahmen umgesetzt werden würde, wäre das ein grosser Schritt für die Menschheit!
Beim Eigenanbau stellen sich mir allerdings einige Fragen. Ich habe mich mal mit der Thematik Hanf näher beschäftigt. Mal angenommen jede Person darf 4 Pflanzen selber anbauen. Was heisst das? Wenn man im Garten anbauen würde, hätte man eine Wachstumszeit von April bis Oktober (ca.7 Monate für eine Ernte). Wenn man unter Kunstlicht seine Pflanzen anbaut, hätte man eine Wachstumsphase von ca. 3-4 Monaten, das wären 3-4 Ernten im Jahr. Jede Pflanze gedeiht nicht so, wie man es manchmal möchte. Es gibt kleine und grosse Pflanzen. An einer hängen vielleicht nur 5gr. am Baum, an der anderen Pflanze 500gr und einige Pflanzen verschimmeln noch vor der Ernte. Bei guter Pflege der Pflanzen, wird man dann dafür eventuell wieder bestraft, weil man zuviel erntet. Als Gärtner versuche ich immer das Beste aus meinen Pflanzen rauszuholen, wenn ich zuviele Tomaten ernte, als ich gerade essen kann, mache ich daraus Tomatensosse!

Danke Josef, ich finde das ist eine sehr gute Frage. Dieses Paradoxe in vielen Vorstellungen einer gesetzlichen Regulierung wird hier sehr gut deutlich. Gleiches habe ich mich auch schon in Bezug auf die Forderung (u.a. vom Richter Müller) 30g und +/- 4 Pflanzen im Eigenanbau zuzulassen gefragt. - Nur 30g oder weniger von mehr als einer Pflanze zu ernten ist bei einem Minimum an Know-How über den Anbau, eigentlich kaum möglich.

Wenn 4 oder 6 weibliche Pflanzen(in der Blüte) erlaubt werden, dann ist natürlich auch die komplette Ernte legal zuhause zu lagern. Anders würde es keinen Sinn ergeben. Keine Panik! Die (gesundheits)Politiker beraten noch.

Ich halte nichts von online verkauf von Drogen, wie Tabak, Hanf und ähnliches. Lieferservice, ok. Aber lieferung durch DPD oder Hermes trickst doch jeder 15jährige aus. Den Altersnachweis zu erbringen wird sicher nicht das Problem sein...
THC und CBD Angaben gehen für Clone-Indooranbau, aber Outdoor sind die Ergebnisse zu unterschiedlich.

Ich finde eure Eckpunkte sehr solide und eine gute Grundlage für die Politik. Vielen Dank an das ganze DHV Team dafür!

Ich würde mir noch einen QR Code (bzw. eine Website) auf den Produkten wünschen die über Risiken des Konsums, Safer Use Regeln und Hilfsangebote informiert, um so Konsumenten ein möglichst niedrigschwelliges Hilfsangebot zu geben.

Beim Eigenanbau habe ich etwas bedenken bezüglich der Obergrenzen weil es hier schwierig ist niemanden zu benachteiligen. Beispiel Gesamtmenge: wer nur Outdoor anbaut muss mit seinen Pflanzen den gesamten Jahresbedarf decken, was zu sehr großen Mengen nach der Ernte führt.

Obergrenze der Wattzahl von Lampen ist (in meinen Augen) die beste Möglichkeit den Indooranbau zu regulieren, regelt aber eben nicht den Outdooranbau. Hier sollte man übrigens von Leistung der Blütebeleuchtung sprechen, sodass Vegitations-, Mütter- und/oder Männerzelte nicht mit in die Maximalleistung eingerechnet werden. (Vereinfacht gesagt: es zählt nur die Leistung der Lampen die auf Blüte eingestellt sind also einem 12/12 Beleuchtungszyklus folgen)

Anzahl der Pflanzen wäre wohl die am einfachsten zu kontrollierende Methode ist allerdings auch sehr unspezifisch. Im Indooranbau bedeutet es Nachteile für Leute die Samen verwenden (genetische Vielfalt) und/oder Mütter ziehen. Es sollte zudem beachtet werden das die Anzahl möglichst "gerade" sein sollte, da ein Großteil der Community quadratische oder rechteckige Zelte/Schränke benutzt. Schwierig ist hier auch dass man mit z.B. fünf Pflanzen sehr sehr unterschiedliche Mengen ernten kann abhängig von der Leistung der Beleuchtung und der Dauer der Vegitationsphase.

Mein Vorschlag daher: Leistungsbeschränkung für die Blütebeleuchtung im Indooranbau und Pflanzenbeschränkung für den Outdooranbau.

Es gibt neue Testmethoden die feststellen ob ein Cannabis Konsum länger als 12 Stunden zurück liegt. Dieses fände ich viel besser als eine Nano Gramm Regelung da solch eine Regelung auch Patienten betreffen würde und man bei dauerhaften Konsum auf Höhe Nano Gramm Werte kommen kann z.b.155 ngjedoch nach einer Nacht Schlaf trotzdem voll fahrtauglich ist.

Es wäre ein Traum, wenn sich alles oder fast alles, so umsetzen würde! Vielen Dank an alle beteiligten!

Mir ist die Konsummöglichkeit vor Ort in den Fachgeschäften wichtig. Den Eigenanbau sollte man über Cannabis Social Klubs laufen lassen.

Es sollte später in den Fachgeschäften mindestens 30 verschiedene Cannabissorten geben. Zumindest als Marihuana. Ja, viele verschiedene Haschischsorten wären auch nicht verkehrt. Dafür sollten die Gebindegrößen beschränkt werden. Bei Marihuana Tüten a 4 Gramm, 10 Gramm und 25 Gramm. Bei Haschisch 2 Gramm, 5 Gramm und 10 Gramm. Extrakte werden mit Carat bemessen oder Gramm mit Nachkommastelle.

FraFra

Punkt1.
Diese Pflanze ist ein Naturprodukt das jeder selbst so anbauen dürfen sollte wie er es für richtig hält. Es geht absolut nicht, das einem die Eigenverantwortung zB. zur Selbstversorgung aus der Hand genommen werden soll und in die Hände von Industrie und Behörden fällt! Es muss komplett frei werden. Gut Produkte die auf dem Markt verkauft werden, sollten Qualitätstest unterliegen damit kein Betrug stattfindet, ähnlich wie bei Lebensmittelkontrollen und Test. Jedoch sollte es auch Perspektiven für nicht Industrie also Privatpersonen geben ihre kleinen Shops zu eröffnen und einfach Anbauflächen zu nutzen und so ihre Produkte auf den Markt zu verkaufen.
Das würde Arbeitsplätze und Verdienstmöglichkeiten schaffen für sehr viele Menschen. In einem kleinen Dorf zZ. in seinem Keller im Kleinen anzubauen (die Growanlagen sind ja eigentlich alle sehr hochwertig), und dann an Privat abzugeben oder auch an Firmen sollte möglich sein. So könnten ärmere Gesellschaftsschichten sich durch das Produzieren eine Existenz aufbauen. Andersherum werden wieder nur so wie so schon Kapitalreiche aus der Industrie begünstigt, da sie einfach irgendwelche unnötigen Sicherheitsauflagen und Hygienestandards erfüllen müssen die völlig überzogen sind und niemand braucht! Cannabis ist ein Naturprodukt und wird auch so angebaut. Jeder sollte es anbauen dürfen und auch verkaufen, solange er niemanden damit betrügt oder schadet, was bei Naturprodukten sehr unwahrscheinlich ist! Wohlstand für Alle!

Punkt 2.
Europa stärken durch einen kooperierenden Cannabismarkt!

Punkt 3.
Entmystifizierung der Pflanze und Aufklärung im Schulunterricht der neutral gestaltet ist und sachlich rein das erklärt was Cannabis ist und wie es wirkt und warum man damit bewusst umgehen sollte.

In der gesamten Diskussion vermisse ich etwas die Gesamtsicht und da setzt dann auch meine Kritik an.

Für falsch erachte ich es, einen Sonderweg für eine einzige Substanz zu beschreiten - all die schlechten Folgen des illegalen Status von Cannabis finden sich genauso auch bei anderen Substanzen. Nein, ich bin nicht dafür, dass Kinder Methamphetamin oder Heroin im Kiosk kaufen können sollen, aber mir wäre ein Entwurf, der nicht nur eine Substanz behandelt, sondern alle, auch die, die bislang noch nicht erfunden wurden, vernünftig regelt. Es gibt bereits in anderen Ländern teilweise entsprechende Ansätze - Norwegen hat LSD aus der Liste 1, wo es neben Heroin und Kokain stand, in die Liste 3, wo sich auch Cannabis befindet, verschoben, in einigen Bundesstaaten der USA wird die klinische Verwendung von MDMA oder die Legalisierung von "Magic Mushrooms" diskutiert. Schwer Heroinabhängige sind krank und sollten legal und kontrolliert mit Heroin versorgt werden und auch zu dem Kokain brauchen wir eine andere Vorgehensweise, denn die mafiösen Strukturen hinter dem Kokainhandel stellen eine nicht zu unterschätzende Gefahr für die Demokratie dar.

Wir brauchen also Gesetze welche die Konsumenten aus der Illegalität holen, unabhängig von der konsumierten Substanz.

Dann müssen wir uns im nächsten Schritt nicht zunächst um die Abgabepraxis kümmern, sondern um den Jugend- und Gesundheitsschutz. Hierbei sollte auch Alkohol, Nikotin und Glücksspiel berücksichtigt und genauso behandelt werden wie die jetzt illegalen Substanzen.

Werden Kinder unter 14 mit Substanzen aufgegriffen, so muss deren familiäre Situation geprüft werden.
Jugendliche zwischen 14 - 16 sollten dazu verdonnert werden, sich Fähigkeiten anzueignen, die denen auch dann helfen, wenn keine Substanz da ist - es ist illusorisch anzunehmen, dass die Gesellschaft die Jugendlichen von einem Konsum noch abbringen kann, diesen sollten aber Fähigkeiten an die Hand gegeben werden, die stärker sind als die Substanzen.

Jugendliche zwischen 16 und 18 sollten für jedes Gramm Substanz mit 10 - 20 Sozialstunden belegt werden, in Bereichen die ihnen helfen Selbstwertgefühl und Sozialkompetenz auszubilden, die Botschaft sollte einfach lauten - lasst euch nicht erwischen.

Wir brauchen realistische Grenzwerte für den Straßenverkehr, wobei ich dafür bin, dass Mischkonsum stärker bestraft wird.

Eigenanbau sollte erlaubt und Kleinhandel in der Nachbarschaft sollte nicht verfolgt werden und auch steuerlich anders behandelt werden als der Großhandel oder die Gewinne von Cannabisabgabestellen. Meines Erachtens, ist der Grower der dann auch seine Nachbarn versorgt, ein gutes Mittel gegen kriminelle Strukturen, die dann damit kein Geld mehr verdienen können sollten.

Also - bei aller (Vor-)Freude, es gibt noch viel zu tun!

Entkriminalisierung heißt Entkriminalisierung. Auch bei Jugendlichen. Ich halte überhaupt nix davon hier Sozialstunden (die nach Jugendstrafrecht eindeutig eine Strafe sind) aufzuerlegen. Damit erreicht man gar nichts. Auch Jugendliche sollen keine Angst haben müssen, die sie dann wieder davon abhält sich rechtzeitig Hilfe zu holen oder Fragen zu stellen. Daher diesbezüglich ein kategorisches: Nein!

Ich beziehe das nicht nur auf Cannabis, sondern auch auf Alkohol oder Glücksspiel.
Wir müssen Altersgrenzen setzen und es muss Sanktionsmöglichkeiten geben.
Sozialstunden sollten nach Möglichkeit so beschaffen sein, dass die derart Reglementierten nicht nur der Allgemeinheit dienen, sondern sich auch Sozialkompetenz erwerben, durch beispielsweise Arbeit mit Alten, Beeinträchtigten, etc.
Es sollte aber eine Ordnungswidrigkeit sein und kein strafrechtlich relevantes Vergehen.

Ich halte eine "extra" etwas höhere Obergrenze für Cannabispatienten angebracht.

Ich finde eure Eckpunkte sehr solide und eine gute Grundlage für die Politik. Vielen Dank an das ganze DHV Team dafür!

Ich würde mir noch einen QR Code (bzw. eine Website) auf den Produkten wünschen die über Risiken des Konsums, Safer Use Regeln und Hilfsangebote informiert, um so Konsumenten ein möglichst niedrigschwelliges Hilfsangebot zu geben.

Beim Eigenanbau habe ich etwas bedenken bezüglich der Obergrenzen weil es hier schwierig ist niemanden zu benachteiligen. Beispiel Gesamtmenge: wer nur Outdoor anbaut muss mit seinen Pflanzen den gesamten Jahresbedarf decken was zu sehr großen Mengen nach der Ernte führt.

Obergrenze der Wattzahl von Lampen ist (in meinen Augen) die beste Möglichkeit den Indooranbau zu regulieren, regelt aber eben nicht den Outdooranbau. Hier sollte man übrigens von Leistung der Blütebeleuchtung sprechen, sodass Vegitations-, Mütter- und/oder Männerzelte nicht mit in die Maximalleistung eingerechnet werden. (Vereinfacht gesagt: es zählt nur die Leistung der Lampen die auf Blüte eingestellt sind also einem 12/12 Beleuchtungszyklus folgen)

Anzahl der Pflanzen wäre wohl die am einfachsten zu kontrollierende Methode ist allerdings auch sehr unspezifisch. Im Indooranbau bedeutet es Nachteile für Leute die Samen verwenden (genetische Vielfalt) und/oder Mütter ziehen. Es sollte zudem beachtet werden das die Anzahl möglichst "gerade" sein sollte da ein Großteil der Community quadratische oder rechteckige Zelte/Schränke benutzt. Schwierig ist hier auch dass man mit z.B. fünf Pflanzen sehr sehr unterschiedliche Mengen ernten kann abhängig von der Leistung der Beleuchtung und der Dauer der Vegitationsphase.

Mein Vorschlag daher: Leistungsbeschränkung für die Blütebeleuchtung im Indooranbau und Pflanzenbeschränkung für den Outdooranbau.

Bei den vorgeschlagenen Änderungen bezüglich Führerschein / Grenzwerte stellt sich mir die Frage, auf welcher Grundlage die Erhöhung getroffen wurde. Gibt es bereits Studien mit Cannabis-Patienten, in den USA, Kanada oder auch bei uns, die einen Grenzwert ermittelt haben - der einem die Fahrt nach X Stunden unabhängig vom Konsuminterval ermöglicht?

Ich würde ja behaupten Jemand der zu stoned zum Autofahren ist, tut das auch nicht - bei Alkohol sieht das ganz anders aus... Der Wirkungsgrad von Cannabis nimmt mit zunehmenden Konsum ab. Es braucht also einen Test, der die Rauschfahrt unterbindet, aber den diffrenzierten Konsum ermöglicht. Ich meine in den USA gibt es bereits neue Tests, die diverse Zerfallsprodukte im Speichel messen können, die nur kurz nach dem Konsum nachweisbar sind. Diese würden dann die ganzen Blutproben ad acta führen, die zwar einen Wert ermitteln, dieser aber nichts über die Fahrtauglichkeit aussagt. Man könnte sogar hergehen und ne extra Fahrstunde absolvieren mit vorausgehendem Konsum (zwei Stunden vorher oder so)... aber das will wahrscheinlich auch niemand. Also Grenzwert hoch genug, oder Testverfahren umstellen.

Ich habe Bedenken das zum Thema wo ein Shop eröffnet werden darf. Vorschlag ist im Cannabis Kontrollgesetz 2Km Abstand zu jeder Schul/Kinder und Jugendeinrichtung . Hab dann mal in meiner Stadt geschaut wo das gehen würde. Das geht maximal in Randgebieten. Einen Abstsnd sollte es geben aber definitiv weniger. Z.B ist da ein Gewerbegebiet wo sogar eine Polizei Station ist aber auch irgendwo unter 2Km ein Kindergarten welcher wiederum in einem Wohngebiet liegt. Dieses Gewerbegebiet würde man nur befahren wenn man von dort etwas braucht oder man z.b auf dem Schulweg mit dem Rad durch fährt. Wo ist das Problem? Ein Cannabis Fachgeschäft darf keine großartige Werbung machen,Einlass erst ab 18 und andere Hürden. Ein Fachgeschäft muss doch auch mit Öffis erreichbar sein oder dem Rad. In einer Innerstadt oder am Rand einer Innenstadt wird es keine Fachgeschäfte geben können. Würde bedeuten das man meist nur zügig und trocken mit dem Auto hinkommt und das ist mal gar nicht schön.
Alkohol kann jeder Mensch jeden alters in fast jedem Kiosk in Neon Reklame und sichtbar im Schaufenster beworben sehen. Kinder wollen ein Schokoriegel in können ins Kiosk rein gehen ohne Kontrolle. Jugendliche bekommen auch oft ohne große Probleme Alkohol in diesen Geschäften.
Fände es richtig mies wenn man in Randgebiete geschoben wird das wäre einem Stempel gleich.

Also liebes DHV Team, ich muss sagen das wenns so kommt wie ihr die Eckpunkte vorgegeben habt - wäre endlich klar das auch wir politisch im hier und jetzt angekommen sind was den Umgang mit Cannabis angeht in Abwägung und verglichen mit Alkohol. Die Ampel muss die Rechtslage mit der festgeschriebenen Legalisierung genau mit diesen Eckpunkten umsetzen um auch ein Statement der Normalität mit zukünftigen Umgang mit dem Thema zu setzen, weil das uuuralte denkmuster der CDU und CSU zum Thema "Haschgift Spritzer" wirklich überholt ist und das auch der letzte Kasper sehen muss. Vorallem wenn man sich an den aktuellen Erkenntnissen orientiert mit den Ländern die den Bürgern die Freiheit zurück gegeben haben nicht mehr als Krimineller abgestempelt zu werden im Vergleich zu Alkohol Konsumenten wobei von der Substanz Alkohol erwiesenermaßen bei weitem höhere Toxizität den im Klischee denkenden Politikern ignoriert wird.

Alles in allem, ihr macht ne super Arbeit und ich bin stolz auf euer Engagement. LG

Ich frage mich bei dem ganzen aber auch wie Cannabis dann im Atzneimittelgesetz (AMG) geregelt wird? Ist es dann noch Verordnungsfägig, also auf Rezept zu bekommen für z.b. Schmerz Patienten?
Wenn Cannabis zu Genuss Zwecken legalisiert wird, sollte es auch eine Regelung geben damit Cannabis weiterhin als Arzneimittel zur Verfügung steht. Es sollte also eine Art Sonderregelung ins AMG und für Werbung evtl. ins Heilmittelwerbegesetz.
Zudem denke ich das Cannabis dann in den lizenzierten Fachgeschäften von Personen mit Sachkenntnis nach AMG Paragraf 75 abgegeben werden sollte, da diese schon das nötige medizinische Wissen haben.

Ich finde die Amnestie unheimlich wichtig. Betroffene sind letztlich die einzigen Opfer der Prohibition - von gesundheitlichen Risiken durch Streckmittel und gesellschaftlicher Stigmatisierung abgesehen (erstere schätze ich als zwar signifikant, aber nicht übermäßig ein - andernfalls wäre eine "Entkriminalisierung Sofort" schließlich fahrlässig).

Die Folgen für Betroffene sind teilweise immens. Reisebeschränkungen erwähnt ihr gar nicht - tatsächlich verliert man seine internationale Reisefreiheit, wenn man mal erwischt wurde. Reisen in die USA bspw. sind beinahe unmöglich. Australien und Japan lassen einen nie wieder rein, wenn man über 1 Jahr bekommen hat. Ausländische Behörden müssen - im Vergleich zu den inländischen Behörden - auch die Information nicht mehr löschen, wenn sie sie einmal haben. Das bedeutet, dass man praktisch lebenslänglich sein Einreiserecht bspw. in die USA riskiert, wenn dort einmal aufgefallen ist, dass man einen entsprechenden Eintrag hat. Das gilt natürlich nebst den genannten auch für Kanada (wobei die wohl toleranter zu sein scheinen), Neuseeland, England usw. (gesamter angloamerikanischer Raum) und weitere. Die digitalen Register und deren internationaler Verkehr werden in diesen Jahren erst so richtig hochgezogen. Das heißt, wer heute "Dreck am Stecken" hat, ist durch die enorm gesteigerte Verfügbarkeit derartiger Informationen ungleich härter getroffen als noch bspw. vor einigen Jahrzehnten, zu welcher Zeit die Strafmaße und Löschungsfristen für derartige Vergehen festgelegt wurden.

Falls eine komplette Amnestie nicht durchsetzbar ist, muss für eine Verkürzung der Löschungsfristen aus dem Bundeszentralregister gekämpft werden oder für eine Vereinfachung der Löschung durch Individualanträge in letzter Instanz.

Du bist der Erste der das wichtige Thema anspricht, Danke.
In Deutschland werden über Bürger 7Akten geführt - oft ohne deren Wissen.
Ich habe mir vor Längerem erlaubt bei der Örtlichen Kripo die Akteneinträge einsichten zu lassen und Löschungsfristen zu aktualisieren.Das sollte Jeder tun.
Nun vergiss mal nicht dass die Prohibition ja gerade die Mobilität+Aktivität der Denunzierten
boykottieren soll, daher Fahrerlaubnissentzug und Verlust der Reisefähigkeit.

Würde ich genau so unterschreiben!
sehr gut durchdacht, vor allem die Amnestie was den Führerschein angeht also, dass die Betroffenen unter 5 ng den Führerschein zurück bekommen sollten ohne eine zusätzliche Leistung, finde ich top. Desweiteren könnte man vielleicht noch über 5 ng bis 10ng differenzieren und den Betroffenen die Möglichkeit geben, den Führerschein zurück zu bekommen, ohne MPU.

Die Strafverfahren sollten gesondert betrachtet werden. Wenn eine Person eine Verurteilung wegen z.B. einer Körperverletzung hat, hat diese ja nichts mit der Verurteilung wegen einem Cannabis-Delikt zu tun. Hier mein konkreter Fall:

Mein Freund saß im Knast ein wegen Handel, Besitz, dazu eine Körperverletzung. Die KV ist völlig unabhängig vom Cannabisbesitz bzw. Handel geschehen, auch einige Jahre früher, er war alkoholisiert im Club. Dann auf Bewährung raus, wieder erwischt mit 1,5g Gras, wegen denen er nun wieder einsitzt. Wäre Cannabis legal, wäre es zu einer erneuten Haftstrafe nicht gekommen. Gewalt ging von ihm nicht mehr aus! Auch in solchen Fällen wäre Amnestie angesagt.

Das Angebot in den Hanfläden soll Cannabisblüten, Haschisch, andere Extrakte wie BHO und life budder und meinetwegen auch Edibles mit einem Maximalen THC-Gehalt von 5mg pro Einheit sein. Keine vorgerollten Joints! Joints fordern den Kunden zum Rauchen auf, obwohl Rauchen sehr schädlich ist. Bitte auf keinen Fall Joints anbieten.

Ich würde gern auf einem Quadratmeter anbauen. Keine THC Obergrenze. Eine Abgabe von 30 Gramm Pro Tag und person. Online Handel ja.eune Besitz Menge von Zwei Ernten für Zuhause. Auf jeden Fall auch edibels aller Art. Und keine Mischprodukte mit Alkohol oder so etwas.CSCs auch auf jeden Fall. Erlaubter Saatgut Handel. Und die Möglichkeit für kleine Züchter in den Markt zu kommen. Die budtender müssten wissen wie man "wieder runter"kommt ( Süßigkeiten, CBD, Kaffee, Spaziergang usw) und sollten eine Sortenkenntniss haben ( sativa,indica,hybride)

Mir ist wichtig, dass es keine THC Grenze gibt. Da wir sonst die Schwarzmarktproblematik und das somit nicht einzuhaltende Jugendschutzgesetz nicht in den Griff bekommen werden und die Opposition dies dann nur als Rechtfertigung gegen die Legalisierung verwenden wird. Es sollten schon ausreichend und vorallem verschieden Sorten Cannabis, Haschisch, Haschöle angeboten werden. Sativa, Indika, Ruderalis und keine THC Obergrenze! Kann ja auch schließlich Strohrum oder Absinth mit bis zu 80 % Alkohol kaufen. Und auch Food bzw. Getränke, Süßwaren sollte es mit THC zu kaufen geben. (Siehe USA/Kanada) Also wenn wir legalisieren, dann schon richtig und es sollte so gehandhabt werden, wie mit diversen und unterschiedlichen Alkoholprodukten. Wenn wir schon Rauschmittel verkaufen, dann sollten wir auch mit allen gleich umgehen! Auch vom rechtlichen Aspekt. Keine Obergrenze, Vielzahl von Produkten. Ansonsten finde ich alle Punkte gut durchdacht und kann diese zu 100% unterschreiben!
Zum Thema lizenzierte Fachgeschäfte. Auch hier siehe Niederlande/USA/Kanada. Cafés oder Restaurant die Essen mit Cannabis zubereiten und in denen auch Cannabis konsumiert werden darf, fänd ich auch noch wichtig. In Los Angeles gibt es zum Beispiel diverse Cafés und Restaurants dieser Art. Oder Foodtrucks. Ich denke die Legalisierung wird in so vielen Bereichen, unsere Wirtschaft enorm ankurbeln. Es ist zeitgemäß, profitabel für alle Beteiligten, auch wenn nur für die Konsumenten. Die Legalisierung wird vorallem diese auch aus der Illegalität befreien. Kranke bekommen leichter Zugriff auf ihre Arznei! Und der Staat kann die Steuereinnahmen sinnvoll nutzen! Aber allem voran, gewähren wir den Jugendschutz und den Kampf gegen den Schwarzmarkt. Ich finde die bevorstehende Konferenz entscheidend, welchen Weg wir einschlagen werden. Im Zweifel meine Damen und Herren, hören Sie einfach auf Hr. Georg Wurth.

Ich bin darfür das jeder sich selber 4-6 Pflanzen min. Anbauen sollen dürfte um seinen eigenbedarf zu decken.
Sowohl gibt es ja auch Manche Sorten an die man wohl Schwer ran kommen wird in seiner Umgebung die man Gern hat.
Sowohl sollte man eine Menge von 1-2 Jahren aufheben sollen dürfen damit man mehrere verschiedene Sorten aufheben kann.

Es soll auch genehmigt sein das man Bestimmte mengen an Cannabis zB. 10g an Freunde weiter geben kann und oder auch ein paar Samen zum Züchten der pflanzen.

Hey, mir ging heute eine Frage durch den Kopf.
Also die ng/ml Grenze anheben ist klar - aber wie sieht das in der Probezeit aus? Ich wäre dafür die Grenze auch für Fahranfänger anzuheben und keinen Unterschied zu machen, aber keine Ahnung wie unsere Regierung dazu steht.
Im Großen und Ganzen ist man ja nicht aktiv berauscht, wie bei der Regelung die aktuell bei Alkohol gilt (0,3-0,5 Promille nach ablaufen der Probezeit).

Ansich würde es mich freuen, wenn das zur Sprache kommt und niemand auf die Idee kommt Fahranfänger zu benachteiligen.

Peace ✌️ und danke für das Forum

Grundsätzlich erst einmal herzlichen glückwunsch zudem überaus gelungenen Konzept!

Ein Punkt, über den man vielleicht noch einmal vertieft nachdenken müsste, ist die Frage, ob man wirklich die aus den USA bekannten Liquor stores auch für uns hierzulande fordert – konsequenterweise ja dann nicht nur für Cannabis, sondern auch für im Mittel wohl deutlich schädlichere hochprozentige Ethanolgetränke. Denn das Argument für solche fachgeschäfte würde ja inkonsequent, wenn man bei Cannabis ja anders vorgehen wollte als bei Ethanol.

Aufgrund der schlimmen Folgen des Ethanolmissbrauchs erscheint es auf sicherlich überzeugen, hier ein höheres Maß an staatlicher Kontrolle vorzusehen und den Verkauf von hochprozentigen Ethanol Getränken in supermärkten und an Tankstellen und so weiter künftig nicht mehr zuzulassen. Aber es ist wieder ein Bereich, bei dem der Staat seine Bürger vor sich selber schützen würde. Davon brauchen wir – denke ich – weniger, nicht mehr. Sollen wir höflich verlangen, Schnaps und gegebenenfalls auch starken Wein künftig nur noch in Fachgeschäften erwerben zu können? Würde das "abschreckend" bei Leuten wirken, die sich damit schaden wollen, oder würde es diese Getränke gerade interessant machen? Das sind Argumente, wie wir sie gerade in der Debatte um die Cannabis-Legalisierung haben und bei denen ich mich nun nicht plötzlich "auf der falschen Seite" wiederfinden wollte... Eventuell beim Verkauf also los auch eine Gleichstellung mit hochprozentigen Ethanolgetränken fordern, das ließe sich eventuell leichter argumentieren, ohne dass man auf "Nebenkriegsschauplätze" gelangt. In einem zweiten Schritt unabhängig von der Cannabis-Legalisierung könnte man dann über ein "Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren von Genussmitteln" nachdenken, in dem Liquor Stores dann gegebenenfalls sowohl für Cannabis, Tabak als auch harten Alkohol vorgeschrieben werden. Das wäre dann uU ein noch konsequenterer Ansatz und mglw eine insgesamt einfachere und ehrlichere Debatte.

Aber insgesamt: danke noch mal für euren Einsatz für die Freiheit und viel Erfolg!

Ich fasse mal zusammen:

Der DHV hat knapp 180.000 Euro bei der alljährlichen Spendenaktion eingesammelt, um die Cannabis Normal Konferenz durchzuführen, die bereits zwei Mal stattgefunden hat, soweit ich weiß ohne Spendenaktion. Zusätzlich zahlen 9.000 Mitglieder irgendwas zwischen 30 und mehreren hundert Euro pro Jahr.
Und jetzt soll man um über euer Eckpunktepapier mit entscheiden zu können, 100-190€ Eintrittspreis bezahlen, nach Berlin fahren, sich ein Zimmer nehmen usw. usf.

Hätte man das nicht online kostenfrei für Mitglieder machen können? Wie sollen Geringverdiener eine Chance haben, sich hier zu beteiligen? Und wie wollt ihr über 200.000 € für eine einzelne Konferenz ausgeben? Ich finde das alles etwas bedenklich.

Der DHV hat knapp 180.000 Euro bei der alljährlichen Spendenaktion eingesammelt, um die Cannabis Normal Konferenz durchzuführen, die bereits zwei Mal stattgefunden hat, soweit ich weiß ohne Spendenaktion

Wir haben mit den Geldern aus der Spendenaktion zwei große Vorhaben dieses Jahr: die CaNoKo und die Landtagswahlen 2022. Bei den Landtagswahlen stecken wir einiges an Geld in Wahlwerbung. Der andere Teil der Spendengelder fließt in die CaNoKo, die bisher ohne Großsponsoren durchgeführt wird. Das war in den vorherigen Ausgaben anders.

Zusätzlich zahlen 9.000 Mitglieder irgendwas zwischen 30 und mehreren hundert Euro pro Jahr.

Professionelle Lobbyarbeit kostet. Es arbeiten aktuell neun Mitarbeiter hauptberuflich beim DHV, wir unterhalten ein Büro, für das wir Miete zahlen, es gibt weitere laufende Kosten. Für einen genauen Überlick bitte hier klicken.

Und jetzt soll man um über euer Eckpunktepapier mit entscheiden zu können, 100-190€ Eintrittspreis bezahlen, nach Berlin fahren, sich ein Zimmer nehmen usw. usf.

Die Ticketpreise sind im Vergleich zu den beiden vorherigen Konferenzen gesenkt worden, um dem Ansatz, die Community in den Mittelpunkt zu stellen, gerecht zu werden. Das günstigste Ticket für zwei Tage kostet 70 Euro (Early Bird ermäßigt).

Wie sollen Geringverdiener eine Chance haben, sich hier zu beteiligen?

Für alle Menschen mit geringen finanziellen Möglichkeiten gab es das Angebot, als Helping Hand umsonst ein Ticket für die CaNoKo zu bekommen.

Hätte man das nicht online kostenfrei für Mitglieder machen können?

Es besteht für alle die Möglichkeit, hier das Eckpunktepapier zu diskutieren und wir nehmen diese Diskussion auch wahr. Präsenzdiskussionen bieten natürlich ganz andere Chancen und daher ist es wichtig, auch in Person auf einer Konferenz miteinander in den Austausch zu kommen.

Die Kosten für die Organisation und Ausrichtung einer Konferenz sind erheblich und ohne die Spenden bestünde keine Möglichkeit, die Ausgaben für die CaNoKo zu stemmen. Daher großen Dank an alle Spender!

Gruß Simon

 

 

Ich fände wichtig das bei Konsummöglichkeiten vor Ort auch nicht alkoholische Getränke und Snacks verkauft werden dürfen.THC und CBD sollten gekennzeichnet sein sowie die Aromen. Was bei einem Eckpunkte Papier dabei sein muss. Ist die völkerrechtliche sowie die EU Recht Regelung.

Wie verhindern wir dass es einen Hanftourismus geben wird wie in Holland vor dem Weedpass?
Das sollten mir unbedingt klären!
In Frankreich und Polen und Österreich , Schweiz, Belgien,Dänemark und Luxemburg ist es dann sicherlich noch nicht erlaubt. LG Jo Heidelberg

Jo OG Heidelberg/Darmstadt schrieb:
Wie verhindern wir dass es einen Hanftourismus geben wird wie in Holland vor dem Weedpass?
Das sollten mir unbedingt klären!
In Frankreich und Polen und Österreich , Schweiz, Belgien,Dänemark und Luxemburg ist es dann sicherlich noch nicht erlaubt. LG Jo Heidelberg

Was verhindern? Warum verhindern? Das andere Europäer ihr Geld in DE lassen? Sagt ja keiner daß die Touristen es mit nach Hause nehmen sollen. Und falls doch und erwischt werden, selber Schuld.

"Was verhindern?"Na, dass es zu Örtlichem Drogengrenztourismus kommt, und dass Ausländer in deren Heimat es noch verboten ist zu uns einkaufen gehen. Dies hat in Holland die Mafia verstärkt und die Anwohner gegen das Entkriminalisierungskonzept aufgebracht.Ich bin schon so Alt und habe dies selber miterlebt.
"Warum verhindern?"Weil es ein Langfristiges Unterfangen werden muss, wenn die Entkriminalisierung+ Legalisierung längerfristig Bestand haben soll.So ist es durchaus ein Problem wenn Schlangen vor den Geschäften mit Feierlustigen lauten Kunden sind, die neben Suff+Puff auch noch Weed holen gehen.
Diesen Kunden welche nicht Vor Ort leben wird natürlich auch Koks und Weiteres angeboten, so war das in Venlo, Maastricht, Amsterdam und in Herfordt, nun die Behörden denken ja wenn der Harte Stoff in den Export geht bräuchte es nicht zu interessieren, weil der Schaden die Eigenen Interessen(Jugend) kaum treffen wird. Doch fließt hierdurch Geld an Korrupte Politiker, Richter etc. welche den Rechtsstaat determinieren.Darum unter Anderem gibt es Heute die Mexicans und weitere Globale Organisationen in den NL.
"Das andere Europäer ihr Geld in DE lassen?" Tun die das, denn nicht wenn diese in Deutschland urlauben frage ich mich? Das Geld kommt auch so hierher. Es wäre gut eine Wohnsitzüberprüfung im Verkaufsladen zu haben, ob der Kunde im Land wohnt, erst hierdurch würde der Umfang eines Grenzhandels überhaupt erst sichtbar! In Holland wurden damals Perso gescannt, zum einen um die Alterskontrolle und Höchstabgabememnge von 5G zu kontrollieren zum Anderen um die Herkunft der Kunden zu wissen. Ums erwischt werden ging es mir garnicht, wobei den Tüv Süd es sicherlich freuen würde wenn auf der Französischen Seite Resturlaubs Bekiffte(nach deren THC Grenzwert?^^D?)
angehalten werden könnten um MPU zu machen.

Brauchen hier gar nicht diskutieren wenn Leute die anstehende Legalisierung mit dem was in Holland ist vergleichen. Dass was in DE passiert hat ja mal gar nichts mit dem zu tun wie es in NL läuft.
Passt scho ;-)

Markant und konkret:

3Pflanzen.

aber ich würde mir wünschen dass man erstmal studien zur beeinflussung von cannabis im straßenverkehr macht bzw diese mit in die bestimmungen zur grenze einfließen lässt. während alkohol dich draufgängerisch fahren lässt, fährst du unter cannabiskonsum eher deutlich langsamer. von nem typ mit thc im blut mit 80kmh auf der rechten spur geht keine gefahr aus.

Ich würde Dannabis einfach dem Alkohol anpassen, in allen Bereichen. Das wäre auch am einfachsten umzusetzen. Und im Gegenzug würde ich gleichzeitig den Alkohol (den harten zumindest) aus den Supermärkten verbannen. Das kann man gleich mit machen. - Es darf kein normaler Anblick für ein Kind sein wenn jemand mittags um 12 mit einem Kasten Bier und einer Flasche Korn aus dem Supermarkt läuft. Hochprozentiger Alkohol hat im Supermarkt nichts verloren und hartes Cannabis genauso wenig. Aber in allen anderen Bereichen Cannabis genau wie Alkohol.

Cannabis wird nicht gefährlicher, wenn man im gleichen Laden auch eine Tüte Chips, Süßigkeiten oder Klopapier kaufen kann. Wichtig ist lediglich, dass die Altersüberprüfung gewährleistet ist. Das können Kiosks, Supermärkte oder Tankstellen genau so wie spezialisierte Fachgeschäfte. Ggf. kann man dies mit Auflagen verknüpfen, wie dass nur hinter einer Theke mit Personal verkauft werden darf, wie das bei Tabakwaren üblich ist.
Wenn man aber nur mit "ausgebildetem" Personal Cannabis verkaufen darf, dann wird es gerade im ländlichen Raum kaum Geschäfte geben, die eröffnen, da dies viel zu aufwendig wäre. Darüberhinaus halte ich die Ausbildung für überflüssig, da ich mich nicht vom Verkäufer über die Auswirkungen eines Rauschmittels beraten lassen will. Das ist übrigens bei Alkohol, Tabak und Koffein genau so absurd. Dem ganzen widerspricht auch, dass ja Onlinehandel möglich sein soll, wo eine derartige Beratung ja auch mehr als unüblich und auch unpraktikabel ist. Es soll also durchaus ohne Beratung und Fachkenntnis verkauft werden dürfen, also warum nicht auch in einem ganz normalen Geschäft?
Außerdem was soll das mit den 50 Gramm? Wenn ich eine Jahresernte legal besitzen darf und z.B. umziehe (kommt ja mal vor) muss ich die ja wohl auch transportieren dürfen. Also, wenn man schon der Meinung ist, es braucht eine Höchstmenge, dann ja wohl ein paar hundert und nicht nur 50 Gramm.
Werbung könnte auch problemlos an anderen Orten erlaubt werden, wo es nur 18-jährige zu sehen bekommen. Kinofilme ab 18, Festivals, Clubs oder andere Veranstaltungen ab 18 wären denkbar.

Da es in Deutschland eine Menge Kleinbauern gibt, die heute schon das Kraut ziehen, wäre mAn. folgender Gedanke zielführend, um eine schnelle, flächendeckende Verfügbarkeit zu gewährleisten.

Überschüsse aus dem Eigenanbau, die sich in den meisten Fällen ergeben, können an eine/n Shop/Ausgabestelle abgetreten werden.

Der Shop macht zunächst eine visuelle/oifaktorische Prüfung und kann auf dieser Grundlage entscheiden, ob er das Cannabis annimmt.

Vom abgegebenen Material wird eine Probe an ein qualifiziertes Labor eingesandt, dass das Material auf Verunreinigung und Qualität prüft.

Nach der Prüfung erhält der Produzent eine Auszahlung, auf die anfallende Genuss- und Mehrwertsteuer abgeführt werden.

Dieser Ansatz hat mEn. mehrere positive Effekte:
- Diversifizierung des Shopangebots, also größere Auswahl

- Unabhängigkeit von großen Playern (Hemmung von Oligopolen)

- Stärkung regionaler Erzeungs- und Wirtschaftskreisläufe

- Nebeneinkommen für Homegrower

- uem ...

P.S.: gerne bin ich bereit, dieses Konzept detaillierter darzustellen, als es in einem Forenpost möglich ist

Amnestie ist genau richtig!

Ich musste meinen Führerschein abgeben bei 2 Nanogramm Rest THC obwohl ich nüchtern war

Regeln für den Eigenanbau. Keine Begrenzungen!
Cannabis sollte dem Alkohol angepasst werden, in allen Bereichen. Das wäre auch am einfachsten umzusetzen.
Und im Gegenzug würde ich gleichzeitig den Alkohol (den harten zumindest) aus den Supermärkten verbannen. Das kann man gleich mit machen. - Es darf kein normaler Anblick für ein Kind sein, wenn jemand mittags um 12 mit einem Kasten Bier und einer Flasche Korn den Supermarkt verlässt. Hochprozentiger Alkohol hat im Supermarkt nichts verloren und hartes Cannabis genauso wenig. Aber in allen anderen Bereichen Cannabis genau wie Alkohol behandeln. Von Produktion, Führerschein bis hin zum Verkauf. Zusätzlich noch eine extra Kategorie für medizinisches Cannabis.

Der Eigenanbau wird sich sowieso nicht mehr lohnen, bei einer anständigen Freigabe. Und für die Freaks, die es trotzdem machen wollen und sich ihr Spezialkush zu Hause selbst ziehen möchten, die sollten das auch tun dürfen.

Mein Opa hat sich bis ins hohe Alter einmal im Jahr mit seinem Kumpel getroffen und dann haben sie zusammen Schnaps gebrannt, von dem Obst von ihrer Streuobstwiese. Danach ist er dann immer sturzbetrunken auf seinem Fahrrad nach Hause durchs Dorf gefahren. Und am nächsten Tag hat das ganze Dorf den besten Mirabellenschnaps bekommen, den man überhaupt produzieren kann. Der Mirabellenschnaps war so genial und gut gemacht. Und mein Opa war auch, der einzige der mich beim Eigenanbau verstanden hat und mir auf seiner Streuobstwiese einen kleinen Bereich für mich freigemacht hatte. Die zwei haben sich totgelacht, weil sie zusammen Schnaps brennen jedes Jahr von der Wiese und ihre Enkel zusammen Cannabis dort ernten. R.I.P. Opa, alles richtig gemacht.

Wir haben die Tradition erhalten und ich sehe keinen Grund, wieso man die Produktion von Alkohol oder Cannabis da unterschiedlich behandeln sollte. Es ist beides ein Agrarprodukt. Und Privatpersonen sollten zwar gewissen Obergrenzen unterliegen, aber genau wie in der Alkoholproduktion wird eine Privatperson die niemals erreichen. Und wenn doch, gibt es einfach zusätzliche Auflagen und Regeln für den kommerziellen Bereich. Das geht beim Alkohol nahtlos in einander über und sollte auch beim Cannabis genauso geregelt sein.

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/moritz-koerner/fragen-antworten/waeren-sie-bereit-eine-einheitliche-eu-regelung-zum-mpu-system-anzuregen-denn-deutschland-diskriminiert-seine
ZITAT"Sehr geehrter Herr T.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
Die Bestimmungen zu den medizinisch-psychischen Untersuchungen und deren Umsetzung werden primär in Deutschland geregelt. Eine notwendige Reform wird immer wieder diskutiert, hier haben sich die Freien Demokraten in der Vergangenheit offen für eine Reform gezeigt.

Teils betreffen die Untersuchungen aber auch europäisches Recht, so beispielsweise in der Führerschein-Richtlinie von 2006. Hier geht es konkret um Regelungen, um Umgehungen der Untersuchungen durch eine Führerscheinbeantragung in einem anderen EU-Staat zu verhindern. Es betrifft also vor allem die grenzübergreifenden Regelungen.

Die Europäische Kommission befindet sich gerade im Prozess der Überprüfung der besagten Richtlinie - ggf. kann es also hier bald zu Neuerungen kommen. gerade läuft dafür ein Konsultationsprozess, bei dem auch EU-Bürgerinnen und -Bürger ihre Bitten und Ratschläge vorbringen sollen. Insofern motiviere ich Sie dazu, diesen Prozess zu nutzen, um Ihre Anliegen vorzutragen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Moritz Körner

Ich bitte euch Lieber DHV bringt euch ein.
Hier der Link zur EU Plattform
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12978-Revision-de-la-directive-relative-au-permis-de-conduire/public-consultation_de

Im Grossen und Ganzen nichts daran auszusetzen. Es wäre tatsächlich zu hoffen das die eingenommenen Steuergelder, für die Erforschung der verschiedenen Stoffe im Hanf genutzt würde.

Ganz wichtig das auch Edibles in den Shops gekauft werden können.
Ohne Edibles ist es keine vollständige legalisierung.

Alles sollte gering reguliert sein. Aber bei Anforderungen muss man bezüglich einer Freigabe mit Eigenanbau eine Antwort parat haben. Anforderung: "Verhindern, dass dubiose Geschäftemacher jede Omi noch einspannen, um einer legalen Kleinstplantage einen Inhaber zuweisen zu können. Und so zu vielen Anbauflächen zu kommen". Lösung: Koppelung des Eigenanbaus an gemeldete Person in gemeldeter Wohnung mit Lage, Gemarkung, m2, Wattzahl und Anzahl. Diese Flächen dürfen kontrolliert werden. Jährliche Gebühren-pflichtige Erneuerung der Anbaugenehmigung, z.B. Typ I): 30 Pflanzen bei max. 150 Watt. So würde ein Mangel und eine Überproduktion vermieden. Oder Typ II): z.B. 5 Pflanzen bei max. 450 Watt. Man sollte sich VOR ALLEM dafür einsetzen, dass lizensierte Produzenten für den Konsummarkt NICHT bei jeder Charge ein Terpenprofil der angebotenen Sorte in Form eines Terpengel-Beutels beilegen müssen, sowie dies die Medizinalcannabis-Hersteller als Nachweis beilegen oder beilegen müssen. Dies würde eine dramatische Erschwernis bedeuten. Und horrende Kosten verursachen. Und dies nur, um dem Patienten zu beweisen, dass er tatsächlich die bestellte Sorte des Arztrezepts bekommen hat. MeCaDt

Viel zu kompliziert mit dem Eigenanbau. Die Mafia kann nicht mit dem legalen Anbau mithalten solange es nicht zu stark besteuert wird. Economy of scale. The Produktionskosten im privaten Bereich sind viel höher als gewerblich . Nur schon die Stromkosten!

Es sollte kleinen Growern erlaubt sein in den legalen Markt zu verkaufen. Die müssen halt die gleichen Tests bestehen wie alle anderen auch. Kooperativen sollten möglich sein. Wir müssen die Realität erkennen, es gibt jetzt schon eine cannabis Industrie in Deutschland. Und dieser muss es ermöglicht werden legal zu arbeiten.

Ich weiß, mein Vorschlag ist revolutionär, aber ich mach ihn trotzdem.
Keinerlei Einschränkungen. Das wäre dann wirklich "Legalisierung".

Lösung über Quadratmeter hört sich schlüssig und gut an. 1m² pro Person solle auch dicke für einen Grow ausreichen, vllt 2m² inkl Stecklinge etc. Wieviel Energie derjenige in die Lampen steckt, ist dabei dann auch überschaubar.
Abgrenzung von Lampenwatt in Bezug auf privaten/kommerziellen Anbau finde ich quatsch. Das sollte über die m² gelöst werden. "Wer mehr als Fläche x m² anbaut, gerät in den Verdacht damit auch Handel zu betreiben."
Auch die Anzahl der Pflanzen sehe ich nicht als sinnvolles Kriterium. Vllt möchte ich ja auf einem m² 5 verschieden Sorten ziehen (von jeder 2 Pflanzen). Die werden dann nicht besonders üppig, aber man hat etwas Abwechslung. Selbe Fläche kann aber auch von einer einzigen Pflanze in beschlag genommen werden (SoG/ScroG)...

Die Regierung hat verkündet das sie den Schwarzmarkt auslöschen will und einen regulierten Markt erzeugen will. Um das zu erreichen muss man sich die Realität ansehen. Es gibt jetzt schon eine große Anzahl an Menschen die im Cannabis Markt aktiv sind. Und davon sind nicht alle Mafia oder Skrupellose Dealer. Sondern auch Menschen die im kleinen Stiel anbauen um dich und andere zu versorgen. Und vielleicht was Geld dazu zuverdienen. Bei einer Legalisierung sollten diese Menschen nicht ausgelassen werden. Daher habe ich mehrere Vorschläge, welche auf der Arbeit der Partei Podemos in Spanien beruhen.

1. Verkauf in lizensierten Fachgeschaften. Diese sollten Inhabergeführt sein. Um die Dominanz von großen Konzernen zu vermeiden.

2. Der Anbau sollte Lizenzen mit Stufen geregelt werden. Jeder fängt bei der kleinsten Lizenz an und arbeitet sich hoch. Diese Lizenzen beschränken die m2 des Blätterdachs. Um zuverhindern das riesige Mengen an Cannabis produziert werden, die dann auf Grund von schlechter Qualität nicht verkauft werden, darf man erst in die nächste Stuffe aufsteigen wenn 95% seines Produktes an endkonsumenten verkauft wurden.

Cannabis ist ein Produkt das viele Ressourcen verbraucht, daher sollte es nicht verschwendet werden.

4. Vertikale Integration sollte verboten werden.

Also wer anbaut darf nicht direkt an Verbraucher verkaufen sondern nur an Fachgeschäfte und Inhaber von Lizenzen für die Weiterverarbeitung.

5. LizenzInhaber sollten in Deutschland wohnhaft sein müssen.

6. keine Besteuerung auf THC Gehalt, da es nur den Schwarzmarkt begünstigt.

7. Anbaulizenzen für kleine Bauern. Die sich in Kooperativen zusammen tun können. Auch Leute die nur auf 4m2 anbauen sollten im Markt teilhaben dürfen.

8. ein zentrales computer system das vom Samen bis zum Verkauf des Produktes begleitet. Es sollte umsonst zu benutzten sein. Damit alle mitmachen können.

9. Samen und Stecklinge sollten auch aus nicht bekannten Quellen kommen dürfen. Das verhindert die Monopolstellung von Firmen die jetzt schon anbauen dürfen. Und erweitert die Vielfalt an Sorten.zusätzlich wird der Schwarzmarkt geschwächt, da dieser sonst die fehlenden Sorten anbietet.

10. keine zwingenden kleinst Mengen Verpackungen. Diese Verursachen unnötig Müll.

11. sehr strenge Tests der Produkte. Verbot von Bestrahlung und anderer chemischer Behandlung der Produkte. Wer nicht sauber anbauen kann, soll pleite gehen.

12. keine strengen Vorschriften wie angebaut werden soll. Das sollte jeder für sich selbst entscheiden dürfen.

Es müssen im Falle einer deutschen Herstellung von Genusscannabis die REALEN Produktionsabläufe
diskutiert werden, denn sonst schließt man durch mangelnde Sachkenntnis ganze Produzentenketten aus.
Üblicherweise unterscheiden sich Hersteller von Cannabis-Keimlingen/-Stecklingen/-Setzlingen von lizensierten Plantagenbetreibern. Diese lassen sich zumeist mit Jungpflanzen beliefern. Doch wer vertritt die Interessen der Hersteller von rauschlosen Jungpflanzen an geringeren Auflagen ? Dies werden die entscheidenden Betriebe sein. Bitte mit auf Eure Agenda setzen. MeCaDt

Die Evaluierung sollte in höchst kompetente Hände gegeben werden, welche sich langjährig kompetent mit dieser Thematik auf höchstem Niveau beschäftigt haben. Und schon Studien und Veröffentlichungen vorweisen können. Ich schlage deshalb vor, Prof. Dr. Gundula Barsch mit dieser großen Aufgabe zu betreuen, bzw. dies bei Beratungen zu empfehlen. MeCaDt

Erstmal Danke für eure Arbeit. Ich finde das Eckpunktepapier sehr gut ausgearbeitet - viele wichtige Punkte sind dabei, dennoch ist es noch nicht zu konkret.

Zwei Themen kommen für mich aber noch zu kurz. Ich studiere ökologische Agrarwissenschaften und frage mich was wie ökologische Standards und faire Arbeitsbedingungen, in Bezug auf die komerzielle Marktwirtschaft die wir heute leider haben, schon im Voraus geregelt werden können.

Da wir davon ausgehen können, dass kein Cannabis-KonsumentIn wirklich für seine/ihre Leidenschaft die Verschmutzung von Gewässern, Förderung von Wüstenbildung, extreme CO2-Äquivalente oder weitere Ausbeutung von ökonomisch benachteiligten Menschen in kauf nehmen möchte, finde ich es kritisch die Kontrolle bzw. Festlegung ökologischer und sozialer Standards allein den Produzenten und Importeuren zu überlassen.
Weil ich, insb. aus zeitlichen Gründen bei der CaNoKo leider nicht dabei sein kann, - hier meine Fragen an euch:

- Sind unabhängige Siegel, wie wir sie schon aus dem Lebensmittelmarkt kennen, und außerdem sehr unübersichtlich sind, wirklich der einzige Weg?

- Wie könnten wir das eben schon im Voraus regeln und besser machen, bevor es zu Monopolisierung und einer Selbstermächtigung von großen Konzernen kommen kann?

- Was wäre mit einem staatlich lizensierten KonsumentInnen/VerbraucherInnen-Bündnis, um eine faire Lizenzvergabe, differenzierten und detailierten Produkt-Kennzeichnungen und weiteren geprüften Hintergrundinformationen (wie Anbauform, CO2-Aquivalenz, genaue Herkunft und einer Art Fairness-Bewertung) verfügbar zu machen und ggf. steuerliche Vorteile o.ä. bei besonders gewissenhafter Produktion und Vertrieb zu ermöglichen?

Greetingz! und BigUp!

Mir ist wichtig, dass es von vornherein Regulierungen für nachhaltige Verpackungen gibt. Ein Pfandbehältersystem fänd ich ideal. So könnte der Plastik- und Alufolienflut Einhalt geboten werden. Papiertütchen würde ich auch in Ordnung finden.

BITTE diskutiert auch, wie ein binnentouristisches Angebot von z.B. Spezial Reiseveranstaltern mit diversen Cannabisprodukten und Einflüssen aussehen kann. Weltweit ist jeder 10. Job im Bereich "Tourismus" ansässig. Deutsche Reiseveranstalter sind meist Aktiengesellschaften. Die geschundene und jahrzehntelange unfair behandelte Cannamunity sollte das Feld nicht den TUIs dieser Welt und weiterer Umweltzerstörung überlassen werden. Ick will den ersten deutschen Cannabisreiseveranstalter gründen und muss wissen, welche gesetzl. Vorgaben dann touristische Dienstleister und Leistungsträger bzw. auch mein Unternehmen erfüllen muss, was das alles Kosten wird usw. Im Bereich der Startup-Finanzierung dürfte es hinsichtlich der Fremdkapitalbeschaffung keine Hürden geben?! Fragen über Fragen, kurzum bitte einfach den Bereich "Cannabis Tourismus im deutschsprachigen Raum" abstecken und so. Herzlichen Dank für euer Engagement und die Chance, aktiv Einfluss nehmen zu können <3

Egal ob mit einem elektrischen Rollstuhl, oder auch mit einem E-Scooter unterwegs, werden Konsument:innen dafür belangt, weil sie ja mit einem "gefährlichen Kraftfahrzeug" unterwegs sind.

Fallbeispiel: Ein Mann wird auf seinem elektrischen Rollstuhl angehalten und es wird ihm der Verdacht auch Cannabis-Konsum im Straßenverkehr angehängt. Sein Vergehen wird dem einer Drogenfahrt mit einem PKW somit gleichgestellt!

Quelle: https://www.fraenkischertag.de/gemeinde/bamberg/in-geyerswoerthstrasse-auto-zerkratzt-art-154028

Grundsätzlich ist die Gefährdung durch konsumnahen Unfällen mit solch "Elektrokleinstfahrzeugen" eher ein Risiko für den Fahrer des Gefährts, als für die anderen Beteiligten.

Mit Grundlage von #KlarerKopfKlareRegeln müssen meiner Meinung nach neue Regelungen für Fahrräder, als auch Elektrokleinstfahrzeugen kommen.

Auf dem Fahrrad sind aktuell, im Vergleich zu Alkohol, 1.6 Promille der Grenzwert im Straßenverkehr. E-Bike-Fahrer, welche eine höhere Geschwindigkeit erreichen können, und mit Akku und Rahmen ein höheres Gewicht als E-Scooter aufweisen, werden mit dem Fahrrad gleichgesetzt, bzw gleich reguliert.

Ein E-Scooter ist um einiges leichter als ein E-Bike und erreicht im Gegensatz zu E-Bikes dazu auch nur eine max. Geschwindigkeit von nur 20km/h.

Wenn ich nun auf dem E-Scooter kontrolliert werde, werde ich mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs (bspw. PKW) gleichgesetzt, wohingegen E-Bikes mit ganz normalen Fahrrädern gleichgesetzt werden.

Nochmals der Vergleich zu Alkohol: Man darf mit bis zu sagenumwobenen 1.6 Promille (!!!) ein Fahrrad fahren.

Die aktuelle Regulierung ist unverhältnismäßig und Bedarf einer neuen Regulierung.

Ich hoffe, dass dieser Kommentar wahrgenommen wird, denn viele Jugendliche, sowie Heranwachsende bekommen Fahrverbote erteilt, obwohl sie sich im Straßenverkehr bescheidener verhalten, als so manch nüchterner Fahrrad-/E-Bike-Fahrer.

Danke für die Aufmerksamkeit!

Ich finde, dass auf jeden Fall auch die eigene Produktion von Samen im kleineren Umfang legal sein sollte, um unabhängig zu sein und sich eine passende Sorte selbst kreieren zu können.
Daher sollten männliche Pflanzen eine separate Obergrenze haben oder einfach unbegrenzt für den Anbau erlaubt sein, da man sie ja im Prinzip eh nur zur Pollenproduktion nutzen kann.

Da stimme ich zu. Ich hoffe, dass es so kommt mit eigenen Sortenzuchten. Ich denke für männliche Hanfpflanzen wird es auf dem eigenen Grundstück keine Mengenbeschränkung geben oder pauschal maximal 100 Pflanzen. Es ließe sich sowieso nur schwer kontrollieren, dann kann es auch gleich legal werden.

Da es in den DHV-News nicht erwähnt wurde...
Sowohl Edibles als auch Cannabiskonzentrate bzw. Cannabisprodukte mit hohem Wirkstoffgehalt müssen im Sinne der harm reduction/Schadensminimierung erlaubt sein!
Wer Cannabis oral Konsumieren kann, muss es nicht rauchen...ist also weniger gesundheitsschädlich.
Ähnliches gilt für Produkte mit höherem Wirkstoffgehalt. Je mehr Wirkstoff desto weniger muss ich rauchen um die gleiche Wirkung zu erzielen.

Ein großer großer Punkt für die Legalisierung sind die Steuereinnahmen. Diese resultieren auch aus beispielsweise Ersparnis für den Aufwand von Polizei. Auch wenn die Ersparnis an dieser Stelle nicht finanziellen Ursprungs ist, sondern mehr Kapazität für andere sinvollere Tätigkeiten schafft. Damit das aber erreicht wird, die Pol. wirklich entlastet wird, muss Cannabis vollkommen legalisiert werden. Bei Ethanol muss die Exekutive auch nicht überprüfen, ob man da 99% chemisch getrockneten Ethanol säuft? Na prost! Was Obergrenzen angeht, sehe ich für Zuhause keine Limits. Der Markt wird langfristig von legalem Gras gesättigt, später guckt 112 höchstens, ob das Zeug versteuert ist. Genauso, wie bei Alkohol. Weshalb sollte man also Deutschland/EU Style Zulassungen für Produzenten, Verarbeiter, Transporteur, Zwischenhändler, Verkäufer,.... vergeben, weil man dringend verhindern muss, dass dein Nachtbar im Keller anfängt 500Kg Dope zu horten?

Also ich weiß ja nicht, die Legalisierung muss voll kommen, ansonsten schafft man weiteren Anlass zur Kontrolle, was weiterhin erstmal zu Beschlagnahmungen führen wird, woher soll die Pol. denn wissen, ob das Zeuch jetzt legal ist oder doch schon 25,5% hat und du, weil deine Pflanze echt heftig geworden ist, jetzt eine Straftat begangen hast!

Liebe Grüße

P.S. ich freue mich schon, wenn der organisierten Kriminalität der größte Geldhahn auf deutschem Raum zugedreht wird, gleichzeitig der Fokus auf die Bekämpfung deutlich zunimmt.

Amnestie ist für mich - neben der vollkommenen Legalisierung - das wichtigste Thema. Die Löschfristen für Vergehen sind immens lang. Inbesondere im BZR führt so ein Eintrag effektiv dazu, dass man USA, Kanada, Australien, Japan usw. nicht mehr bereisen kann. Bitte keine harten Grenzen für Höchstmengen definieren, bei denen Löschung nicht mehr möglich ist - oder ggf. für den Einzelfall individuelle Entscheide ermöglichen (bisher gilt so eine vorzeitige Löschung aus dem BZR m.E. nach als fast unmöglich).

Von möglichen Problemen im Berufsleben fange ich gar nicht erst an.

Betroffene sind die eigentlich leidtragenden der Prohibition.

Mir ist eine faire Anbauregelung extrem wichtig. Die Möglichkeit sich das eigene Gras anzubauen kann vor allem Einkommensschwächeren zu Gute kommen und den Hobbygärtnern Freiraum geben.

Bitte unbedingt darauf hinarbeiten, dass der Online-Handel mit Cannabis erlaubt wird. Gerade in weniger dicht besiedelten Gebieten ist so eine Versorgung mit Cannabis gewährleistet.

Die Legalisierung betrifft viele Rechtsbereiche. So auch das Beamten- und Soldatenrecht. Bei Soldaten zum Beispiel führt bisher der bloße einmalige Konsum außerhalb des Dienstes zu einem Disziplinarverfahren, welches nicht selten mit einer Entlassung aus dem Dienst endet. Im Zuge der Legalisierung sollten auch eindeutige, praktikable und progressive Gesetzte und Vorschriften(-anpassungen) für den benannten Personenkreis erfolgen. Wenn mit dem Gesetz zur Legalisierung entsprechende Gesetze und Vorschriften noch nicht geändert werden, so sollte das Gesetzt zur Legalisierung zumindest die betreffenden Institutionen auffordern ihre internen Regelungen entsprechend der neuen Rechtslage anzupassen, da die Behörden dies ohne weiteres nicht von selbst täten.
Vorteile entstünden dadurch nicht nur für die Beamten und Soldaten, die Rechtssicherheit hätten, sondern auch für die restliche konsumierende Gesellschaft.
Der Polizeibeamte der 48h vor Dienst selbst noch legal konsumiert hat, wird bei einer Verkehrskontrolle anders auf den Fahrer mit Werten kurz unterhalb der Fahruntauglichkeit reagieren, als der Beamte dem der Konsum noch als berufliche „Todsünde“ vermittelt wird.

Ich selber habe kein Problem mit Fachgeschäften, allerdings wünschen ich mir, dass es Konsumenten erlaubt wird, sich zu organisieren um gemeinsam Hanf anzubauen und zu konsumieren.
Deswegen befürworte ich Cannabisanbau Clubs und erhoffe mir, dass auch dieser Ansatz im Rahmen der Legalisierung seinen Weg nach Deutschland findet!

Aus meiner Sicht haben Diese nämlich das Potential, für ein angenehmes Ambiente bei der Beschaffung, einen fairen Preis und eine konsumentenfreundliche Form der Aufklärung zu sorgen.

PS: Auch der Jugendschutz lässt sich hier gut umsetzen!

Hallo zusammen. Auch ich kann leider nicht auf die Konferenz kommen, wollte aber doch auch meine Meinung kundtun...

Allgemein:

Das Eckpunktepapier finde ich prima!

Besonders gut finde ich:

optional Konsum vor Ort in den Fachgeschäften

Eigenanbau und Anbauclubs.
Zum Thema Begrenzung des Eigenanbaus: Anzahl Pflanzen ist schwierig, es soll Leute geben die gerne mit Stecklingen experimentieren. Oder besser noch: drei Pflanzen in einem viereckigen Zelt ;-)
Begrenzung auf eine bestimmte Wattzahl der Lampen im Indoorbereich bringt Probleme da die angebotenen Lampen alle zu unterschiedlich sind und die Angaben zu den Wattzahlen manchmal eher Schätzwerte sind.

Praktisch umsetzbar erscheint mir nur eine Obergrenze Quadratmeter.

Problematisch finde ich:

die vielen Ansätze zur Besteuerung. Hier bin ich der Meinung, dass alleine über den Preis besteuert werden sollte. Alles andere ist zu kompliziert und ein Buchhalterischer Alptraum.

Wer kontrolliert steuerrechtlich die Anbaubedingungen und errechnet daraus einen Bonus? Gilt der nur Outdoor oder auch Indoor mit Solar- Wind- oder Wasserkraft?

Ähnlich mit Besteuerung über THC-Wert. Stellt Euch doch nur das Chaos vor: da gibt es drei unterschiedlich starke Grassorten und ich kaufe von jeder ein Gramm. Auf dem Kassenzettel steht dann Betrag X, enthält 19% MWSt, a% Grassteuer Level 1, b% Grassteuer Level 2 und c% Grassteuer Level 3. Und dann am Ende des Jahres eine Prüfung vom Finanzamt. Viel Spass! Und da haben wir dann noch gar nicht mit Hasch und Extrakten angefangen...

Nach Gewicht zu besteuern hat den Nachteil, dass ein Anreiz generiert wird stärkere Produkte zu kaufen wenn auf ein Gramm Gras die selbe Steuer zu bezahlen ist wie auf ein Gramm Extrakt.

Das war's auch schon von mir. Euch allen ein dickes Danke für Eure Arbeit!

Martin

Andere Genusssteuern wie Kaffeesteuer, Tabaksteuer, Schaumweinsteuer etc., die teilweise auch abgestuft sind werden doch auch nicht separat ausgewiesen, Steuerschuldner ist der Produzent. Sie werden dann einfach eingepreist.

Jugendschutz
Die Abgabe an Kinder oder Jugendliche unterliegt weiterhin der Strafverfolgung. Hierbei sollte nich das Kind oder der/die Jugendliche bestraft werden, sonder der/die Abgebende.

Eigenanbau
Hier finde ich den Vorschlag der Grünen sehr gut.

Der Anbau von bis zu drei weiblichen, blühenden Cannabispflanzen für den persönlichen oder gemeinschaftlichen Eigenbedarf im Bereich des befriedeten Besitztums des oder der Anbauenden ist erlaubt. In diesem Bereich ist auch das Aufbewahren einer Jahresernte von bis zu drei Pflanzen oberhalb der in Absatz 1 genannten Grenze zulässig.

Ansonsten sehr gute Arbeit.

Ich erwarte aufjedenfall das wir mit der Legalisierung auch Cannabis Produkte aus den USA kaufen bzw. einführen/bestellen dürfen.

ich bin der meinung man sollte es sofort legalisieren überall anderst hat es doch auch geklappt ich denke ich hab dazu nicht mehr zu sagen ständig wird alles hin gehalten soll man doch mal ins kalte wasser springen und es so testetn no risk no fun sagt man doch

Ich fände als Konsument möglichst einen Anreiz für die Produzenten zusätzliche Terpen- oder Cannabinoid-Angaben zu machen cool (z.B. eine kleine freizuhaltende Tabelle auf der Rückseite oder dass man mindestens 5 oder 10 Inhaltsstoffe kleingeschrieben angeben muss) oder Ähnliches, so dass man sehr differenzierte Kaufentscheidungen treffen kann. Außerdem finde ich dass man es durchaus ermöglichen sollte Cannabis in einem breiteren Spektrum von Geschäften anzubieten, und dass man das auch bei Alkohol auch nicht unnötig verkomplizieren muss. Trotzdem sollte sichergestellt sein Dass es auch eine gewisse Dichte an Cannabisfachgeschäften mit einer Umfangreicheren Produktpalette gibt.Übrigens: ich finde Fachgeschäfte natürlich auch am besten und hätte gern eins in meinem 300 Einwohner Dorf oder dem kleinen Nachbarstädchen aber fürchte dass es dann recht wenige davon geben wird und da ich mit dem Rad fahre und auf dem Land wohne ist das schon ein relevanter Punkt für mich. Könnte mir vorstellen, dass man es in Lotto,DHL,etc Läden in die hauptsächlich Erwachsene gehen und Tankstellen gestatten könnte mit entsprechender Anmeldung als Cannabisverkaufsstelle.Da müssten die Kunden dann Kurzfristig Vorsbestellen, dass man bei der Abholung nur seine Bestellnummer und seinen Ausweis vorlegt und ein Päckchen bekommt, das nicht auf den Inhalt schließen lässt. Ausserdem finde ich sollte die Legalisierung möglichst Umweltschutz-lastig Umgesetzt, also entsprechende Förderungen für Anbau unter Sonnenlicht oder in Gewächshäusern, die Großteils mit Sonnenlicht betrieben werden, und auch Förderungen für den Biologischen Anbau auf Erde. Dazu könnte man eine gewisse diversität in den Shops vorschreiben, dass z.B. eine hälfte der Produkte Bio und mithilfe(nicht notwendigerweise ausschließlich) von Sonnenlicht angebaut sein muss.

Der Frühling und Sommer würden sich super zum Anpflanzen eignen!
Ich möchte nicht weiterhin unnötig kriminalisiert werden, obwohl die Legalisierung ja schon auf gutem Wege ist.

"...wobei wir eine moderate Erhöhung des Wertes vorschlagen... "
- Hier könnte auch direkt ein Wert (z.B. 2%) genannt werden.

"...Verkauft werden darf ausschließlich an Personen ab 18 Jahren mit Ausweiskontrollen."
- Das Wort "Ausweiskontrollen" kann ggf. weg, denn das ist sowieso klar.
- Auch der Tabakhandel könnte in die Fachgeschäfte verlagert werden. Wer ab 2024 Tabakwaren verkaufen möchte benötigt eine Lizenz (= funktiniert nur, wenn sich das Modell 'Verkauf im Fachhandel mit Zutritt ab 18 Jahren' durchsetzt). Bestehende Verkaufsstellen bleiben erhalten (Bestandschutz).

"... im öffentlichen Raum höchstens 50 Gramm Cannabis besitzen bzw. transportieren ... "
- Vllt. ersetzen durch 500 Gramm. Hintergrund: Bereits die Ernte nur einer Pflanze im Eigenanbau fällt oft höher aus und 'Eigenanbau' bedeutet nicht zwangsweise 'zu Hause' (auch: Frischware vs. getrocknet).

"... Das Personal in den Fachgeschäften muss geschult sein in Bezug auf Sorten, Kultur und Konsumberatung, aber auch in Bezug auf Hilfsangebote. ..."
- Kaum durchführbar und ggf. eine Ungleichbehandlung gegenüber Onlinehändlern.
- Schulung max. denkbar im Rahmen eines Tagesseminars (siehe Frikadellenschein im Lebensmittelgewerbe)
- Evtl. nur für Geschäftsführer.

".. Der Erwerb verschiedener weiterverarbeiteter Produkte aus Cannabis, beispielsweise Edibles, Getränke oder Öle, soll möglich sein. ..."
- Ergänzung: Die Anwendung dieser Konsumformen kann auch hervorgehoben werden, da eine geringere Gefährdung bezüglich Abhängigkeit (und keine Beeinträchtigung aufgrund von Rauchinhalation) zu erwarten ist.

"... Mit den Einnahmen aus der Cannabissteuer sollten Präventionsmaßnahmen und Hilfsangebote insbesondere für Jugendliche verstärkt werden. ..."
- Gibt es 'objektbezogene' Steuern? Wandern Steuern nicht generell in einen 'Sammel'Topf, aus dem dann verteilt wird? Den Satz ggf. so lassen ohne den Steuerbezug.

"... Bei wiederholter Auffälligkeit hat das Jugendamt die Möglichkeit, die Familie anzusprechen. Das gilt ebenso, wenn im privaten Bereich Hinweise auftauchen, die auf eine mögliche Gefährdung des Kindeswohls hindeuten, z.B. wenn Eltern ihren Kindern schon früh regelmäßigen Cannabiskonsum ermöglichen. Das Jugendschutzgesetz gilt entsprechend wie bei Alkohol bzw. Tabak und muss ggf. mit konkretem Bezug auf Cannabis angepasst werden. ..."
- Das geschieht wohl sowieso. Braucht daher evtl. nicht alles mit rein.

"... Die Besteuerung kann sich an der Bruttomenge, am Preis und am THC-Gehalt orientieren ..."

- Beispiel THC-Gehalt könnte so aussehen:

THC Gehalt bis 10%: sehr geringe oder keine Steuer (außer MWSt.)
10 bis 20%: Versteuerung so hoch, dass der Endpreis in etwa der Höhe des derzeitigen Schwarzmarktpreises angelehnt ist
20 bis 30%: deutlich höherer Steuersatz
30 bis 40%: nochmal höher
40 bis x (100?)%: höchste

"... Die unentgeltliche Abgabe bzw. das Verschenken von kleinen Mengen Cannabis an erwachsene Freunde, z.B. aus eigenem Anbau ist erlaubt. ..."
- das braucht m.E. nach nicht erwähnt werden.

Auch wenn man immer an den Feinheiten noch feilen kann mal grundsätzlich: das Eckpunktepapier ist super durchdacht, ich finde es sehr gut.

Ich finde, dass meine Meinung mit den Eckpunkten des des DHV, voll und ganz representiert wird. Die Eckpunkte sind sinnvoll und sollten genau so umgestzt werden. Mit einer Ausnahme. Ich finde für den Eigenanbau sollte es keinerlei Obergrenzen geben, da so, z.B. Stecklingsvermehrung und private Züchtungsprojekte, nur unnötig erschwert werden. Außerdem sollte es für den Besitz, Erwerb und Handel von Samen und Pflanzen ebenfalls keinelei Beschränkungen geben, außer einer Altersbeschränkung. Ansonsten stehe ich hinter der Arbeit des DHV.

Sorry Hanfverband, ich bin total vielbeschäftigt, konnte den Text nicht kürzen und wurde von einem Video-kommentar den ich verfassete hier reinkopiert. SUUUPER AUSFFüHRLICH UND LANG, LASST ES WENN KEINE ZEIT: OK GO:

Jetzt sagst du Derik dir vielleicht, ja da können wir ja drauf verzichten, wir wollen halt einfach im grossen ganzen den leuten erlauben zu konsumieren, aber schauen auch auf die Gefahren, und versuchen beides in einem Gesetz niederzuschreiben und zu kombinieren.. Dann kommt natürlich deine THC grenze dabei raus.. Aber eben: es ist falsch imho,.

Weil ich habe diese seltenen Sativa sorten geraucht, und bin einer der wenigen der dir überhaupt ausführlich davon berichten kann.
Und ich sage dir 1: verbietet man nicht den "edlen wein " einer droge.. nicht den "15 jahre alten skotsch".. weil dann leute sich mit aus ihrer individuellen sicht "schlechtem cocktail" berauschen..
2: sterben dann diese sorten aus.. auch darüber weiss ich bescheid wie kaum ein anderer.. sativas sind nahe am aussterben.. und wenn diese unter verbot fallen, dann erst recht..

Was man auch beachten muss bei der "regulierung" ist, das eigenanbau erlaubt werden muss aus sicht eben genau dieses Aussterbens.. wenn der grossteil an Cannabis von grossen unternehmen grösstenteils beliefert wird, dann sind das mehrheitlich akzeptable Sorten, besser als Schwarzmarkt, aber selten richtig gute..

Deshalb wird eigenanbau, oder von mir aus Social Clubs (wo man in ner Gemeinschaft anbaut) , die Qualität der Massenproduzenten anheben, weil Selbstangebautes Cannabis den Leuten klar macht, das es auch richtig gutes Cannbis gäbe.. Denn Selbstangebaut schaut mann durchwegs auf gute Qualität, und Quantität steht bei selbstanbauenden weiter hinten an..

Nur so werden genug leute nach-folgen welche das interesse an diesen Hochqualitäts-Strains haben..

Und jetzt kommt der Punkt: diese Leute welche dan Interesse bekommen haben hochqualitäts Strains zu rauchen können dan im Eigenanbau diese seltenen aussterbenden hochqualitäts Strains vermehren und bewahren. Den sie sterben aus die Sativas.. Und wenn es so weiter geht werden immer weniger hochqualitäs genetiken am leben sein..

Deshalb muss irgendwie der Eigenanbau oder Socialclubs (wo angebaut wird) erlaubt werden.. Oder zumindest strafen auf tiefem niveau halten.. Damit diese besseren sorten nicht aussterben..

Ich habe einfach zuviel gelesen um und erlebt um nicht sicher in diesen Aussage zu sein.

So dann..
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Noch eins, die aufklärung und ausbau der suchthilfe, das "suggerieren" von verantwortungsvollem reflektiertem umgangb ist wichtig und wird eben die "signalwirkung" aufrecht erhalten. das hast du ja auch erwähnt..

Man kann auch mit abschreckenden Infos (bilder) arbeiten, das ist schon ok, vielleicht suchthilfe-teams die auf der strasse (bahnhof) leute ansprechen, ob sie über suchtproblematik reden wolle..

Das ist, was eben die Probleme auf kleinem niveau hält nehm ich mal an zumindest. Nicht das verbot von diesem oder jenem Thc-wert, oder dieser oder jener Cannabisherstellung (zuhause // verkaufsstelle) .

So, im prinzip erlaubnis im grunde, PLUS Aufklärung und Suchthilfe zur eindämmung von Suchterkrankungen. Da stehe ich dafür ein !
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Noch ein diasagree: man erreicht mit eben diesen harten restriktionen vielleicht "die grosse Masse" aber:
1: leiden die leute darunter das mit THC grenzwerten unangenehme Nebenwirkungen entstehen wie Angst und depression, und 2: werden Sativa Sorten zum Beispiel vielleich aussterben.. Das liegt auch daran das Cannabis stark anfällig ist für Inzucht depression.. Und wenn man also eone Sorte nur mit eins zwei pflänzchen vermehrt, verstärkt sich die Inzucht depression rasant, so das sorten eventuell aussterben, sicher aber an Attraktivität verlieren..
Wie gesagt, regelt die Aufklärung und Suchthilfe das genügend, und ich stehe dafür ein in diesem bereich einen harten kurs zu fahren.. aber man sollte nicht zweischneidige Restriktionen einführen.. Nicht mal im Eigenanbau.

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Hallo Landei, vielen Dank für die ausführliche Positionierung. Geplant ist im Grunde in allen politischen Konzepten eine mehr oder weniger starke Regulierung, was auch auf eine Festlegung von THC- und CBC-Wert hinauslaufen wird. Würdest du deswegen eine regulierte Freigabe ablehnen?

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hy, nein ich wollte mich nicht beklagen.
Eine Regulierung wie geplant ist in den Grundzügen, wie sich auch in canada zeigt erfolgreich. Zumindest habe ich ein gutes Gefühl dabei.

Ich habe ja auch zusammengefasst , das die Idee von Erlaubnis des Cannbis-Verkaufs / zusammen mit gut geplanter Aufklärung und Suchthilfe total einleuchtend und gut klingt. Auch gewisse Rahmenbedingungen wie Höchstmenge im Monat , nicht zu tief angesetzt wäre auch ok.
Auch maximal zahl der Pflanzen im Eigenanbau.

Aber wie gesagt, habe ich erlebt wie in der Schweiz unter laxen Gesetzten die Qualität exteem hoch war (soweit ich Cannbis als Qualität bezeichnen Darf) .
Ich habe dabei herausgefunden, das bei Cannbis die Unterschiede in Qualität und auch art der Strains extreem entscheidend ist..

Eine gute Sativa Sorte ist ein spirituelles Erlebnis.. Heutiges Cannbis is dagegen.. tss.. absolut mies..
Ich habe 10 Jahre keinen einzigen Joint mehr geraucht als ich irgendwann befand, das DURCHWEGS JEDER Joint den ich nach den goldenen Schweizer Zeiten rauchte smies war.. Nur Nebenwirkungen ... Und ein bisschen Glücksgefühle, aber unterm strich total Totklatsch Gras.. Also wirklich durchgehend,.

Und eben , dies war, weil illegalisiert wurde nach 2000 in der Schweiz, kein zweifel

Die geplante regulierung wird die Qualität ein bisschen heben, ABER es zeichnet sich ab das in den USA zumbeispiel eher "big players" den markt dominieren, und das Cannabis halt so, ollala, ok ist..

Wie gesagt, eigenanbau würde das Qualitätsbewusstsein einfach ins leben rufen.. Ohne würden weite teile der Kiffer im dunkeln gelassen das es noch top-Qualität GÄBE. Alleine dieses wissen würde die Kunden wenn sie danach in den Shop gehen kritischer machen.. Es würde die Qualität durchgehnd anheben auf ein höheres Niveau nehm ich an.. In den USA ist eigenanbau erlaubt, und selbst da ist das Qualitätsbewusstsein noch am hinterherhinken.

Wenn aber eigenabau verboten würde, dann würde diese Planze mit mannigfacher Wirkung und mannigfacher Qualität halt weniger , sagen wir mal , geteilt werden unter "Conaisseuren".. es bliebe ein verstackspiel für die wenigen, welche überhaupt noch wissen dass es besseres Cannabis gibt..

Mit einem Eigenabau /Socialclub-grows Verbot würden gute Sorten aussterben, wie gesagt auch weil cannabis eine gattung ist , welche zu inzuchdepression neigt..

Ich , (psst) versuche jetzt schon seit nem Jahrzehnt an die alten Sorten Ranzukommen, und es ist praktisch unmöglich.. Ganz wenige Buissnesleute/Züchter haben die noch und geben sie nicht raus..

Man muss schauen wie stark diese Sorten dann mit Regulierung ans tageslicht kommen, aber eben... Die wenigen Buissnesleute welche die alten guten Sorten noch haben , aber niemals verkaufen, kümmern sich meistens kaum um PReservation.. Eine prreservation von einer Einzelnen Sorte müsste in hoher Stückzahl geschehen um Inzucht zu vermeinden..
Deshalb sterben die gutne Sorten mit hoch qualitativer Wikung immer mehr aus..
Man muss schauen ob mit Eigenanbauverbot diese Sorten eventuell aunter forschungs-projekten erlaubt währen zu preservieren.. man oh man.. Aber ich weiss auch als Foodpflanzen liebhaber, das der Staat nicht einmal alte Food-Pflanzen (tomaten, was auch immer) preserviert. Ich kenne mich da ein wenig aus.
Es gibt ein paar wenige private Samenbanken die diesem zerfall der Genetik versuchen entgegenzuwirken, aber das ist halt nicht garantiert..

So hoffe ich also , das man wenigstens als Forschungs-projekt Cannabis preservieren darf...

Wie gesagt die logischste Lösung ist meiner meinung nach eher: selbst Eigenabau zu erlauben.. Dann kann die Community das Qualitätsbewusstsein aufrecht erhalten, plus die aussterbenden Sorten können bewahrt werden.. Solange eine Persohn etwa 10 Pflanzen pro preservierungs-Samendurchgang anbauen darf währen dafür alle Weichen gelegt..
Oder das es halt verboten bleibt, aber nicht so hart bestraft wird.. HAupsache diese edlen Sorten sterben nicht aus.. Denn wenn das passiert, DANN geht es bergab mit der Gesundheit und den gefährlichen Konsummustern.. DANN... Das sage ich euch jetzt schon ..

Der THC Anteil wird Steigen (dies ist weil eine Subkultur /Dealer die Genetiken in schädliche richtung züchtet) , die sorten werden einem umhauen, die Ernteerträge werden steigen-und somit die Qualität sinken..
Auf lange sicht (100 200 300 Jahre )wird die Genetik den bach runter gehen.. Und aussterben.

Wie sie aber sagten wird man das vielleicht auch dann eines Tages nachregeln.. Aber schade ist es, weil auch heute kommen ich immer noch nicht an gutes Cannabis ran.. nur an gewisse annäherungen.. Es ist in den Untergrund, in die Samen-boxen der buissnes-züchter typen verschwunden.. und wird dort jedes mal eher notdürftig reproduziert (kleine mengen an Pflanzen) und leidet mit jeder reproduktion immer mehr an inzuchtdepression..

Das problem ist dabei auch, wenn man Eigenanbau verbieten würde, dan gibt es zuwenige nachkömmling , leute welche verstehen , dass diese guten Sorten wichtig sind .. dann findet sich kaum jemand welcher unter "forschunslizenzen" ein so riesiges projekt durchzieht, und diese Sorten im alleingang in einer privaten Institution in hoher stückzahl reproduziert..

Es ist wirklich fraglich ob diese guten Sorten überleben werden..

Offene Gesetze ohne unnötige Einschränkungen (eigenanbau Socialclubs, Keine THC Limits) währen der Garant, das dieses Aussterben der guten Sorten nicht geschieht..
Und damit leute ihren "edlen Wein" der Cannabissorten auch noch in 100 JAhren bekommen werden. Und das damit Leute ein besseres Leben führen können.. Und weniger süchtig werden , man "frisst" weniger von gutem Essen.. Man haut nicht so rein. Zumindest ich

Denn eine gute Sativa Sorte ist und wahr eines meiner Tiefsten Erfahrungen meines Lebens, und schlechte Qualität ist nichts anderes als Nebenwirkungen wie Angst/Depressive Gedanken..

-der Kommentar war nicht in bösem Ton gemeint.
Ich hoffe ich konnte die PRoblematik rüberbringen, ich weiss es ist ein langer Text.. am liebsten würde ich mit den Regierungsleuten reden, haha, und ein Dossier zusammenstellen, aber habe einfach keine Zeit.. so bizzy.

Mit geplanter Regulierung mit eigananbauverbot und THC grenzen wird die Qualität erstmal steigen, ich bin voll dafür! Auf lange sicht könnte/wird aber die ganze Cannabis Genetik den bach runter gehen (100, 200 Jahre) ..

Wenn die Regulierung Rahmenbedingungen schafft, unter denen auch kleine Zucht-und Anbaubetriebe arbeiten können, wäre das ebenfalls förderlich für die Kultivierung und Erhaltung unterschiedlichster Sorten,da Craft-Cannabis-Grower nicht dem Massenmarkt hinterherlaufen, sondern "Nischen-Produkte" entwickeln.

Die Kultivierung alter asiatischer, orientalischer und afrikanischer Sorten wäre z. B. genau nach meinem Geschmack. 🙂

Sortenvielfalt sollte geschützt werden und nicht verboten werden. Wie bei anderen Obst und Gemüse Sorten wie z.B. bei Tomaten.

Wird der Eigenbau pro Haushalt oder person festgelegt?

Bei medizinischem Cannabis sollte es keine Obergrenze geben.

Simon schrieb:
Sortenvielfalt sollte geschützt werden und nicht verboten werden. Wie bei anderen Obst und Gemüse Sorten wie z.B. bei Tomaten.

Wird der Eigenbau pro Haushalt oder person festgelegt?

Ich habe gehört nicht mal alte Food-sorten (landrassen) werden vom staat reserviert.
Das habe ich gehört von ner Samenbank welche privat finanziert alte sorten erhält.

Bei medizinischem Cannabis sollte es keine Obergrenze geben.

ich kenne mich in dem thema einfach bisschen aus, und glaube kaum das man ein unesco-sortenschutz erreichen kann. Das ist too much.

wie gesagt, sobald es eigenabau gibt (oder social clubs) dann können die homegrower sich darum kümmern.. Oder alternativ müssten halt forschungs-projekte nicht unter tonnenweise Hürden gehemmt werden.
Dann könnten auch privat-organisationen alte sorten vermehren.

Ich sehe eigenanbau als wirksames mittel vorerst, da gibts meistens so 100 persohen weltweit welche eine gewisse Sorte preservieren.. In Thailand haben sie thai-cannbis zwar tatsächlich unter schutz gestellt, aber ich sehs nicht.. Dann wird das einfach so offen besteubt (und ich geh jetzt nicht ins detail warum das fragliche taktik ist, da machen sich wieder die "modernen Züchter" breit mit ihren komischen vorstellungen das alte sorten einfach wild sind, es ist absurd.
Und eben, im Eigenanbau können diese alten Sorten gleich den kollegen zum probieren gegeben werden, de eines der grössten probleme ist das unwissen der meisten leute über alte sorten, und wie die so sind.. Sie sind das beste was ich IMHO erlebt habe, Eine spirituelle erfahrung ersten grades..

Und lustigerweise geht das interesse an diesen sorten verloren unter verbot,, deshalb sehe ich eigenanbau social clubs als den weg, durch den man neue anhänger der Landrassen überhaupt findet..
Im konsumer markt werden diese ja eh kaum zu finden sein, weil sie weniger ertragreich sind, und weil die mehrzahl der leute immer noch moderneres bevorzugt. Also so staatlich sehe ich das net so fruchtend, ist aber trodtzdem ne überlegung wert.

Ich sehe wie in den USA langsam die alten sörtchen mehr interesse kriegen, und wirklich gute sorten.. das wird dann oft von duzenden leuten preserviert mit etwa 10 pflanzen aufs mal..

Solange man zumindest eine gewisse Pflanzenzahl erlaubt bekommt, welche man dann halt einfach pberschreitet der zukunft zuliebe, dann sehe ich grünlich! grün für die Zukunft von gutem cannabis nicht diese inzucht deressions sorten.

Wieder super langer kommentar.. Hoffe der eigenabau kommt! gogogo!

Noch ne ergänzung, ganz schnell:

Also Eigenanbau oder socialclubs würde es ermöglichen das Liebhaber alter sorten diese vermenhren können, und oft gibt es dann duzende Leute welche die gleiche Sorte reproduzieren zuhause, jeder etwa 10 pflanzen..

das ist schon recht gut.
Gleichzeitig kann er das cannbis teilen mit Freunden und man gewinnt neuanhänger der alten sorten. Das ist ganz wichtig weil die mehrheit kein fabel für so alte sorten hat..

Irgendwann bekommt nennen wir ihn mal Elon Musk Typ , eine solche alte Sorte angeboten, weil es im Eigenanbau geteilt wird, das ist Teil des Gedankens das Eigenanbau erlaubt werden muss..

Weil dieser reiche elon musk typ, oder unternehmer Typ findet dann raus das alte sorten in höherer Stückzahl bestäubt werden müssen, damit sie nicht zur Inzucht Depression Neigen..

Und jetzt kommen wir zum Punkt, deshalb müssten auch Gesetzte her, das man wissenschaftliche UNENDGELTLICHE Samenproduktion erlaubt..
Weil ich weiss das zu gut, diese alten sorten kauft kaum jemand, dafür gibt es keinen Markt, für bis zu 20 Wochen blühende equatoriale Landrassen... und das ziel einer solchen Samenproduktion ist ja hohe stückzahlen zu besteuben, und zu sie bewahren, nicht sie zu verkaufen..

So, es wäre perfekt wenn man zum Sortenerhalt (wissenschaft) nicht so unglaubliche hürden hätte. Und das halt einfach unter "Samenerhalt" anmelden könnte..

Weil wie gesagt, in den USA gibt es ein einziges unternehmen Kiona-Farms, das verkauft noch alte Sorten als Endprodukt (Gras) , Es gibt im verhältniss zu modernen Sorten kaum einen Markt..

Das kann ich euch jetzt schon so sagen. Das wird am stärksten als eigenanbau "florieren" , und da gewinnt man immer auch neuzukömmlinge, deshalb ist der eigenanbau (social clubs) meine stärkste hoffnung.. für die Zukunft der "alten" Sorten. Und die erlaubnis eine Sortenvermehrung in einem Unternehmen durchzuführen ohne heftige hürden, ist von zweithächster wichtigkeit. (die vermehrung einer einzelnen sorte ohne in die inzuchdepression zu rutschen benötigt tausende pflanzen, im see of green style).

Bin mir da ganz sicher mit diesen zwei punten legt man eine gute Basis welche die Qualität des Cannabis hebt, UND EBEN AUCH BEWAHRT.. Ich beschäftige mich schon seit langem mit dem thema landrassen, auch im Food bereich, recherchiere die verschiedenen Qualitäten und die degeneration von Landrassen durch inzucht depression und ungewollter akklimatisierung, recherchiere "Terroir", und und und.. das sind die zwei wichtigsten und eben auch realistischten punkte damit Strains einfach hochklassig bleiben..

wieder so lang, lol
Unesco kultur-erbe-auszeichnung, da hat man doch nicht die übersicht was die tun, keine kontrolle, und kommt dan noch jemand an diese samen ran ohne staatlich verifizierter züchter zu sein, und diese scheren sich doch oft einen dreck um ob jemand Landrasse bekommt.. die machen dan hybriden draus.. Ich muss aber gestehen mit unesco-kulturgut kene ich mich null aus.. also kann ich es nicht ausschliessen.. In thailand passiert ja genau dass, die haben die Thai sorten unter schutz gestellt, und verteilen auch irgendwelche sorten ans volk.. aber ich sehe es als unsicher an, und dufte positiv überrascht werden von der Community, wo welche seeehr engagiert sind eben sorten zu erhalten, es lebt auf, also sind meine zwei punkte ausreichend.. und sogar essentiell..

sorry, so lange kommentare.. bin total pberarbeitet..

Sortenvielfalt sollte geschützt werden und nicht verboten werden. Wie bei anderen Obst und Gemüse Sorten wie z.B. bei Tomaten.

Wird der Eigenbau pro Haushalt oder person festgelegt?

Bei medizinischem Cannabis sollte es keine Obergrenze geben.

kurz:
- Anbau begrenzen anhand der Anbaufläche für medizinisches Cannabis von PatientInnen
- Besitzmenge auf mindestens 2x Jahresbedarf begrenzen, falls notwendig
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Wegen dem Unterschied: aktivierende - beruhigende Kultivare
ist eine gute Behandlung in den meisten Fällen nur mit mindestens zwei Sorten möglich (abends stört ein aktivierendes Medikament den Schlaf, tagsüber stört ein beruhigendes Medikament bei der Arbeit und allen aktiven Tätigkeiten).
Da die Reaktion auf einen Kultivar von Person zu Person unterschiedlich ist, müssen die richtigen Kultivare immer individuell neu gefunden werden. Auch kann sich die Wirkung eines/die Reaktion auf einen Kultivar mit der Zeit ändern, was erneutes Suchen nötig machen würde.

Daher wäre es notwendig, für eine, für sowohl den Staat & SteuerzahlerIn, als auch den PatienIn, kostengünstigste Lösung der Behandlung mit medizinischem Cannabis, die Selbstversorgung durch mindestens drei Kultivare sicherzustellen:

- Jeweils mindestens zwei Pflanzen je Tages- und Abend-Kultivar: eine Mutterpflanze, ein Klon in Wachstum/Blüte
- 3-6 Pflanzen eines neuen Kultivars zur Findung einer passenden Pflanze, wegen der Variation der phenotypischen Auspregung innerhalb eines Kultivars, selbst bei stabilen Kultivaren.

-> 10 Pflanzen

Da viele aktivierende Kultivare eine lange Zeit bis zur Ernte brauchen, bis zu einem Drittel länger als beruhigende Kultivare, wäre hier aber ein Ansatz mit vielen Klonen=Pflanzen mit kurzer Wachstumsphase, die aber eine vergleichbare Ernte-Menge liefern wie eine einzige ausgewachsene Pflanze, besser.

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Deshalb denke ich, dass mit einer Regulierung der ANBAUFLÄCHE, statt der ANZAHL der Pflanzen, sowohl Versorgungssicherheit als auch Unterbindung des Handels, am besten sichergestellt ist.

Am besten 1 m^2 je Sorte, jedoch nicht weniger als 2 m^2 für PatientInnen (zwei Lebensphasen/Lichtzyklen).
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Eine Regulierung der BESITZMENGE halte ich für falsch, da:

- die Masse mit der Trockung abnimmt, eine Bestimmung der tatsächlichen Besitzmenge nutzbarer Medizinalblüten also erst nach Trennung der Blüten vom rest der Pflanze und der Bestimmung des Feuchtigkeitsgehalts möglich ist
- die benötigte Menge im verlauf der Therapie durch normales einstellen einer Gewöhnung anfangs steigt (vgl Kaffe)
- die Ernte erst drei Monate reifen muss, bis sie verwendet werden kann, was das Lagern von größeren Massen bedingt. Außerdem dauert der Anbau bei unterschiedlichen Kultivaren unterschiedlich lange. Bei einem durchschnittlichen Wachsen von 8 Wochen und einer Blüte von 9 Wochen vergehen bei einer Pflanze aus Samen mit mittlerer Wuchs- und Blütedauer also über 7 Monate von der Saat bis zum Ende der Reifung und der ersten Einnahme.
- eine legale Sache grundsätzlich unabhängig von ihrer Menge legal sein sollte
- frisch geerntete Blüten durch die Feuchtigkeit rund 70 % schwerer sind als die Blüten im Zustand fertig zur Einnahme -> Unsicherheit bei der Gewicht-Bestimmung
- die Erntemasse selbst für Erfahrene GärtnerInnen nicht genau kalkulierbar ist (Klone im SOG)
- Ernteausfälle und Verderben der Ernte zu Behandlungsunsicherheit führen können

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Deshalb würde ich den Besitz von medizinischen Cannabisblüten nicht begrenzen. Wenn sich eine Begrenzung überhaupt nicht vermeiden lässt, könnte man die Begrenzung auf das 2,5- bis 3-Fache des Jahresbedarfs an getrockneten Blüten festsetzen und für feuchte Blüten einen Faktor 0,3 bei Feuchtigkeitsgehalt=Mittlerer_Feuchtigkeitsgehalt_zum_Erntezeitpunkt, bei anderen Feuchtigkeitsgehältern einen angepassten Umrechnungsfaktor, verwenden.
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Cannabis als Genussmittel in Apotheken? Nein, das wäre sicherlich nicht wünschenswert - genauso wie Bier und Tabak dort weiterhin nicht erhältlich sein sollten...

Allerdings bin ich trotzdem sehr stark dafür, dass es den Apotheken freigestellt sein sollte, Cannabis zu medizinischen Zwecken frei zu verkaufen!
Dann würde auch die Preisbindung weg fallen (und die Preisgestaltung somit auch vernünftig werden).

Warum das ganze?
Nehmen wir das Beispiel der Einschlafstörung. In der Apotheke gehen oft sehr leichtfertig Arzneimittel wie z.B. Hoggar Night über die Ladentheke, genauso wie Ärzte leichtfertig sehr starke Schlafmittel wie Zopiclon oder Zolpidem verschreiben.

Allerdings sind die Nebenwirkungen dieser Medikamente zum Teil echt nicht ohne, sei es der Hangover am nächsten Tag oder der Gewöhnungseffekt, bzw. die hochgradig suchterzeugende Wirkung.

Cannabis wird aus medizinischer Sicht oft nur als letzte Wahl verschrieben; die Krankenkassen übernehmen die (teils übertriebenen) Kosten dann auch nur nach einem langwierigen Prozess der Antragstellung. Und mit einer Indikation wie "Einschlafstörung" wird man da eh nicht weit kommen...

Natürlich könnte die betroffene Person nun einfach in ein lizensiertes Fachgeschäft gehen und sich dort helfen lassen.

Doch ich denke dass viele Personen eine gewisse Hemmung haben, so ein Geschäft zu betreten, was bei der Apotheke nicht der Fall wäre. (Immerhin haben Patienten teilweise schon über Jahre Beziehungen zum Apothekenpersonal ihres Vertrauens aufgebaut)
Damit meine ich insbesondere auch Personen, die nicht schon seit Jahren für die Legalisierung kämpfen, nun aber doch aus medizinischer Sicht einen Grund haben, in Cannabis ein Heilmittel zu sehen. Die wollen vielleicht auch nicht mit den Genuss-Konsumenten in einen Topf geworfen werden.

Außerdem können in einem lizensierten Fachgeschäft Wechselwirkungen zwischen Cannabis und anderen Medikamenten nicht so effektiv erfasst und umgangen werden wie das in einer Apotheke der Fall wäre.

Nun wäre es natürlich denkbar, dass das Cannabis aus der Apotheke auch zu Genusszwecken missbraucht werden würde.
Dazu zitiere ich § 17 ( 8 ) der ApBetrO:
"Das pharmazeutische Personal hat einem erkennbaren Arzneimittelmißbrauch in geeigneter Weise entgegenzutreten. Bei begründetem Verdacht auf Mißbrauch ist die Abgabe zu verweigern"

Kurz zusammengefasst: Ich bin mir sicher, dass man durch freiverkäufliches Cannabis in Apotheken die Schwelle zur Verwendung als Medizin deutlich herabsenken könnte, was ich für sehr wünschenswert halte.

Danke fürs lesen 🙂

Liebes DHV Team,

erstmal vielen Dank für euren unermüdlichen Einsatz und ein großes Lob an dieser Stelle für eure Arbeit!

Ich würde die Eckpunkte genauso unterschreiben, mit einer Ausnahme - dem Eingenanbau.

Für mich ist der Eigenanbau ein sehr wichtiger Bestandteil der Legalisierung und ohne diesen wäre die Legalisierung in meinen Augen, zumindest zum Teil gescheitert.
Für mich bräuchte es keine Grenze, in welcher Form auch immer, allerdings sehe ich ein, dass es in der politischen Diskussion wohl nicht ohne Grenze gehen wird.
Daher würde ich vorschlagen, sich auf eine Grenze für blühende weibliche Pflanzen zu einigen. Ich fände hierfür 10 Pflanzen als sinnvoll. Somit hätte man unter anderem die Möglichkeit, sich seine Lieblingssorte in Form einer oder mehrerer Mutterpflanzen zu halten und sich mit Stecklingen zu versorgen.

Beste Grüße!

Ich selbst bin zwar kein Konsument, kann aber zum Thema der THC-Grenzwerte im Straßenverkehr etwas aus der Praxis beitragen. Eine Anhebung der Grenzwerte auf 5-10 ng/ml wie im DHV-Positionspapier genannt ist keineswegs der Befreiungsschlag, den sich vermutlich viele Konsumenten im Hinblick auf das Autofahren erhoffen.

Der THC-Abbau im menschlichen Körper und damit zusammenhängend die Konzentrationen im Blutserum im zeitlichen Verlauf nach dem Konsum sind von Person zu Person stark unterschiedlich. Zwar ist es tatsächlich so, dass eine Mehrheit der Personen, die einmalig einen Joint mittlerer Stärke konsumiert haben, nach spätestens 24 Stunden den aktuell im Straßenverkehr gültigen Grenzwert von 1 ng/ml unterschreitet. Daraus resultiert vermutlich auch die häufig ausgesprochene Empfehlung, innerhalb der ersten 24 Stunden nach dem Konsum kein Auto zu fahren. Bei nicht wenigen Konsumenten verbleiben jedoch noch für einen längeren Zeitraum deutlich höhere Restkonzentrationen des Wirkstoffes THC im Blut. So sind mir Fälle bekannt, in denen bei Personen noch 30 Stunden nach einem einzelnen Joint mehr als 7 ng/ml THC im Blutserum nachgewiesen wurden.

Eine Anhebung der THC-Grenzwerte auf 5-10 ng/ml würde also das aktuell bestehende Problem für Cannabiskonsumenten im Straßenverkehr nur abmildern, nicht jedoch beheben. Natürlich würden statistisch betrachtet nach einer solchen Anhebung deutlich weniger Führerscheine unrechtmäßig entzogen. Allerdings bestünde für Konsumenten nach wie vor keinerlei Rechtssicherheit darüber, ab wann diese denn nun wieder ein Kraftfahrzeug führen dürfen. Denn auch ein einmaliger Konsum am Samstagabend könnte nach wie vor am Montagmorgen bei der Fahrt zur Arbeit zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Aus meiner Sicht wäre das insbesondere nach einer erfolgten Legalisierung ein absolut unhaltbarer Zustand.

Erschwerend kommt hier auch noch hinzu, dass eine Anhebung der Grenzwerte auf 5-10 ng/ml gegenwärtig sehr unwahrscheinlich erscheint. Nach den mir vorliegenden Informationen wird auf politischer Ebene gerade über eine Anhebung auf lediglich 3 ng/ml gesprochen.

Dieses Thema sollte daher deutlich intensiver diskutiert und hierzu auch wissenschaftliche Untersuchungen mitberücksichtigt werden. Meines Erachtens eignen sich insbesondere bei Cannabis aufgrund der großen Unterschiede von Person zu Person im Blutserum gemessene Werte nur sehr bedingt zur Beurteilung der tatsächlichen Fahrtüchtigkeit. Vielmehr sollte eine zeitliche Abstandsregelung eingeführt werden. Diese könnte beispielsweise lauten, dass 12 Stunden nach einem Joint kein Auto mehr gefahren werden darf. Die Kontrolle eines solchen zeitlichen Abstandes wäre nach meinen Informationen bereits heute mittels in Canada verfügbarer Schnelltests möglich. Damit könnte sicher nachgewiesen werden, dass in den vergangenen 12 Stunden kein Konsum stattgefunden hat, ganz unabhängig von den wenig aussagekräftigen Konzentrationen im Blutserum.

Dies würde auch wissenschaftlichen Untersuchungen Rechnung tragen, nach denen Cannabiskonsumenten vor allem in den ersten 1-2 Stunden nach einem Joint häufiger in Verkehrsunfälle verwickelt sind. Eine zeitliche Abstandsregelung von 12 Stunden würde also diesen 1-2 Stunden noch eine sehr große Reserve hinzufügen, sodass auf dieser Basis der Verkehrssicherheit mehr als Genüge getan würde. Aus meiner Sicht wäre das eine sowohl faire als auch praktikable (da durch Schnelltests verifizierbare) Lösung, die gleichzeitig zu einer hohen Sicherheit im Straßenverkehr führen würde. Der DHV sollte sich daher für eine solche Lösung starkmachen, anstatt wie bisher eine bloße Anhebung der Grenzwerte zu fordern.

Die Situation ist schon grotesk: Während beim Alkohol eine Autofahrt selbst mit 0,3‰ noch statthaft ist, obwohl bei dieser Konzentration insbesondere bei Männern bereits eine klare Fahruntüchtigkeit vorliegt, werden nüchternen und unbeeinträchtigten Cannabiskonsumenten die Führerscheine entzogen. Und daran wird sich leider auch nach einer bloßen Anhebung der THC-Grenzwerte nichts grundlegend ändern.

Kommentar zu "Verkehrs-Grenzwerten": Lösung wäre ein "Drogenführerschein".
Kommentar zu "THC-Obergrenze":
Eine Obergrenze würde sogleich auf mehren Ebenen Störungen und Steuereinbußen nach sich ziehen.
Durch einen hohen THC-Wert braucht ein Patient oder Konsument entsprechend weniger.
Eine Obergrenze würde 1). hunderte von Sorten ausschließen, auch steuerlich. 2). Limitiertes Cannabis würde auch den Schwarzmarkt erstarken lassen. 3). Von dem „Schwächeren“ bräuchten Konsumenten lediglich mehr zu nehmen, um deren erwünschte Wirkung zu erzielen. Das wäre teurer und man raucht oder vaporisiert dann mehr, was wiederum gesundheitsschädlich wäre. FAZIT: Eine Obergrenze würde sich überraschenderweise mindestens dreifach schädlich auf -Steuern/Hersteller/Kunden - auswirken. Sie würde vermutlich weggeklagt werden. Denn andere Branchen haben das ja auch nicht. Und es gibt Gleichheitsgrundsätze . Man braucht beim Cannabis ebenso wenig eine Obergrenze wie eine PS-Obergrenze beim (E)- Automobil. MeCaDt / Medizinal Cannabis Forschung Deutschland / Dr. Voss

I). THC-Obergrenzen führen ins Chaos: 1). Weniger Steuereinnahmen. 2). Der, - wie nun in Kanada, - erstorbene Schwarzmarkt, würde wieder erstarken. 3). Konsumenten würden mehr von schwächeren Produkten konsumieren, mit gesundheitlichen Folgen für den respiratorischen Trakt.
II). Bei deutscher Konsumcannabis-Produktion dürfen wir nicht in eine Kostenfalle laufen:
Unsere Cannabis-Lobby muss in jedem Falle dafür sorgen, dass Produzenten von Konsumcannabis nicht auch noch zu jeder Charge das Terpenringnachweis-Gel produzieren müssen, so wie das bei Medizinalcannabis der Fall ist, und auch Kleinstmengen beigegeben werden muss. MeCaDt / Dr. Voss

Ich denke, dass der CSC-Anbau ins Gewächshaus bzw. ins gut lüftbarer Foliengewächshaus (Doppelfolie/Thermo-Gewächshaus) geht bzw. gehen sollte. Ist ökologischer und günstiger.

Die Gewächshäuser müssen groß genug sein, um überhaupt professionelles Equipment zu bekommen, wie Energieschirm, Verdunkelungsmöglichkeit, Vegetationsheizung, Assimilationszusatzbelichtung ...). Solch vernünftige Gewächshäuser und Tunnel gibt es im Zierpflanzen und Gemüsebau. Jedoch selten in ganz kleinen Einheiten, unter 500 m² wird es schwierig mit einer guten Ausstattung. CSCs sollten deshalb auch bis 5000 m² Gewächshausfläche groß sein dürfen. Einfach um möglichst umweltschonend und effizient anbauen zu können.

Auch sollte man mit Profigärtnern kooperieren dürfen, also zum Beispiel ein Gewächshaus für den Anbau mieten. Kann sich rechnen, weil Gewächshaus-Gärtner oft sehr effiziente Blockheizkraftwerke haben und auch anfallendes CO2 ins Gewächshaus einspeisen können.

Hallo,
habe ein anderes Anliegen:
Ich Suche die Szene mit Maskus Lanz wo er so etwas sagt wie "Zieh mal am Joint, dann kannst Du besser kacken!".
Hat jemand einen Link dazu?

Ich frage mich was aus den Menschen wird, die für uns jahr(zehnt)elang die Drecksarbeit in den Parks gemacht haben und uns den Shit verkauft haben.
Lassen wir sie jetzt einfach stehen und denken nicht weiter drüber nach?
Es wird sogar damit argumentiert, die Einführung der Prohibition war und die Prohibition selbst sei rassistisch. Soll das mit der Legalisierung so bleiben? Am Grundsätzlichen ändert sich für die betroffenen Menschen nichts.
Das Argument, sie könnten dann ja andere Drogen verkaufen ist ziemlich dumm!!!
Alle reden von: "ICH [lat: ego] will endlich kiffen!"
Geht diese Legalisierung wirklich ALLE was an? Dann lasst uns auch ALLE daran teilhaben!!

Amnesie schön und gut - was bringt es, wenn man deshalb ohne deutschen Pass im Abschiebeknast sitzt oder schon längst abgeschoben wurde?

Wie wär's, wenn sich die komplette Branche sofort für Zugewanderte öffnet?
Wie Deutsch soll die Legalisierung bitte sein?
Ich finde, der Deutsche Hanfverband sollte auch Nicht-Deutsche in diesem Land einbeziehen und könnte ihnen so ein Mitspracherecht ermöglichen.

Gruß aus Dunkeldeutschland

☮️✌️

Bis auf wenige Kleinigkeiten, habe ich nichts dran auszusetzen. Dies ist aber normal, denn es muss ja alles vorher noch Diskutiert werden, Meinungen und Erfahrungen ausgetauscht werden, bis am Ende was fixes herauskommt.

Macht weiter so!

Ich halte es für einen großen Fehler, Tabakjoints in Fachgeschäften zu verkaufen und bin strikt dagegen. Die Argumentation, Mischprodukte anzubieten, weil es zu gefährlich wäre, diese Mischprodukte selbst herzustellen, macht bei Tabakjoints keinen Sinn (siehe(7)). Unerfahrene Konsumenten könnten den Eindruck gewinnen, dass ein Tabakjoint weniger gefährlich ist als ein Purjoint oder dass es sich um eine sanftere Form des Konsums handelt, weil die Konzentration des Wirkstoffs (THC) geringer ist. Tabak hat ein viel höheres Abhängigkeitspotenzial als Cannabis. Wenn also jemand, der sonst keinen Tabak konsumiert, immer Cannabis zusammen mit Tabak konsumiert, überträgt sich das hohe Abhängigkeitspotenzial des Tabaks auf Cannabis (ganz zu schweigen von den Gesundheitsgefahren des Tabakkonsums). Das Anbieten von Tabakjoints widerspricht massiv dem Safer-use Gedanken. Die Legalisierung soll mehr Gesundheitsschutz bringen - hier sollte die Vernunft siegen, nicht das Abstimmungsverhalten einer nicht repräsentativen Gruppe von Konferenteilnehmern.

THC darf auf keinen Fall als Lebensmittel deklariert werden!
Wozu auch? Jeder der jetzt illegaler Weise THC konsumiert, macht es auf seine Weise.
Also warum müssen mit THC neue kapitalistische Märkte erschlossen werden?!
Schaut doch mal über den großen Teich (USA).
Wozu brauch ich THC im Schaumbad, in Getränken, in LUTSCHERN???
Da sehe ich nämlich unteranderem massive Probleme im und mit dem Jugendschutz.
Bei Nikotin (e-Zigarette) sowie Alkohol versagt dieser tagtäglich.

Der wahre Grund warum die Polizei so gegen die Legalisierung von Cannabis ist?
Das ist meiner Meinung nach ganz einfach!
Es fehlen dann über hunderttausend einfache Ermittlungserfolge pro Jahr. Schlecht für die Gesamtstatistik. Danach kann man sich als Polizist seine Sternchen nicht mehr so einfach verdienen. Es ist schon ein Unterschied ob man einen wehrlosen und harmlosen Kiffer auf der Parkbank dingfest macht, oder ob man die Zeit dann nutzen muss, um bewaffnete Clans und Schwerkriminelle zu jagen. Die schießen eben auch manchmal zurück.😎 Die halbe Welt ist immer noch Opfer von Harry J. Anslinger. Der lacht sich in der Hölle sicherlich immer noch Tot über seinen Coup.

Der Punkt der Amnestie ist Super . Ich verspreche euch hiermit 10 Prozent der Rückzahlung wenn es klappt

Betr.: "Craft Cannabis". Leider geht das wichtige Thema "Craft Cannabis" völlig unter. Obwohl dies die Zukunft des Konsumcannabis-Anbaus sein wird (ähnlich wie Craft-Bier). Aus Kanada kommen Anfragen, wann es denn nun endlich in Deutschland soweit ist. Und ob Kanadische Firmen hier in Deutschland investieren können. Beim Craft-Anbau geht es darum, mehreren einzelnen Anbauern Anbau-Flächen zuzuweisen. Diese sollen dann beim (Treibhaus)-Flächengeber ihre Ernte prüfen, verpacken, weiter verteilen lassen. So wird ein Verfahrens- Markt- und Produktionsvorsprung erreicht, dadurch, dass mehr, schneller, und Sorten-reicher produziert wird. Leider wird den Teilflächen-Anbauern, also den zukünftigen professionellen Craft-Anbauern, keine juristische Lösung geboten. Es braucht also zwischen Hobby-Anbau (Cannabis Social Club) und Profi-Anbau von Einzelfirmen noch eine Zwischenstufe, die des Craft-Anbaus. In welcher die Anbau-Modalitäten der Craft-Hersteller berücksichtigt werden. MeCaDt / Dr. Voss

Hallo Leute!
Als Fachkrankenpfleger in der Anästhesie und in der Intensivflege schlage ich vor und halte es für dringend erforderlich, das Rauchen von Cannabis durch den Verkauf zu erleichtern. Natürlich, vorschreiben kann und sollte man es nicht. Aber Rauchen, ob mit oder ohne Cannabis, ist lungenschädlicher als Tabak solo. Wenn aber immer weniger Menschen rauchen, dann sollte sich das auch in der Zubereitungsart zu konsumierender Cannabisprodukte unbegedingt niederschlagen. Für den Konsum von Cannabis ohne es zu rauchen, da gibt es im Netz massenhaft Rezepte und Anleitungen. Man muss allerdings disziplinierter vorgehen, weil der Wirkungseintritt später eintritt und nicht aus Ungeduld nachgeladen werden sollte. Bekömmlich wäre das garantiert nicht wenn auch nicht gefährlich. Man muss wissen was man da tut in diesem Fall.

Lauterbach sagte er lege das der EU Kommision vor, wenn die sagen das gefällt uns nicht, dagegen würden wir klagen, ist die Sache vom Tisch. Das halt sich also jetzt schon erledigt.

Hi. Drei Tage nach Konsum ist trotzdem der Lappen weg? Wer konsumiert denn nur alle drei Tage? Die meisten die ich kenne konsumieren nach dem Aufstehen bis zum zu Bett gehen. Dazwischen wird Auto gefahren. Die verstehen unter Legalisierung erst drei Bongs ziehen und danach mit 250 km/h über die Autobahn. Für mich bedeutet Legalisierung dass ich nicht mehr als Krimineller gelte denn das bin ich nicht. Das jetzt aber der Flintenuschi in Brüssel zu überlassen. Das wird nichts. Ich verweise auf den Präsidenten von Uruguay. Trotz Volksabstimmung die sich gegen Legalisierung ausgesprochen hat, hat er sich darüber hinweg gesetzt und trotzdem Legalisiert. Das wäre der richtige Weg. Aber da hat unser Cum-Ex Kanzler nicht die Eier dazu.

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